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Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : zu Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

47. Kommentar von :Ohne Name

Besonders geschützte Tierarten

Ich bin Reiseveranstalter und wir beobachten mit unseren Reisegruppen besonders gerne Vögel. Wir haben pro Jahr mehr als 2000 Touristen, die wir durch ganz Deutschland und vor allem durch BaWü leiten. Für uns wäre es sehr wichtig, dass die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten zuständig ist. Diese Tiere brauchen einen besseren

Ich bin Reiseveranstalter und wir beobachten mit unseren Reisegruppen besonders gerne Vögel. Wir haben pro Jahr mehr als 2000 Touristen, die wir durch ganz Deutschland und vor allem durch BaWü leiten. Für uns wäre es sehr wichtig, dass die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten zuständig ist. Diese Tiere brauchen einen besseren Schutz. Aber auch Rabenvögel sollten besser geschützt werden. Für einen nachhaltigen Tourismus in Baden-Württemberg ist das eine existentielle Forderung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stoll
birdingtours GmbH
Franz-Hess-Str. 4
D-79282 Ballrechten-Dottingen

46. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe auch auf Schwarzwild

Die Jäger unternehmen enorme Anstrengungen die Schwarzwildbestände im Griff zu behalten (übrigens im Interesse der Landwirtschaft und der Allgemeinheit), das letzte was wir brauchen sind hierbei unnötige Steine die uns in den Weg gelegt werden. Schwarzwildjagd in diesem Zeitraum macht nur im Wald Sinn, die abgeernteten Felder sind für das

Die Jäger unternehmen enorme Anstrengungen die Schwarzwildbestände im Griff zu behalten (übrigens im Interesse der Landwirtschaft und der Allgemeinheit), das letzte was wir brauchen sind hierbei unnötige Steine die uns in den Weg gelegt werden. Schwarzwildjagd in diesem Zeitraum macht nur im Wald Sinn, die abgeernteten Felder sind für das Schwarzwild uninteressant.

45. Kommentar von :Ohne Name

§ 41 Absatz 2 - Unbegründete Schikane statt Schonzeit

Wenn man die Zahlen vergleicht, wie viele Jäger es in Baden-Württemberg gibt im Vergleich zu Walkern + Wanderern + Mountainbikern , dann liegen wir im einstelligen Prozentbereich. Die Störungen des Wildes im Winter wird aber von jedem verursacht. Wobei der Jäger durch seine Ausbildung, Kenntnis der Einstände, Beachtung des Windes und i.d.R. leises

Wenn man die Zahlen vergleicht, wie viele Jäger es in Baden-Württemberg gibt im Vergleich zu Walkern + Wanderern + Mountainbikern , dann liegen wir im einstelligen Prozentbereich.
Die Störungen des Wildes im Winter wird aber von jedem verursacht. Wobei der Jäger durch seine Ausbildung, Kenntnis der Einstände, Beachtung des Windes und i.d.R. leises Angehen (da sonst sinnlos) den geringsten Stress auslöst. Und wer sich mit der Jagd auseinander gesetzt und selber miterlebt habt, wie sich Wild nach einem einzelnen Schuss kurze Zeit später am gleichen Ort wieder einstellt, wird dies bestätigen müssen.
Eine allgemeine Schonzeit hilft dem Wild nicht, weil alle anderen Störfaktoren (+ freilaufende Hunde!) nicht geregelt werden.
In der Schweiz in Graubünden gibt es z.B. in der Schonzeit in den jagdlichen Gebieten bis zum 01.04. eine ALLGEMEINE Anleinpflicht für Hunde. Das macht Sinn, weil es alle betrifft und dem Wild dann auch wirklich hilft. Alles andere ist eine unbegründete Schikane für einen leider kleinen Bevölkerungsanteil ohne sachliche Begründung.

44. Kommentar von :Ohne Name

Zu Kommentar 42 / TOMB: Längere Jagdruhe ein MUSS?

Liebe(r) TOMB, wenn eine viel längere Jagdruhe für Sie ein MUSS ist, dann sollten Sie aber bitte auch die Konsequenzen umfassend tragen und alle Aspekte mit einbeziehen. Dazu gehören: 1. Wildschadensersatz darf dann nicht mehr von den Jagdpächtern getragen werden müssen, da Ihnen die Möglichkeit genommen wird, etwas gegen Wildschäden zu

Liebe(r) TOMB,

wenn eine viel längere Jagdruhe für Sie ein MUSS ist, dann sollten Sie aber bitte auch die Konsequenzen umfassend tragen und alle Aspekte mit einbeziehen. Dazu gehören:

