Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

97. Kommentar von :Ohne Name

Allgemeine Schonzeit 15. Februar bis 15. April

Bei dieser Forderung zeigt die Landesregierung mal wieder offenkundig wie wenig Fachkompetenz vorhanden ist. Seit Jahrzehnten endet in meinem Revier die Bejagung des Rehwildes und des Fuchses im Januar je nach Abschusserfüllung und Schneelage bezw. nach der Ranz und wir beschränken uns auf wenige notwendige Jagdarten. Zur gleichen Zeit

Bei dieser Forderung zeigt die Landesregierung mal wieder offenkundig wie wenig Fachkompetenz vorhanden ist.
Seit Jahrzehnten endet in meinem Revier die Bejagung des Rehwildes und des Fuchses im Januar je nach Abschusserfüllung und Schneelage bezw. nach der Ranz und wir beschränken uns auf wenige notwendige Jagdarten.

Zur gleichen Zeit herrscht aber Hochbetrieb im Wald. Zum Einen von den Waldbesitzern die den Frost und den gefrohrenen Boden zum Einschlag nutzen, sowie vorwiegend März und April zum Holzabtransport und zur Holz-Aufarbeitung;
zum Anderen durch alle Art von Freizeitbesuchern mit Hund, mit Pferd mit Mountenbike, mit Langlaufskiern.
Dies ist die tatsächliche Beunruhigung unseres Wildes.
Die Begründung der Schonzeit mit der Beunruhigung durch die Jagd ist ausgesprochener Blödsinn.

Was aber noch fataler ist, dass im Gießkannenprinzip eine Regelung getroffen wird.
Was ist denn mit der Rabenkrähe und der Elster? Warum sollen die im Februar bis Mitte März wie bisher nicht bejagt werden? Ein Blick durchs Fenster würde genügen um die Problematik mit der Rabenkrähe zu erkennen. Und was ist mit Marderhund und Waschbär?

Solch ein Pfusch am Jagdgesetz ist einmalig und zeigt wie wenig die Jäger mit ihrem Fachwissen gehört wurden.
Thomas Schlecker
staatl. geprüft. Naturschützer

96. Kommentar von :Ohne Name

Sicherung der Nachhaltigkeit, Wildtierschutz

Allgemeine Schonzeit vom 15.2. bis 15.04. Haben Sie sich über die Folgen schon einmal gedanken gemacht. Landauf und Landab wird in allen Zeitungen das Thema der Schwarzwildbestände diskutiert. Enorme Wildschäden stehen in manchen Gebieten zu Papier. Jäger zahlen hierfür oft 4-und 5stellige Summen. Nun wollen Sie sie beschneiden und vorschreiben,

Allgemeine Schonzeit vom 15.2. bis 15.04. Haben Sie sich über die Folgen schon einmal gedanken gemacht. Landauf und Landab wird in allen Zeitungen das Thema der Schwarzwildbestände diskutiert. Enorme Wildschäden stehen in manchen Gebieten zu Papier. Jäger zahlen hierfür oft 4-und 5stellige Summen. Nun wollen Sie sie beschneiden und vorschreiben, wann Sie Sauen jagen dürfen.
Die AFS steht vor unsern Türen! Schon mal was davon gehört, wahrscheinlich nicht - sollten Sie aber als Lebenmittelstelle unseres Landes. Sie Herr Bonde sind für das Wohl und die Gesundheit der Bürger verantwortlich.
Über 20% aller Schwarzwildabschüsse fallen in diesen Zeitraum. Wie wollen Sie dies den Landwirten klar machen, wenn Sie dann vielleicht durch AFS auch noch IHre Wirtschaftliche Existenz verlieren.
Falls Sie es nicht wissen. Das Schwarzwild hält sich bei Nacht auf den Feldern auf. Die Möglichkeit der Bejagung richtet sich eindeutig auf den Wald, wenn sie z.B. des Morgens auf den Rückwechsel zu finden sind. Ausserdem würde ich beim Unterschreiben eines Jagdpachtvertrages darauf pochen, dass die Jagdpachtsumme nur noch für 10Monate entrichtet wird. Wenn ich nicht mehr jagen darf, brauch ich hierfür auch kein Geld zu zahlen.

