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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

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176. Kommentar von :Ohne Name
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175. Kommentar von :Ohne Name

Nein zum JWMG !

Wie kann es angehen, dass Jäger und Jägerinnen in Baden-Württemberg, die generationsübergreifend seit Jahrzehnten eine zuverlässige und verantwortungsvolle Jagdausübung betreiben, ohne habhaften Grund durch die Landesregierung in ihren Rechten beschnitten, in ihrer Eigenverantwortung entmündigt und in ihrer Jagdausübung sogar behindert werden ?

Wie kann es angehen, dass Jäger und Jägerinnen in Baden-Württemberg, die generationsübergreifend seit Jahrzehnten eine zuverlässige und verantwortungsvolle Jagdausübung betreiben, ohne habhaften Grund durch die Landesregierung in ihren Rechten beschnitten, in ihrer Eigenverantwortung entmündigt und in ihrer Jagdausübung sogar behindert werden ? Jäger werden (vor-)verurteilt ohne überhaupt Schuld auf sich geladen zu haben. Politik des Misstrauens ?

Und wo bleibt die Professionalität wenn gleichermaßen mit Vertretern von Verbänden und Organisationen verhandelt wird, die heute dort beitreten, am gleichen Tag schon mitreden und morgen wieder weg sind ? Und dazu keinen geprüften Sachkundenachweis besitzen.

Gesetzesänderungen, insgesamt mal angedacht aber nicht durchdacht und ohne Rückkoppelung wie es denn „draußen“ tatsächlich funktioniert, werden zur Gesetzesvorlage gebracht. Nun werden neue Gesetze gemacht, die überall ankommen (vor allem in der Bürokratie und in der Parteibroschüre) aber am wenigsten dort wo Sie eigentlich sein sollten: Beim Wild (zum Schutz).

Jäger(innen) haben sich dem Natur- und Tierschutz verschrieben und sind zu jeder Tages- /Nacht- oder Jahreszeit dafür ehrenamtlich im Einsatz, und das mit hohen Engagement , hoher Verantwortung sowie mit Erfahrungswerten und einem fundierten Wissen, gesammelt z.T. über Jahrzehnte (!) hinweg. Wer kann das nach machen ? Der Wildmanager ?

Nicht nur Pflichten, sondern Pflicht und Recht gehören zusammen, und zwar dort konzentriert wo die größte Transparenz, sachkundiges Wissen und die höchste Verantwortung besteht: beim Jäger – wie gehabt !

An die Jäger und Jägerinnen: Wer die Augen und Ohren in dieser Sache noch nicht ganz weit offen hat, der sperre sie jetzt auf und nehme den Mund mit dazu. Sagt was Ihr denkt !

174. Kommentar von :Ohne Name

Wildtiermanagement ist öffentliche Aufgabe.

Sehr geehrter Herr Bonde, es freut mich, das Sie das Wilttiermanagement als öffentliche Aufgabe ansehen. Ebenso freut es mich, das Sie die Jagd und die Hege als Teil des Wildtiermanagements ansehen. Umsomehr freut es mich, das sie mich als Jäger vorsehen, mit diesen, öffentlichen Aufgaben zu betrauen. Sicher haben Sie dann auch Verständnis,

Sehr geehrter Herr Bonde,

es freut mich, das Sie das Wilttiermanagement als öffentliche Aufgabe ansehen.
Ebenso freut es mich, das Sie die Jagd und die Hege als Teil des Wildtiermanagements ansehen.
Umsomehr freut es mich, das sie mich als Jäger vorsehen, mit diesen, öffentlichen Aufgaben zu betrauen.
Sicher haben Sie dann auch Verständnis, das ich meine Aufwendungen für die mir übertragenen Aufgaben dem Land in Rechnung stellen muss.
Ich danke Ihnen, das Sie mir die Last des privat finanzierten Tier- und Naturschutz nehmen, und mir einen abrechenbaren Aufgabenbereich zugestehen.

Nur würde es mich interessieren, wie Sie dann noch eine Nachhaltigkeit formulieren können?
Ich bin aber froh, das Sie erkannt haben, das der bisher vollkommen privat finanzierte Tier- und Naturschutz Aufgabe des Landes ist, und Sie mit der übernahme als öffentliche Aufgabe diese Finanzielle Last von den Schultern der Jäger nehmen.
Wie schlimm würde es plötzlich um die Finanzen stehen, wenn die Jäger die zusätzlichen Belastungen nicht mehr tragen wöllten, und hinschmeissen würden? Dann würde man Ihnen und Ihren Parteigenossen sicher den Kopf abreißen...

