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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1346. Kommentar von :Ohne Name

Folgen der Neufassung des baden-württembergischen Landesjagdgesetzes

Die Novelle ist bürokratisch, überzogen und verfehlt. Würde die Novelle so beschlossen kämen kraft Gesetz unweigerlich höhere Kosten für Städte und Gemeinden zu. Diese Kosten können die Kommunen nicht übernehmen, das bedeutet das Land muss als Verursacher die Kosten tragen. Reviere die sich nicht mehr verpachten lassen, müssen durch Berufsjäger

Die Novelle ist bürokratisch, überzogen und verfehlt. Würde die Novelle so beschlossen kämen kraft Gesetz unweigerlich höhere Kosten für Städte und Gemeinden zu. Diese Kosten können die Kommunen nicht übernehmen, das bedeutet das Land muss als Verursacher die Kosten tragen. Reviere die sich nicht mehr verpachten lassen, müssen durch Berufsjäger bewirtschaftet werden. Das bedeutet die Kommune muss neben dem Pachtausfall auch das Wildschadensrisiko übernehmen sowie einen Berufsjäger einstellen ( mit Werkstatt Ausrüstung, Dienstwagen, Waffen etc...)
Arbeiten die bisher Bürger unseres Landes freiwillig und ehrenamtlich übernommen haben, werden nun zur Freude des Steuerzahlers von der Allgemeinheit getragen. Dies kann nicht der richtige Weg sein. Richtiger wäre es die Jäger in Ihrer Eigenverantwortung und Ihrem Engagement zu stärken und zu fördern. Die momentane Wildschweinbestände lassen keine Jagdruhe zu, dies wäre konterproduktiv und der Bevölkerung und den Jägern, die den Wildschaden zu tragen haben nicht vermittelbar. Viel wichtiger wäre es in den Einständen des Wildes Wildschutzgebiete auszuweisen damit die notwendige Ruhe in Notzeiten eingehalten wird. Das verwilderte Katzen der Tierwelt schaden ist jedem aktiven Naturschützer bekannt, deshalb muss hier dringend regulierend durch den ausgebildeten Fachmann (Jäger) eingegriffen werden. Die Notzeitfütterung ist zu erhalten, da die Macher vor Ort selbst am besten wissen wie gehandelt werden muss.

1345. Kommentar von :Ohne Name

Nachbesserungen notwendig und längere Schonzeiten

Zwei Monate Schonzeit für alle Tierarten von Februar bis April ist meines Erachtens zu wenig. Im gesamten Frühjahr (bis Juni inklusive) sollte die Jagd komplett ruhen und nur in extremen Ausnahmefällen besondere Regelungen gelten. Schonzeit dann aber bitte auch für Rotwild überall im Land, auch ausserhalb der ausgewiesenen 4 Prozent Landesfläche.

Zwei Monate Schonzeit für alle Tierarten von Februar bis April ist meines Erachtens zu wenig. Im gesamten Frühjahr (bis Juni inklusive) sollte die Jagd komplett ruhen und nur in extremen Ausnahmefällen besondere Regelungen gelten. Schonzeit dann aber bitte auch für Rotwild überall im Land, auch ausserhalb der ausgewiesenen 4 Prozent Landesfläche. Denn diese Regelung der Rotwildbezirke ist für den Mülleimer. Man kann keinem vernünftigen Mensch erklären, warum ein einheimisches Wildtier hier nicht bei uns leben darf. Diese Rotwildbezirke sind weder wissenschaftlich zu erklären, noch moralisch zu rechtfertigen. Sie sind ein Ueberbleibsel geldgieriger Forstwirtschaftspolitik und auch in anderen Bundesländern abgeschafft. Je weniger lang gejagt werden darf, umso besser. Mehr Ruhe für Wildtiere, weniger Verbiss, aber auch mehr Chancen für den Tourismus Wildtiere auch wirklich beobachten zu können. Ansonsten lobe ich Sie für Ihren Mut, den Sie mit dem neuen Jagdgesetz gezeigt haben. Totschlagfallen gehören verboten, der Abschuss von Hunden und Katzen eingeschränkt. Tatsächlich sollte der Abschuss von Hunden mit sofortiger Wirkung verboten werden, um Wölfe zu schützen. Wildkatzen riskieren ebenfalls einer Verwechslung zum Opfer zu fallen. Dennoch ist der Rückgang an Singvögel besorgniserregend. Es sollte dringend geforscht werden, in wie weit Hauskatzen dafür verantwortlich sind.
Hochachtungsvoll

