Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der dritte Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes zu Jagdpachtverträgen und zu Jagderlaubnissen.
Kommentare : Beteiligung Dritter an der Jagd
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Pachtdauer
Die Bestimmung, dass die Pachtzeit auf sechs Jahre verkürzt wird darf nicht durchgeführt werden. Sie kommt doch auch vom Forst. Die haben nur einfache Treibjagdsitze und Baumleitern. Und je schneller dann ein neuer Pächter kommt desto mehr Rehe werden geschossen denken die. Für Feldreviere passt das aber überhaupt nicht. Wenn man Hecken pflanzt,
Die Bestimmung, dass die Pachtzeit auf sechs Jahre verkürzt wird darf nicht durchgeführt werden. Sie kommt doch auch vom Forst. Die haben nur einfache Treibjagdsitze und Baumleitern. Und je schneller dann ein neuer Pächter kommt desto mehr Rehe werden geschossen denken die.
Für Feldreviere passt das aber überhaupt nicht. Wenn man Hecken pflanzt, stabile Kanzeln für die Sauen-Abwehr baut Kunstbaue anlegt und sonst viel Geld und Zeit ins Revier investiert dann will man es nicht schon wieder nach sechs Jahren verlieren.
Und wer soll das bezahlen wenn alle sechs Jahre die Jagdgenossen zusammenkommen müssen?
Jagdpachtdauer
Eine Reduzierung der Jagdpachtdauer um 3 Jahre auf 6 Jahre Laufzeit ist weder sinnvoll noch bringt es für irgendjemanden einen Vorteil. Es ist ein enormer finanzieller und zeitlicher Aufwand notwendig die jagdliche Infrastruktur eines Revieres aufzubauen. Dabei geht es auch gar nicht nur um Kanzeln und Ansitzleitern, sondern ganz nebenbei auch um
Eine Reduzierung der Jagdpachtdauer um 3 Jahre auf 6 Jahre Laufzeit ist weder sinnvoll noch bringt es für irgendjemanden einen Vorteil. Es ist ein enormer finanzieller und zeitlicher Aufwand notwendig
die jagdliche Infrastruktur eines Revieres aufzubauen. Dabei geht es auch gar nicht nur um Kanzeln und Ansitzleitern, sondern ganz nebenbei auch um Wildäsungsflächen, Wildschadenabwehr, Wildkühlung und Vermarktung und vieles mehr. Auch liebe Politiker um die Anlage von Feuchtbiotopen oder die Pflanzung von Gehölzen aller Art, zum grossen Vorteil auch nicht bejagter Tierarten. Leider werden sich bei so einem Gesetz viele engagierte Jäger abwenden und ihre Freizeit und ihr Geld nicht mehr opfern, für was auch. Muss dann der Steuerzahler einspringen?
Jagdpacht
§ 17 Jagdpacht
Abs. 4 hier wird die Jagdpachtdauer um drei Jahre auf 6 Jahre reduziert. In Bezug auf eine nachhaltige Nutzung auf Grundlage des geplanten Wildtiermanagements ist die Reduzierung nicht förderlich. Die seitherige Regelung des § 11 BJG ist vorzuziehen.
Jochen Sokolowski, Dettingen unter Teck
§ 23 JWMG Tod der pachtenden Person
Ihre Aussage, dass sich diese Bestimmungen bewährt haben und deshalb keine Änderung erfolgen soll, halte ich für falsch. Wenn Sie schon glauben, das Gesetz an die heutigen Verhältnisse anpassen zu müssen, so sollten Sie diesen Paragraphen überarbeiten und noch ein Sonderkündigungsrecht der Erben oder etwas Ähnliches einfügen. Es ist heute in
Ihre Aussage, dass sich diese Bestimmungen bewährt haben und deshalb keine Änderung erfolgen soll, halte ich für falsch. Wenn Sie schon glauben, das Gesetz an die heutigen Verhältnisse anpassen zu müssen, so sollten Sie diesen Paragraphen überarbeiten und noch ein Sonderkündigungsrecht der Erben oder etwas Ähnliches einfügen.
Es ist heute in vielen Fällen nicht mehr so, dass automatisch aus der Familie ein potentieller Nachfolger oder eine potenielle Nachfolgerin bereit steht, um als Erbe in einen laufenden Pachtvertrag einzutreten. Viele Erben haben kein Interesse, sich jagdlich zu engagieren und sollen trotzdem gezwungen werden, einen Vertrag zu erfüllen, der häufig erhebliche finanzielle Risiken (z.B. Wildschaden) birgt und die Erben finanziell überfordern kann.
Nach bisheriger Rechtslage sind die Erben gezwungen, eine jagdausübungsberechtigte Person zu benennen, die die Jagd für die restliche Pachtzeit ausübt.
Wie sollen Erben, die sich in der Vergangenheit nicht mit der Jagd beschäftigt haben und daher auch über kein Netzwerk in jägerischen Kreisen verfügen, überhaupt eine vertrauensvolle Person finden?
Und selbst wenn sie eine Person finden, der sie vertrauen könnten, so wird sich diese Person sehr genau überlegen, ob sie in die finanziellen Verpflichtungen eines Pachtvertrages (Pachthöhe und Wildschadensregelungen) „einsteigt“ und den Erben diese Risiken abnimmt oder mit ihnen teilt.
