Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

106. Kommentar von :Ohne Name

Feld - Waldgrenze aus dem Alltag

Aus dem Alltag: Ich war heute am Feld - Waldrand an einer großen durch Schwarzwild umgedrehte Wiesen ansitzen. hinter mir Wald, vor mir Wiesen und Feld dann im Verlauf eine Ortschaft. Auf auf der andere Seite des Waldes ca. 8 KM ein Städtchen. 4 Fahrradfahrer mit blinkenden Leuchten von 05:30 - 06:10 sind in den Wald gefahren, um 06:53 Uhr

Aus dem Alltag:

Ich war heute am Feld - Waldrand an einer großen durch Schwarzwild umgedrehte Wiesen ansitzen. hinter mir Wald, vor mir Wiesen und Feld dann im Verlauf eine Ortschaft. Auf auf der andere Seite des Waldes ca. 8 KM ein Städtchen.

4 Fahrradfahrer mit blinkenden Leuchten von 05:30 - 06:10 sind in den Wald gefahren,
um 06:53 Uhr ein Traktor mit Anhänger später darauf ging die Motorsäge an.
Als ich über das Feld zum Auto
Wir haben den 09. April kein Jäger hat den Wald betreten, trotzdem kann nicht von Ruhe für das Wild gesprochen werden.

105. Kommentar von :Ohne Name

Ein vorbildliches System wird vorsätzlich vernichtet

Sehr geehrte Damen und Herren, Wer sich mit der Jagd und unseren Wildtieren tatsächlich auskennt, dem sträuben sich bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich die Haare. Die Jagd hat in Deutschland eine lange Tradition und die Jägerschaft hat sich in der Vergangenheit an neue Gegebenheiten und wissenschaftliche Erkenntnisse fortwährend aus eigenen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wer sich mit der Jagd und unseren Wildtieren tatsächlich auskennt, dem sträuben sich bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich die Haare. Die Jagd hat in Deutschland eine lange Tradition und die Jägerschaft hat sich in der Vergangenheit an neue Gegebenheiten und wissenschaftliche Erkenntnisse fortwährend aus eigenen Stücken angepasst. Es gibt kaum einen Bereich, in dem ehrenamtliches Engagement für die Natur so leidenschaftlich gelebt und geleistet wird, wie es die Jäger in Baden-Württemberg tun. Alle politisch Agierenden schreien nach Entbürokratisierung und Selbstverantwortung und jetzt wird der einzige Bereich, in dem dies hervorragend und vorbildlich funktioniert hat, per Gesetz eingestampft !
Herzlichen Glückwunsch zu dieser politischen Heldentat ! Für unwissende Bürger mögen sich die angeführten Begründungen zur Jagdrechtsnovelle zwar relativ logisch anhören, für "sachverständige" Jäger sind diese an den Haaren herbeigezogenen Argumente jedoch eine Zumutung, die so offensichtlich dazu dienen sollen, bestimmte Ideologien durchzusetzen und eine bestimmte Wählerklientel zu befriedigen. Man denke nur an die Baujagd (Gefahr für den und am Dachs), und vergleiche dies mit der Gefahr für unsere Hunde bei den Saudrückjagden.
Ich kann von einem Ministerpräsidenten nicht erwarten, dass er in jagdlichen Belangen Sinn und Unsinn unterscheiden kann, aber ich erwarte sehr wohl, dass er sich von denen beraten lässt, die über die notwendige Erfahrung und das notwendige Wissen verfügen. Doch das ging wohl gründlich daneben ! Berthold Jehle, Ravensburg 

104. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Landesjagdgesetzts

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Schreiben der ForstBW vom 02. April 2014, AZ 55-9210.20 geben Sie Gelegenheit, sich an der weiteren Beratung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes zu beteiligen. Dafür herzlichen Dank; dies will ich gerne tun. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Priorität, die der Novellierung beigemessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Schreiben der ForstBW vom 02. April 2014, AZ 55-9210.20 geben Sie Gelegenheit, sich an der weiteren Beratung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes zu beteiligen. Dafür herzlichen Dank; dies will ich gerne tun.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Priorität, die der Novellierung beigemessen wird, nicht den Stellenwert hat. Mit dem bisherigen LJG vom 01. Juni 1996 konnten alle Beteiligten gut leben.

