Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.
Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.
Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.
Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
§45
Offensichtlich ist der Jäger dann als "nützlicher Idiot" dach wieder angesagt, wenn es um die Hege geht (bzw. das was der Gesetzentwurf darunter versteht). Natürlich nur unte rder Fuchtel einer dann nicht mehr zu kontrollierenden Behörde. Es wäre so einfach, die bestehenden Regelungen bezüglich der Unterstellung der WIldtierarten unter das
Offensichtlich ist der Jäger dann als "nützlicher Idiot" dach wieder angesagt, wenn es um die Hege geht (bzw. das was der Gesetzentwurf darunter versteht). Natürlich nur unte rder Fuchtel einer dann nicht mehr zu kontrollierenden Behörde. Es wäre so einfach, die bestehenden Regelungen bezüglich der Unterstellung der WIldtierarten unter das Jagdrecht beizubehalten (oder gar weitere Arten de´m jagdrehc tzu unterstellen). Dann wäre der Jäger automatisch für diese Arten für die Hege zuständig. Und dies ganz ohne neue Planstellen und zusätzliche Bürokratie. Wenn man dem Jäger dann noch weitergehende rechtliche und finanzielle Möglichkeiten einräumen würde, diese Hegemaßnahmen in eigener Verantwortung umzusetzen, würde ein echtes und ehrliches Hegeziel erreicht, ohne dass sich hier staatliche Verwaltungen mit nur äußerts begrenzter Kompetenz in diesem Bereich einmischen müssten. Stichwort Subsidiarität. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat.
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch!
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch! Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht. Natürlich Fleisch lautet die Überschrift. Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch: "....Wildtiere belasten die
Focus vom 12.05.2014 Titelthema: Natürlich Fleisch!
Der gerade erschienene Focus hat sich das Fleisch zum Titelthema gemacht.
Natürlich Fleisch lautet die Überschrift.
Unter vielen interessanten Informationen zum Thema Fleisch in dieser Ausgabe, steht auf Seite 55 im Bericht 10 Wahrheiten über Fleisch:
"....Wildtiere belasten die Umwelt nicht, sie sind Bestandteil des natürlichen Ökosystems. Außerdem leben sie garantiert artgerecht, bevor sie geschossen werden. Selbst Wild von Hirsch- oder Straußenfarmen wächst in der Regel unter tierfreundlicheren Bedingungen auf als traditionelle Nutztiere."
Kann man für erjagtes Wildbret eine bessere Darstellung bekommen? Ich glaube nicht.
Auch aus dieser Erkenntnis heraus empfiehlt es sich für die Beteiligten, noch einmal ganz genau über einen Jagdgesetzentwurf nachzudenken, der die ökologische Nachhaltigkeit der Jagd für die Zukunft in Frage stellt.
Das Thema Verbraucherschutz sollte diesbezüglich auch eine größere Rolle spielen, nicht nur der Tier- und Naturschutz. Schließlich geht es um die Verfügbarkeit eines der gesündesten Fleischprodukte --- dem regionalen Wildbret.
§49
Toll, dass ein Ministeriumsapparat Tiere in "niedlich" und "kann gefressen werden" einteilt. Und zwar vollkommen willkürlich. Wenn also ein schlecht erzogener Hund ein Wildtier zu Tode hetzt oder reißt, dann ist das Wildtier offensichtlich weniger wert, als der Hund. Das verstehe wer will, ich nicht. Es muss auch zukünftig erlaubt sein, Haustiere,
Toll, dass ein Ministeriumsapparat Tiere in "niedlich" und "kann gefressen werden" einteilt. Und zwar vollkommen willkürlich. Wenn also ein schlecht erzogener Hund ein Wildtier zu Tode hetzt oder reißt, dann ist das Wildtier offensichtlich weniger wert, als der Hund. Das verstehe wer will, ich nicht. Es muss auch zukünftig erlaubt sein, Haustiere, die in das Wildgebiet eindringen, abzuwehren. Und das geht nicht mit Antrag bei der Behörde, sondern nur bei Anblick des Tieres sofort. Und wenn weder Hund noch Hauskatze sind auf Nahrungssuche in der Wildnis angewiesen. Sie greifen vielmehr aus "reiner Mordlust" aus ihrem Wesen als Raubtier in die Natur ein. Und dies, obwohl dieser Eingriff durch die Halter durch entsprechendes Handeln vermeidbar wäre.