Managmentklassen: Das Jagdrecht und auch das Naturschutzrecht müssen selbständige Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben. Der Naturschutz sollte sich hier um seine eigenen Probleme kümmern. Von denen gibt es bekanntlich genügend.
Duch die Managmentklassen sehe ich keinen entscheidenen Vorteil für die Wildtiere. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass der Hase und der Fasan in Ihren Beständen wieder zunehmen, wenn Sie im Entwicklungsmanagment stehen. Und auch nur noch nach Genehmigung des Naturschutzes bejagt werden dürfen. Wir brauchen keine Aufpasser. Jäger sind regionale Fachleute und lassen diesen Wildtieren einen großen Schutzfaktor zukommen. Hier triftt wohl auch das Sprichwort zu: Schuster bleib bei deinen Leisten!!!! Außerdem findet hier ein eindeutiger Eingriff in das Eigentumsrecht der Grundeigentümer statt. Sie reduzieren den Tierartenkatalog, welcher bisher dem Jagdrecht unterliegt.
Also Finger weg!!!
Die Bejagung der Füchse im Naturbau ist ein hervorragendes Mittel um der Fuchspopulation Herr zu werden. Kein Jäger wird seinen Hund dem Kampf mit einem Dachs aussetzen. Die Hunde werden hierauf trainiert und können die Situation sehr gut einschätzen. Oder glauben Sie allen ernstes dass es im Kunstbau keinen Fuchs gibt.

95. Kommentar von :Ohne Name

zu § 55 Abs. 4

"Der Wildschaden in Weinbergen ist zu ersetzen...auch wenn Schutzvorrichtungen ...nicht errichtet werden." Hierzu ist anzumerken, das Weinberge nicht wie Maisfelder mit einem elektrischen Zaun geschützt werden können. Vergrämungsmittel, das haben die Versuche der Wildforschungsstelle gezeigt, bringen keinen dauerhaften Schutz vor Wildschweinen.

"Der Wildschaden in Weinbergen ist zu ersetzen...auch wenn Schutzvorrichtungen ...nicht errichtet werden."

Hierzu ist anzumerken, das Weinberge nicht wie Maisfelder mit einem elektrischen Zaun geschützt werden können. Vergrämungsmittel, das haben die Versuche der Wildforschungsstelle gezeigt, bringen keinen dauerhaften Schutz vor Wildschweinen.

Die dazu hilfreichen Ablenkfütterungen werden verboten.

94. Kommentar von :Ohne Name

Wildernde Katze

Irgendwie geht das doch in eine falsche Richtung ? Jeder kann sich eine Katze halten, und das ist auch gut so. Jeder kann seine Katze Nachwuchs produzieren lassen - und das ist auch gut so. Allerdings sollte dann auch darauf geachtet werden, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht werden und nicht einfach aufgrund von Zeitmangel oder

Irgendwie geht das doch in eine falsche Richtung ?

Jeder kann sich eine Katze halten, und das ist auch gut so. Jeder kann seine Katze Nachwuchs produzieren lassen - und das ist auch gut so.

Allerdings sollte dann auch darauf geachtet werden, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht werden und nicht einfach aufgrund von Zeitmangel oder mittlerweile entstandenem Desinteresse die Tiere einfach im Freien laufen gelassen oder ausgesetzt werden.

Hierzu gibt es nämlich auch Untersuchungen und wissenschaftliche Studien, die sich mit dem Bewegungsmuster und Fressverhalten vernachlässigter oder nicht beaufsichtigter und verwilderter Katzen beschäftigen.

Wir hatten selbst in unserem Haushalt 2 Katzen. Die Kätzin hatte uns in ihrem Leben trotz Glöckchen um den Hals zahllose Vögel in unserem Garten gefangen (z.B. Amseln, Hausrotschwanz, Spatz und sogar einmal einen Specht)

Und was glaubt ihr denn, macht eine Katze, die frei im Wald rumstreunt?
Eine Katze ist ein Raubtier - auch wenn sie auf dem Sofa schmusen und schnurren kann !

Jeder kann also hier lt. Gesetz und zu Ungunsten der Wildtiere Katzen züchten und frei rennen lassen, wie er nur will.

Ist das angewandter Tier- und Naturschutz?
Was bitteschön soll denn daran modern sein?

93. Kommentar von :Ohne Name

zu § 49 Abs. 1 und 2

Laut Kommentierung gilt: Absatz 1 Satz 2 übernimmt den Regelungsgehalt des § 29 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c LJagdG. Der Kommentar geht nicht auf die schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde ein, die bislang nicht erforderlich war. Eine Begründung wäre jedoch zu erwarten gewesen. Ideologischer und sachfremder wird es in Abs. 2 mit

Laut Kommentierung gilt:
Absatz 1 Satz 2 übernimmt den Regelungsgehalt des § 29 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c LJagdG.
Der Kommentar geht nicht auf die schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde ein, die bislang nicht erforderlich war. Eine Begründung wäre jedoch zu erwarten gewesen.

