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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : zu Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

86. Kommentar von :Ohne Name

Chance auf Erkenntnisbasierte Änderung ohne Ideologie verpasst

Stellungnahme zum Jagdgesetz Der Forderung des MP Sachargumente zu liefern und keine Ideologie komme ich gerne nach, allerdings mit der Bitte bei Gesetzgebungsprozessen entsprechend zu verfahren. Meine Anmerkungen sind kurz wie folgt zusammengefasst: Es ist nicht einzusehen, dass die bewährte Jagdaufsicht gestrichen werden soll. Es gibt

Stellungnahme zum Jagdgesetz

Der Forderung des MP Sachargumente zu liefern und keine Ideologie komme ich gerne nach, allerdings mit der Bitte bei Gesetzgebungsprozessen entsprechend zu verfahren.

Meine Anmerkungen sind kurz wie folgt zusammengefasst:

Es ist nicht einzusehen, dass die bewährte Jagdaufsicht gestrichen werden soll. Es gibt keine praktikablere Methode vor Ort für Wildtiere zu sorgen.

Der Beschluß des EUMGR Urteils wird sinnverkehrt, wenn er für juristische Personen gelten soll. Das Urteil einer natürlichen Person handelte von persönlichen Befindlichkeiten.

Die Baujagd ist ein erprobtes Mittel der Jagd auf den Fuchs. Das hat bereits in Landtagsdrucksache 14/5695 so gestanden. Was soll sich seither verändert haben?

Warum dürfen Bodenbrüter nicht vor einer Vielzahl streunender, meist ausgesetzter Katzen geschützt werden? Warum soll das unter dem Deckmäntelchen des Wildtiermanagements wiederum für Laien erlaubt werden? Der Schutz der Tierwelt muss unteilbar sein.

Wildschaden sollte als Solidarkasse geregelt werden. Das wäre ein Ansatz, der sich vielerorts bewährt hat, und landesweit eingeführt werden. Stattdessen wird der Streit in die Reviere getragen mit einer 80/20 Regel bei Mais und Wildschadensersatzpflicht bei Streuobstwiesen. Hier ist der Streit schon vorprogrammiert.

Die sachlichen Verbote in § 31 sind teilweise realitätsfern, wenn sie ernst genommen werden sollen

Beispiele:

Abs. 1 Nr. 7: was ist eine Vogelgruppe, wie soll der Schrotflug kontrolliert werden? Das kann nur als Jagdverhinderung verstanden werden. Im übrigen, wie soll das im Zweifelsfall bewiesen werden?

Die Fallenjagd, für die besondere Kenntnisse nötig sind, ist eine erprobte, sichere Art der Jagd. Sie wird von Fachleuten ausgeübt und ist selektiv.

Insgesamt wird die Bürokratisierung weiter getrieben durch ein Vielzahl von Ermächtigungen, die den Wesenskern der Jagd fast schon willkürlichen Prozessen unterwerfen kann. Und das am gewählten Parlament vorbei.

Das Jagdrecht ist ein eigenständiges Recht, das grundgesetzlich geschütztes Eigentumsrecht ist und kein Wurmfortsatz irgendeines Naturschutzrechtes.

Deshalb keine überzogene Reduzierung der jagdbaren Tierarten.

Keine wissenschaftlich nicht begründbaren Beschränkungen von Jagdarten und Jagdzeiten.

Warum Jagdruhe, wenn der Wald durch vielfältigste Freizeitaktivitäten zu jeder Tages- und Nachtzeit nach Belieben genutzt werden darf. Stören rasende Radfahrer das Wild nicht?

Das in aller Kürze ein paar Punkte, die mich als verantwortungsbewussten Jäger und Bürger des Landes in Rage bringen.

Wer sich als Bürger nicht ernst genommen fühlen kann, wird leider irgendwann auch die Politik nicht mehr ernst nehmen. Immerhin sind es die Bürgerinnen und Bürger, die mit Ehrenamt und Engagement vor Ort Staat und Gesellschaft zusammenhalten.

85. Kommentar von :Ohne Name

Tragödie unbedingt verhindern !

