Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

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1392. Kommentar von :Ohne Name

Bejagung von Hase und Fasan

SgDuH, die Jagd auf Hase und Fasan muß trotz der in der Vergangenheit gesunkenen Besätze grundsätzlich, ohne Einschränkung, etwa durch Zuordnung in ein sog. "Entwicklungsmanagement" etc. möglich sein. Nur den Bemühungen der Jägerschaft ist zu verdanken, daß wir trotz aller Widrigkeiten heute noch diese Wildarten in nennenswerter Besatzdichte in

SgDuH,

die Jagd auf Hase und Fasan muß trotz der in der Vergangenheit gesunkenen Besätze grundsätzlich, ohne Einschränkung, etwa durch Zuordnung in ein sog. "Entwicklungsmanagement" etc. möglich sein. Nur den Bemühungen der Jägerschaft ist zu verdanken, daß wir trotz aller Widrigkeiten heute noch diese Wildarten in nennenswerter Besatzdichte in unserem Land haben. Dies ist ausschließlich der Jägerschaft zu verdanken, welche mit Leidenschaft und viel Geld ständig versucht die Lebensräume dieser Tierarten zu erhalten.

Nicht dem Naturschutz! Dieser hat zu keinem Zeitpunkt einen vergleichbaren Beitrag zur Erhaltung dieser Niederwildarten geleistet.

Durch äußerste Zurückhaltung in der Bejagung (sofern diese überhaupt ausgeübt wurde), durch Biotoppflege, Verbesserung der Äsungsmöglichkeiten in unserer ausgeräumten, deckungslosen und großflächigst bewirtschafteten Landschaft und, soweit überhaupt noch möglich, durch wirkungsvolle Bejagung von Prädatoren (vor allem des Fuchses) konnten wir diese Tierarten hegen.

Bereits in der Vergangenheit hat die Einflußnahme des Naturschutzes auf die jagdliche Gesetzgebung (Einführung einer wenig sachgemäßen Schonzeit für Rabenvögeln) wenig gebracht: Nachteile für Vögel und das Niederwild; speziell Hase und Fasan, Vorteile für die Nesträuber und Prädatoren Rabenkrähe und Elster.

Daher ist nicht einzusehen, daß nun der Naturschutz bei der Bejagung von Hase und Fasan etwas zu sagen haben soll. Für die betroffenen Niederwildarten wäre es hingegen hilfreicher, wenn Rabenvögel wieder wirksamer bejagt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Helmut Glauner




1393. Kommentar von :Ohne Name

Mehr Tierschutz im Landesjagdgesetz

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des

ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.

Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:


Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)

Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.


Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)

Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)

Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.


Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)

Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.


Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)

Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.


Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)

Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.


Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)

Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.


Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)

Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.


Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)

Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.


Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)

Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.


Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)

Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.

Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Simon


(1) Servanty et al. (2009): Pulsed resources and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting pressure. Journal of Animal Ecology. Nr. 78, Issue 6.

1394. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagement- gesetz

Liebe Politiker, im Zuge der stetige Verknappung der Lebensräume für Wildtiere ist es umso wichtiger, dass Ihre Lebensräume und sie selbst stets geschützt werden. Das Gesetz sollte ein deutliches Signal setzen für mehr Tierschutz und deutlich eingrenzen, wann eine Jagd Sinn macht. Unter ethischen Gesichtspunkten ist es meiner Meinung nach

Liebe Politiker,

im Zuge der stetige Verknappung der Lebensräume für Wildtiere ist es umso wichtiger, dass Ihre Lebensräume und sie selbst stets geschützt werden. Das Gesetz sollte ein deutliches Signal setzen für mehr Tierschutz und deutlich eingrenzen, wann eine Jagd Sinn macht.
Unter ethischen Gesichtspunkten ist es meiner Meinung nach verwerflich Geschöpfen Angst zu machen und diese letztendlich zu töten, vorallem um des Sportes Willen.
Es gibt genügend andere Möglichkeiten, zu zeigen, ob man gut treffen kann. Tontauben fühlen keinen Schmerz!

Vielen Dank!

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Jagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte die Änderung des Landesjagdgesetztes wie sie es vorschlagen, ganz einmal von dem völlig absurden Namen für nicht Praxisgerecht. Sie lassen sich von vermeindlichen sachkundigen Verbänden wie z. B. BUND oder NABU leiten. Diese Verbände sind ökologische Scheuklappenträger denen das Bild für eine

