Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

166. Kommentar von :Ohne Name

mehr Naturschutz auch für die "einzigen staatlich geprüften Naturschützer"

Schön, dass jetzt neben der traditionellen Jagd auch modernere Aspekte wie Naturschutz und Tierschutz berücksichtigt werden sollen.

Ich wünsche mir konkret noch , dass

1. Rabenvögel nicht mehr wahllos exekutiert werden dürfen und

2. die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein wird und nicht die

Schön, dass jetzt neben der traditionellen Jagd auch modernere Aspekte wie Naturschutz und Tierschutz berücksichtigt werden sollen.

Ich wünsche mir konkret noch , dass

1. Rabenvögel nicht mehr wahllos exekutiert werden dürfen und

2. die Naturschutzverwaltung für besonders geschützte Tierarten federführend zuständig sein wird und nicht die Jagdbehörde.

und hoffe, dass auch die vernüftigen Jäger sich outen und kooperativ zeigen

165. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz: Völlig an der Praxis vorbei !

Sehr geehrte grüne Landesregierung,

Sehr geehrter Minister Bonde,

viele der vorgesehenen Regelungen des neuen Jagdrechts sind weder praxisgerecht noch zukunftsorientiert.

Ein modernes Jagdrecht muss die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und der Jäger stärken.

Stattdessen gibt es eine lange Liste von Verboten, Genehmigungsvorbehalten und

Sehr geehrte grüne Landesregierung,

Sehr geehrter Minister Bonde,

viele der vorgesehenen Regelungen des neuen Jagdrechts sind weder praxisgerecht noch zukunftsorientiert.

Ein modernes Jagdrecht muss die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und der Jäger stärken.

Stattdessen gibt es eine lange Liste von Verboten, Genehmigungsvorbehalten und Einschränkungen sowie neue Bürokratie.

Auf die Inhaber des Jagdrechts und die Jagdausübungsberechtigten kommen neue Verpflichtungen zu, die in das Jagdrecht in unzulässiger Weise stark eingreifen und erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen. Das Gesetz sieht in vielen Fällen vor, dass der Jagdausübungsberechtigte zunächst eine Genehmigung bei der Behörde einholen muss. Nicht geregelt ist, wer die dadurch entstehenden Kosten trägt.

Den Gesetzentwurf lehne ich in der gegenwärtigen Form ohne wesentliche und tiefgreifende Änderungen ab.

Mit freundlichen Grüßen

M. Weber

 

164. Kommentar von :Ohne Name

Eigenverantwortung

Guten Tag,

 

ich lese, die Jäger haben in den letzten Jarzehnten eigenverantwortlich und gut gehandelt. Und das stimmt. Jedoch liegt genau darin das Problem - denn unsere Volksvertreter haben vor nichts mehr Angst als vor einem Bürger, der auf die Idee kommen könnte selbst zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Wo kämen wir denn auch

Guten Tag,

 

ich lese, die Jäger haben in den letzten Jarzehnten eigenverantwortlich und gut gehandelt. Und das stimmt. Jedoch liegt genau darin das Problem - denn unsere Volksvertreter haben vor nichts mehr Angst als vor einem Bürger, der auf die Idee kommen könnte selbst zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Wo kämen wir denn auch hin. Heute sind es die Jäger, Landwirte und Waldbesitzer. Morgen dann die Autofahrer, übermorgen die Jogger und Sportler (siehe Bike Marathon Kirchzarten).

 

Mein Gott ist das schrecklich, ein Jäger geht raus in den Wald und beschafft sich dort Nahrungsmittel - auf die natürlichste Art und Weise. Das kann man doch nicht durchgehen lassen - sofort verbieten. Alles verbieten.

 

Erstaunlich, dass in Ländern, in denen der Staat den Bürger am wenigsten Vorschriften macht, am wenigsten gängelt und für dumm verkauft, die gesellschaftlichen Probleme am kleinsten sind.