Hallo, ich verstehe nicht wieso man etwas ändern möchte das schon so viele Jahre problemlos funktioniert ? Wieso soll mann das Wohl unserer Tiere in die Hände von irgendwelchen Naturschützern legen die überhaupt gar keinen Nachweis erbringen können das Sie hierführ überhaupt fähig sind ! Wenn es mir übernacht einfällt das ich ab morgen

Hallo,
ich verstehe nicht wieso man etwas ändern möchte das schon so viele Jahre problemlos funktioniert ?
Wieso soll mann das Wohl unserer Tiere in die Hände von irgendwelchen Naturschützern legen die überhaupt gar keinen Nachweis erbringen können das Sie hierführ überhaupt fähig sind !
Wenn es mir übernacht einfällt das ich ab morgen Naturschützer der härtesten Sorte bin dann bin ich das ab morgen obwohl ich gar nichts davon verstehe !!!
Und genau solche Leute wollen jetzt das Jagdgesetz ändern !! Ja um Gottes Willen wo soll denn das hinführen ! Das gibt doch eine Katastrophe !! Naturschutz und Jagd muß von denen geregelt und gemacht werden die jeden Tag damit in berührung kommen und dafür leben, und nicht von irgendwelchen Leuten die warscheinlich nicht mal wissen das es zweierlei Marderarten bei uns gibt.
Das beste Beispiel ist daß, als man den Jägern die Raben und Elstern aus dem Jagdrecht nahm und als " Singvogel" dem Naturschutz unterstellte ! Die Jagd wurde verboten, die Tiere nahmen total überhand und zerstören bis Heute die Bestände der wirklich gefährdeten Singvogel Arten !!
Anstatt seine Fehler zu zu geben und die Vögel wieder in Jagdrecht zu geben hat man Sie nur still und heimlich per Sonderfreigabe wieder zum Abschuß durch die Jägerschaft frei gegeben !!
Also sollen die Jäger wieder den Scheiß von denen ausbaden die keine Ahnung hatten !! Und ganz genau dieselben Leute wollen jetzt auch diese Gesetztes Änderung ! Ja das kann ja wohl nicht möglich sein das man den gleichen Fehler mit den gleichen Leuten nur in einem tausend fach größeren Umfang nochmal macht !!!
Ich kann nur an die Vernunft aller Abgeordneten apellieren diese Tragödie zu verhindern und zu Stoppen !!

Uwe Fischer

84. Kommentar von :Ohne Name

Novelle Landesjagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, alleine das Wort "Wildtiermanagement" dürfte es beim Unwort des Jahres unter die Top 10 schaffen. In einer Zeit, in der ein Käfer kurz mal ein Bahnprojekt stoppt, Brücken für Fledermäuse gebaut werden und die Fläche ganzer Fußballfelder abgeholzt wird, um einem Schmetterling Lebensraum zu schaffen, darf man

Sehr geehrte Damen und Herren,

alleine das Wort "Wildtiermanagement" dürfte es beim Unwort des Jahres unter die Top 10 schaffen. In einer Zeit, in der ein Käfer kurz mal ein Bahnprojekt stoppt, Brücken für Fledermäuse gebaut werden und die Fläche ganzer Fußballfelder abgeholzt wird, um einem Schmetterling Lebensraum zu schaffen, darf man allgemein seine Erwartungen an die Verantwortlichen vielleicht nicht ganz so hoch ansetzen. Also bei uns hier hat man schallend gelacht. Und das ist das Ganze auch, einfach lächerlich.
Wie sieht es denn tatsächlich aus: Der Geo-Catcher rennt durch die Dickungen und sucht seinen Schatz, der Jogger rennt nachts durch den Wald und blinkt wie ein Weihnachtsmann, da haben wir dann noch den Mountainbiker, die Nachtwandergruppen und unzählig freilaufende Hunde, die alle nur spielen wollen und nichts machen. Vor allem aber nicht das, was Frauchen oder Herrchen ihnen mitteilt.
Für Jagdpächter wie meinen Vater, die jahrzehntelang ihre Reviere gepflegt haben, Jagdsteuer zahlen, Unfallwild aufräumen, die Polizei unterstützen, um sachgerecht ein verletztes Tier von seinen Schmerzen zu erlösen, um nur ein paar Beispiele zu nennen, ist das Ganze ein Schlag ins Gesicht. Es wäre an der Zeit, dass die konservative Partei in Baden-Württemberg Profil und Kante zeigt. Die Steilvorlage liefert dieses schwachsinnige Gesetzesvorhaben. Ich brauche weder den Veggie-Day noch grüne Bevormundungspolitik. Wir hätten wahrlich andere Probleme, als blödsinnige Argumente ideologisch geprägter, rechthaberischer und beratungsresistenter Verbände umzusetzen.
In diesem Sinne, Waidmannsheil