Seit 4 Jahrzehnten werden durch Novellierungen des BJG als auch des LJG und sonstigen Verordnungen die Rechte der Jäger eingeschränkt und die Ausübung der Jagd erschwert. Die Jagd sollte man heute als Dienstleistung am Allgemeinwesen anerkennen. Hier wäre z.B. Schutz der Nutzpflanzen in Wald und Feld, Eindämmung von Seuchen und vieles andere mehr zu nennen. Bei der Anhörung zur Gesetzesnovelle wird eine Vielzahl von Interessengruppen und Verbänden tangiert, die alle die Natur zum Nulltarif nutzen. Die Gruppe der Jäger wird als einzige zur Kasse gebeten. Die finanzielle Belastung und das arbeitsmäßige Engagement sollte bei der Abwägung der Interessen seine Berücksichtigung finden. Immer mehr landwirtschaftliche Flächen werde zunehmend weniger mit typischen landwirtschaftlichen Pflanzen bestellt zu Gunsten der Produkte zur Energiegewinnung. Insofern wäre eine grundlegende Änderung der Schadensersatzpflicht anzustreben. Eine Schadensersatzregelung wie angestrebt, 80/20 %, wird in der Praxis nicht zu realisieren sein. Das Wild ist herrenlos. Die Jagd, die ja zur Verhinderung von Schäden dient, wird zusätzlich durch vielerlei Freizeitaktivitäten stark beeinträchtigt. Hier spielt auch die Öffnung des Waldes für Jedermann und Jederzeit (Tag und Nacht) nach dem Waldgesetz eine wesentliche Rolle. Wenn eine Jagd Ruhe im März und April angeordnet wird, muss eine andere Schadensersatzpflicht gefunden werden.

Nicht grundlos haben viele Kommunen immer mehr Probleme mit der Verpachtung ihrer Reviere.

Das Verbot der Jagd in den Monaten März und April aus Tierschutzgründen steht in totalem Widerspruch mit der Tatsache, dass der Wald für Jedermann Tag und Nacht zugänglich ist. Wo bleibt die Ruhe für das Wild und die Natur? Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich die Jäger im Wald ruhiger verhalten als alles andere Getümmel.

Mit dem Verbot des Abschusses von wildernden Katzen und Hunden wird das Gegenteil des angestrebten Tierschutzes erreicht, wenn man an die unvorstellbaren Tiertragödien von wehrlosem Wild denkt die sich bei Zwischenfällen mit Hunden und Katzen ereignen.

Die Notwendigkeit der Novellierung wird u.a. auch mit der gesellschaftlichen Veränderung begründet. Dies mag zutreffen, dass sich die Gesellschaft leider immer mehr von den natürlichen Gegebenheiten entfernt. Dieser Entwicklung sollte energisch entgegen gewirkt und nicht mit Gesetzesnovellen sanktioniert werden. Wenn ein Arzt bei Schmerzen eines Patienten Schmerzmittel verabreicht und nicht nach Ursachen sucht und diese bekämpft würde man ihn als Pfuscher bezeichnen.

Am Beispiel Kanton Genf/Schweiz, in der die Jagd vor Jahren eingestellt wurde, sind heute staatlich bestellte und bezahlte Jäger zu Gange. Strebt man evtl. gleiches Ziel an, indem man den Jägern hier zu Lande den Idealismus und die Motivation nimmt?

Bezüglich des Verbotes bleihaltiger Munition sollte den noch laufenden wissenschaftlichen Ermittlungen nicht vorgegriffen werden. Vor allem wird auch hier wieder dem Tierschutzgedanken widersprochen, weil die Tötungswirkung nach meiner Information aufgrund derzeitigem Forschungsstandes nicht der der bisherigen Munition entsprechen soll .

Mit der Einführung von Roba wurde eine wesentliche Entlastung von Verwaltungen und Jäger geschaffen. Es ist auch eine ganz andere, als positiv zu bezeichnende Umgangsform unter den Beteiligte, zu erkennen. Dies ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Anforderungen durch mehr Eigenverantwortung genial gelöst werden als durch gesetzliche Reglementierungen.