Aber, nur mut...
Immer weiter schön Stimmung gegen die Jäger mit der bezahlten Presse machen, dann wirds schon klappen. Ohnehin hat die Opposition im Landtag da kaum etwas entgegen zu setzen. Sie können also bevormunden wen und wie Sie wollen. (aber Gott sei Dank nicht mehr lange)

Vielen Dank.

Und nicht vergessen, die Abstimmung in die Zeit der Fußballweltmeisterschaft zu legen, da sind viele abgelenkt, und schauen nicht so genau hin. 

173. Kommentar von :Ohne Name

Rheinland-Pfalz

Das Jagdgesetz ist in Rheinland-Pfalz zukunftsweisend, weil es neben der Fütterung auch die Kirrung verbietet, die mit für die ausufernden Wildschweinbestände verantwortlich ist. Die Sauen kann man nur mit Drückjagden kontrollieren. Siehe die rund 3 Mio. Jäger Frankreich, Italien, Spanien etc...

172. Kommentar von :Ohne Name

Tier- und Naturschutz sind wichtig!

Ich befürworte es, daß es
a) eine mindestens 2-monatige Jagdruhe im Winter gibt
b) Wildfütterung verboten wird
c) Rabenvögel nicht mehr wahllos abgeschossen werden dürfen
d) die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein muss und nicht die Jagdbehörde

Alexandra Stöhr

171. Kommentar von :Ohne Name

Tier- und Naturschutz sind wichtig!

Ich befürworte es, daß es
a) eine mindestens 2-monatige Jagdruhe im Winter gibt
b) Wildfütterung verboten wird
c) Rabenvögel nicht mehr wahllos abgeschossen werden dürfen
d) die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein muss und nicht die Jagdbehörde

Alexandra Stöhr

170. Kommentar von :Ohne Name

Neues Jagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, als erstes stelle ich mir die Frage, wieso sie ein Jagdgesetz, was seit Jahrzehnten Bestand hat und zudem stetig aktualisiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurde, grundsätzlich reformieren wollen? Reicht es nicht, einzelne Teilpunkte (auch kritisch) zu hinterfragen und diese ggf. anzupassen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

als erstes stelle ich mir die Frage, wieso sie ein Jagdgesetz, was seit Jahrzehnten Bestand hat und zudem stetig aktualisiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wurde, grundsätzlich reformieren wollen?
Reicht es nicht, einzelne Teilpunkte (auch kritisch) zu hinterfragen und diese ggf. anzupassen?

Nennen Sie mir einen klaren Grund, warum das Jagdrecht dem Naturschutzrecht unterstellt werden soll? Haben sich Ihrer Meinung nach aus dem jetzigen Rechtsstand irgendwelche Missstände entwickelt?
Meiner Meinung nach sollten das Jagd- und das Naturschutzrecht auf einer Ebene stehen!
Eine kompetentere Ausbildung als die eines Jägers mit staatlich anerkannter "Jagdscheinprüfung" gibt es in Deutschland nicht.
Das Überleben des Hasen und des Fasans hängt nicht von uns Jägern ab. Hier sollten tiefgreifende Veränderungen in der extensiven Landwirtschaft passieren, ansonsten droht den vorausgegangenen Arten der Untergang. Wir Jäger versuchen mit unseren Schutzbemühungen diesen Arten einen besseren Lebensraum zu geben. Doch auch uns stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Mir kommt es manchmal so vor, als wenn Sie unsere vielfältigen Schutz- und Hegemaßnahmen nicht berücksichtigen.
Nun zum nächsten "Streitpunkt".
Aus welchem Grund wollen Sie die Bejagungszeiten und Methoden ändern? Gibt es fundierte Studien, dass die bisherigen Jagdmethoden nicht tierschutzgerecht sind? Wieso wollen Sie Kompetenzen, die seit Jahrzehnten in Jägerhand sind, dem Naturschutzrecht unterstellen?
Im Folgendem zum Schwarzwild. Eine komplette Jagdruhe von Februar bis April kommt für mich nicht infrage.
Laut meinem Kenntnisstand bezieht sich die Jagd dann nur auf "Feldbezirke". In diesen hält sich das Schwarzwild in dieser Vegetationsperiode jedoch sehr wenig bis gar nicht auf. Wie soll dann dort Schwarzwild erlegt werden? Somit muss zu dieser Zeit hier im Wald und ggf. an Kirrungen in den Schwarzwildbestand eingegriffen werden. Wo ich gerade auf Kirrungen zu sprechen komme. Mit diesen wird Schwarzwild in der vegetationsarmen Zeit extrem gesteuert und kann somit bestmöglich bejagt werden. Ein Abschuss kann selektiv durchgeführt werden und der Wildschaden im Feld kann vermindert werden.