 

Das einzig erstrebenswerte im Leben: Freiburg Vauban

 

www.badische-zeitung.de/freiburg/wissenschaftler-kritisieren-vorzeigeprojekt-solarsiedlung--80597851.html

 

163. Kommentar von :Ohne Name

Gesetz zur Abschaffung der Jagd

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Wurf:

 

Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten.

 

Bei der öffentlichen Anhörung im Landtag hat es sich gezeigt, dass die Anwesenden Natur- und Tierschutzverbände einzig und

Herzlichen Glückwunsch zu diesem Wurf:

 

Sie schaffen es tatsächlich Natur- und Tierschutz sowie höchst umstrittenen Sekten, Tür und Tor zu öffnen, um die Jagd weitestgehend zu untergraben, einzuschränken oder zu verbieten.

 

Bei der öffentlichen Anhörung im Landtag hat es sich gezeigt, dass die Anwesenden Natur- und Tierschutzverbände einzig und allein die Jagd abschaffen wollen. Da dies schlichtweg nicht geht wird wie auf dem Basar gehandelt.

 

Es gibt kein Jagdverbot aber eine Schonzeit im Februar, März und April (§41)und für den Februar bis einschließlich August ein Kirrungsverbot (§33 (5))für Schwarzwild. Dies stellt eine Beschränkung der Jagd dar, die einem Jagdverbot gleich kommt, da hier eine effiziente Jagd auf Schwarzwild fast 7 Monate nicht möglich ist. Eine intensivere Jagd in der verbleibenden Zeit wird kaum ausreichen die Bestände zu reduzieren. Erhöhte Wildschäden sind vorprogrammiert!

 

§14 Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen

Hier schaffen Sie es tatsächlich die Jagd abzuschaffen. Hier werden einzelne Personen oder die daraus resultierenden juristischen Personen über das Gemeinwohl gehoben. Die Sekte universelles Leben und Dominik Storr lassen grüßen.

 

In §33 (2) Wird das Füttern von Schalenwild verboten. Meines Erachtens ist Tierschutz nicht teilbar. Sie machen das aber. Vögel darf und soll man füttern damit diese über den Winter kommen, Schalenwild soll ich verhungern lassen. Die Option in §3 (3) ist wenig hilfreich, da die Notzeit von Amtswegen festgestellt und angeordnet werden muss. Zudem wird sich eine kurzfristige Futterbeschaffung schwierig bis unmöglich sein. Bis Futter dann teuer bezahlt ist und ausgebracht ist wird das meiste Wild verhungert sein. In meinen Augen eine Schande-es lebe der Tierschutz!

 

§39 Wildfolge

Das Thema Wildfolge schießt hier in §39 (1) 4.über das Ziel hinaus. Es sollte nicht jeder der einen auf dem Papier brauchbaren Jagdhund besitzt in fremde Jagdreviere hineinsuchen dürfen. Dies sollte den bestätigten Nachsuchenführern vorbehalten bleiben, da hier professionell geführte Hunde unterwegs sind, die Leid schnellstmöglich beenden können.

 

Weitere schwierige Themen sind aus meiner Sicht:

 

§31 (1) 19. Verbot der Baujagd, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist in Gefahr. Entweder ist etwas aus Tierschutzgründen verboten oder nicht und wo sollen bei Bedarf die gut und tierschutzgerecht ausgebildeten Jagdhunde herkommen, die dieser Aufgabe gewachsen sind?

 

Das gesamte Gesetzt halte ich für verfassungsrechtlich sehr schwierig da hier der Grundbesitz und somit das Eigentumsrecht beschnitten wird.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrter Stadtwaldjäger,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und auch vom Streit in der Sache. Damit die Diskussion auf dem Beteiligungsportal fruchtbar ist und niemanden frustriert, müssen sich aber alle wie bei einer persönlichen Unterhaltung an gewisse Regeln halten. Diese Regeln haben wir in unserer Netiquette festgehalten.

