Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : Wild- und Jagdschaden

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

7. Kommentar von :Ohne Name

Wild- und Jagdschaden

Ich habe mich einmal mit einem Mit- Jäger aus den USA unterhalten und versucht, ihm das Deutsche Reviersystem ( besonders die Ersatzpflicht von Wildschäden) zu erklären. Er hat es erst nicht geglaubt und dann nach einer gewissen Zeit des Überlegens gefragt, wer sich DAS freiwillig antut. Meine ernst gemeinte Antwort war, dass wir Deutsche Jäger

Ich habe mich einmal mit einem Mit- Jäger aus den USA unterhalten und versucht, ihm das Deutsche Reviersystem ( besonders die Ersatzpflicht von Wildschäden) zu erklären. Er hat es erst nicht geglaubt und dann nach einer gewissen Zeit des Überlegens gefragt, wer sich DAS freiwillig antut.

Meine ernst gemeinte Antwort war, dass wir Deutsche Jäger uns mit Passion und Leidenschaft unserem Hobby verschrieben haben und die Jagd sehr viel mehr ist als der Abschuss von Tieren.

Mein Gegenüber hat nur mit dem Kopf geschüttelt und betont, dass er auch weiterhin seine jährliche Abschusslizenz für eine Saison kaufen wird und ohne sonstige Pflichten sein Hobby erleben möchte.

Die Ersatzpflicht für Gartengrundstücke mit Obstbäumen und für Mais- Monokulturen (möglichst nah am Waldrand) wird ohnehin dazu führen, dass sich verstärkt Mit- Jäger aus diesem finanziellen Risiko verabschieden..... und lieber das Hobby auf Basis von Jagdreisen erleben wollen.

Für das gewünschte ehrenamtliche Wildtiermanagement mit Kostenabwälzung werden vermutlich immer weniger Jäger zu begeistern sein.
Dann wird wieder nach dem Staat gerufen und die Allgemeinheit zahlt für Bewirtschaftung mittels Planstellen und dem üblichen, nicht zu kalkulierenden Bürokratieaufwand.

.....ich werde unabhängig von allen Rahmenbedingungen immer ein begeisterter Jäger und Naturliebhaber bleiben und auch einen Platz zum sinnvollen Wirken finden... notfalls im benachbarten Ausland.




6. Kommentar von :Ohne Name

20 % Kürzung des Wildschadens bei Mais

Bei der 20 % Kürzung des Wildschadens bei Mais handelt es sich um einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das Schadensersatzrecht. Wenn ein Eigenverschulden des Landwirts anzunehmen wäre, würde dies bereits in den sich ständig verfestigten Grundsätzen des Schadenersatzes - auch des Wildschadensersatzes nach jahrzehntelanger

Bei der 20 % Kürzung des Wildschadens bei Mais handelt es sich um einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das Schadensersatzrecht. Wenn ein Eigenverschulden des Landwirts anzunehmen wäre, würde dies bereits in den sich ständig verfestigten Grundsätzen des Schadenersatzes - auch des Wildschadensersatzes nach jahrzehntelanger höchstrichterlicher Rechtsprechung - berücksichtigt werden.

Eine gesetzliche Regelung, die in die zivilrechtlichen Ansprüche eingreift, ist nicht zulässig. Ob eine Kultur aufgrund ihres Gefährdungspotenzials für Wildschäden dazu führt, dass ein Eigenverschulden des Landwirts beim Anbau auftritt, ist keine Frage eines Gesetzes sondern des zivilrechtlichen Ausgleichs.

Diese Regelung verfolgt offensichtlich zwei Ziele, deren Peinlichkeit so ausgeprägt ist, dass sich eine Landesregierung damit selbst disqualifiziert:

Zum einen soll der "Ökoklientel" nachgegeben werden, die sich den Maisanbau als Sinnbild einer "industrialisierten Landwirtschaft" neu erkoren hat und das Wort "Mais" und "Vermaisung" in unmittelbaren Zusammenhang mit "Monsanto" "Chemie" und "Gentechnik" bringen will, weil Maisanbau im Ökolandbau als "höchster Stufe paradiesischer Zustände in der Landwirtschaft" nicht möglich ist. Alles was diesem "Paradies" zuwiderläuft, wird einfach verboten (Grünlandumbruch, Gewässerrandstreifen, Nutzung von FFH-Flachlandmähwiesen usw.)