83. Kommentar von :Ohne Name

Schutz des Schwarzwildes / Wildtierbeauftragter

1. Kein verantwortungsvoller Jäger schießt führende Muttertiere (dazu braucht es keine weitere Vorschrift). Wer es trotzdem vorsätzlich tut, dem gehört der Jagdschein entzogen. Deshalb aber Überläufer und Frischlinge von Februar bis Mai im Wald zu schützen erhöht nur ganzjährig die Schäden in der Landwirtschft. Ein Beispiel werden die Schäden nach

1. Kein verantwortungsvoller Jäger schießt führende Muttertiere (dazu braucht es keine weitere Vorschrift). Wer es trotzdem vorsätzlich tut, dem gehört der Jagdschein entzogen. Deshalb aber Überläufer und Frischlinge von Februar bis Mai im Wald zu schützen erhöht nur ganzjährig die Schäden in der Landwirtschft. Ein Beispiel werden die Schäden nach diesem schneelosen Winter sein. Wenn zu den permanent steigenden Wildschäden (und Kosten für den Pächter) dieser Aspekt hinzukommt, wird für viele, auch für mich, der Zeitpunkt gekommen sein die Jagdpacht zu kündigen.
Spätestens, wenn dann im Verordnungswege die Jagd- und Schonzeiten der Ideologie dieses Entwurfes angepasst worden sind.

2. Die Abschaffung der Kreisjagdämter und dafür die Einführung von Wildtierbeauftragten können sich nur selbstverliebte Bürokraten ausgedacht haben. Von Vereinfachung und Bürokratieabbau ist man weiter entfernt denn je.

Friedhelm Kastens

82. Kommentar von :Ohne Name

Zu Kompromissen stehen

Dieser Gesetzentwurf gefällt keiner Partei wirklich. Nach meiner Meinung als Tierschützer hätten weitere Punkte wie z.B. die Ausbildung von Hunden an lebenden Enten oder auch die so genannten Schliefenanlagen in denen die Hunde an lebenden Füchsen trainiert werden zwingend beendet werden müssen. Dennoch wurde - mit sehr viel Zugeständnissen

Dieser Gesetzentwurf gefällt keiner Partei wirklich. Nach meiner Meinung als
Tierschützer hätten weitere Punkte wie z.B. die Ausbildung von Hunden an
lebenden Enten oder auch die so genannten Schliefenanlagen in denen die Hunde an
lebenden Füchsen trainiert werden zwingend beendet werden müssen.

Dennoch wurde - mit sehr viel Zugeständnissen an die Jäger - ein Konzens in den
Arbeitsgruppen gefunden, der keine Seite wirklich glücklich macht aber von allen
- auch den Vertretern der Jäger - getragen wurde.

Daran nun zu rütteln nur weil die Jägerschaft über eine sehr gute Lobby verfügt
ist meiner Meinung nach vollkommen unangebracht. Die Jäger haben jeden
Abgeordneten der SPD einzeln angeschrieben und zu Änderungen gedrängt. Und
prompt äußert sich der SPD Franktionschef Claus Schmiedel dahingehend, dass
Nachjustierungen vorgenommen werden sollen.

Ich gehöre keiner Partei an und fühle mich einzig dem Tierschutz verpflichtet.
Das in einigen Regionen die Winterfütterung für Wildtiere zulässig bleiben soll,
um ein verhungern der Tiere zu verhindern kann ich voll auf nachvollziehen und
würde mich dem auch anschließen. In vernünftigen Grenzen.



Was jedoch in der heutigen Zeit die Jagd mit Totschlagfallen zu suchen hat ist
mir ein vollkommenes Rätzel. Auch den Jägern sind die damit verbundenen
Fehlfänge und Verstümmelungen von Tieren bekannt. Tiere die sich stundenlang im
Todeskampf winden, weil Ihnen ganze Gliedmassen abgetrennt wurden und die dann
letztendlich verbluten haben nach ethischen Gesichtspunkten einer modernen,
gebildeten Gesellschaft nichts mehr bei uns zu suchen. Auch die Tötung von
Haustieren findet außer in Jagdkreisen (und wie meine Gespräche mit Jägern
zeigen nicht einmal dort) nirgends Verständnis. Und wer einmal gesehen hat, wie
ein von Jägern zurückgelassener Hund, der mit einem Dachs in einem Naturbau
aneinander geraten war aussieht, der weiß warum Jagden in Naturbauten verboten
werden sollen.