1344. Kommentar von :Ohne Name

Geplantes Fütterungsverbot

Schade eigentlich! Ich dachte bisher, ich würde in einer pluralistischen Gesellschaft leben. Pluralistisch in der Offenheit gegenüber unterschiedlichen Vorstellungen und divergierenden Theorien. Aber ich muss mich eines Besseren belehren lassen. Für die Frage, ob es sinnvoll ist, Rehwild im Winter zu füttern, scheint es diese Pluralität der

Schade eigentlich!
Ich dachte bisher, ich würde in einer pluralistischen Gesellschaft leben. Pluralistisch in der Offenheit gegenüber unterschiedlichen Vorstellungen und divergierenden Theorien.
Aber ich muss mich eines Besseren belehren lassen.
Für die Frage, ob es sinnvoll ist, Rehwild im Winter zu füttern, scheint es diese Pluralität der Meinungen und Theorien dann doch nicht zu geben.
Da wird dann mit unmissverständlicher Strenge klargemacht und in Gesetzesform gegossen, was wir zu glauben haben, als ob es keine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlicher Abhandlungen über dieses Thema gäbe.
Nein, denn was ja bereits in einem grün-roten Koalitionsvertrag steht, das muss natürlich über alle Zweifel erhaben sein. Glaubt es oder lasst es!
Schade eigentlich!
Denn diese ad absolutum gestellte Theorie könnte ja ganz einfach durch eine gnadenlose Konfrontation mit der realen Welt, sprich den wirklichen Gegebenheiten in unseren Wäldern auf seine Glaubwürdigkeit hin getestet werden. Da würde dann herauskommen, dass es, oh Wunder, Reviere mit konsequent durchgeführter Winterfütterung gibt, die einen gesunden Wildbestand und eine hervorragend funktionierende Naturverjüngung vorweisen können.
Klingt komisch, ist aber so!
Ich hatte im November letzten Jahres die Gelegenheit eines mehrstündigen Gedankenaustausches mit Herrn Landtagsabgeordnetem Pix, dem jagdpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag.
Ich habe ihm dabei angeboten, seine Theorie durch einen Begang in meinem Revier in Dornhan-Bettenhausen im mittleren Schwarzwald mit der harten Realität zu konfrontieren. (Es würde auf seinem Nachhauseweg nach Freiburg quasi auf dem Weg liegen, die Strecke wäre sogar kürzer und ökologisch korrekter als über die Autobahn.)
Er hat dieses Angebot leider abgelehnt.
Irgendwie schade, aber in seinen Augen auch verständlich, denn wer schätzt es schon, wenn man vor Augen geführt bekommt, dass Theorie und Wirklichkeit so gar nicht in Einklang zu bringen sind. Dann müsste man sich ja Gedanken machen, ob die eigene Theorie konsequenterweise zu verwerfen wäre, wo man es sich in ihr schon so behaglich eingerichtet hat.
Ich bin dagegen gerne bereit, meine hegerischen Aktivitäten wie Wildfütterung, die Anlage von Wildäsungsflächen und ein konsequent praktizierter Wahlabschuss an realen Parametern messen zu lassen.
Diese Zielvorgaben sind für mich: Ein gesunder Wildbestand bei gleichzeitiger Erreichbarkeit der waldbaulichen Ziele.
Dies kann über die Parameter Wildgewicht und Verbissstufen objektiviert werden, denn grau ist alle Theorie, wichtig ist die Realität!
Klingt einfach, ist aber so!
Ich habe im Gegensatz zu manch anderen Zeitgenossen keinen missionarischen Eifer, meine Sichtweise anderen aufzudrängen. Ich wehre mich aber mit aller Macht dagegen, in meiner hegerischen Verantwortung derart eingeschränkt und drangsaliert zu werden!
Es kann nicht sein, dass ich in meinem Revier zukünftig qualvoll verendetes Wild akzeptieren muss, nur weil einige Ideologen meinen, im Besitz der "Wahren Lehre" zu sein!
Der Tierschutz muss Vorrang haben vor der Befriedigung des Egos einiger grüner Zeitgenossen.

Deshalb setze ich darauf, dass sich in diesem Parlament genügend Abgeordnete im Sinne einer parteienübergreifenden "Schwarmintelligenz" zusammenfinden und auf Fraktionszwänge pfeifen, um diesen ideologischen Blödsinn zum Wohle von Wald und Wild noch zu stoppen.
Hoffentlich!

Dr. Hermann Glück, Hegering Dornhan

1343. Kommentar von :Ohne Name

Und tschüss! Bitte als anstößig melden

Diese Form der "Weiterentwicklung" des Jagdrechts ist fach- und sachfremd. Sobald dieses "Jagdrecht" in Kraft ist werde ich meine Jagdpacht kündigen müssen, da dann in BW m.E. unter diesen Rahmenbedingungen keine jagen mehr zumutbar sein wird. Ich wohne nur 4 km von der bayerischen Grenze entfernt! Lösung für mich ist klar! Ich denke die

Diese Form der "Weiterentwicklung" des Jagdrechts ist fach- und sachfremd.
Sobald dieses "Jagdrecht" in Kraft ist werde ich meine Jagdpacht kündigen müssen, da dann in BW m.E.
unter diesen Rahmenbedingungen keine jagen mehr zumutbar sein wird.
Ich wohne nur 4 km von der bayerischen Grenze entfernt! Lösung für mich ist klar!

