Abschnitt 6

Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 6 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der sechste Abschnitt enthält zahlreiche neue Regelungen, welche bestimmte In-strumente und Einrichtungen im Rahmen des Wildtiermanagements vorsehen. Dazu gehören die aufeinander und auf die Managementstufen des ersten Abschnitts bezogenen Regelungen zum Monitoring, zum Wildtierbericht und zu besonderen Hegemaßnahmen. Der bereits bestehende Generalwildwegeplan erhält in diesem Abschnitt eine gesetzliche Grundlage. Als eigenständige Einrichtungen zur Erfüllung der Aufgaben des Wildtiermanagements erhalten die Hegegemeinschaften eine besondere gesetzliche Funktionsbeschreibung; sofern sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet werden, sind die dafür erforderlichen Regelungen vorgesehen. Im Übrigen enthält der sechste Abschnitt angepasste Regelungen, die bereits das bisher geltende Recht vorgesehen hat, darunter die Regelungen zu Jagd- und Schonzeiten als das zentrale Steuerungsinstrument im Rahmen des Wildtiermanagements.

Kommentare : Sicherung der Nachhaltigkeit, Jagd- und Wildtierschutz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

37. Kommentar von :Ohne Name

Fütterungsverbot für Schalenwild von Gerd Graf

Wer schon einmal gesehen hat, wie Wildtiere in Notzeiten auf Zufütterung angewiesen waren, kann sich nicht vorstellen, dass ein Fütterungsverbot per Gesetz ausgesprochen wird. Die Gesellschaft und Jene die dieses Gesetz durchdrücken wollen,stellen sich doch dermaßen sozial und tierschutzfreundlich dar. Wie geht das mit einem Fütterungsverbot

Wer schon einmal gesehen hat, wie Wildtiere in Notzeiten auf Zufütterung angewiesen waren,
kann sich nicht vorstellen, dass ein Fütterungsverbot per Gesetz ausgesprochen wird.
Die Gesellschaft und Jene die dieses Gesetz durchdrücken wollen,stellen sich doch dermaßen sozial und tierschutzfreundlich dar.
Wie geht das mit einem Fütterungsverbot konform?
Heute wird, mehr denn je, der Wald und die Flur als Erholungsausgleichsgebiet gesucht.
Jogger, Radler, Reiter, Mountenbiker, Geocasher, Skifahrer, Motocrosser, alle treiben sich, anders wie vor 30Jahren im Wald herum. Ohne Ausbildung und!! meist ohne Verständnis.In allen Winkeln und Rückzugsgebieten sind heute Menschen anzutrefen, da ein tiefes Verständnis nicht mehr vorhanden ist.Und da heute ja jeder überall RECHT hat sowieso.
All diese Störfaktoren muss das Wild verkraften. Nicht nur in Zeiten üppiger Vegetation, sondern eben gerade auch in Zeiten von strengen Wintern mit Kälte und Frost.
Niemand kann behaupten, dass Solche nicht mehr eintreten.
Soll dann gesetzlich wieder nachkorrigiert werden? Dieser Irrsinn wird doch schon seit Jahren so betrieben. Ein Verbot ist ein Schlag ins Gesicht des Wildes.

ICH SCHÄME MICH IM FALL EINES VERBOTS VOR UNSEREN WILDTIEREN !

Denn gerade eine Politik die anscheinend auf Schwächere und
Andersdenkende eingeht, sollte vom Fütterungsverbot absehen.
Dieses Verbot kann nur von Unverständigen oder Unwissenden ausgesprochen werden.
Wie schon gesagt, ich habe schon erlebt, dass Wildtiere in NOTZEITEN sehr wohl auf
das Wohl des Menschen angewiesen sind.
Eine Wildtierlandschaft, wie Sich Experten oder Berater für dieses Gesetz vorstellen, gibt es heute nicht mehr. Politiker sollten sich Ihrer Verantwortung bewusst sein.
Mit Luchs und Wolf werden sie keine intakte Naturlandschaft zurückholen.
Da gehört schon mehr dazu. Vor allem nicht vor dem drastischen Flächenverbrauch den unsere so hochgestelzte Gesellschaft betreibt.
Also kein Verbot für Wildtierfütterung!
Wild hat keine Lobby.
Gerd Graf