Ideologischer und sachfremder wird es in Abs. 2 mit dem Abschuss von streunenden Katzen. Ich möchte hier nur kurz auf folgenden Links verweisen

1) http://www.zeit.de/2013/12/Stimmts-Katzen-Voegel
2) http://www.komitee.de/content/vogelschutz-praktisch/hauskatzen-und-vogelschutz
3) http://www.wildvogelhilfe-rsk.de/hauskatzen-und-voegel.html

Wer solche Aspekte unterschlägt oder ignoriert und zu so einem Gesetzesentwurf kommt, beweist erschreckend, wie wenig Fakten zählen.

§ 49 zementiert die ideologische Ausrichtung des Gesetzesentwurfs bar jeglicher Fakten.
Wenn dann noch im Kommentar der Satz steht:
"Die Belange des Tierschutzes und die gesellschaftlichen Anschauungen veranlassen zu einer restriktiveren Regelung im Sinne des Absatzes 2" dann ist das eine Verhöhnung sämtlicher Ornithologen und Vogelschützer und das Zulassen dass streunende Katzen massiv in die Vogelbrut eingreifen - und das ist dann Tierschutz!?

Weiterhin beschränkt sich das Recht nur auf Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz. Das heißt außerhalb von Schutzgebieten ist das erlegen streunender Katzen nicht mehr möglich. Nach eingehendem googlen habe ich zudem im Naturschutzgesetz keine Passage gefunden die ein Töten eines Tiere nach NatSchG explizit zulässt. Der § 43 Abs. 2 "wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten würde bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes das Töten zulassen aber was ist ein vernünftiger Grund, wenn schon die Güterabwägung Katze-Vogel nicht funktioniert?

Der alte § 29 LJagdG ist durchaus brauchbar und muss nicht geändert werden, weil auf einem Auge blinde Tierschützer das ideologisch nicht wollen!

92. Kommentar von :Ohne Name

Wildernde Katzen und Hunde

Sehr geehrte Landesregierung, Wildernde und verwilderte Katzen fressen leider nicht nur Mäuse. Ich habe selbst schon eine Katze einen Spatz und eine andere einen Junghasen fangen sehen. Eine einzelne Katze mag wenig Einfluss haben, aber in Deutschland hatten 2009 16,5 % der Haushalte eine Katze

Sehr geehrte Landesregierung,

Wildernde und verwilderte Katzen fressen leider nicht nur Mäuse. Ich habe selbst schon eine Katze einen Spatz und eine andere einen Junghasen fangen sehen. Eine einzelne Katze mag wenig Einfluss haben, aber in Deutschland hatten 2009 16,5 % der Haushalte eine Katze (http://www.wissenswertes.at/index.php?id=haustiere-statistik). Bei einer Stadt mit 20.000 Haushalten macht das 3.300 Katzen. Wenn von diesen 3.300 Katzen auch nur 1% wildern oder verwildern sind das immerhin noch 33 wildernde oder verwilderte Katzen. Diese haben dann durchaus einen Einfluss. Bei den verwilderten Katzen ist es dann wiederum wahrscheinlich, dass der/die Katzenhalter/in sich eine neue Katze kauft. Dadurch und durch die natürliche Vermehrung könnte die Zahl der wildernden und verwilderten Katzen von Jahr zu Jahr steigen.
Ich würde selbst das Einfangen einer Katze immer der Tötung vorziehen. Dass das Fundbüro (ja, gefangene Katzen gelten als Fundsache) mit der Katze wahrscheinlich wenig anfangen kann sei dahin gestellt. Wenn sich eine verwilderte Katze (ja, das kann man Katzen ansehen) aber nicht einfangen lässt, würde ich auch eine Tötung akzeptieren. Dass dies nach diesem Gesetzesentwurf in der Praxis aber nicht mehr legal möglich sein wird, ist ein großer Schritt weg vom Tierschutz.
Bei wildernden Hunden verhält sich das ähnlich. Ich liebe unsere Hunde und sie gehören zur Familie. Der Verlust eines Hundes ist für mich eben so schlimm wie der Verlust eines engen Freundes. Beides musste ich schon erleben. Würde ein Jäger einen unserer Hunde töten, weil dieser gewildert hat, wäre das zwar schrecklich für mich, aber ich könnte ihn verstehen. Es muss weiterhin einen Jagdschutzberechtigten geben, der auch zum Abschuss von wildernden Katzen und Hunden befugt ist. Auch heute schon darf er dies erst, nachdem Einfangversuche gescheitert sind. Diese Regelung reicht bei Einhaltung in meinen Augen vollkommen aus. Wie bereits in anderen Kommentaren zu lesen, sind viele Jäger selbst Hundebesitzer und wissen sehr genau, wie es ist seinen treuesten Kameraden zu verlieren. Daher werden die meisten nicht aus Willkür oder gar aus Spaß jeden Hund und jede Katze umbringen, die sie treffen können. Es mag auch solche "Jäger" geben, aber diese werden sich auch von diesem neuen Gesetz nicht bremsen lassen. Sicherlich ist es schwer, das Einhalten von "Einfangversuchen" zu kontrollieren, aber wenn ein Jäger dieses Gebot bricht, so ist er auch fähig den wildernden Hund oder die wildernde Katze zu vergraben, wenn er sie unbefugt getötet hat.