Ich denke die Grüne-Regierungspartei will hier die Jäger vergrämen und die Jagd erschweren.
Bei mir haben Sie ihr Ziel erreicht.
Und tschüss!


1342. Kommentar von :Ohne Name

Warum?

Das ständige Löschen bringt sowieso nichts, da diese nach der Prüfung wieder freigeschaltet werden.
Sei denn es waren wirklich Beleidigungen drin, das dürfte aber nur einzelne hier treffen.

1341. Kommentar von :Ohne Name

Uta G.

Liebe Uta G. auch wenn sie fast alle kritischen und hinterfragenden Kommentare als anstößig gemeldet haben wird Ihnen das nichts bringen, denn es waren Argumente, die sich wissenschaftlich belegen lassen, angeführt von Sachlichkeit und gut recherchiertem Hintergrundwissen. Bitte lassen Sie den Menschen Ihre freie Meinungsäußerung auch wenn

Liebe Uta G.

auch wenn sie fast alle kritischen und hinterfragenden Kommentare als anstößig gemeldet haben wird
Ihnen das nichts bringen, denn es waren Argumente, die sich wissenschaftlich belegen lassen, angeführt von Sachlichkeit und gut recherchiertem Hintergrundwissen.

Bitte lassen Sie den Menschen Ihre freie Meinungsäußerung auch wenn dies nicht Ihrer Meinung entspricht.
Sie als Minderheit sollten im Gegenteil diese Diskussion nutzen um mit Wissen und Fakten zu glänzen, anstatt die Leute zu beleidigen und immer nur ein und den selben Satz zu schreiben.

Sie werfen kein gutes Licht auf die Geistesfähigkeit Ihrer Kollegen.

1340. Kommentar von :Ohne Name

zu Anstößig melden

Wusst ichs doch ,
wie armselig ist daß den???!!!.

1339. Kommentar von :Ohne Name

Gesetz bringt mehr Fragen als Antwortena

Ich bin kein Jurist aber mir stellt sich bei diesem Gesetz (kaum Rechte aber extrem weisungsgebunden; keine Dispositionfreiheit) die Frage ob hier nicht per Gesetz eine Schein-Selbständigkeit geschaffen wird. Würde m.E. bedeuten: MINDESTLOHN vom Land Unfallversicherung wird vom Land getragen Sämtliche AUSAGBE (Natürlich auch Wildschäden) würde

Ich bin kein Jurist aber mir stellt sich bei diesem Gesetz (kaum Rechte aber extrem weisungsgebunden; keine Dispositionfreiheit) die Frage ob hier nicht per Gesetz eine Schein-Selbständigkeit geschaffen wird.
Würde m.E. bedeuten:
MINDESTLOHN vom Land
Unfallversicherung wird vom Land getragen
Sämtliche AUSAGBE (Natürlich auch Wildschäden) würde das Land tragen;
Einnahmen gingen natürlich ans Land.

Aber da wird's ein juristisches Schlupfloch geben damit die Regierung nicht für ihr Handeln Verantwortung übernehmen muss.

1338. Kommentar von :Ohne Name

Sind Jäger Tierschützer?

Die meisten Jäger behaupten allen Ernstes, dass sie Natur- und Tierschützer wären. Bis auf wenige Jäger, die in ihren Revieren hegen, pflegen und jagen, wie es sich gehört, trifft diese Behauptung auf den allergrößten Teil der Jägerschaft meiner Meinung nach nicht zu. (Mit „Jäger“ meine ich vor allem Hobby-Jäger, weil es in Deutschland nur ca.

Die meisten Jäger behaupten allen Ernstes, dass sie Natur- und Tierschützer wären. Bis auf wenige Jäger, die in ihren Revieren hegen, pflegen und jagen, wie es sich gehört, trifft diese Behauptung auf den allergrößten Teil der Jägerschaft meiner Meinung nach nicht zu.
(Mit „Jäger“ meine ich vor allem Hobby-Jäger, weil es in Deutschland nur
ca. 1.000 Berufsjäger gibt und Förster nicht zwangsläufig auch Jäger sind).