Kurz zusammengefasst besagen die Regeln, dass alle Beteiligten auf dem Beteiligungsportal ein Mindestmaß an Fairness und Respekt gegenüber anderen Personen und Meinungen aufbringen müssen. Nicht zulässig sind also etwa rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder in anderer Weise beleidigende Kommentare. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln sind wir leider gezwungen, Kommentare zu löschen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Redaktionsteam

162. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
161. Kommentar von :Ohne Name

@Ralf Eisenhardt

Sehr geehrter Herr Eisenhardt,

 

dass Sie Ihren Hund lieben, kann ich nicht ganz glauben. Sie lieben vielleicht das treuherzige Verhalten oder sonstige Elemente, die das Wesen, das Sie als „Ihren Hund“ bezeichnen, mit sich bringt. Aber Ihren Hund lieben Sie nicht. Ansonsten könnten Sie auch kein anderen Tier töten und würden sich hier für alle

Sehr geehrter Herr Eisenhardt,

 

dass Sie Ihren Hund lieben, kann ich nicht ganz glauben. Sie lieben vielleicht das treuherzige Verhalten oder sonstige Elemente, die das Wesen, das Sie als „Ihren Hund“ bezeichnen, mit sich bringt. Aber Ihren Hund lieben Sie nicht. Ansonsten könnten Sie auch kein anderen Tier töten und würden sich hier für alle Tiere einsetzen.

 

Bei den Fallen stimmen wir überein, aber wie ich bereits in meiner Überschrift mitteile, ist dieser Gesetzentwurf für mich lediglich ein Schritt in die richtige Richtung, wir können aber gerne gemeinsam die Forderung aufstellen, den Einsatz aller Fallen zu verbieten!

 

Freundliche Grüße

 

Harald Mühlhäuser

 

160. Kommentar von :Ohne Name

ich darf sie um Änderung ihrer Positionen bitten

Diktat des Naturschutzes

Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständige

Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben

Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellt werden

Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des

Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig

überbürdet

Eine Regulierung des Kormorans

Diktat des Naturschutzes

Jagdrecht und Naturschutzrecht müssen selbstständige

Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben

Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellt werden

Im Schutzmanagement werden den Jägern die Rechte des

Jagdrechts genommen, die Verpflichtungen aber einseitig

überbürdet

Eine Regulierung des Kormorans soll nach Naturschutzrecht

erfolgen, obwohl der Kormoran dem Jagdrecht unterstellt

wird

Jagd auf Hase und Fasan nur noch nach Genehmigung des

Naturschutzes, obwohl Jäger die regionalen Fachleute sind

und Verantwortung bei der Bejagung vorleben

Jäger sind ausgebildete Natur

und Tierschützer

 

Eingriff in das Eigentumsrecht

Reduzierung des bisher dem Jagdrecht unterliegenden Tier

artenkatalogs

Beschränkung der Bejagungszeiten und der Jagdmethoden

ohne sachliche Gründe

Übertragung von Kompetenzen innerhalb des Jagdrechts auf

die Naturschutzbehörden

Überjagen von Hunden ist Eingriff in Jagdausübungsrecht

 

Praxistauglichkeit

Februar bis April: bis zu 20 % der Schwarzwildstrecke des

Jahres

Zweimonatige Jagdruhe trotz Jogger, Mountainbiker und

Waldarbeiter. Nicht einmal Betretungsverbote in der Nacht

zeit oder Leinengebote für Hunde

Fütterung als Instrument zur Erhaltung und Lenkung des

Wildes und zur Verhinderung von Wildschäden

Totfangfallen ermöglichen selektiven Fang ohne Gefährdung

von Menschen und Haustieren

Baujagd am Naturbau ist effektiv und wird tierschutzgerecht

betrieben

 

Gefährdung der flächen¬

deckenden Bejagung

 