91. Kommentar von :Ohne Name

wildernde Hunde und schießende Jäger

Letztes Jahr hat ein Jäger einen streng geschützten Wolf geschossen. Vor Gericht war seine Begründung , er habe den Wolf mit einem Schäferhund verwechselt. Leider kam es zu einem Freispruch. Damit in Zukunft nicht öfters Schäferhunde mit Wölfen, Wildkatzen und Luchse mit Hauskatzen und Bären mit Waschbären verwechselt werden und straffrei

Letztes Jahr hat ein Jäger einen streng geschützten Wolf geschossen.
Vor Gericht war seine Begründung , er habe den Wolf mit einem Schäferhund verwechselt.
Leider kam es zu einem Freispruch.
Damit in Zukunft nicht öfters Schäferhunde mit Wölfen, Wildkatzen und Luchse mit Hauskatzen und Bären mit Waschbären verwechselt werden und straffrei illegal erschossen werden, ist das neue Jagdgesetz dringend nötig.
Nicht : " Sorry , leider erschossen ." sondern erst genau schauen, eventuell auch Nachforschungen anstellen und erst dann schießen.
Ich begrüße die dringend nötige Neuordnung des Jagdgesetzes.

90. Kommentar von :Ohne Name

zu § 41 Abs. 2

Der Großteil der Wildtiere ist über die Schonzeiten im Zeitraum Februar bis April bereits von Jagd ausgeschlossen. Hinsichtlich den Sauen ist festzuhalten, dass ein großer Teil der Überläufer in den Zeiten Februar bis April geschossen werden, insbesondere dann, wenn Schnee liegt. Insofern ist zumindest der Februar als schneereicher Monat nicht

Der Großteil der Wildtiere ist über die Schonzeiten im Zeitraum Februar bis April bereits von Jagd ausgeschlossen.

Hinsichtlich den Sauen ist festzuhalten, dass ein großer Teil der Überläufer in den Zeiten Februar bis April geschossen werden, insbesondere dann, wenn Schnee liegt. Insofern ist zumindest der Februar als schneereicher Monat nicht in die Jagdruhezeit aufzunehmen. Da das Rückzugsgebiet der Sauen der Wald ist, macht es wenig Sinn dort die Jagd ruhen zu lassen und die Jagd auf das Feld zu beschränken. Ein eventueller Vergrämungseffekt durch Abschüsse verhindern Wildschäden in den Folgemonaten auf den Feldern nicht.

Wie aus dem Kommentar hervorgeht, will man die Stressbelastung bei Wildtieren reduzieren. Hierbei wird einseitig auf den Jagddruck abgehoben. Diese Fokussierung ist ideologisch bedingt. Mir hat die Wildforschungsstelle bislang nicht darlegen können, warum bei einem durchschnittlichen Ansitz von ca. 40 Stunden pro erlegter Wildsau ein Jagddruck entsteht. Zumal in den Wintermonaten nur eine Woche vor und nach Vollmond ausreichend Licht vorhanden ist. Und meistens war es dann so bewölkt, dass man auch nicht zur Jagd gehen konnte.

Sie ist deshalb ideologisch, weil völlig außer Acht gelassen wird, welchen Freizeitdruck das Wild ausgesetzt ist, wenn Tag und Nacht durch Geocaching, Mountainbiker und Querfeldeinwanderer das Wild beunruhigen wird.

Wenn man konsequent das Wild diesen Stressfaktoren nicht aussetzen will, dann muss ein klares Verbot für solche Freizeitaktivitäten in diesem Zeitraum ebenfalls erfolgen. Aber dazu fehlt offensichtlich der gesetzgeberische Mut weil es geht ja nicht gegen Jäger.

