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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

137. Kommentar von :Ohne Name

Füchse

Wenn Hasen jetzt am 31. Dezember, statt am 15. Januar zuletzt geschossen werden dürfen, ändert es aber leider nichts am Schaden, den die Jägerschaft am Bestand und besonders an der Weiterentwicklung anrichtet. Alle geschossenen Hasen fehlen für den wichtigen Fortbestand der Art Das Fressen und gefressen werden während der Brut und Setzzeit ergibt

Wenn Hasen jetzt am 31. Dezember, statt am 15. Januar zuletzt geschossen werden dürfen, ändert es aber leider nichts am Schaden, den die Jägerschaft am Bestand und besonders an der Weiterentwicklung anrichtet. Alle geschossenen Hasen fehlen für den wichtigen Fortbestand der Art
Das Fressen und gefressen werden während der Brut und Setzzeit ergibt einen natürlichen Sinn, aber nicht das Töteten der für die Aufzucht notwendigen Elterntiere durch den Menschen.
Fuchsjagd zum angeblichen Artenschutz ist vielleicht seit 10 Jahren ein Argument der Jägerschaft, die dennoch den Fuchs als Beutekonkurrent zur Erhöhung ihrer Niederwildstrecken "bekämpft". Das ist für mich die Wahrheit dieser sinnlosen Verfolgung.
Was macht die Jägerschaft für den Bodenbrüterschutz? Ist ein Jäger gleichzeitig Landwirt sieht man es deutlich, wenn er im April mit Walzen die Wiesen bearbeitet. Ich habe noch keine Proteste der Jägerschaft gegen landwirtschaftliche Praktiken gelesen.
Der Hase muss waidgerecht erlegt werden, also nur, wenn er aus der Sasse in Bewegung ist, kann er geschossen werden. Er soll ja eine Chance haben, welch ein Hohn!!
Diese vielgepriesene Waidgerechtigkeit gilt beim Fuchs nicht. Er darf mit der Büchse, der Flinte geschossen werden, er darf in Fallen gefangen und getötet werden und er darf in seinem letzten Zufluchtsort, seinem Bau, getötet werden, das ganze Jahr!!. Wo bleibt hier die Waidgerechtigkeit?
Gerade geborenen Jungfüchse dürfen getötet werden und hat man sie alle erledigt, darf auch die Fähe getötet werden. So ist das derzeitige Gesetz, grausam und tierschutzwidrig. Wenn Altfüchse nicht mit einem Schild "Halt Nachwuchs" umher laufen, dürfen auch diese Tiere das ganze Jahr getötet werden und darum ist der Fuchs die armseligste Kreatur unter den Wildtieren.
Bestände sind nicht erfasst und werden von Jägern natürlich immer als zu hoch gesehen, wie auch bei den anderen Beutekonkurrenten, mich wundert das nicht.
"Jeden Fuchs, den Du siehst muss Du erlegen", ist die Aufforderung der Niederwildjäger. "Die Niederwildstrecken werden es dir danken", wird als Belohnung versprochen. Wo geht es hier um Artenschutz?? Komisch, daß diese Aufforderung nur von Niederwildjägern kommt.
Schluss mit den nicht nachvollziehbaren Gründen der konservativen Jägerschaft und her mit einer korrekten Schonzeit für Füchse.
Merkwürdig, daß die Jägerschaft hier gegen steuert, wo sie doch die Waidgerechtigkeit und auch den Tierschutz für sich in Anspruch nimmt.

136. Kommentar von :Ohne Name

Zu Jan Kommentar 135.

Jan, ja, es geht noch, sogar gut! Und wie geht es Ihnen ? Bei der Fuchsjagd geht es nicht um Beutekonkurrenz, sondern um Artenschutz aber das wollen Sie ja nicht wahrhaben. Hasen haben bereits, die von Ihnen geforderte Schonzeit im Januar! Kein Jäger schießt einen Hasen im Januar. Bitte zuerst informieren und dann schreiben. Der

Jan,
ja, es geht noch, sogar gut!
Und wie geht es Ihnen ?

Bei der Fuchsjagd geht es nicht um Beutekonkurrenz, sondern um Artenschutz aber das wollen Sie ja nicht wahrhaben.

Hasen haben bereits, die von Ihnen geforderte Schonzeit im Januar!
Kein Jäger schießt einen Hasen im Januar. Bitte zuerst informieren und dann schreiben.

Der Fuchs ist garantiert eine, der am wenigsten armselige Kreatur in Deutschland, schon allein zahlenmäßig. Zu hohe Raubwildpopulationen bedrohen nicht nur das Niederwild, was schon schlimm genug ist, sondern auch viele andere bedrohten Wiesenvogel- und Kleinsäugerarten. Bitte nehmen Sie diese Tatsache einmal zur Kenntnis.

Herzlichen Dank!