In diesem Zusammenhang sei mir auch der Hinweis erlaubt, dass wir inzwischen unter einer „Katzen- und Hundeplage“ leiden. Dies hat mit Sicherheit einen wesentlichen Einfluss auf den geringen Bestand von Singvögeln. Auch die seiner Zeit auf Anregung der Ornithologen unter Schutz gestellten Rabenvögel und vor allem Elstern nehmen ihren diesbezüglichen Einfluss auf diese Situation. Es war leider wieder ein Eigentor der sogenannten „Naturschützer“. Der aufmerksame Betrachter erkennt auch, dass wir auch unter einer „Elstern- und Rabenvögel- Plage“ leiden. Sehen Sie doch bitte die Sache realistisch und nicht ideologisch!

Wir brauchen ein „Jagdgesetz“ das praxistauglich ist und nicht ein „Wildtiermanagementgesetz“, das auf ideologischen Phantasien aufgebaut ist.

In diesem Sinne wünsche ich mir einen weiteren Verlauf der Diskussion und letztendlich die Gesetzgebung.

103. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung des Landesjagdgesetzts

Sehr geehrte Damen und Herrn, der Entwurf zum neuen Gesetz liegt nun vor und ich hoffe dass an gewissen Stellen noch nötiger weise nachgebessert wird. Die Jäger in BW sind die jenen welche das Gesetz anschliessend umsetzen und leben müssen, folglich sollten wir uns auch damit identifizieren können. Leider dient der Entwurf eher dem Gegenteil.

Sehr geehrte Damen und Herrn,

der Entwurf zum neuen Gesetz liegt nun vor und ich hoffe dass an gewissen Stellen noch nötiger weise nachgebessert wird. Die Jäger in BW sind die jenen welche das Gesetz anschliessend umsetzen und leben müssen, folglich sollten wir uns auch damit identifizieren können. Leider dient der Entwurf eher dem Gegenteil. Den Jägerinnen und Jägern welche freiwillig und unentgeltlich (sie zahlen sogar noch dafür aus ihrem eigenen privaten Vermögen) praktischen Naturschutz leisten und einen Beitrag für die Gesellschaft erbringen ( Bejagung von Schalenwild und Prädatoren, Pflege und Förderung von Lebensräumen, erhalten und fördern der Artenvielfalt usw.) werden durch dieses Gesetz demotiviert und nicht gefördert. Uns wird die Eigenverantwortung genommen und wir werden zu Handlangern des Naturschutzes und der Forstwirtschaft denen es nur noch darum geht Schalenwild zu bekämpfen. Jagd ist jedoch mehr als nur das erfüllen von Abschussplänen. Ich als Jagdpächter frage mich wieso ich weiterhin für eine Jagd Pacht bezahlen soll in der mir der Forst und der Naturschutz sagt was ich zu tun habe. Natürlich braucht es Regeln und natürlich dürfen diese auch an veränderte Auffassungen in der Gesellschaft angepasst werden sofern sie wissenschaftlich begründet und nicht emotional und ideologisch gewachsen sind. Dies sehe ich leider in diesem Gesetz nicht überall. Schalenwild welches als Ersatz für von Menschen verursachten fehlenden Ressourcen und Beunruhigungen nicht mehr gefüttert werden darf und dann verhungern soll. Bitte, dann verbieten sie aber auch den Bürgern das Füttern von Vögeln und der Familie welche Enten an See oder Fluss füttern ihr handeln und kontrollieren dies mit gleicher Konsequenz. Verbieten sie jedem Bürger den Einsatz einer Mausefalle als Totschlagfalle denn aus tierschutzgründen dürfte es kein Unterschied machen ob ich einen Marder oder eine Maus/Ratte mit einer Bügelfalle töte (allerdings haben wir Jäger eine Prüfung dafür abgelegt und unsere Fallen sind geprüft und registriert). Ich soll mich für den Erhalt des Niederwildes (Hase, Fasan, Baummarder usw. aber auch nicht jagdbare Tiere wie z.B. andere Bodenbrüter) einsetzen, für diese Tiere Biotope anlegen und pflegen, sie vor dem Tod durch Landwirtschaftliche Maschinen möglichst bewahren und am Schluss soll der Jäger der sein Revier und den Wildbesatz dort kennt, die Arten der Entwicklungsschale nach Gutdünken eines Sachbearbeiters in der Naturschutzbehörde oder Jagdbehörde bejagen dürfen. Wir sollen 2 Monate Jagdruhe halten um dem Wild etwas Gutes zu tun, da bin ich gerne dabei, doch jeder andere der sich in der Natur bewegt (Jogger, Reiter, Mountainbiker, Geocachter, Spaziergänger mit und ohne Hund) braucht sich nicht darum zu kümmern. Hier wäre zu mindestens ein Wegegebot sowie Leinenpflicht angebracht. Doch da traut sich die Regierung wohl nicht dran, man will ja wieder gewählt werden. Der Wildschaden soll nun per Gesetz vom Jagdpächter übernommen werden dies war vorher auch meist schon so jedoch auf privatrechtlicher Basis (Jagdpachtvertrag)was auch gut so war. Die Regelung beim Mais (80/20%) geht in die richtige Richtung gehört aber auf allen Wildschaden ausgedehnt da bei der 100% Regelung kein Landwirt wirklich Interesse hat Wildschaden zu vermeiden (Fruchtfolge, Abstand zum Wald, Schussschneisen usw.). Ebenso sollte man sich im Landwirtschafts Ministerium Gedanken über die Förderung von Ackerrandstreifen, Schussschneisen entlang des Waldes oder im Mais/Getreide machen sowie zur Flächenstilllegung. Würde diese halbwegs adäquat gefördert so würden nicht nur Wild und andere Tiere und Pflanzen davon profitieren sondern auch die Bejagung erleichtern und Wildschaden vermeiden.
Sehr geehrte Abgeordnete ich kann sie nur bitten sich die oben erwähnten (und von anderen Teilnehmern) eingebrachten Punkte vor ihrem entscheid nochmals in Ruhe und frei von Ideologie mit gesundem Menschenverstand zu betrachten und ich bin sicher das sie den Bedarf von Punktuellen Änderungen am Entwurf erkennen und dies auch an der richtigen Stelle einfordern werden.