36. Kommentar von :Ohne Name

§49 verfassungswidrig

Der §49 ist auch im neuen Entwurf verfassungswidrig das Haustiere Eigentum darstellen das vernichtet, entzogen oder beschädigt wird.

35. Kommentar von :Ohne Name

§49 verfassungswidrig

Der §49 ist auch im neuen Entwurf verfassungswidrig das Haustiere Eigentum darstellen das vernichtet, entzogen oder beschädigt wird.

34. Kommentar von :Ohne Name

Verbot des Abschuss von wildernden Hunden

wem das Wohl und Wehe der Wildtiere wirklich am Herzen liegt der sollte dies der Liebe von Hundebesitzern zu Ihren vierbeinigen Gefährten gleich stellen. Nur wenn Hunde mit mit einem Chip versehen sinn lässt sich ein eingefangener Hund auch einwandfrei seinem Besitzer zuordnen. Bei Wilderei des Hundes sollten drakonische Strafen drohen. Im

wem das Wohl und Wehe der Wildtiere wirklich am Herzen liegt der sollte dies der Liebe von Hundebesitzern zu Ihren vierbeinigen Gefährten gleich stellen. Nur wenn Hunde mit mit einem Chip versehen sinn lässt sich ein eingefangener Hund auch einwandfrei seinem Besitzer zuordnen. Bei Wilderei des Hundes sollten drakonische Strafen drohen. Im Widerholungsfalle bis hin zur Haftstrafe!

Die Damen und Herren welche hier der Jägerschaft das Recht auf Jagdschutz entziehen wollen sollten dann regelmäßig gerufen werden (um dieses Stück höchstpersönlich zum Tierarzt zu bringen) wenn ein wildernder Hund ein Reh zu Boden gezogen und bei lebendigem Leibe die Keule anschneidet (reinbeißt).

Der Gesetzgeber möge hauptberufliche Mitarbeiter einstellen welche in seinem Auftrag streunende Katzen einfangen und bei den Tierstationen abgeben.

Wir Jäger sind sehr oft selbst Rüdemänner (Hundehalter) und haben i.d.R. eine sehr enge Beziehung zu Hunden. Nur schwarze Schafe (und die gibt es überall - auch beim Nabu und Tierschutz) zerren Hunde an der Leine hinter dem Auto her. Keiner von uns schiest ohne Not auf einen Hund!

Das ist doch nur die ultima ratio ! und ein bisher wirksames Drohmittel gegen unbelehrbare Hundehalter. Wenn diese Möglichkeit entfällt dann fordere ich im Gegenzug den Leinenzwang!

33. Kommentar von :Ohne Name

Abschnitt 6 - Wildtierschutz

Begrüßendswert ist ein Wildwegeplan und die Einsicht der Politik, daß das Wild (Fern-) Wechselmöglichkeiten benötigt. Das wars aber auch schon mit den positiven Aspekten der "Neuerungen" am Wildtierschutz. Warum traut sich die Politik nicht daran die Störungen des Wildes zu sanktionieren? - Leinen- und Chippflicht für Hunde - Chippflicht für

Begrüßendswert ist ein Wildwegeplan und die Einsicht der Politik, daß das Wild (Fern-) Wechselmöglichkeiten benötigt. Das wars aber auch schon mit den positiven Aspekten der "Neuerungen" am Wildtierschutz.