All die gefundenen Regelungen machen Sinn und sollte auch genau wie beschlossen
umgesetzt werden.

Die Umwelt verändert sich, die Gesellschaft ändert sich. Und die Jagd ist kein
unantastbares Recht einzelner Privilegierter. Auch hier, wie überall in einer
funktionierenden Demokratie hat die Öffentlichkeit ein Mitspracherecht.



Dieses Jagdrecht muss reformiert werden und auch wenn ich mit sehr vielem nicht
einverstanden bin konnte ich den Kompromissen zustimmen, ebenso wie die
Vertreter der Jagdverbände übrigens.

Der SPD rate ich, sich nicht zu viel Hoffnung zu machen das ihre Klientelpolitik
ihnen mehr Stimmen bringt. Die Jägerschaft weiß, wer ihre wirklichen Partner
sind und werden sich daran auch bei der nächsten Wahl erinnern.

81. Kommentar von :Ohne Name

Anmerkung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes

1. Das Jagdrecht steht den Grundeigentümern und Jagdpächtern zu, nicht dem Staat und seinen bestellten Wildtiermanagern. Hier wird in verfassungsmäßige Eigentumsrechte eingegriffen. Der vorliegende Entwurf bevormundet die Jäger, d.h. weniger Eigenverantwortung, weniger Rechte, viel Staat und Bürokratie. 2. Die Einteilung in Managementgruppen

1. Das Jagdrecht steht den Grundeigentümern und Jagdpächtern zu, nicht dem Staat und seinen bestellten Wildtiermanagern. Hier wird in verfassungsmäßige Eigentumsrechte eingegriffen. Der vorliegende Entwurf bevormundet die Jäger, d.h. weniger Eigenverantwortung, weniger Rechte, viel Staat und Bürokratie.

2. Die Einteilung in Managementgruppen muss fallen weil zu aufgebläht, viel Bürokratie. Besser die Einteilung in bejagbare und nicht bejagbare Wildarten. Dabei müssen Feldhase und Fasan bejagbar bleiben! Beispiel Feldhase im „Entwicklungsmanagement“: bis ich über den Wildtiermanager mit wahrscheinlich kostenpflichtigen (!!!) Anträgen und Begründungen bis zur obersten Entscheidungsbehörde durchgedrungen bin, entsteht ein bürokratisches Monster. Als Jagdpächter (ich jage in meinem Revier seit 48 Jahren!) weiß ich am besten, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Feldhasen in diesem Jahr erlegt werden können.

3. Jagd muss eigener Rechtskreis mit eigenem Kreisjagdamt bleiben. Keine Unterordnung in den Naturschutz.

4. Das EGMR-Urteil (Jagdverbot aus ethischen Gründen) muss auf natürliche Personen beschränkt bleiben.

5. Fütterung von Wild generell, z.B. Rebhühner und Feldhasen in Notzeiten und insbesondere
Schalenwild (Ablenkungsfütterung, Notzeiten) muss weiterhin erlaubt sein. Wir leben in
einer Kulturlandschaft und können Tiere in Notzeiten nicht verhungern lassen, Tierschutz
wird doch auch sonst bei jeder Gelegenheit bemüht!

6. Die Regelung der Bleigeschosse muss dem Bund vorbehalten bleiben. Wir haben sonst mit unterschiedlichsten föderalen Regelungen in der Republik einen Flickenteppich von Vorschriften wie in Zeiten der Kleinstaaten!

7. Kein Jagdruhekorridor im März und April, es kann nicht sein, dass Bürokraten Praktiker regeln. In dieser Zeit schießt man Jungfüchse am Bau und Sauen im Wald. Und wenn man unbedingt Ruhe im Wald will, was ist dann mit Störungen durch Spaziergänger in den Beständen, Jogger, Biker, Reiter und freilaufende Hunde, Geochaching und anderes?

8. Berichtspflichten, Wildtiermonitorings, Wildtierschutzbeauftragte, Wildtierberichte –hier wird eine Bürokratie losgetreten mit Eingriffen in die Jagd.

9. Bei der heutigen Situation im Außenbereich muss Jagdschutz bleiben. Polizei und Vollzugsdienst sind permanent unterbesetzt, Feldhüter gibt es keine mehr – da haben wir keine rasche Hilfe vor Ort zu erwarten.