Verpachtbarkeit von Revieren wird ohne Not gefährdet

Land weicht vom Bundesjagdgesetz ab und ermöglicht Orga

nisationen ein ideologisches Bejagungsverbot unter dem

Deckmantel des Gewissens

Ein Flickenteppich gefährdet unser bewährtes Reviersystem

Gefahr von vermehrten Wildschäden

Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung von Wildkrankhei

ten und Seuchen

 

Bürokratie statt

Verantwortung

 

Zukünftige Politik am Parlament vorbei

Umständliche und kostenträchtige Vorbehalte und Genehmi

gungsverfahren

Zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Jäger

Beispiele: Jährliche Berichte der Jäger und beauftragten

Wildtiermanager. Konzeptionsprüfungen zur Bejagung von

dem Entwicklungsmanagment unterliegenden Wildarten

wie Hase und Fasan

 

Tierschutz ist unteilbar

Bürokratische Hürden beim Schutz vor wildernden Hunden

und streunenden Katzen

Vögel dürfen gefüttert werden, Rehe müssen verhungern

Ausnahmen sollen möglich sein, sie werden aber in der Praxis

nicht funktionieren (Fütterung, Totfangfallen, Wildschutz

 

Politik gegen die Betroffenen

Übertragung von Rechten an Naturschutz, zu Lasten der

betroffenen Jäger und Landnutzer

Reduzierung der Mitwirkungsmöglichkeiten der haupt¬

betroffenen Jägerschaft

LJV vertritt 80% der Jägerinnen und Jäger im Land

LJV wurde in wesentlichen Punkten, wie z.

B. der Aufgaben

übertragung an die Naturschutzbehörden, nicht gehört

 

gez. Ammann

159. Kommentar von :Ohne Name

zukunftsfähig, tierschutzgerecht, modern

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es wurde angekündigt, dass das neue Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähig, tierschutzgerechter und modern machen würde.

 

Dies verschließt sich mir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs jedoch vollständig.

 

Ist es zukunftsfähig, wenn wir in Anbetracht hoher landwirtschaftlicher Schäden und des Näherrückens

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es wurde angekündigt, dass das neue Landesjagdgesetz die Jagd zukunftsfähig, tierschutzgerechter und modern machen würde.

 

Dies verschließt sich mir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs jedoch vollständig.

 

Ist es zukunftsfähig, wenn wir in Anbetracht hoher landwirtschaftlicher Schäden und des Näherrückens der Afrikanischen Schweinepest das Schwarzwild ab 15. Feb. !! nicht mehr effektiv bejagen dürfen??

 

Ist es tierschutzgerecht wenn wir in harten Wintern und bitterer Notzeit unser Wild verhungern lassen müssen??

 

Modern, ja modern ist das neue Gesetz, wenigstens dem Namen nach.

Wir sind ja jetzt Wildtiermanager.

 

Wir Jäger verschließen uns nicht vor Veränderungen.

Passagen, wie z.B. das Verbot in Vogelschwärme zu schießen waren schon seit jeher ungeschriebene Gesetze der Waidgerechtigkeit.

 

Wir Jäger sind weder "Wildtiermäster" noch wilde "Schießer".

Wir versuchen lediglich durch ein hohes Maß an persönlichem und zeitlichem Einsatz einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, und gleichzeitig Wildschäden zu verhindern.

Dabei steht auch bei uns Waidgerechtigkeit und Tierschutz an erster Stelle.

 

Schade dass dies in Ihrem Hause nicht erkannt wird.

 

Was Sie uns hier mit dieser Gesetzesvorlage präsentieren ist weder zukunftsfähig noch tierschutzgerecht, sondern lediglich modern.