Keinem Jäger macht es Spaß, Hunde oder Katzen zu bejagen. Aber auch kein Jäger will dabei tatenlos zusehen müssen, wie dieser verzogenen Wohlstandstiere den Niederwildbestand und Federwildbestand gefährden. Ja, natürlich leiden diese Wildarten auch unter der Veränderung der Landschaft z.B. durch die Landwirtschaft. Aber es geht ihnen bestimmt nicht dadurch besser, dass sie zusätzlich zukünftig auch noch ungehindert von Hunden und Hauskatzen angegriffen und der Nachwuchs getötet wird. Aber einem dekadenten Stadtmenschen mit seinem verfetteten Wohlstandstiger oder Nuttenfiffi ist das leider nicht erklärbar. Denn das sind keine Schmusetiere mit Knopf im Ohr, sondern Raubtiere. Und wenn diese dann auf die Jagd gehen können, dann tun sie es. Ohne dass damit eine erforderliche Nahrungssuche verbunden ist. Denn die Nahrung gibt es mit Chappi und Whiskas daheim sowieso.
Allgemeine Schonzeit
In der Zeit vom 15.02-15.04 eine allgemeine Schonzeit, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld einzurichten halte ich für praxisfremd. In unserem waldreichen Revier mit angrenzender Feldfläche kommt das Schwarzwild halt nur mal sporadisch auf die Felder. Dann aber in solcher Anzahl, dass wir Jäger in mehrstündiger Handarbeit die Flächen wieder ebnen
In der Zeit vom 15.02-15.04 eine allgemeine Schonzeit, mit Ausnahme auf Schwarzwild im Feld einzurichten halte ich für praxisfremd.
In unserem waldreichen Revier mit angrenzender Feldfläche kommt das Schwarzwild halt nur mal sporadisch auf die Felder. Dann aber in solcher Anzahl, dass wir Jäger in mehrstündiger Handarbeit die Flächen wieder ebnen können. Eine Einschränkung der Jagdzeit trotz aller Pflichten auf Schadensersatz lehne ich deshalb strikt ab.
Eine allgemeinen Schonzeit soll dem Wild Ruhe bringen. Hier wird doch schon wieder mit zwei Maßen gemessen. Wie steht es den mit der Ruhe bei den Themen Geocaching, Mountainbike fahren, Hunden (nicht angeleint) etc. in der Setz und Brutzeit?
§ 41 Jagd- und Schonzeiten
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit im März und April und will dies mit Zahlen belegen: In unserem Revier wurden von 15.04.2013 bis 14.04.2014 acht Wildschweine erlegt, zwei davon im März und April 2014 (im Wald), also genau 25%. Zur Regulierung der Schwarzwildbestände müssen 12 Monate Jagdzeit (nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen) im
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit im März und April und will dies mit Zahlen belegen:
In unserem Revier wurden von 15.04.2013 bis 14.04.2014 acht Wildschweine erlegt, zwei davon im März und April 2014 (im Wald), also genau 25%. Zur Regulierung der Schwarzwildbestände müssen 12 Monate Jagdzeit (nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen) im Wald und Feld erlaubt bleiben, ansonsten erreichen wir nicht die erforderlichen Abschusszahlen.
§41 Jagd-und Schonzeiten
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit vom 15.Februar bis 15.April. Füchse sollten bis 28.Februar bejagbar sein. Frischlinge und Überläufer wie bisher ganzjährig. Ich jage im Rheintal 20 % Auewald, 80 % Acker und Wiesen mit vielen sehr großen Maisschlägen. Die Feld/Waldkante ist sehr lang, große zusammenhängende Waldgebiete gibt es nicht.
Ich bin gegen die allgemeine Schonzeit vom 15.Februar bis 15.April.
Füchse sollten bis 28.Februar bejagbar sein.
Frischlinge und Überläufer wie bisher ganzjährig.
Ich jage im Rheintal 20 % Auewald, 80 % Acker und Wiesen mit vielen sehr großen Maisschlägen.
Die Feld/Waldkante ist sehr lang, große zusammenhängende Waldgebiete gibt es nicht.
Wildschäden sind bis jetzt praktisch nicht vorhanden, bisher haben wir die Sauen im Griff da ganzjährig eingegriffen werden kann. Die Sauen sind sehr mobil und wandern oft 10-20 Kilometer.