Im Hinblick auf ein Verbot der Totschlagfallen offenbart sich mir nicht ganz der Sinn dieses Verbotes. Unter den bisher vom Gesetz gegebenen Voraussetzungen kommt es zu keinem Fehlfang! Wenn das Eisen richtig in den Fallenbunker eingebracht wird, kann es zu keinerlei Gefährung für Menschenn kommen. Zudem ermöglicht die Einlassgröße des Loches einen selektiven Fang, ohne Haustiere in Mitleidenschaft zu ziehen.

Wie sollen wir bedrohte Arten wie den Auerhahn oder das Birkhuhn schützen, wenn Sie die Jagd auf den Fuchs in Naturbauten verbieten? Wie Sie wissen besitzt der Fuchs in unserer Kulturlandschaft keine natürlichen Feinde mehr und würde sich somit ohne Bejagung ungehemmt ausbreiten. Natürlich muss die Jagd auf den Fuchs tierschutzgerecht stattfinden, wie sie jedoch heute schon stattfindet.

Das Sie juristischen Personen ein ideologisches Jagdverbot unter dem Deckmantel des "Gewissens" ermöglichen, halte ich für grundlegend falsch.
Hier ein von mir erlebtes Beispiel: Haben Sie schon einmal ein Kaninchen mit Myxomatose gesehen? Diese Krankheit wird sich in diesen "jagdfreien" Bezirken rasant ausbreiten. Ich kann Ihnen sagen, dass dies kein schöner Anblick ist und ich lieber ein gesundes Kaninchen erlege und für meine Familie sonntags mittags zubereite als grausam verendete Kaninchen auf meinen regelmäßigen Reviergängen zu finden. Durch ein "ideologisches Jagdverbot" werden sich Wildkrankheiten vermehrt ausbreiten und es wird zu vermehrten Wildschäden kommen. Wer soll Ihrer Meinung nach für diese Wildschäden aufkommen? Die juristischen Personen, die ein Jagdverbot in Ihren Bezirken erwirkt haben, werden dies bestimmt nicht tun.

Aus welchem Grund dieser enorm bürokratische Aufwand aufgebaut wird, erschließt sich mir nicht!

Wieso teilen Sie den Tierschutz auf? Ist bspw. eine Kohlmeise mehr wert als ein Reh im Hochschwarzwald, was bei extremen Wetterperioden keinen Grashalm mehr finden kann?

Ich habe vor kurzem eine Studie zu wildernden Hauskatzen und deren "Beute" in den USA gelesen. Ich kann mich noch wage an eine Beutezahl im zweistelligen Millionenbereich erinnern. Könnten Sie eventuell hier noch einmal genauer recherchieren und sich auch die Frage stellen, inwieweit die Hauskatze in die natürliche Flora und Fauna eingreift?

Wieso geben Sie uns als Jägern und Hauptbetroffenen so wenig Mitwirkungsmöglichkeiten?

Ich würde mich über einen geänderten praxisgerechten und zukunftsorientierten Gesetzentwurf sehr freuen.
Zudem würde ich mich über eine Stellungnahme Ihrerseits sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen

169. Kommentar von :Ohne Name

Die Jäger bezahlen für Ihr Ehrenamt .... und werden jetzt bestraft

Stellungnahme zum Jagdgesetz Der Forderung des MP Sachargumente zu liefern und keine Ideologie komme ich gerne nach, allerdings mit der Bitte bei Gesetzgebungsprozessen entsprechend zu verfahren. Meine Anmerkungen: Es ist nicht einzusehen, dass die bewährte Jagdaufsicht gestrichen werden soll. Es gibt keine praktikablere Methode vor Ort

Stellungnahme zum Jagdgesetz

Der Forderung des MP Sachargumente zu liefern und keine Ideologie komme ich gerne nach, allerdings mit der Bitte bei Gesetzgebungsprozessen entsprechend zu verfahren.

Meine Anmerkungen:

Es ist nicht einzusehen, dass die bewährte Jagdaufsicht gestrichen werden soll. Es gibt keine praktikablere Methode vor Ort für Wildtiere zu sorgen.

Warum dürfen Bodenbrüter nicht vor einer Vielzahl streunender, meist ausgesetzter Katzen geschützt werden? Warum soll das unter dem Deckmäntelchen des Wildtiermanagements wiederum für Laien erlaubt werden? Der Schutz der Tierwelt muss unteilbar sein.

Wildschaden sollte als Solidarkasse geregelt werden. Das wäre ein Ansatz, der sich vielerorts bewährt hat, und landesweit eingeführt werden. Stattdessen wird der Streit in die Reviere getragen mit einer 80/20 Regel bei Mais und Wildschadensersatzpflicht bei Streuobstwiesen. Hier ist der Streit schon vorprogrammiert. Wild ist herrenlos, warum sollen Jäger für herrenloses Wild haften? Die Landwirte sind großteils nicht mehr Nahrungsmittellieferanten sondern Energieunternehmer! Jäger sollen Sie bei Verluste absichern - bei Gewinnen werden sie jedoch nicht beteiligt! Ein Unding!!!
Hier muss mindestens eine 50/50 Regelung her um Streitigkeiten zu verringern!!