1. Wildschadensersatz darf dann nicht mehr von den Jagdpächtern getragen werden müssen, da Ihnen die Möglichkeit genommen wird, etwas gegen Wildschäden zu unternehmen. Wer soll diese Kosten zukünftig tragen? Das wird schon mit der zweimonatigen Jagdruhe ein ungelöstes Problem.
2. Wie sollen aus Ihrer Sicht die behördlich vorgegebenen Abschusszahlen erfüllt werden? Diess sind eine Verpflichtung (MUSS) für die Jäger, keine KANN-Bestimmung.
3. Wildtieren Ruhe gönnen müssen dann aber auch alle: Moutainbiker, Geocacher, Jogger, Forstbedienstete, etc., Nicht nur einzelne wenige, denen es darüber hinaus eh sehr viel lieber wäre, das Wild hätte mehr Ruhe. Welcher Jagdpächter will das Wild in seinem Revier denn verscheucht wissen? Das genaue Gegenteil ist der Fall!
4. Eine viel längere Jagdruhe wird zur Folge haben, daß sich Freßfeinde massiv vermehren und den Bestand z.B. an Bodenbrütern und Feldhasen weiter dramatisch dezimieren. Ist das Ihr Verständnis von Artenvielfalt, daß einige Tierarten mancherorts komplett verschwinden werden?
5. Die deutliche Vermehrung von Fressfeinden wie der Fuchs wird zur Folge haben, daß über kurz oder lang Seuchen ausbrechen. Die Fuchsräude ist bereits jetzt örtlich ein großes Problem (z.B. im Schurwald) und ist auf Haustiere und Menschen übertragbar. Sind Tierseuchen für Sie eine Option, die man mit längerer Jagdruhe aktiv fördern muß?

So ist das ganz sicher kein Zugeständnis an die Jägerschaft. Bitte alle Argumente und deren Konsequenzen beleuchten und nicht nur die, die einem persönlich gefallen.

43. Kommentar von :Ohne Name

Jagdruhe müsste für alle gleichermaßen gelten

Einer Wildtierruhe dürfte in dieser Zeit nichts entgegenstehen, wenn Sie für alle Waldnutzer gleichermaßen gelten würde. So lange aber in diesem Zeitraum von morgens bis abends Flächenlose und Polder mit Motorsägen bearbeitet werden, Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, Mountainbiker, Geocacher und sonstigen Naturliebhaber

Einer Wildtierruhe dürfte in dieser Zeit nichts entgegenstehen, wenn Sie für alle Waldnutzer gleichermaßen gelten würde. So lange aber in diesem Zeitraum von morgens bis abends Flächenlose und Polder mit Motorsägen bearbeitet werden, Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen, Mountainbiker, Geocacher und sonstigen Naturliebhaber uneingeschränkt durch den Wald spazieren dürfen, halte ich dieses Gesetz für zu einseitig, um nicht zu sagen diskriminierend!

42. Kommentar von :Ohne Name

Längere Jagdruhe wäre ein Muss

Eine zweimonatige Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte April ist viel zu kurz, zumal angesichts der bisherigen Jagdzeiten da ohnehin kaum etwas geschossen wurde, von Wildschweinen mal abgesehen. Wenn man Wildtieren Ruhe gönnen möchte, muss die Jagd schon ab Ende Dezember bis in den Sommer ruhen. Wieder nur ein Zugeständnis für die Jägerschaft.

Eine zweimonatige Jagdruhe von Mitte Februar bis Mitte April ist viel zu kurz, zumal angesichts der bisherigen Jagdzeiten da ohnehin kaum etwas geschossen wurde, von Wildschweinen mal abgesehen. Wenn man Wildtieren Ruhe gönnen möchte, muss die Jagd schon ab Ende Dezember bis in den Sommer ruhen. Wieder nur ein Zugeständnis für die Jägerschaft. Schade!

41. Kommentar von :Ohne Name

Schonung des Wildes

Die Landesregierung sollte hier deutlich konsequenter sein:
eine wirkliche Erholung für das Wild wäre:
- Waldarbeiter werden in dieser Zeit nur auf dem Feld eingesetzt
- Leinenzwang für Hunde
- mechanische Sperrung der Waldwege für jegliche Art von Verkehr
- Absolutes Waldbetretungsverbot bei Nacht

40. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtierschutz

Ich halte den kompletten Entzug der Jagdschutzbefugnisse der Jagdpächter und der bestätigten Jagdaufseher für den falschen Weg, denn korrekter, sachgerechter Jagdschutz war schon immer angewandter Tierschutz! Und dies vor dem Umstand, dass die ehrenamtlichen Naturschutzwarte ( § 68 unseres Naturschutzgesetzes ) hingegen - neben Dienstabzeichen und