10. § 49 ist zu theoretisch, in der Praxis untauglich. Der Abschuss wildernder Katzen muss im weiteren Außenbereich erlaubt bleiben. Diese töten viele Tiere und Vögel ohne Not weil sie als Neozon von der Evolution nicht angepasst sind.

11. Schießfertigkeitsnachweis beim Schrotschuss auf Vögel – hier wird das Schießen überreguliert , weitere Bürokratie bei immer weniger Schießständen! Solche Sachen sollte man einer freiwilligen Selbstkontrolle durch die Jagdpächter überlassen. 

80. Kommentar von :Ohne Name
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79. Kommentar von :Ohne Name

Bürokratie ohne Ende

Schon beim durchlesen des Entwurfes fällt auf, dass durch die zahlreichen geplanten Neuregelungen ein ganz erheblicher „Bürokratiemehaufwand“ erwarten ist. Betroffen davon sind einerseits die jagdausübungsberechtigten Personen, aber andererseits ebenso die Behörden, insbesondere die unteren Jagdbehörden. Wer soll das bitte bezahlen?...der

Schon beim durchlesen des Entwurfes fällt auf, dass durch die zahlreichen geplanten Neuregelungen ein ganz erheblicher „Bürokratiemehaufwand“ erwarten ist. Betroffen davon sind
einerseits die jagdausübungsberechtigten Personen, aber andererseits ebenso die
Behörden, insbesondere die unteren Jagdbehörden. Wer soll das bitte bezahlen?...der Steuerzahler?

Der Entwurf enthält zudem zahlreiche Unklarheiten und Widersprüche und ist somit nicht schlüssig. Das nachstehend aufgeführte Beisspiel zeigt dies:

In § 3 Abs. 5 Satz 2 heißt es: „Bei der Jagdausübung sind insbesondere die
Anforderungen des Tierschutzes (...) zu beachten.“ Das Tierschutzrecht ist Bundesrecht und steht somit ohnehin über dem Jagdrecht des Landes.

Es sind sicherlich teilweise Änderungen nötig, aber bitte da wo es auch Sinn macht. Die ideologisch geprägte Sichtweise des Herrn MInister Bonde ist hier fehl am Platze. Es fehlt an vielen Stellen die sachliche und praxisnahe Orientierung.

Die von unserem Ministerpräsidenten vielfach geäußerte: "....Politik des Gehört werdens..." kann ich nicht erkennen bzw. "...gehört werden ja"...aber wenn kümmerts?

Freundliche Grüße
Sven Zachmann

78. Kommentar von :Ohne Name

Dranbleiben!

Der Gesetzesentwurf hat m.E. zukunftsweisenden Charakter, indem er wirklich überfällige Regeln und Praktiken (Mindestpachtzeiten, Bau- und Fallenjagd, Haustierabschuss) auf den Prüfstand stellt. Was soll man davon halten, wenn sich die organisierte Jägerschaft z.B. über die Berücksichtigung wildbiologischer Belange bei der Behandlung des Wildes

Der Gesetzesentwurf hat m.E. zukunftsweisenden Charakter, indem er wirklich überfällige Regeln und Praktiken (Mindestpachtzeiten, Bau- und Fallenjagd, Haustierabschuss) auf den Prüfstand stellt. Was soll man davon halten, wenn sich die organisierte Jägerschaft z.B. über die Berücksichtigung wildbiologischer Belange bei der Behandlung des Wildes aufregt und nur schwarz malt und Ängste schürt? Der Landesjagdverband erweist mit dieser Haltung seinen Mitgliedern und der Jagd an sich mittel- und langfristig einen Bärendienst. Ich hoffe, dass die Landesregierung standhaft bleibt und die sehr sinnvollen Änderungen durchsetzen kann.
Das sagt ein sehr passionierter Jäger, der die Jagd, das Wild und den Wald liebt, dem aber auch die Zukunft der Jagd in der heutigen(!) Gesellschaft ein Anliegen ist.

77. Kommentar von :Ohne Name

Jagdgesetz

Bevor man am Jagdgesetz überhaupt etwas ändert gehört erst mal die unsägliche Jagdsteuer abgeschafft. Zum einen kostet sie mehr Verwaltungsaufwand als sie an Erträgen bringt, zum anderen ist sie gegen jedes Gerechtigkeitsempfinden. Welche andere Steuer berechnet sich nach den Ausgaben? Wo sonst wird ehrenamtliche Tätigkeit besteuert?