Warum traut sich die Politik nicht daran die Störungen des Wildes zu sanktionieren?
- Leinen- und Chippflicht für Hunde
- Chippflicht für Katzen
- Bussgelder für streunend aufgegriffene Katzen und Hunde
- Wegepflicht für Reiter und Kennzeichen für Reiter (gab es früher schon)
- Kennzeichenpflicht für Radfahrer und Wegepflicht (Art- und Beschaffenheit sowie Mindestbreite)
- Verpflichtung der Ordnungsämter der Gemeinden sowie dieser neuen Wildhüter aktiv gegen
Verfehlungen vorzugehen

Ich persönlich empfinde es so, daß alle unseren bisherigen Bemühungen das Wild zu schützen von den Verfassern dieses Gesetzes als purer Eigennutz betrachtet werden. Jedes nicht vom Auto überfahrene Stück kann man ja noch abknallen (hurra ist das toll!) und unser allergrößter und geheimer Wunsch ist ja dem Nachbarn seinen streunenden Hund oder Katze endlich zu masakrieren.

Als Konsequenz gegen die neue GÄNGELUNG und MISSACHTUNG unserer langjährigen Hegebemühungen werde ich alle Wildwarnreflektoren abbauen, Unfallwild einfach liegen lassen, bei jeglichen Verstößen (Müllabladen, wilde Feuer, Motocrossfahren, Querfeldeinreiten, usw.) geflissentlich wegschauen - soll sich doch der Wildtierbeauftragte kümmern.

Füchse können künftig tagsüber zu Hauf über die Kinderspielplätze trollen - wen kümmert es noch?

Die Qualität der Ergebnisse aus einem unentgeltlichen Pflichtmonitoring kann sich jeder selbt ausmahlen.

Die Kooperation der Pflichthegegemeinschaften wird über die einer kommunstischen Kolchose kaum hinausgehen.

Wer uns Jäger so brüskiert muss sich über die Konsequenz nicht wundern!

32. Kommentar von :Ohne Name

Hegemaßnahmen

Hier fehlt mir eine Verpflichtung der Landwirtschaft diese Maßnahmen zu Unterstützen in dem sie Flächen zur Verfügung stellen.
desweiteren verdonnert es den Jagdausübungsberechtigten zu mehr Büroarbeit und vor allem einen höheren Bürokratischen Aufwand und eine Entschädigung hierfür ist nicht Vorgesehen.

31. Kommentar von :Ohne Name

Hegemaßnahmen

Hier fehlt mir eine Verpflichtung der Landwirtschaft diese Maßnahmen zu Unterstützen in dem sie Flächen zur Verfügung stellen.
desweiteren verdonnert es den Jagdausübungsberechtigten zu mehr Büroarbeit und vor allem einen höheren Bürokratischen Aufwand und eine Entschädigung hierfür ist nicht Vorgesehen.

30. Kommentar von :Ohne Name

zu§33 Verbot der Fütterung

Ein Verbot der Fütterung für Schalenwild hat zur Folge ,daß ein erhöhter Wildverbiss entstehen wird der Wildschaden ist dann vom Jagdpächter zu tragen.Auch bei entsprechender starken Bejagung wird das Wild das zuehmend durch den Freizeitdruck gestresst im letzten Rückzugsgebiet ausharrt zu Schaden gehen. so ein Gesetz ist nur möglich wenn auch

Ein Verbot der Fütterung für Schalenwild hat zur Folge ,daß ein erhöhter Wildverbiss entstehen wird
der Wildschaden ist dann vom Jagdpächter zu tragen.Auch bei entsprechender starken Bejagung wird das Wild das zuehmend durch den Freizeitdruck gestresst im letzten Rückzugsgebiet ausharrt
zu Schaden gehen.
so ein Gesetz ist nur möglich wenn auch diejenigen zur verantwortung gezogen werden die diese Gesetze befürworten. Bezahlt oder ersetzt dann das Land-BW den Wildschaden ?
Gesetze entscheiden ohne dafür Verantwortung zu übernehmen ist schändlich.
Wir Jäger tun schon seit Jahrzehnten unser Bestes um eine verträglichen Wild u. Tierbestand zu erhalten und gleichzeitig den Wildschaden auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.Ein Wichtiges Mittel dazu sind eben die Fütterungen für Schalenwild. Schaffen sie dieses ab ist nicht der Jäger der Verlierer sondern das Wild. Ist dies im Sinne des Naturschutz wenn dann alles Schalenwild gnadenlos im Bestand reduziert werden muss damit kein Wildschaden mehr entsteht. Dann haben die sogenannten Naturschützer dem Wild damit einen Bärendienst erwiesen.
Ich lehne diesen Gesetzesentwurf entschieden ab.!!