Zum andern - und hier wirds richtig peinlich - sollen die Jäger dazu verleitet werden, dem Gesetzesentwurf einen letzten Rest an Vorteil abgzugewinnen. Natürlich werden von Seiten der Jägervereinigujngen Begrenzungen des Wildschadens gefordert. Hier wird aber nicht berücksichtigt, dass mit dieser Kürzungsregelung jeder Dialog zwischen Landwirtschaft und Jägerschaft im Ansatz gestört wird. Die Landwirtschaft würde in Zukunft keinerlei Bereitschaft mehr erkennen lassen, sich gütlich zu einigen, weil letztlich die 20 % Schadenskürzung schon gesetzlich vorgegeben wäre. Zudem ist zu erwarten, dass Jagdpachtverhandlungen noch schwieriger werden, weil die Bringschuld der Landwirte schon per Gesetz definiert wäre und weitere Einbußen nicht akzeptiert werden können.

Die 20 % Kürzung des Wildschadens bei Mais ist im Übrigen ein Eingriff ins Eigentum, der nicht mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums begründet werden kann, denn sie dient ausschließlich dem Jäger. Unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung der Frage "Mitverschulden" die, wie ausgeführt, nicht per Landesgesetz geregelt werden kann, sondern der Systematik des Schadensersatzprozesses obliegt, besteht überhaupt kein Grund für eine landesrechtliche Regelung (wenn man die Befriedigung des eigenen Wählerklientels einmal außer Acht lässt).

Die Regierung tut gut daran, diesen Passus so schnell wie möglich der Endablage Papierkorb zukommen zu lassen.

5. Kommentar von :Ohne Name

Wild- und Jagdschaden

Um der Treibjagdjagden zu finden. (Schwarzwild)
Kleine Treibjagden auf Schwarzwild sollten verinfacht werden, d.h. es sollten Straßen sehr schnell und einfach gesperrt werden können um die Jagden durchzuführen. Hier wäre eine Regelung absolut sinnvoll!

4. Kommentar von :Ohne Name

Überhandnehmen von wildschäden

Wenn gewisse Jäger nicht in der Lage sind den Wildbestand unter Kontrolle zu bringen, das ist bei wildschweinen manchmal auch schwieig, dann sollten bei überschreiten von bestimmten Schadensschwellen andere Jäger in diesen Bezirken ein vorübergehendes Jagdrecht bekommen bis der Tierbestand wieder stimmt

3. Kommentar von :Ohne Name

Schadensbegrenzung

Wie hoch werden die Kosten zum Entsorgen von Unfallwild sein, wenn sie nicht von der Jägerschaft freiwillig entsorgt werden? Das ist sicherlich ein weiterer Aspekt für das Wildtiermanagement auf Landesebene. Wenn dann das Land für die Entsorgung aufkommen muss, braucht man sicherlich eine ganze Abteilung in dieser Behörde, um die erforderlichen

Wie hoch werden die Kosten zum Entsorgen von Unfallwild sein, wenn sie nicht von der Jägerschaft freiwillig entsorgt werden? Das ist sicherlich ein weiterer Aspekt für das Wildtiermanagement auf Landesebene. Wenn dann das Land für die Entsorgung aufkommen muss, braucht man sicherlich eine ganze Abteilung in dieser Behörde, um die erforderlichen Zahlen zu dokumentieren und auswerten. Die dreckige Arbeit machen sowieso die vom Bauhof oder Straßenmeisterei.
Freiwillig, oder ohne Kosten, wird das nicht an unserem Steuerzahler vorbei gehen.
 

2. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden

Bisher ist lt. Gesetz geregelt, daß Wildschaden von der Jagdgenossenschaft übernommen wird. Wir Jagdpächter haben auf freiwilliger Basis in den Pachtverträgen die Schadenersatzplicht von der Jagdgenossenschaft in vielen Fällen übernommen. Diesen Umstand berücksichtigt die aktuelle Gesetzesvorlage überhaupt nicht, sondern übernimmt unsere

Bisher ist lt. Gesetz geregelt, daß Wildschaden von der Jagdgenossenschaft übernommen wird.
Wir Jagdpächter haben auf freiwilliger Basis in den Pachtverträgen die Schadenersatzplicht von der Jagdgenossenschaft in vielen Fällen übernommen.

Diesen Umstand berücksichtigt die aktuelle Gesetzesvorlage überhaupt nicht, sondern übernimmt unsere freiwillige Einwilligung als Standart und drückt uns 80% des Wildschadens per Gesetz auf !

"Dies ist eine weitere Bevormundung der aktuellen Regierung!"

(Veggy Day, 0,5 Promille Grenze, Alkohol auf freien Plätzen, etc.)

1. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden im Mais zu 80% ?????

Was soll diese Regelung mit den 80% Schadenersatz? Entweder ganz oder gar nicht.
Die Begründung, im Mais sei wegen der Deckung so gut wie keine Jagd möglich, müsste die logische Schlussfolgerung nach sich ziehen, daß Schäden im Mais gar nicht ersatzpflichtig sind.
Aber Politiker und Logik ist halt so ne Sache ...