135. Kommentar von :Ohne Name

Fuchsbejagung

Alles was für die Fuchsbejagung herhalten kann, wird von der Jägerschaft auch benutzt. Tollwut, Räude, Staupe,Fuchsbandwurm, kranke Kinder und kranke Haushunde, verlorene Bodenbrüter und jetzt noch allgemeine Seuchen?? Gehts noch? Es geht um die Beutekonkurrenten der Jäger und hier ist wohl jedes Mittel recht, um den Fuchs als den wahren Teufel

Alles was für die Fuchsbejagung herhalten kann, wird von der Jägerschaft auch benutzt.
Tollwut, Räude, Staupe,Fuchsbandwurm, kranke Kinder und kranke Haushunde, verlorene Bodenbrüter und jetzt noch allgemeine Seuchen??
Gehts noch?
Es geht um die Beutekonkurrenten der Jäger und hier ist wohl jedes Mittel recht, um den Fuchs als den wahren Teufel in der Natur darstellen zu können. Kein Fuchs erbeutet einen gesunden Hasen, nur der Jäger schießt sie im Herbst und im Winter, im Zuge der geselligen und berüchtigten Treibjagden tot.
Während der Brut und Aufzuchtzeit ist ein Fressen und Gefressen werden in der Natur völlig normal und hier darf der Fuchs sich seinen Anteil auch holen. Nicht eingestellt ist der Kreislauf in der Natur auf den menschlichen Jäger, der gesunde und ausgewachsene Hasen noch im Januar, also kurz vor ihrer Fortpflanzung tötet. Diese Tiere fehlen dann wirklich für den Fortbestand der Art. Hier ist der Jäger im Niederwildbereich also ein echter und nicht zu unterschätzender Schädling.
Richtig, früher wurden Jungfüchse samt Fähe auch vergast, aber heute werden sie immer noch getötet, mit Fallen, Schroten, oder durch Bauhunde abgewürgt, obwohl es die Tollwut nicht mehr im Lande gibt.
Schluss mit den Jägermärchen und eine anständige Schonzeit für die armseligste Kreatur in deutschen Landen, für den Fuchs!!!!

134. Kommentar von :Ohne Name

Fuchsbejagung

Fuchsbejagung ist Seuchenvorbeugung auch für gefährliche Übertragung von Hundekrankheiten. Im Raum Esslingen wurden Füchse mit Räude erlegt. In Stuttgart wurde bei Füchsen die für Hunde hochansteckende Viruserkrankung Staupe festgestellt. In Rheinland-Pfalz ist die Tollwut auf dem Vormarsch. Früher wurden die Füchse samt ihren Jungen mit Gas in

Fuchsbejagung ist Seuchenvorbeugung auch für gefährliche Übertragung von Hundekrankheiten.
Im Raum Esslingen wurden Füchse mit Räude erlegt. In Stuttgart wurde bei Füchsen die für Hunde hochansteckende Viruserkrankung Staupe festgestellt. In Rheinland-Pfalz ist die Tollwut auf dem Vormarsch.

Früher wurden die Füchse samt ihren Jungen mit Gas in ihrem Naturbau qualvoll getötet, um Seuchenvorbeugung zu betreiben.
Ist das die Lösung die irgendwann wieder kommt, wenn die Fuchsbejagung durch das neue Jagdgesetz behindert bzw. verunmöglicht wird?

Fuchsbejagung ist auch Artenschutz. Und wenn in irgendwelchen Vogelschutzgebieten Bodenbrüter in ihrer Population gefährdet sind, dann ist auch der NABU schnell mit Forderungen zur verstärkten Fuchsbejagung zur Stelle. Nur öffentlich will der NABU dies nicht bekunden.
Es ist nicht im Sinne des Artenschutzes hier einfach abzutauchen, um öffentliche Kritik nicht auf sich zu ziehen.

Es geht hier nicht nur um Artenschutz der dem Jagdrecht unterliegenden Wildvögel!

133. Kommentar von :Ohne Name

Generelle Jagdruhe

Zu §41: Ein nicht unerheblicher Teil der Schwarzwildstrecke (bis zu 20% laut Statistik / immer welche bei uns im Revier) kommen in den Monaten März und April zur Strecke. In diesen Monaten zeigt sich kein Schwarzwild im Feld - daher ist die nur im Feld erlaubte Jagd nicht zielführend. Die Jagd im Wald auf Frischlingen und Überläufer muss daher

Zu §41:
Ein nicht unerheblicher Teil der Schwarzwildstrecke (bis zu 20% laut Statistik / immer welche bei uns im Revier) kommen in den Monaten März und April zur Strecke. In diesen Monaten zeigt sich kein Schwarzwild im Feld - daher ist die nur im Feld erlaubte Jagd nicht zielführend. Die Jagd im Wald auf Frischlingen und Überläufer muss daher auch in diesem Zeitraum unbedingt erlaubt sein.
Zu §49:
Dieser Sachverhalt ist aus verständlichen Gründen sehr emotionsgeladen. Aber,kein Jäger den ich kenne würde ohne absolut notwendigen Grund auf einen Hund schießen. Vielmehr arbeiten wir (stadtnahes Revier) unermüdlich daran bei der Vielzahl von Hundehaltern ein Bewußtsein für die Gefahr zu schaffen, die u.U. von Ihrem Tier ausgehen kann. Mehrere gerissene Rehe sind leider keine Ausnahme!!! Jeder sachlich argumentierende Volgelschützer kann auch die Schäden bestätigen, die verwilderte Hauskatzen an Vogelbrut und Niederwild anrichten. Nichts desto muss diese (leider) letzte Möglichkeit bestehen bleiben.