Angenommen, die Erben stehen am Ende des Suchprozesses mit leeren Händen da, weil sie niemanden finden, der für sie jagt und entsprechend dafür zahlt, dann soll die untere Jagdbehörde das Ganze regeln. Angenommen, die untere Jagdbehörde bestimmt, dass zum Schutz des Waldes gejagt werden muss und stellt dazu einen Berufsjäger ein, so werden dessen Kosten den Erben zusätzlich zu Pacht und Wildschadensforderungen in Rechnung gestellt.
Ich empfinde eine solche Regelung als völlig unfair gegenüber jemandem, der mit der Jagd nichts zu tun hat bzw. zu tun haben will und empfehle deshalb, unter § 23 ein Sonderkündi-gungsrecht der Erben einzuführen, sofern sie keine jagdausübungsberechtigte Person benennen können. Alternativ könnte auch ein generelles Erlöschen des Jagdpachtvertrages beim Tod des Jagdpächters eingeführt werden, mit der Option, dass einer der Erben, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, auf Wunsch den bestehenden Jagdpachtvertrag übernimmt.
Jagdrecht und Naturschutzrecht sind selbständige Rechtskreise
Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellt werde.
Jäger sind ausgebildete Natur und Tierschützer(mit Prüfung)als reiner Naturschützer wird man einfach Mitglied per Unterschrift.Jeder bedient seine Schublade und gibt sich als Experte aus.
Beteiligung Dritter an der Jagd
Eine Mindestpachtdauer von 6 Jahren oder ev. nur 3 Jahren kann ich keinen Vorteil erkennen. Bei dieser Regelung ist eine ordnunggemäße Jagdausübung nicht mehr möglich. Der Jäger setzt hier viel Geld und Engegment ein um seine jagdlichen Einrichtung zu errichten und zu pflegen. Bei diesem Zeitraum werden vielen Reviere nicht mehr verpachtbar
Eine Mindestpachtdauer von 6 Jahren oder ev. nur 3 Jahren kann ich keinen Vorteil erkennen.
Bei dieser Regelung ist eine ordnunggemäße Jagdausübung nicht mehr möglich. Der Jäger setzt hier viel Geld und Engegment ein um seine jagdlichen Einrichtung zu errichten und zu pflegen.
Bei diesem Zeitraum werden vielen Reviere nicht mehr verpachtbar sein.
Dieser Paragraph wurde wohl auch nur gemacht, damit was gemacht wurde. Sinnlos streichen.
Es gibt wichtige Punkte!
Jagdpacht
Wenn das Gesetz so kommt , werde ich mich gegen das Pachten einer Jagd entscheiden . Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wird ein weiteres Loch in die Menge der Pächter reissen . Wenn dann nur noch wenige Pachten wollen nützt das Gesetz nur denen die die Jagd abschaffen wollen . Vielleicht ist das auch das ferne Ziel das diese
Wenn das Gesetz so kommt , werde ich mich gegen das Pachten einer Jagd entscheiden . Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wird ein weiteres Loch in die Menge der Pächter reissen .
Wenn dann nur noch wenige Pachten wollen nützt das Gesetz nur denen die die Jagd abschaffen wollen .
Vielleicht ist das auch das ferne Ziel das diese Regierung anstrebt.
Zu § 17 Abs. 4
Im Kommentar wird angemerkt: Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen. Laut § 11 Absatz 4 BJagdG beträgt dort die Mindestpachtdauer 9
Im Kommentar wird angemerkt:
Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen.
Laut § 11 Absatz 4 BJagdG beträgt dort die Mindestpachtdauer 9 Jahre. Der Kommentar im Entwurf, siehe oben, ist eine nichts aussagende Formulierung da sie die festzustellende Schwierigkeiten und angebliche Schwächung der Grundstückeigentümer nicht darlegt.
Wer die Aufwände für Reviereinrichtungen und Hegemaßnahmen betrachtet, kann grundsätzlich keine Verringerung der Pachtzeit begrüßen. Da es sich jedoch um eine Mindestpachtzeit handelt, liegt es an uns Jägern längere Pachtzeiten zu vereinbaren.
Jagdpacht
Zu begrüßen ist, dass auch Jagdgenossenschaften Teile zupachten können. Dies ist eine echte Vereinfachung. Die Pachtdauer von mindestens sechs Jahren ist allerdings viel zu lang wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt wie es jetzt vorgeschlagen wurde. Unter normalen Umständen sind die 9 Jahre gut da man dann entsprechend planen und in Biotoppflege
Zu begrüßen ist, dass auch Jagdgenossenschaften Teile zupachten können. Dies ist eine echte Vereinfachung.
Die Pachtdauer von mindestens sechs Jahren ist allerdings viel zu lang wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt wie es jetzt vorgeschlagen wurde.
Unter normalen Umständen sind die 9 Jahre gut da man dann entsprechend planen und in Biotoppflege investieren kann.
Wenn allerdings dieses Gestz mit seinen über 30 Ermächtigungen in Kraft tritt pachtet man die "Katze im Sack". Jagdzeiten, jagdbare Wildarten, bejagbare Grundflächen, Einschränkungen in Schutzgebieten (FFH, Natura2000 etc) nichts ist planbar, alles bleibt der Willkür Einzelner überlassen. Da wären zwei oder drei Jahre Mindestpachtdauer mehr als genug, oder man muss zukünftig in jeden Pachtvertrag entsprechende Klauseln einfügen.