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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

186. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligungsverfahren

Sehr geehrter Herr Kretschmann, sehr geehrter Herr Bonde, herzlichen Dank für die Möglichkeit und Ihre Aufforderung zur Teilnahme am Beteiligungsverfahren. Sehr geehrte Herren - das machen wir doch schon die ganze Zeit, von Beginn an, über den LJV. Wenn die Meinung und sachlichen Argumente vom LJV und seinen Mitgliedern für Euch so

Sehr geehrter Herr Kretschmann,
sehr geehrter Herr Bonde,

herzlichen Dank für die Möglichkeit und Ihre Aufforderung zur Teilnahme am Beteiligungsverfahren.

Sehr geehrte Herren - das machen wir doch schon die ganze Zeit, von Beginn an, über den LJV.
Wenn die Meinung und sachlichen Argumente vom LJV und seinen Mitgliedern für Euch so uninteressant ist, daß ihr die sachlichen Argumente und die Meinung bisher nicht hören wolltet und nichts davon in der Gesetzesvorlage berücksichtigt wurde - dann frage ich mich wem und welchen Ideologien das Gesetz dienen soll ?

185. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzentwurf allgemein

Ihr macht aus der Natur eine Zoo! Artenschutz verschwindet hinter Schreibtischen!

184. Kommentar von :Ohne Name

Das Jagen und Töten von Tieren

Wenn im Schweizer Kanton Genf die Jagd seit 40 Jahren verboten ist, und die Biodiversität sehr hoch und die Wildtiere sich selbst "managen" können, ist das Beweis dafür, dass Jäger nicht n ö t i g sind. Zur "Leidenschaft Jagen" siehe Zitat Bundespräsident Heuss: Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.

Wenn im Schweizer Kanton Genf die Jagd seit 40 Jahren verboten ist, und die Biodiversität sehr hoch und die Wildtiere sich selbst "managen" können, ist das Beweis dafür, dass Jäger nicht n ö t i g sind. Zur "Leidenschaft Jagen" siehe Zitat Bundespräsident Heuss: Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.
http://www.abschaffung-der-jagd.de/fakten/forschungtexteartikel/lebenunterwildschweinen/index.html

183. Kommentar von :Ohne Name

Gratulation an die Landesregierung - weiter so!

Es zeigt von Stärke der Landesregierung sich diesem Thema so konstruktiv und in Gesprächen mit allen seiten zu witmen. Schön und vorbildlich!

182. Kommentar von :Ohne Name

Stellungnahme Landesjagdgesetz

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, das einzig sinnvolle an dem von Herrn Reimer und Herrn Baumann ausgeheckten Gesetzentwurf ist das Datum der Freigabe 1. April. Ich werde mich nicht, wie von Herrn Reger gewünscht, in den weiteren Prozess zur Gesetzesnovellierung einbringen, es wäre bei der jetzigen Sachlage absolut sinnlos. Ich werde in Zukunft

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
das einzig sinnvolle an dem von Herrn Reimer und Herrn Baumann ausgeheckten Gesetzentwurf ist das Datum der Freigabe 1. April.
Ich werde mich nicht, wie von Herrn Reger gewünscht, in den weiteren Prozess zur Gesetzesnovellierung einbringen, es wäre bei der jetzigen Sachlage absolut sinnlos. Ich werde in Zukunft jede Zusammenarbeit mit Ideologen und sogenannten "Wildtiermanagern" verweigern.

mfg. G.S. 

181. Kommentar von :Ohne Name
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180. Kommentar von :Ohne Name
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179. Kommentar von :Ohne Name

auf Krawall gebürstet

Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten. Merkwürdig, da ist man doch so stolz, dass man als Jäger anerkannter Natuschützer ist, der Landesjagsverband ist Mitglied im Landesnaturschutzverband und dann

Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten.

Merkwürdig, da ist man doch so stolz, dass man als Jäger anerkannter Natuschützer ist, der Landesjagsverband ist Mitglied im Landesnaturschutzverband und dann müssen sich Naturschützer vom Großteil der Jäger hier als Sektierer und Ideologen beschimpfen lassen. Sollten diese Stimmen wirklich zu einer Mehrheit der Jäger gehören, dann plädiere ich dafür, solchen Leuten in Zukunft besser keine Jagderlaubnis mehr zu geben. Ich kenne durchaus auch andere Jäger, aber was sich hier tummelt ist hoffentlich nicht typisch für die grüne Zunft, sondern eine auf Krawall gebürstete Minderheit, die der LJV ins Internet geschickt hat.

