Abschnitt 7

Wild- und Jagdschaden

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 7 des Gesetzentwurfes vor.

Der siebte Abschnitt übernimmt aus Bundes- und Landesjagdgesetz die Regelungen zum Wildschadensersatzrecht mit einigen punktuellen Klarstellungen und Anpassungen. Änderungen ergeben sich unter anderem beim Umfang der Ersatzpflicht bei Wildschäden an Maiskulturen und durch die Überführung des obligatorisch bei der Gemeinde durchzuführenden behördlichen Vorverfahrens in ein privatrechtliches Einigungsverfahren.

Kommentare : Wild- und Jagdschaden

Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

103. Kommentar von :Ohne Name

Aufteilung Maisschaden

Zukünftig werden alle Schäden genauestens geschätzt. Ein Entgegenkommen der Landwirte ist nun kaum mehr zu erwarten. Vor allem die neu erforderlichen Wildschadensschätzer .... wo sind die denn alle. In St Johann waren bereits vorletztes Jahr die vorhandenen 4 Wildschadensschätzer voll ausgebucht und sind auf Ihren 4000 ha nicht mehr fertig

Zukünftig werden alle Schäden genauestens geschätzt. Ein Entgegenkommen der Landwirte ist nun kaum mehr zu erwarten. Vor allem die neu erforderlichen Wildschadensschätzer .... wo sind die denn alle. In St Johann waren bereits vorletztes Jahr die vorhandenen 4 Wildschadensschätzer voll ausgebucht und sind auf Ihren 4000 ha nicht mehr fertig geworden!
Diese Regelung wird vor allem uns Pächer mehr Kosten als bisher. Besser wäre gewesen den Landwirt zur aktiven Mithilfe bei der Schadensverhütung beispielsweise Zaunkontrolle zu verpflichten....

104. Kommentar von :Ohne Name

Aufteilung Maisschaden

Zukünftig werden alle Schäden genauestens geschätzt. Ein Entgegenkommen der Landwirte ist nun kaum mehr zu erwarten. Vor allem die neu erforderlichen Wildschadensschätzer .... wo sind die denn alle. In St Johann waren bereits vorletztes Jahr die vorhandenen 4 Wildschadensschätzer voll ausgebucht und sind auf Ihren 4000 ha nicht mehr fertig

Zukünftig werden alle Schäden genauestens geschätzt. Ein Entgegenkommen der Landwirte ist nun kaum mehr zu erwarten. Vor allem die neu erforderlichen Wildschadensschätzer .... wo sind die denn alle. In St Johann waren bereits vorletztes Jahr die vorhandenen 4 Wildschadensschätzer voll ausgebucht und sind auf Ihren 4000 ha nicht mehr fertig geworden!
Diese Regelung wird vor allem uns Pächer mehr Kosten als bisher. Besser wäre gewesen den Landwirt zur aktiven Mithilfe bei der Schadensverhütung beispielsweise Zaunkontrolle zu verpflichten....

105. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden

Wildtiermanagement ist das am häufigsten genannte Wort. Darunter verstehe ich auch, das auf plötzliche Wildschäden schnell reagiert werden kann. So eine Regelung ist nirgens erwähnt. Eine von mir beantragte Abschußgenehmigung für eine Krähe brauchte 5 Wochen, da ist dann nichts mehr zu retten und wird auch mit dem neuen Gesetz nicht schneller

Wildtiermanagement ist das am häufigsten genannte Wort. Darunter verstehe ich auch, das auf plötzliche Wildschäden schnell reagiert werden kann. So eine Regelung ist nirgens erwähnt. Eine von mir beantragte Abschußgenehmigung für eine Krähe brauchte 5 Wochen, da ist dann nichts mehr zu retten und wird auch mit dem neuen Gesetz nicht schneller gehen. Die Bürokratie nimmt sicher zu, was ist da modern?
Georg Schmid

106. Kommentar von :Ohne Name

wie verträgt sich die zukünftige Jagdruhe mit den Schäden durch Schwarzwild?

Bei uns im Landkreis ist seit 2 Jahren komplett die Schonzeit auf Schwarzwild behördlicherseits aufgehoben. Ich betone: behördlicherseits, nicht aufgrund irgendwelcher Sonderwünsche von Jägern. Ebenso in 2 Nachbarlandkreisen. Ich würde mal sagen, dafür gibt es Gründe, wenn Behörden so etwas machen. Die allwissenden grünen Superminister

Bei uns im Landkreis ist seit 2 Jahren komplett die Schonzeit auf Schwarzwild behördlicherseits aufgehoben. Ich betone: behördlicherseits, nicht aufgrund irgendwelcher Sonderwünsche von Jägern.
Ebenso in 2 Nachbarlandkreisen.
Ich würde mal sagen, dafür gibt es Gründe, wenn Behörden so etwas machen.

Die allwissenden grünen Superminister scheinen es aber besser zu wissen.
Daher meine Frage:
Bitte erklären Sie mir mal logisch und nicht ideologisch, wie sich das mit der zukünftigen Jagdruhe verträgt und warum trotzdem der Jagdpächter in dieser Zeit den Wildschaden ersetzen soll.
Danke!

107. Kommentar von :Ohne Name

Wildschadensschätzer

Die Wildschadensschätzer benötigen dringend eine regelmäßige Fortbildung und vor allem Unterstützung, z.B. durch laufende Informationen zu aktuellen Urteilen etc.

2. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden

Bisher ist lt. Gesetz geregelt, daß Wildschaden von der Jagdgenossenschaft übernommen wird. Wir Jagdpächter haben auf freiwilliger Basis in den Pachtverträgen die Schadenersatzplicht von der Jagdgenossenschaft in vielen Fällen übernommen. Diesen Umstand berücksichtigt die aktuelle Gesetzesvorlage überhaupt nicht, sondern übernimmt unsere

Bisher ist lt. Gesetz geregelt, daß Wildschaden von der Jagdgenossenschaft übernommen wird.
Wir Jagdpächter haben auf freiwilliger Basis in den Pachtverträgen die Schadenersatzplicht von der Jagdgenossenschaft in vielen Fällen übernommen.

Diesen Umstand berücksichtigt die aktuelle Gesetzesvorlage überhaupt nicht, sondern übernimmt unsere freiwillige Einwilligung als Standart und drückt uns 80% des Wildschadens per Gesetz auf !

"Dies ist eine weitere Bevormundung der aktuellen Regierung!"

(Veggy Day, 0,5 Promille Grenze, Alkohol auf freien Plätzen, etc.)

1. Kommentar von :Ohne Name

Wildschaden im Mais zu 80% ?????

Was soll diese Regelung mit den 80% Schadenersatz? Entweder ganz oder gar nicht.
Die Begründung, im Mais sei wegen der Deckung so gut wie keine Jagd möglich, müsste die logische Schlussfolgerung nach sich ziehen, daß Schäden im Mais gar nicht ersatzpflichtig sind.
Aber Politiker und Logik ist halt so ne Sache ...