Die sachlichen Verbote in § 31 sind teilweise realitätsfern, wenn sie ernst genommen werden sollen

Beispiele:

Abs. 1 Nr. 7: was ist eine Vogelgruppe, wie soll der Schrotflug kontrolliert werden? Das kann nur als Jagdverhinderung verstanden werden. Im übrigen, wie soll das im Zweifelsfall bewiesen werden?

Kirrungen: Es ist revierabhängig oft nicht anders möglich Wildschweine innerhalb 100m von der Reviergrenze zu kirren. Die Jäger jagen nicht auf einem Golfplatz sondern in Topographisch völlig unterschiedlichen Gebieten. Diese Einschränkung ist einfach praxisfremd.

Insgesamt wird die Bürokratisierung weiter getrieben durch ein Vielzahl von Ermächtigungen, die den Wesenskern der Jagd fast schon willkürlichen Prozessen unterwerfen kann. Und das am gewählten Parlament vorbei.

Das Jagdrecht ist ein eigenständiges Recht, das grundgesetzlich geschütztes Eigentumsrecht ist und kein Wurmfortsatz irgendeines Naturschutzrechtes.

Deshalb keine überzogene Reduzierung der jagdbaren Tierarten.

Keine wissenschaftlich nicht begründbaren Beschränkungen von Jagdarten und Jagdzeiten.

Warum Jagdruhe, wenn der Wald durch vielfältigste Freizeitaktivitäten zu jeder Tages- und Nachtzeit nach Belieben genutzt werden darf. Stören rasende Radfahrer/Jogger das Wild nicht?

Das in aller Kürze ein paar Punkte, die mich als verantwortungsbewussten Jäger und Bürger des Landes in Rage bringen.

Wer sich als Bürger nicht ernst genommen fühlen kann, wird leider irgendwann auch die Politik nicht mehr ernst nehmen. Immerhin sind es die Bürgerinnen und Bürger, die mit Ehrenamt und Engagement vor Ort Staat und Gesellschaft zusammenhalten

Die Gruppe der Jäger sind glaube ich das einige Ehrenamt welche für Ihren Einsatz zur Kasse gebeten und dafür auch noch gegängelt werden. Ein Feuerwehrmann löscht auch gerne Feuer bekommt aber jeden Einsatz vergütet. Wenn Sie die Jäger für Ihren Einsatz (der Ihnen auch Spass macht ohne Frage) vergüten wollen, dann belassen Sie es bei den bisherigen Gesetzen oder verbessern Sie und hören nicht auch idiologische Gruppierungen.

Jäger lassen sich teuer schulen und legen eine komplexe Prüfung nieder. Ideologische Tier- bzw. Naturschützer schreiben sich in einem Verein um anschließend Parolen zu verkünden. Ich hoffe das diese Regierung die Kurve zu einer vernünftigen und Praxisnahen Regelung noch bekommt, bevor wir Jäger vor dem Landtag protestieren müssen. 

168. Kommentar von :Ohne Name

Jagd als Notwendigkeit - Naturschutz als Notwendigkeit

Sehr geehrter Herr Minister Bonde, ich lese viele Kommentare von Jägern; deshalb hier mal wieder ein Kommentar eines Naturschützers. Klar, wir müssen viele Sauen und Rehe töten; ich esse sehr gerne Wild. Mein Bruder und seine Frau jagen, und ich habe gute Wildschweinwurst im Kühlschrank. Es gibt aber auch die vernünftigen Vorschläge und

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,

ich lese viele Kommentare von Jägern; deshalb hier mal wieder ein Kommentar eines Naturschützers. Klar, wir müssen viele Sauen und Rehe töten; ich esse sehr gerne Wild. Mein Bruder und seine Frau jagen, und ich habe gute Wildschweinwurst im Kühlschrank.

Es gibt aber auch die vernünftigen Vorschläge und Forderungen der Ökojäger und des NABU, die ich voll und ganz unterstütze, z.B. Verbot bleihaltiger Munition.

Der Gesetzentwurf ist m.E. ein guter Ansatz, der mit den Experten der o.g. Organisationen optimiert werden kann und nach den in demokratischen Prozessen üblichen Kompromissen mehrheitsfähig sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schmidt

Ehrenamtlicher Naturschutzwart

www.alpensegler-freiburg.de

 

167. Kommentar von :Ohne Name
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