102. Kommentar von :Ohne Name
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101. Kommentar von :Ohne Name

Kommentare "Ich begrüße eine Beschränkung unkontrollierter Jagd"

Solche Kommentare sind unzuträglich und zeugen von Inkompetenz. Abgegriffene Vorurteile wiederzugeben halte ich für schlicht platt. Ansonsten zeugt der gesamte Gesetzentwurf von bedingt kompetenden Gruppierungen diktierte Vorschriften. 

100. Kommentar von :Ohne Name

Kommentare "Ich begrüße eine Beschränkung unkontrollierter Jagd"

Solche Kommentare sind unzuträglich und zeugen von Inkompetenz. Abgegriffene Vorurteile wiederzugeben halte ich für schlicht platt. Ansonsten zeugt der gesamte Gesetzentwurf von bedingt kompetenden Gruppierungen diktierte Vorschriften. 

99. Kommentar von :Ohne Name

Ich begrüße eine Beschränkung unkontrollierter Jagd

Ich begrüße es, wenn Jagdrechte beschränkt werden. Das ist ein kleiner, aber richtiger erster Schritt. Ich lehne Privatpersonen als Jäger grundsätzlich ab. Eine Kontrolle von Wildbeständen durch Angestellte von Nationalparks z. B. erscheint mir weitaus vernünftiger. Dem Spaß am Schießen durch Zivilisten kann ich nichts abgewinnen. Ich bin

Ich begrüße es, wenn Jagdrechte beschränkt werden. Das ist ein kleiner, aber richtiger erster Schritt.

Ich lehne Privatpersonen als Jäger grundsätzlich ab. Eine Kontrolle von Wildbeständen durch Angestellte von Nationalparks z. B. erscheint mir weitaus vernünftiger.

Dem Spaß am Schießen durch Zivilisten kann ich nichts abgewinnen.
Ich bin Katzenbesitzerin - immer wieder hört man von erschossenen Haustieren in unmittelbarer Nähe des eigenen Grundstücks - und kann als Haustierbesitzer nichts machen - einen materiellen Wert hat ein gewöhnliches Haustier ja kaum. In einem Fall an meinem Wohnort war der Katzen-erschießende Jäger betrunken.
Wir hatten schon eine Jagdpartie auf UNSEREM Grundstück, die hier ungefragt und bewaffnet durch unseren Garten liefen - ihr gesetzlich zugesichertes Recht. *Kopfschüttel.* Neuerdings kann man zum Preis von 1000 Euro örtlich den Jägern das Recht zum Betreten des Grundstücks verweigern - wer hat schon 1000 Euro über, um die Integrität des eigenen Grundstücks zu sichern?
Und immer wieder hört man von Amokläufern, die sich dazu mal Papas unsachgemäß verstautes Gewehr ausgeliehen haben.