 

Wolfgang Wahr

 

158. Kommentar von :Ohne Name

Schlimmer kann's nicht kommen

6.4.2014

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

in einem Schreiben des Leiters der Geschäftsführung des Landesforstpräsidenten datierend 2.4.2014 zur Novellierung des LJG wird vom Beteiligungsverfahren, welches mit 27 Stzungen durchgeführt wurde, berichtet. An diesem Verfahren hat u.a. auch der Landesjagdverband teilgenommen, um die

6.4.2014

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

in einem Schreiben des Leiters der Geschäftsführung des Landesforstpräsidenten datierend 2.4.2014 zur Novellierung des LJG wird vom Beteiligungsverfahren, welches mit 27 Stzungen durchgeführt wurde, berichtet. An diesem Verfahren hat u.a. auch der Landesjagdverband teilgenommen, um die Argumente und Vorschläge zur Novellierung des LJG vorzutragen.

Leider muss ich nach Vorliegen des Gesetzesentwurf feststellen, dass nunmehr Regelungen im Gesetzentwurf Eingang gefunden haben, die fernab jeglicher Praxis in unseren Revieren sind. Abgesehen hiervon, kann von einer Stärkung der Verantwortung der Jägerschaft überhaupt nicht gesprochen werden. Die Zunahme von Verboten schränken die Verantwortlichkeit und die umsichtige Handhabung der Jagd durch die Jäger zusehends ein.

Ich befürchte daher, dass durch diesen Gesetzentwurf weder dem Naturschutz noch den anderen Interessenträgern in unserem Land gedient wird, sondern erhebliche Verwerfungen entstehen werden. Es wird zu einer Zunahme von gerichtsanhängigen Klagen führen, weil z.B. Jagdpächter nicht bereit sein werden, Wildschaden zu übernehmen, der in Zeiten und an Flächen entstanden ist, in welchen sie nicht schadensmindernd eingreifen dürfen. Abgesehen von diesen gerichtlichen Auseinandersetzungen, wird das Verhältnis der Jagdpächter mit den Jagdgesnossenschaften und deren Mitlgieder vor Ort einer schweren Belastungsprobe unterzogen, möglicherweise gar persönliche gute Beziehungen zwischen Pächtern und Landwirten zerstört.

Als Hegeringleiteter Weinheim in der badischen Bergstraße mit 30 Jahresjagdscheinen weiß ich, wovon ich rede. Besonders in den Vorgebirgsgemeinden entlang der Bergstraße sind die Probleme mit Schwarzwild, gerade in den Weinbergen, ein Dauerthema mit den Winzern, und unsere Bemühungen, die Wildschweinbestände unter Kontrolle zu halten, dürfen durch neue gesetzliche Regelungen nicht untergraben werden.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass bei Novellierung im vorleigenden Entwurf die administrativen Aufwände in die Höhe schnellen werden. Vielfältige Ausnahmeanträge werden erheblich zunehmen und sollen dann noch zeitnah von den Behörden bearbeitet werden. Ist das der richtige Umgang mit Steuergeldern? Anstatt zu sparen, wird die Verwaltung vor neue Belastungsproben gestellt. Ich sehe schon den Ruf nach Aufstockung des Personals der zuständigen Behörden konkret vor mir. Woher dann die Beamten nehmen, die ausreichend Sachverstand mitbringen, um die jeweiligen Ausnahmeänträge zu bearbeiten?

Ich habe hier nur einen Auszug der mir besonders wichtigen Argumente dargestellt. Eine breite Ausfürung würde Seiten füllen.

Es ist äußerst bedauerlich, dass es Ihrer Regierung bei dem Vorhaben der Novellierung des LJG nicht gelungen ist, die jagdpraxis relevanten Themen zu verstehen und entsprechend umzusetzen. Ihrem Demokratieverständnis, welches Sie ja so sehr in Ihrem Wahlkapf 2011 kolportiet hatten, wird dieses Vorhaben nicht gerecht.

 

Mit freundlichen Grüßen und trotzdem Waidmannsheil

Albrecht Vock

 

157. Kommentar von :Ohne Name

Diktat des Naturschutzes

Förster, Berufsjäger und Jäger sind ausgebildete sowie geprüfte Natur- und Tierschützer.

 

Jagdrecht soll Jagdrecht bleiben und kein übergeordnetes Naturschutzrecht werden