Drückjagden können Ansitzjagden nicht ersetzen. Hinsichtlich des Wildbretqualität sind Drückjagden durchaus als kritisch anzusehen – siehe hierzu http://www.lebensmittellexikon.de/w0001160.php.
Insofern kann die Drückjagd die Ansitzjagd nur ergänzen.

89. Kommentar von :Ohne Name

§ 49 "Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen"

Ich befürworte grundsätzlich die Jagd, solange sie nachhaltig erfolgt und die biologische Vielfalt fördert. Und ich sehe ein dass verwilderte Hunde eine Bedrohung für das Wild darstellen. Ich habe auch kein Verständnis für Hundehalter, die ihre Hunde im Mai & Juni frei durch Felder und Unterholz streifen lassen. Aber dass gleich geschossen wird,

Ich befürworte grundsätzlich die Jagd, solange sie nachhaltig erfolgt und die biologische Vielfalt fördert. Und ich sehe ein dass verwilderte Hunde eine Bedrohung für das Wild darstellen.
Ich habe auch kein Verständnis für Hundehalter, die ihre Hunde im Mai & Juni frei durch Felder und Unterholz streifen lassen.
Aber dass gleich geschossen wird, halte ich für ein Unding. Hier gibt es genug andere Ansätze, um das Wild zu schützen. Hundehalter sollten viel mehr in die Pflicht genommen werden.

Der grenzenlose Hass auf Katzen, den ich im Gespräch mit etlichen Jägern erleben musste, hat mich tief schockiert.
Die Wildkatze ernährt sich zu 90% Prozent von Mäusen; warum soll eine verwilderte Hauskatze etwas anderes machen? Und eine von Menschen versorgte Hauskatze wird zwar jagen, aber nicht in dem Umfang als wenn sie sich alleine davon ernähren müsste. Ihr Streifgebiet kann sehr viel mehr als 500m um das Haus betragen. Trotzdem sehe ich nicht, was für katastrophale Folgen das für die Fauna haben soll.
Das Argument dass die Hauskatze kein heimisches Tier sei, ist absolut lächerlich.
Damwild z.B. ist weitaus weniger lange in unseren Breiten anzutreffen als die gemeine Hauskatze.

Es muss vielmehr in die groß angelegte Sterilisation verwilderter Katzen investiert werden. Auch Hauskatzen sollten unbedingt sterilisiert werden.

Ich unterstütze den Gesetzesentwurf auf jeden Fall, allerdings geht er mir noch nicht weit genug.
Nachdem ich von ihm gehört hatte, habe ich nach Informationen gesucht und musste leider in Jagd-Foren lesen wie man mit dem Gesetz umgehen und es umgehen will. Bis hin zu: „Wo kein Beweis, da auch keine Klage.“
Zu dem Zeitpunkt musste ich auch erfahren dass erschossene Luchse gefunden werden.
Ich halte das für unglaublich.

Es ist meine Hoffnung dass sich die Meinung derjenigen Jäger durchsetzt, welche den Abschuss von Haustieren und den Einsatz von Totschlagfallen ablehnen.

88. Kommentar von :Ohne Name

§ 41 (2) Jagdruhe

Gegenüber den Drückjagden im Herbst und Winter habe ich die Jagd auf Frischlinge und Überläufer im Frühjahr als problemlos empfunden.Die Bachen haben sich in dieser Zeit von der Rotte getrennt und ziehen im Wurfkessel ihren Nachwuchs heran. Die jetzt führungslosen Frischlinge und Überläufer sind leichter zu bejagen, schließlich sind wir gehalten,

Gegenüber den Drückjagden im Herbst und Winter habe ich die Jagd auf Frischlinge und Überläufer im Frühjahr als problemlos empfunden.Die Bachen haben sich in dieser Zeit von der Rotte getrennt und ziehen im Wurfkessel ihren Nachwuchs heran. Die jetzt führungslosen Frischlinge und Überläufer sind leichter zu bejagen, schließlich sind wir gehalten, überbordende Wildbestände zu verringern. Die Ausnahmeregelung für Schwarzwild im Feld mutet wie ein Witz an, ich jedenfalls weiß von keinem Stück Schwarzwild, das im den letzten Jahrzehnten in dieser Zeit auf dem Feld erlegt wurde. Dieser Passus im Gesetz bedeutungslos und gehört gestrichen, wenn sich Baden-Württemberg nicht zum Gespött der Jägerschaft in der ganzen Republik machen will.
Lutz Curth, Jungnau