132. Kommentar von :Ohne Name

Hunde und Katzen

Bei einer generellen strafbewehrten Anleinpflicht für Hunde gibt es de facto keine wildernden Hunde. Das Beispiel Niedersachsen bei der Registrierung von Hunden und Katzen ist zur Nachahmung empfohlen. Der pflichtbewußte Jäger kann eine "verwilderte" Hauskatze vom Haustier unterscheiden und sollte eigenverantwortlich entscheiden Abschuß ja oder

Bei einer generellen strafbewehrten Anleinpflicht für Hunde gibt es de facto keine wildernden Hunde.
Das Beispiel Niedersachsen bei der Registrierung von Hunden und Katzen ist zur Nachahmung empfohlen.
Der pflichtbewußte Jäger kann eine "verwilderte" Hauskatze vom Haustier unterscheiden und sollte eigenverantwortlich entscheiden Abschuß ja oder nein.

131. Kommentar von :Ohne Name

Wildunfälle-

Die Versicherungsbranche ist zu einer kooperativen Mitwirkung zu verpflichten. Abwehrmaßnahmen wie z.Bsp. Reflektoren oder Wildwarnanlagen an Unfallschwerpunkten kommen den Versicherungen zu gute und sollten von diesen auch finanziert werden.
Der Jagdausübungsberechtigte ist bei der Beseitigung von Verkehrsverlusten umfassend zu schützen.

130. Kommentar von :Ohne Name

Mähverluste bei Rehkitzen

Die Meldepflicht des Bewirtschafters von Grünland bei bevorstehendem Mähtermin an den Jagdausübungsberechtigten ist mit einem Vorlauf von min.24 h verbindlich und strafbewehrt festzuschreiben.

129. Kommentar von :Ohne Name

Monitoring

Es gibt bereits genügend Monitoring und Berichterstattung über die Wildforschungsstelle und anderen Institutionen, die sich mit dem Artenschutz der Wildtiere befassen, um Tendenzen und Entwicklungen bei den einzelnen Wildarten erkennen und entsprechend handeln zu können. Die neuerlichen Forderungen zum Monitoring und entsprechender

Es gibt bereits genügend Monitoring und Berichterstattung über die Wildforschungsstelle und anderen Institutionen, die sich mit dem Artenschutz der Wildtiere befassen, um Tendenzen und Entwicklungen bei den einzelnen Wildarten erkennen und entsprechend handeln zu können.

Die neuerlichen Forderungen zum Monitoring und entsprechender Berichterstattung gehen in der Zielrichtung nur darauf hinaus, die Jäger mit unnötigem Bürokratismus zu überziehen.

Soll die Jägerschaft hier etwa zum Rapport bei der Naturschutzbehörde antreten, um sich einmal mehr bevormunden zu lassen? Wer verarbeitet und bereitet diese Daten und Informationen auf? Welche Personalkapazitäten müssen hier neu geschaffen werden und was kostet das den Steuerzahler?

Ist das der propagierte Bürokratieabbau, um Personal und Kosten einzusparen und die Dinge zu vereinfachen?

Durch derartige neue Regelungen wird doch nur der staatliche Verwaltungsapparat durch die grün-rote Landesregierung unnötig aufgebläht. Der Ruf nach zusätzlichem Personal wird nicht lange auf sich warten lassen. Und welches Personal dies sein wird, welches versorgt werden soll, dürfte ebenfalls klar sein. Klientelpolitik soweit das Auge reicht.

128. Kommentar von :Ohne Name

@Naturliebe

Wie würde denn ihr Plan aussehen, wenn man Wildschweine nicht bejagt? Wir haben Dank der gewünschen Energiewende, geschuldet den wie Pilze aus dem Boden geschossenen Biogasanlagen, einen enormen Zuwachs im Bereich Maisanbau. Dazu wie in den letzen Wintern keine natürliche Reduktion durch Schnee und Kälte. Und die Zuwachsrate beim Wildschwein ist

Wie würde denn ihr Plan aussehen, wenn man Wildschweine nicht bejagt? Wir haben Dank der gewünschen Energiewende, geschuldet den wie Pilze aus dem Boden geschossenen Biogasanlagen, einen enormen Zuwachs im Bereich Maisanbau. Dazu wie in den letzen Wintern keine natürliche Reduktion durch Schnee und Kälte. Und die Zuwachsrate beim Wildschwein ist enorm. Nahrung im Überfluss vorhanden.