Abschnitt 3

Beteiligung Dritter an der Jagd

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 3 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der dritte Abschnitt übernimmt weitgehend die bisher geltenden Regelungen des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes zu Jagdpachtverträgen und zu Jagderlaubnissen.

Kommentare : Beteiligung Dritter an der Jagd

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von :Ohne Name

Pachtdauer und Nachhaltigkeit

Die von Jagdgegnern viel beschworene Nachhaltigkeit geht durch zu kurze Pachtdauern völlig verloren.
Denn welcher Pächter legt noch großflächig Biotope und Wildrückzugsgebiete an, wenn er die Erfolge seines Tuns seinem Nachfolger überlassen muss?

12. Kommentar von :Ohne Name

§17 Jagdpacht - min. 6 Jahre

Warum beträgt die Mindestpachtdauer jetzt nur noch 6 Jahre? Welchen vernünftigen Grund gibt es, die Mindestdauer zu verkürzen? Gar keinen!!! Als Wildtiermanager möchte man doch etwas Planungssicherheit haben. Wir investieren viel Geld in unsere Reviereinrichtungen. Das soll dann eventuell nach 6 Jahren alles vorbei sein? Was war am alten Gesetz so

Warum beträgt die Mindestpachtdauer jetzt nur noch 6 Jahre? Welchen vernünftigen Grund gibt es, die Mindestdauer zu verkürzen? Gar keinen!!! Als Wildtiermanager möchte man doch etwas Planungssicherheit haben. Wir investieren viel Geld in unsere Reviereinrichtungen. Das soll dann eventuell nach 6 Jahren alles vorbei sein? Was war am alten Gesetz so schlecht, daß es geändert werden mußte in diesem Punkt? Grün-Rot legt doch auf Nachhaltigkeit so viel Wert. Eine Verkürzung der Pachtdauer ist genau das Gegenteil und zeigt einmal mehr: Weder auf mündliche noch auf schriftliche Aussagen von Grün-Rot kann man sich verlassen. Alles bloß ideologisches Geschwätz zu Lasten der Jäger.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte/r UH-Waidmann,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

13. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
14. Kommentar von :Ohne Name

Reduzierung der Mindestpachtdauer

"Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen." Diese Aussage ist falsch. Die Schwierigkeiten bei der Verpachtung stehen in Zusammenhang mit dem

"Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber
zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit
verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
entgegen."
Diese Aussage ist falsch. Die Schwierigkeiten bei der Verpachtung stehen in Zusammenhang mit dem unkalkulierbaren Risiko welches der Jagdpächter beim Wildschaden hat. Nicht die Pachtdauer ist hier ausschlaggebend sondern die Jagdumstände die der Pächter tragen und finanzieren muss, denn neben hohem finanziellen Risiko und Bevormundung duch selbsernannte Naturspezialisten nehmen seine Verpflichtungen und Bürokratie zu während seine Rechte beschnitten werden.
Die Rechte der Grundeigentüber werden nicht beschnitten, da diese im Pachtvertrag vertraglich geregelt sind. Und wer schon mal einen Pachtvertrag gelesen und verhandelt hat, der weiss dass gerade die Grundstückseigentümer die stärkere Position haben und die Regelungen bezügl. Schadenersatz, Abschusshöhe, Pachtpreiserhöhung, Sonderkündigungsrecht, Gesamtschuldnerische Haftung usw. nachhaltig bestimmen. Und alle Pachtverträge haben eine Nachbesserungsklausel.
Die jagdliche Hege wird massgeblich von der vorausschauenden Planung und von der Umsetzung langfristiger Massnahmen und Hegeziele bestimmt. Eine Verkürzung der Mindestpachtdauer hat hier einen negativen Einfluss.
Es gibt eine bestehende Mindestpachtdauer und eine Änderung dieser ist unnötig, wirkt negativ und erhöht den Verwaltungsaufwand und Verhandlungsaufwand für alle Beteiligten.
Gesunder Menschenverstand genügt um den Sachverhalt zu verstehen. Stellen Sie sich vor sie wollen eine Wiese pachten und wollen Apfelbäume/Hochstämme pflanzen. Der Pachtvertrag dauert 6 Jahre. Nach Ablauf der Zeit verarbeitet der Grundstücksbesitzer die Bäume zu Brennholz oder erntet die Äpfel dann selber. Wer glauben Sie wohl würde unter diesen Umständen Zeit, Geld, Arbeit, Leidenschaft in solch ein Projekt investieren?
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer

15. Kommentar von :Ohne Name

Mindestpachtdauer 6 Jahre

Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von 9 auf 6 Jahre mit der zusätzl. Möglichkeit, die Pachtdauer sogar auf 3 Jahre zu verkürzen zeigt nur zu deutlich, dass sich die grüne Landespolitik von Nachhaltigkeit und bewahrendem Handeln völlig verabschiedet hat. Es könnte aber auch sein, dass die Leistungen der Jäger nicht erkannt werden und so

Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von 9 auf 6 Jahre mit der zusätzl. Möglichkeit, die Pachtdauer sogar auf 3 Jahre zu verkürzen zeigt nur zu deutlich, dass sich die grüne Landespolitik von Nachhaltigkeit und bewahrendem Handeln völlig verabschiedet hat. Es könnte aber auch sein, dass die Leistungen der Jäger nicht erkannt werden und so ein Fehlbild vorhanden ist.
Es ist eine Tatsache, dass das Pachten einer Jagd und diese unter hegerischen Gesichtspunkten zu betreiben nur langfristig erfolgen kann.
Kein Pächter wird sich mehr für die Zeit von 6 bzw. 3 Jahren die Mühe machen Wildäcker, Biotope, Äsungsstreifen, Benjeshecken, Waldrandhecken usw. anzulegen und viel Geld und Zeit dafür zu investieren. Wozu auch? Nur um Wild zu erlegen braucht man das alles nicht. Aber es geht um mehr! Das allerhöchste Gut was unsere Wälder bieten können ist gesundes Wild und eine große Artenvielfalt wie sie wohl in wenigen Länder mit solch ausgeprägter Kulturlandschaft kaum anderweitig zu finden ist.
Wer vergessen hat(oder nicht begriffen hat) dass Jagd in erster Linie Hegeauftrag ist, der sollte es besser lassen.
Ich bin selbst aktiver Naturschützer und mit allen meinen Kameraden der Ortsgruppe der Meinung, dass die klassischen Naturschutzverbände wie Nabu, Bund usw. niemals in der Lage sind, die Hegeleistung der Jäger in vergleichbarer Weise zu erbringen. Nicht dass sie es nicht wüssten, nein sie können die Leistungen es nicht erbringen, es fehlt an Einsatzstunden!!!! Es geht nicht um Mitgliederzahlen in irgendwelchem Verbandslisten, es geht um tatsächliche Aktivität.
Auch würde keine Ortsgruppe eine Naturschutzverbandes bspw. ein Biotop anlegen, wenn sie dieses nur für 3 oder 6 Jahre betreuen dürften.
Jagd ist aktiver Naturschutz, und muss langfristig angelegt werden. Die Gesetzesgrundlage muß genau in die andere Richtung gehen, nicht neun Jahre sonder 12 Jahre Mindestpachtdauer muss das Ziel sein. Warum verpachten viele Gemeinden bzw. Jagdgenossenschaften schon auf 12 Jahre? Nicht weil sie etwas verwechseln! Nein, weil sie denn Sinn und die Anforderung begriffen haben. In diesen Gremien sitzen gesamtheitlich denkende Menschen die natürliche Zusammenhänge erkennen und daraus folgern können.
Jagd ist Hege und Naturschutz und kann nur langfristig erfolgreich sein.
Mindestpachtdauer erhöhen, niemals reduzieren!!!