178. Kommentar von :Ohne Name

Nachbarland Frankreich

Bei den 1,3 Mio. Jägern in unserem Nachbarland ruht die Jagd von März bis August. Einzige Ausnahme ist in manchen Regionen die Bockjagd. Die Wildbestände hat man überall unter Kontrolle. Das Schalenwild wird ausschließlich auf Drück- u. Treibjagden erlegt. Nur im Elsass und in Lothringen hat man das "vorrevolutionäre Reviersystem" mit der

Bei den 1,3 Mio. Jägern in unserem Nachbarland ruht die Jagd von März bis August. Einzige Ausnahme ist in manchen Regionen die Bockjagd. Die Wildbestände hat man überall unter Kontrolle. Das Schalenwild wird ausschließlich auf Drück- u. Treibjagden erlegt.
Nur im Elsass und in Lothringen hat man das "vorrevolutionäre Reviersystem" mit der Ansitzjagd und Kirrungen. Und genau in den Departements 68 und 67 (Bas-Rhin und Haut-Rhin) hat man Probleme mit zu hohen Schwarzwildbeständen. Auch weichen hier die Schonzeiten vom übrigen Frankreich ab.

Die Schonzeiten sollte man in BW deshalb weiter ausdehnen und die Nachtjagd einschränken, da die Tiere die Nacht für die Erholung brauchen. Dann geht bei den Drückjagden auch mehr in die "Netze".

177. Kommentar von :Ohne Name

Novelle des Landesjagdgesetzes

Jagdausübung bedeutet die Übernahme von Verantwortung für Wild, Wald und Natur. Wie im BJG §1 steht: Artenreich, an den Lebendsraum angepaßt und gesunde Wldbestände, das ist es was die Jagd ausmacht. - In dem Schalenmodell darf die Naturschutzbehörde kein Vetorecht haben. Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständigeRechtskreise auf

Jagdausübung bedeutet die Übernahme von Verantwortung für Wild, Wald und Natur. Wie im BJG §1 steht: Artenreich, an den Lebendsraum angepaßt und gesunde Wldbestände, das ist es was die Jagd ausmacht.

- In dem Schalenmodell darf die Naturschutzbehörde kein Vetorecht haben. Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständigeRechtskreise auf Augenhöhe bleiben

- Die Aufnahme von neuen Arten (Nilgans / Graugans / usw. ) muß möglich sein. - Keine generelle Jagdruhezeiten von Febr.

- April . Beibehaltung der seitherigen Lösung ( Überläufer + Frischlinge ganzjährig ). Dafür Ruhezonen für das Wild, insbeondere auch für sonstige Freizeitnutzer wie, Jogger, Mountainbiker und Reiter. Betretungsverbote in der Nachtzeit oder Leinengebote für Hunde

- Kein Verbot der Fütterung. Fütterung als Instrument zur Erhaltung und Lenkung des Wildes und zur Verhinderung von Wildschäden. - kein Verbot der Baujagd an Naturbauten. Die ist eine effektive Jagdart zur Reduzierung der Fuchsbestände. Sie steht nicht im Widerspruch mit dem Tierschutz. Zur Prädatorenregulierung wird dies auch von sonstigen Naturschutzverbänden zur Verwirklichung Ihrer Schutzziele gefordert und durchgeführt.

- Kein Verbot oder Einschränkung der Schliefenanlagen zur Ausbildung der Hunde. Das ist eine tierschutzgerechte Ausbildung, es findet kein direkter Kontakt zwischen den Tieren statt.

- Beibehaltung der Kreisjagdämter. Hier besprechen Landwirtschaft, Forst, Jagd und Naturschutz die Themen und finden angepaßte Lösungen für den Landkreis im Konsens.

- Land weicht vom Bundesjagdgesetz ab und ermöglicht Organisationen ein ideologisches Bejagungsverbot unter dem Deckmantel des Gewissens. Dieser Flickenteppich gefährdet unser bewährtes Reviersystem, inkl. der Gefahr von vermehrten Wildschäden und die unkontrollierte Ausbreitung von Wildkrankheiten und Seuchen (AFS).

- Ein Gesetz, das mehr als 20 Ermächtigungen und Verordnungen durch nachgeschaltere Behörden hat, ist unvollständig und nicht ausgereift. Damit ist Willkür vorprogrammiert.

- Letztendlich sollte die Meinung derjehnigen die die Jägerschaft in ihrer Mehrzahl repräsentieren mehr gelten. Minderheiten und Kleingruppen dürfen keinen Einfluß auf die Jagd / Jagdgesetze bekommen.

- Sinnvolle Jagdzeit auf alle Wildarten. Nicht wie bei der Ringeltaube. Derzeit liegt die Jagdzeit in der Zeit, wo alle Tauben weggezogen sind. Ringeltauben sind so häufig und in Ihrem Bestand nicht gefährdet.

- Grundsätzlich soll die Jagd die natürlich vorkommenden Wildtiere nachhaltig nutzen. Alle reden von ökologisch erzeugten Lebensmittel und Nachhaltigkeit. Die Nutzung unserer einheimischen Tierwelt erfüllt diese Kriterien. Mehr Bio geht nicht.

Dem hat das neue Gesetz ebenfalls Rechnung zutragen.

Wir Jäger sind die einzigen staatlich geprüften Naturschützer.