Während der Hauptjagdzeit im Winter kann es sein, dass keine Sauen vorhanden sind. Im Spätwinter wandern oft viele Sauen zu, so war es auch dieses Jahr. Durch die Bejagung wurden mehrere Sauen erlegt und die anderen vertrieben. Hätte mann nicht eingreifen können, wäre ein gewaltiger Sauenbestand aufgebaut worden, beträchtliche Wilschäden wären die Folgen.
Im Rheintal bewirkt die Jagdruhe eine Erhöhung der Schwarzwildbestände.
Ist man für die Wildschäden haftbar, sollte man sich auch verteidigen können.
Die Jagdruhe soll für die Wildtiere Störungen vermeiden.
In meinem Forstrevier tummeln sich zur Zeit der geplanten Jagdruhe etwa 300 Brennholzkunden mit Anhang, der Holzeinschlag läuft bis ende März.
Jogger, Radfahrer, Waldspeckler,Reiter, Hundehalter und sonstige Naturnutzer sind von früh morgens bis tief in die nacht in Feld und Wald anzutreffen. Eine Jagdruhe würde nicht wirklich für mehr Ruhe in Feld und Wald sorgen.
Der einzige effekte den ich erkennen kann, die Jäger werden ausgesperrt.
Derjenige der für eine Jagdruhe ist, sollte die Verantwortung für ein wildschadensträchtigesFeld/Waldrevier übernehmen, dann käme bald die Erleuchtung.
Die geplante Regelung ist nicht praxistauglich.
Georg Weis
Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer
Wenn sie etwas ändern wollen dann führen sie bitte die Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer ein. Ohne wildernde Hunde hätte schon mancher schwere Verkehrsunfall mit Rehwild vermieden werden können. Trotz dieser Erfahrungen werden aber von Jägern nicht laufend wildernde Hunde und Katzen geschossen. Wäre es aber in einem Ausnahmefall mal
Wenn sie etwas ändern wollen dann führen sie bitte die Leinenpflicht im Wald für alle Hundebesitzer ein. Ohne wildernde Hunde hätte schon mancher schwere Verkehrsunfall mit Rehwild vermieden werden können.
Trotz dieser Erfahrungen werden aber von Jägern nicht laufend wildernde Hunde und Katzen geschossen. Wäre es aber in einem Ausnahmefall mal nötig, dann soll sich der Jäger erst bei höherer Stelle die Genehmigung holen!? was ist das für eine Logik.
§ 49 : zum Abschuss streunender Katzen, Pressenotiz in der Schwäbischen Zeitung vom 13.05.2014
In o.g.bericht warnen " Tier- und Umweltschützer die Landesregierung, das geplante neue Jagdgesetz wieder im Sinne der Jägerschaft aufzuweichen".Die Tierschützer halten das Problem, insbesondere durch Katzen getöteter Singvögel, für gar nicht so groß, und die von den Jagdverbänden kolportierten Zahlen, nach denen in Deutschland jährlich sechs
In o.g.bericht warnen " Tier- und Umweltschützer die Landesregierung, das geplante neue Jagdgesetz wieder im Sinne der Jägerschaft aufzuweichen".Die Tierschützer halten das Problem, insbesondere durch Katzen getöteter Singvögel, für gar nicht so groß, und die von den Jagdverbänden kolportierten Zahlen, nach denen in Deutschland jährlich sechs Millionen Singvögel Katzen zum Opfer fielen, seien nicht belegbar. Offensichtlich kennen diese Verbände die umfangreichen jahrelangen Untersuchungen zu dieser Problematik in England nicht, welche deutliche erhebliche negative Einflüsse auf die Vogelwelt eindeutig belegen. Und deutsche verwilderte Hauskatzen verhalten sich auch sicher auch nicht anders als englische!
Wo und wie ist eigentlich die Behauptung der Naturschutzverbände, der Abschuss von "schätzungsweise" 11500 Katzen und 800 Hunden in sechs Jahren in fünf Bundesländern sei "ohne Auswirkungen auf die Vogelwelt" belegt??
Und kann mir eigentlich mal jemand vom Nabu,BUND,Tierschutzverband oder ökologischem Jagdverband sagen, wie sie die Kastration von verwilderten Katzen durchführen wollen und können?