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich halte die Änderung des Landesjagdgesetztes wie sie es vorschlagen, ganz einmal von dem völlig absurden Namen für nicht Praxisgerecht. Sie lassen sich von vermeindlichen sachkundigen Verbänden wie z. B. BUND oder NABU leiten. Diese Verbände sind ökologische Scheuklappenträger denen das Bild für eine ganzheitliche Naturbetrachtung fehlt. Erklären sie mir bitte woher diese Verbände ihren Sachverstand haben. Jäger sind ausgebildete Naturschützer mit Prüfung und was sind die Naturschützer?
Die Änderungen werden viele Jäger zu Aufgabe einer Jagdpacht veranlassen. Wer soll dann die Wälder und Flure bewirtschaften und wer bezahlt den Landwirten den Wildschaden? Etwa auf Landeskosten?
Sie glauben doch nicht das jemand eine Jagd pachtet und dann im Kollektiv für den Wildschaden aufkommt.
Die Umwandlung und die Schaffung von zusätzlichen Stellen wie sie das Gesetzt vorsieht sind mit deutlichen Mehrkosten für den Landeshaushalt versehen! Woher nehmen sie das Geld? Wo wird es dann eingespart!
Für mich ist es eine Schande wenn Grüne Politiker in der Parlamentsdebatte Lügen verbreiten nur um ihren Standpunkt zu untermauern. Ich habe die entsprechenden Plenarprotokolle gelesen und den entsprechenden Grünen Politiker auf seine Falsche Aussage in der Parlamentsdebatte hinterfragt. Jedoch habe ich bis heute (Es ist schon zwei Wochen her) keine Stellungnahme von ihm erhalten. Er hat während der Rede eines CDU Abgeordneten behauptet dass während der geplanten Jagdruhe eh zwei Drittel der Jäger nicht jagen würde. Dies ist eine Falschaussage! In dieser Zeit wird gejagd und insbesondere das Schwarzwild um Wildschäden zu vermeiden.
Es ist eine Frechheit mit welcher Unverfrohrenheit aus Grünen Kreisen Lügen im Landesparlament bei Plenarsitzungen verbreitet werden nur um ihre Ökoideologie in einem Gesetz umzusetzen.
Lassen sie das Jagdgesetz wie es ist, den es ist zeitgemäß und wirklichkeitsnah.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Wiedel

1397. Kommentar von :Ohne Name

@Jagdkamerad Wiedel

Das Problem an politischer Rethorik ist, dass man den Politiker nie an einer Aussage festmachen kann. Er hat eine Behauptung aufgestellt, sie zu widerlegen uns aber nicht gelingen wird. In meinen Augen liegt im Argen, dass man auf Praktiker, kleine Leute, von denen jeder für sich sein Revier in der Regel wie seine eigene Westentasche kennt, nie

Das Problem an politischer Rethorik ist, dass man den Politiker nie an einer Aussage festmachen kann. Er hat eine Behauptung aufgestellt, sie zu widerlegen uns aber nicht gelingen wird. In meinen Augen liegt im Argen, dass man auf Praktiker, kleine Leute, von denen jeder für sich sein Revier in der Regel wie seine eigene Westentasche kennt, nie hören wird. Immer wenn Sätze kommen, "Zahlen belegen...."anhand der Statistik.....", dann darfst du schlichtweg davon ausgehen, es stimmt schlichtweg nicht. Wenn man sich einmal mit Statistiken etwas genauer befasst, stellt man fest, es kommt immer auf den Auswerteparameter an und glaub mir, da kann man dann genau das Ergebnis bekommen, was man haben möchte. Einfaches jagdbezogenes Beispiel: Es wird von der anderen Fraktion behauptet, es werden ca. 250 000 Katzen von Jägern ermordet. Dies soll so statistisch erfasst sein. Gehen wir einfach davon aus, es ist wirklich eine absolute Zahl, einer hat Buch geführt und alle gemeldeten toten Katzen erfasst. Jetzt fängt es schon an, dass derjenige, der diese Zahl erfassen würde, diese 250 000 toten Katzen gar nie zu gesicht bekommt. Also vertraut er darauf, dass die Angaben der Berichte stimmen. Jetzt wiederum kommt es auf seine Erfassungparameter an. Also er muss wiederum fragen, wie ist die Katze ums Leben gekommen. Überfahren, tot aufgefunden, erschossen, vergiftet u.s.w. Diese Angaben kann er wiederum nicht prüfen. Und er kann schon gar nicht prüfen, sollte sie erschossen worden sein, dass dies ein Jäger war. Es könnte ja auch sein, dass irgendjemand eine Katze erschossen hat und diese noch 5 mal überfahren hatte, dann sieht auch keiner mehr, wie sie zu Tode kam. Letztlich kann man aus so einer Statistik, wenn man darauf vertraut, dass wenigstens der Erfasser korrekt gearbeitet hat nur eines ablesen und das wäre: Es wurden 250 000 tote Katzen gemeldet. Das wars, nicht mehr und nicht weniger.

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Kosten

Aufgrund der negativen Veränderungen durch den Gesetzesentwurf werde ich und sicher viele anderen Pächer nicht mehr bereit sein den bisherigen Pachtpreis zu zahlen. Eine Minderung von mindestens 30% würde ich fordern. So werden sicher viele Verpächter deutlich weniger Geld einnehmen. Die Änderungen gehen somit auch und erheblich auf Kosten der

Aufgrund der negativen Veränderungen durch den Gesetzesentwurf werde ich und sicher viele anderen Pächer nicht mehr bereit sein den bisherigen Pachtpreis zu zahlen. Eine Minderung von mindestens 30% würde ich fordern. So werden sicher viele Verpächter deutlich weniger Geld einnehmen. Die Änderungen gehen somit auch und erheblich auf Kosten der Verpächter.

1400. Kommentar von :Ohne Name

Kosten

Aufgrund der negativen Veränderungen durch den Gesetzesentwurf werde ich und sicher viele anderen Pächer nicht mehr bereit sein den bisherigen Pachtpreis zu zahlen. Eine Minderung von mindestens 30% würde ich fordern. So werden sicher viele Verpächter deutlich weniger Geld einnehmen. Die Änderungen gehen somit auch und erheblich auf Kosten der

Aufgrund der negativen Veränderungen durch den Gesetzesentwurf werde ich und sicher viele anderen Pächer nicht mehr bereit sein den bisherigen Pachtpreis zu zahlen. Eine Minderung von mindestens 30% würde ich fordern. So werden sicher viele Verpächter deutlich weniger Geld einnehmen. Die Änderungen gehen somit auch und erheblich auf Kosten der Verpächter.