Ich halte den kompletten Entzug der Jagdschutzbefugnisse der Jagdpächter und der bestätigten Jagdaufseher für den falschen Weg, denn korrekter, sachgerechter Jagdschutz war schon immer angewandter Tierschutz! Und dies vor dem Umstand, dass die ehrenamtlichen Naturschutzwarte ( § 68 unseres Naturschutzgesetzes ) hingegen - neben Dienstabzeichen und Dienstausweis - Anhalte- und Feststellungsbefugnisse haben, wenn schützenswerte, andere Naturgüter durch uneinsichtige Mitbürger beeinträchtigt werden. Ich halte diese Befugnisse des ehrenamtlichen Naturschutzes durchaus für richtig, verstehe aber nicht, dass unsere oft in Bedrängnis lebenden, schützenswerten Wildtiere nicht den gleichen Fürsorge- und Schutzstatus haben sollen. Und der Verweis auf § 127 StPO ("Jedermannsparagraph") ist ein Placebo, denn er ist nur bei Straftaten anzuwenden, nicht bei den im Jagdschutz gängigen Ordnungswidrigkeiten .
Die Sorge, dass einzelne Jagdschutzberechtigte Ihre Rechte mißbrauchen/überziehen kann ich nur in engen Grenzen nachvollziehen, denn es gibt schließlich gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten, zudem steht der bestätigte Jagdaufseher unter Dienstaufsicht der Unteren Jagdbehörde ( er könnte sogar Amtshaftung auslösen !) und Fehlverhalten spricht sich schnell herum. Und offensichtlich ist nicht bekannt, dass heutzutage in Jagdaufseherausbildungen sogar Kommunikationskurse, Rollenspiele und der " Umgang mit dem Mitbürger"geübt werden. Vielleicht sind die Jäger weiter, als die politischen Entscheidungsträger wissen....
Deshalb: Jagdschutz/Wildtierschutz durch Jäger ist ethisch geboten und unverzichtbar. Staatliche Stellen bzw unsere Polizeibeamten können das nicht auch noch leisten ! Armin Eberhardt

39. Kommentar von :Ohne Name

§ 41 Jagd- und Schonzeiten

Die allgemeine Schonzeit von Mitte Feb. bis Mitte April wäre ein deutlicher Fortschritt, die ich auch als langjähriger Jäger in wildschadengefährdeten Schwarzwildrevieren begrüsse. Denn es ist eine Tatsache, dass gerade in dieser Zeit aus Unachtsamkeit, Unfähigkeit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein auch Schwarzwild-Muttertiere im Wald erlegt

Die allgemeine Schonzeit von Mitte Feb. bis Mitte April wäre ein deutlicher Fortschritt, die ich auch als langjähriger Jäger in wildschadengefährdeten Schwarzwildrevieren begrüsse. Denn es ist eine Tatsache, dass gerade in dieser Zeit aus Unachtsamkeit, Unfähigkeit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein auch Schwarzwild-Muttertiere im Wald erlegt werden. Die sicherlich etwas schwierigere Bejagung im Feld bei akuten Schäden wäre ja weiterhin möglich.

38. Kommentar von :Ohne Name

Generelle Schonzeit

Hallo Herr Kretschmann, Hallo Herr Bonde, ich denke mal, daß dem Sie beratenden Kuratorium entgangen ist, daß wir in Baden-Württemeberg genau in der vorgeschlagenen Zeit sehr unterschiedliches Klima haben. Letzes Jahr hatten wir Schnee bis in den Mai hinein und dieses Jahr haben wir den ganzen Winter über "Frühjahr". Sie und Ihre sog.

Hallo Herr Kretschmann,
Hallo Herr Bonde,

ich denke mal, daß dem Sie beratenden Kuratorium entgangen ist, daß wir in Baden-Württemeberg genau in der vorgeschlagenen Zeit sehr unterschiedliches Klima haben.
Letzes Jahr hatten wir Schnee bis in den Mai hinein und dieses Jahr haben wir den ganzen Winter über "Frühjahr".
Sie und Ihre sog. "Experten" wollen die "modernen" und neuen Gesetze am Kalender, analog der Bundeswehr "Sommerbefohlen" festmachen.

Sie haben doch in Baden-Württemberg eine große Zahl sehr gut ausgebildeter (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist diese Ausbildung weltweit anerkannt) Jäger, die ihre Kenntnisse zum Thema Jagd, Biotop- und Naturschutz in einer staatlichen Prüfung umfangreich darlegen mussten.

Ich fühle mich als langjähriger Jagdpächter vor dem Hintergrund des Entwurfs zum Jagdgesetz von Ihnen übervorteilt und nicht ernstgenommen.

Analog der Verteilung der "Sitze" in Ihrem beratendem Umfeld ist eine ideologisch getriebene Beschneidung der Jäger in ihrem Tun und Wirken zu offensichtlich.

Für mich ist das eine reine Befriedigung von Stimmvieh und hat nichts mit sachlicher Debatte, geschweige denn mit Natur-und Tierschutz zu tun!