Im übrigen stößt die Aufforderung des Nabu Chefs Herrn Baumann "die Jäger sollten ihre Munition sparen und besser Hecken anlegen" ins Leere, da die Jägerschaft schon seit vielen Jahren schon mehr Hecken gepflanzt hat als so mancher Tier- und Naturschutz!
Jagdruhe, Abschuss Hunde und Katzen, Beseitigung seuchenverdächtiges Wild
Zu § 41: Aufgrund der Witterung (Schnee) besteht häufig im Februar noch die Möglichkeit der Schwarzwildjagd (Kreisen). Die Jagdruhe sollte daher auf die Monate März und April verschoben werden. Generell sollte mit der Jagdruhe auch keine Form der Kirrung zulässig sein. Zu § 49: Der Regelung zum Abschuss von Hunden und Katzen dient
Zu § 41:
Aufgrund der Witterung (Schnee) besteht häufig im Februar noch die Möglichkeit der Schwarzwildjagd (Kreisen). Die Jagdruhe sollte daher auf die Monate März und April verschoben werden. Generell sollte mit der Jagdruhe auch keine Form der Kirrung zulässig sein.
Zu § 49:
Der Regelung zum Abschuss von Hunden und Katzen dient hoffentlich dazu das teilweise negative Bilder der Jäger zu verbessern.
Zu § 50:
Die ordnungsgemäße Beseitigung von seuchenverdächtigen Wildtieren ist Aufgabe der Jagdausübungsberechtigen. Dann muss aber auch konsequent eine solche Möglichkeit ge-schaffen werden und zwar in vertretbarer Entfernung. Wie sieht die Bereitstellung erforderli-cher Materialien aus und Fragen zum Gesundheitsschutz?
Wenn schon Schalenmodell, dann den Feldhasen in´s Nutzungsmanagement
Der Feldhase kommt in Baden-Württemberg mehr oder weniger flächendeckend vor. Der Besatz ist seit Jahrzehnten rückläufig. Die regionalen Populationshöhen werden durch die jeweiligen Lebensraumverhältnisse bestimmt. Als maßgeblicher Einflussfaktor für den Rückgang wird die Intensivierung der Landwirtschaft verantwortlich gemacht. Sicherlich tragen
Der Feldhase kommt in Baden-Württemberg mehr oder weniger flächendeckend vor. Der Besatz ist seit Jahrzehnten rückläufig. Die regionalen Populationshöhen werden durch die jeweiligen Lebensraumverhältnisse bestimmt. Als maßgeblicher Einflussfaktor für den Rückgang wird die Intensivierung der Landwirtschaft verantwortlich gemacht. Sicherlich tragen auch andere Faktoren, wie Straßenbau oder die Zunahme der Fressfeinde zur Luft und zur Erde ihren Teil dazu bei.
Das Wesen der Jagd ist die nachhaltige Bewirtschaftung des Wildes. Dem gehen wir nach mit Freude und mit Verantwortung. In den vergangenen Jahren hat die Jägerschaft zeigen können, dass sie auf Besatzschwund beispielsweise von Rebhuhn, Hase und Fasan reagiert mit Einschränkung der Bejagung, oftmals Bejagungsverzicht und verstärkten Hegemaßnahmen. Und das aus eigener Verantwortung. In Revieren in denen wir vor 40 Jahren bei den herbstlichen Treibjagden über 100 Hasen zur Strecke legen konnten fällt heutzutage, wenn überhaupt, jährlich mal ein Küchenhase an. Entnahmen dieser oder ähnlicher Größenordnung fallen in Bezug auf die Populationshöhe nicht ins Gewicht, insbesondere bei Tierarten mit hohen Reproduktionsraten.
Daher stellt sich die Frage: was tut´s dem Hasen gut, wenn ein faktisches Bejagungsverbot erlassen wird oder die Ernte eines Hasen an die vorherige Überwindung eines bürokratischen Monsters gebunden wird? Möchte man seitens des Gesetzgebers die Besatzhöhen steigern? Oder Klientelpolitik betreiben?
Die gestrige Aussage von Herrn Storz in Uhingen, dass wir uns um die Möglichkeit der Erlegung einzelner Weihnachtshasen keine Sorge machen müssen, lässt hoffen, dass mittlerweile eine sachgerechte Bewertung des Gesetzentwurfs in den Reihen der SPD angelaufen ist.
Göppinger Jäger