Abschnitt 9

Straf- und Bußgeldbestimmungen

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 9 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der neunte Abschnitt führt die Straf- und Bußgeldbestimmungen des Bundes- und Landesjagdgesetzes, die zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter erforderlich sind, zusammen. In wenigen Fällen sind die notwendigen Anpassungen an die im Gesetz vorgenommenen Änderungen vorgesehen.

Kommentare : Straf- und Bußgeldbestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

11. Kommentar von :Ohne Name

Straf- und Bußgelder

Unabhängig davon, dass hier je nach Behörde mit zweierlei Maß gemessen wird, müssen die Regelungen in der Wildnis pratikabel sein und für alle Betroffene, wie Wanderer, Geocatcher oder sonstige Nutzer der Natur gelten.

12. Kommentar von :Ohne Name

Straf- und Bußgeldbestimmungen

Die alten Bestimmungen reichen aus.

13. Kommentar von :EgiS

Straf- und Bußgeldbestimmungen

Alte Bestimmung 1 bis 6 Monate - Neue Bestimmung 1 bis 24 Monate Jagdausübungsverbot.
Ich halte diese Verschärfung angebracht, wenn ich an den Fall in Burladingen Dez 2013 denke.