16. Kommentar von :Ohne Name

Jagdpacht

Zu begrüßen ist, dass auch Jagdgenossenschaften Teile zupachten können. Dies ist eine echte Vereinfachung. Die Pachtdauer von mindestens sechs Jahren ist allerdings viel zu lang wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt wie es jetzt vorgeschlagen wurde. Unter normalen Umständen sind die 9 Jahre gut da man dann entsprechend planen und in Biotoppflege

Zu begrüßen ist, dass auch Jagdgenossenschaften Teile zupachten können. Dies ist eine echte Vereinfachung.
Die Pachtdauer von mindestens sechs Jahren ist allerdings viel zu lang wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt wie es jetzt vorgeschlagen wurde.
Unter normalen Umständen sind die 9 Jahre gut da man dann entsprechend planen und in Biotoppflege investieren kann.
Wenn allerdings dieses Gestz mit seinen über 30 Ermächtigungen in Kraft tritt pachtet man die "Katze im Sack". Jagdzeiten, jagdbare Wildarten, bejagbare Grundflächen, Einschränkungen in Schutzgebieten (FFH, Natura2000 etc) nichts ist planbar, alles bleibt der Willkür Einzelner überlassen. Da wären zwei oder drei Jahre Mindestpachtdauer mehr als genug, oder man muss zukünftig in jeden Pachtvertrag entsprechende Klauseln einfügen.

17. Kommentar von :Ohne Name

Zu § 17 Abs. 4

Im Kommentar wird angemerkt: Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen. Laut § 11 Absatz 4 BJagdG beträgt dort die Mindestpachtdauer 9

Im Kommentar wird angemerkt:

Der Beibehaltung einer Mindestpachtdauer von neun Jahren stehen demgegenüber zunehmend festzustellende Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung sowie die damit verbundene Schwächung der Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer entgegen.

Laut § 11 Absatz 4 BJagdG beträgt dort die Mindestpachtdauer 9 Jahre. Der Kommentar im Entwurf, siehe oben, ist eine nichts aussagende Formulierung da sie die festzustellende Schwierigkeiten und angebliche Schwächung der Grundstückeigentümer nicht darlegt.

Wer die Aufwände für Reviereinrichtungen und Hegemaßnahmen betrachtet, kann grundsätzlich keine Verringerung der Pachtzeit begrüßen. Da es sich jedoch um eine Mindestpachtzeit handelt, liegt es an uns Jägern längere Pachtzeiten zu vereinbaren.

18. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
19. Kommentar von :Ohne Name

Jagdpacht

Wenn das Gesetz so kommt , werde ich mich gegen das Pachten einer Jagd entscheiden . Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wird ein weiteres Loch in die Menge der Pächter reissen . Wenn dann nur noch wenige Pachten wollen nützt das Gesetz nur denen die die Jagd abschaffen wollen . Vielleicht ist das auch das ferne Ziel das diese

Wenn das Gesetz so kommt , werde ich mich gegen das Pachten einer Jagd entscheiden . Der demographische Wandel unserer Gesellschaft wird ein weiteres Loch in die Menge der Pächter reissen .
Wenn dann nur noch wenige Pachten wollen nützt das Gesetz nur denen die die Jagd abschaffen wollen .
Vielleicht ist das auch das ferne Ziel das diese Regierung anstrebt.

20. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligung Dritter an der Jagd

Eine Mindestpachtdauer von 6 Jahren oder ev. nur 3 Jahren kann ich keinen Vorteil erkennen. Bei dieser Regelung ist eine ordnunggemäße Jagdausübung nicht mehr möglich. Der Jäger setzt hier viel Geld und Engegment ein um seine jagdlichen Einrichtung zu errichten und zu pflegen. Bei diesem Zeitraum werden vielen Reviere nicht mehr verpachtbar

Eine Mindestpachtdauer von 6 Jahren oder ev. nur 3 Jahren kann ich keinen Vorteil erkennen.
Bei dieser Regelung ist eine ordnunggemäße Jagdausübung nicht mehr möglich. Der Jäger setzt hier viel Geld und Engegment ein um seine jagdlichen Einrichtung zu errichten und zu pflegen.
Bei diesem Zeitraum werden vielen Reviere nicht mehr verpachtbar sein.
Dieser Paragraph wurde wohl auch nur gemacht, damit was gemacht wurde. Sinnlos streichen.
Es gibt wichtige Punkte!