Hier ein paar Beispiele, warum Jäger keine Tierschützer sind:

- Ich kenne ein großes Schwarzwildrevier, das eingezäunt ist (davon gibt es meines Wissens einige mehr), in dem die Sauen gefüttert werden und mindestens einmal im Jahr eine große Gesellschafts-Treibjagd mit vielen Jägern stattfindet Hier geht es einzig und alleine um das Schießen der Wildschweine.

- Es gibt Jäger, die ihre Hunde auf Schwarzwild hetzen und dabei in Kauf nehmen, dass die Hunde schwerverletzt oder sogar getötet werden können und auch werden.

- Es gibt Jäger, die ihre Erdhunde in Fuchs-/ Dachsbauten schicken und die Gefahr einer Beißerei oder Schlimmeres in Kauf nehmen. Dabei gibt es auch andere Jagdarten auf den Fuchs.

- Es gibt Jäger, die junge Fasane aussetzen, nur um sie später abzuschießen. Ein solches Schießen könnte man mit Tontauben tierschutzgerecht durchführen, auch weil das Fleisch der geschossenen Fasane sowieso meist ziemlich „bleihaltig“ ist.

- Es gibt Jäger, die Wildenten und ihre Gelege hegen und schützen, nur um die Enten später abzuschießen. Ein solches Schießen könnte man mit Tontauben tierschutzgerecht durchführen, auch weil das Fleisch der geschossenen Enten sowieso meist ziemlich „bleihaltig“ ist.
Dafür auch noch Jagdhunde an lebenden und flugunfähig gemachten Enten auszubilden, ist meiner Meinung nach pervers.

- Es gibt Jäger, die für das Schießen auf Wild zahlen. Oft fahren sie dafür ins Ausland (Jagdtourismus). Sie fahren bestimmt nicht dort hin, um Natur- und Tierschutz zu betreiben, sondern einzig und alleine zum Schießen und wegen der Trophäen.

Das waren einige Beispiele zum Thema „Der Jäger als Tierschützer“.

Angesichts dieser Beispiele fühle ich mich als Tierfreund von der Jägerschaft, ich sage es einmal zurückhaltend, in die Irre geführt.

Warum sagen die Jäger nicht einfach, dass sie jagen und somit auch töten wollen, weil da noch ein Überbleibsel aus der Steinzeit in ihnen drin ist? Das wäre wenigstens ehrlich. Statt die Legende vom Jäger als Natur- und vor allem Tierschützer zu erzählen.
(Die Steinzeit war immerhin mit sehr großem Abstand die längste Epoche der Menschheitsgeschichte, in der die Menschen fast ausschließlich von der Jagd gelebt haben).

Allein schon aus Gründen des Tierschutzes brauchen wir unbedingt dieses neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.

Und hier noch meine Antwort zu Kommentar Nr. 225 vom 14.05.2014 von J. Langer in „Abschnitt 5: Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung“:
„Hr. Langer,
ich hatte Sie gebeten, mich nicht mehr zu belästigen. Warum tun Sie das dann doch wieder? Nun muss ich mich doch noch einmal wehren:
Neben Ihren dubiosen Verdächtigungen mir gegenüber haben Sie es in Ihrem Kommentar doch tatsächlich geschafft, in einem einzigen Satz, sage und schreibe fünf Rechtschreib-fehler einzubauen. Das alles lässt gewisse Rückschlüsse auf Sie zu. Vielleicht verstehen Sie jetzt, warum ich das Ganze nur noch peinlich finde.“
Werner Lock

1337. Kommentar von :Ohne Name

Allgemein

Ohne auf die Gut-Mensch-Fraktion mit Ihrer völlig daneben liegenden Anti-Jagd Einstellung gesondert einzugehen, enthält der Gesetzentwurf sehr stark einseitig grüne Interessen. Stark geprägt von weltfremdem urbanem Gefühlsgesäusel. Wir wollen keine Veganer sein, sondern bekennen uns dazu Fleisch essen zu wollen. Und ich habe keine Lust mir das von

Ohne auf die Gut-Mensch-Fraktion mit Ihrer völlig daneben liegenden Anti-Jagd Einstellung gesondert einzugehen, enthält der Gesetzentwurf sehr stark einseitig grüne Interessen. Stark geprägt von weltfremdem urbanem Gefühlsgesäusel. Wir wollen keine Veganer sein, sondern bekennen uns dazu Fleisch essen zu wollen. Und ich habe keine Lust mir das von Andersdenkenden beschränken zu lassen.
D.h. in Kurzform, der Gesetzentwurf ist so unnötig wie ein Kropf und dient nur dem Wählerklientel.

Und noch zum Kommentar des Hr. Waidmann: jawohl Sie müssen es erdulden. Ich muss auch dulden, daß ich solche Kommentare wie den Ihren lesen muss und dass Sie in meinem Wald mit Ihrem Fahrrad spazieren fahren.