29. Kommentar von :Ohne Name

zu§33 Verbot der Fütterung

Ein Verbot der Fütterung für Schalenwild hat zur Folge ,daß ein erhöhter Wildverbiss entstehen wird der Wildschaden ist dann vom Jagdpächter zu tragen.Auch bei entsprechender starken Bejagung wird das Wild das zuehmend durch den Freizeitdruck gestresst im letzten Rückzugsgebiet ausharrt zu Schaden gehen. so ein Gesetz ist nur möglich wenn auch

Ein Verbot der Fütterung für Schalenwild hat zur Folge ,daß ein erhöhter Wildverbiss entstehen wird
der Wildschaden ist dann vom Jagdpächter zu tragen.Auch bei entsprechender starken Bejagung wird das Wild das zuehmend durch den Freizeitdruck gestresst im letzten Rückzugsgebiet ausharrt
zu Schaden gehen.
so ein Gesetz ist nur möglich wenn auch diejenigen zur verantwortung gezogen werden die diese Gesetze befürworten. Bezahlt oder ersetzt dann das Land-BW den Wildschaden ?
Gesetze entscheiden ohne dafür Verantwortung zu übernehmen ist schändlich.
Wir Jäger tun schon seit Jahrzehnten unser Bestes um eine verträglichen Wild u. Tierbestand zu erhalten und gleichzeitig den Wildschaden auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.Ein Wichtiges Mittel dazu sind eben die Fütterungen für Schalenwild. Schaffen sie dieses ab ist nicht der Jäger der Verlierer sondern das Wild. Ist dies im Sinne des Naturschutz wenn dann alles Schalenwild gnadenlos im Bestand reduziert werden muss damit kein Wildschaden mehr entsteht. Dann haben die sogenannten Naturschützer dem Wild damit einen Bärendienst erwiesen.
Ich lehne diesen Gesetzesentwurf entschieden ab.!!

28. Kommentar von :Ohne Name

Abschuss streunender Katzen

Bei der derzeitigen exponentiell wachsenden Hauskatzenpopulation ist die Gefährdung der Vogelwelt offensichtlich. Ein Verbot bzw. die geplante massive Erschwerung des Abschusses von Katzen konterkariert alle Maßnahmen zum Schutz von wildlebenden Vögeln. Hauskatzen sind keine authochthonen Prädatoren, sondern durch Menschen eingeführte zusätzliche

Bei der derzeitigen exponentiell wachsenden Hauskatzenpopulation ist die Gefährdung der Vogelwelt offensichtlich. Ein Verbot bzw. die geplante massive Erschwerung des Abschusses von Katzen konterkariert alle Maßnahmen zum Schutz von wildlebenden Vögeln. Hauskatzen sind keine authochthonen Prädatoren, sondern durch Menschen eingeführte zusätzliche Belastungen für freilebende Tiere. Statt der geplanten Einschränkung wäre vielmehr eine gezielte Aufklärung der Bevölkerung, vor allem aller Katzenhalter über die "Nebenwirkungen" des Streunens ihrer Stubentiger zielführend, außerdem die Beibehaltung der momentanen Gesetzeslage oder sogar eine Lockerung der Regularien mit dem Ziel die Prädatorenbelastung für Wildvögel abzusenken.