Waffen gehören nicht in die Hände von Zivilisten.

98. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung ernst meinen!

Das Pro-Contra-Stimmenverhältnis im Bürgerbeteiligungsportal spricht eine klare Sprache
(gegen den Gesetzesentwurf!).
Eine GRÜNEn-Regierung, die dies ignoriert, ist NICHT MEHR GLAUBHAFT - ein Juniorpartner SPD, der das mitmacht, auch nicht!

97. Kommentar von :Ohne Name

Belange der Jagd, Land-, Forst- und Fischeriwirtschaft gewahrt????

Zum neuen Gesetzentwurf nur folgende Anmerkung: Kein Jäger erschießt einfach so Hunde oder Katzen, kein Jäger schickt seinen eigenen Hund freiwillig in einen Dachsbau, kein Jäger schießt bei einem niedrigem Hasenbestand in seinem Revier Hasen. Keiner kennt den Bestand in den Revieren besser als die zuständigen Revierjäger. Bei allen meinen

Zum neuen Gesetzentwurf nur folgende Anmerkung: Kein Jäger erschießt einfach so Hunde oder Katzen, kein Jäger schickt seinen eigenen Hund freiwillig in einen Dachsbau, kein Jäger schießt bei einem niedrigem Hasenbestand in seinem Revier Hasen. Keiner kennt den Bestand in den Revieren besser als die zuständigen Revierjäger.

Bei allen meinen Waldbesuchern bin ich geschätzt und gern gesehen. Ich berate über Wildtiere ihr Verhalten und ihr Vorkommen, werde gefragt ob ich auch Führungen mit Kindern durch den Wald mache-bin stolz darauf jedem zu erklären dass ich die zuständige Jägerin für dieses Revier bin und bin bis heute nach vielen, vielen Jahren immer aktzeptiert, um Rat gefragt und gelobt worden. Wir pflanzen Wildapfelbäume, arbeiten mit bei Programmen für die "biologische Vielfalt", pflegen Streuobstwiesen, bauen Nistkästen, pflegen Heideflächen, bepflanzen Sturmflächen, entfernen und entsorgen Unfallwild, beraten die Bevölkerung in Wildtierfragen- und Problemen, etc, etc. Es gibt noch so viel, viel mehr was getan und von der Bevölkerung auch wahrgenommen wird. Ich kenne - außer nachfolgend besagten Gruppen - Keinen der ein Problem mit Jägern hätte!

ES BEDARF DIESER GESETZESÄNDERUNGEN NICHT, WEIL DIE JAGD BEIM GROSSTEIL DER BEVÖLKERUNG AKZEPTIERT, ANERKANNT UND GESCHÄTZT WIRD (außer natürlich von PETA; BUND; NABU etc.)!

Hier wird den Jägern die Eigenverantwortung einfach abgesprochen. Es kommt einem so vor, als ob die Herren Gesetzesmacher (Tierschutz, NABU, BUND) die Jäger als wild mordende und schiessende Horden im Wald, ohne Rücksicht auf jegliche Kreatur, sehen.

Schon oft wurde ich von "Naturwarten" auf unerlaubte Wildfütterungen angesprochen. Diese meinten aber von den Jägern angelegte Wildäcker die in, hauptsächlich deckungs- und nahrungsarmen Gebieten, von den Jägern aus eigenen finanziellen Mittel angelegt werden (Deckung und Äsung für Niederwild (HASE!!!) und Rehe im Winter - übrigends nur natürlich vorkommende Äsung "die den Wildgeschmack nicht verfälscht" (so einen Blödsinn wie in Oppenau habe ich in meinem ganzen Jägerleben noch nicht gehört!!).

Die Unwissenheit über den Ablauf der Natur im Wald und Feld, über die dort lebenden Tiere und ihre Eigenarten, selbst von Tierschützern und NABU und BUND-Leuten erschreckt mich zutieftst und macht mir Angst diesen Leuten die Zukunft unserer Tier- und Pflanzenwelt zu überlassen.

Ich bin sehr traurig darüber, dass dies von der jetzigen Regierung nicht bemerkt, ja sogar noch gefördert wird.

Naturschützerin und Jägerin