Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1156. Kommentar von :Ohne Name

Gedanken einer 54 jährigen Jungjägerin nach der Podiumsdiskussion in Uhingen

Es fallen ja so manche Bemerkungen" so nebenher" bei einer Diskussion . Und es ist lange her, dass ich an einer öffentlichen Diskussion teilgenommen habe, aber ich wollte wissen, als ziemlich frischgebackene Jungjägerin, was sich die Jäger haben zu Schulden kommen lassen, dass ein "Handwerk" , so altehrwürdig, so archaisch, so sehr mit vielfacher

Es fallen ja so manche Bemerkungen" so nebenher" bei einer Diskussion . Und es ist lange her, dass ich an einer öffentlichen Diskussion teilgenommen habe, aber ich wollte wissen, als ziemlich frischgebackene Jungjägerin, was sich die Jäger haben zu Schulden kommen lassen, dass ein "Handwerk" , so altehrwürdig, so archaisch, so sehr mit vielfacher Erfahrung und Herzblut ( o.a. Engagement), aus Tradition über Generationen gewachsen, nun plötzlich modernisiert, erneuert, verändert, veramerikanisiert,und vor allem in seiner Ausübung beschnitten werden soll...
Man soll seine Gedanken in Fragen fassen -also -
1. Frage : Warum soll das Handwerk an sich beschnitten und verändert werden ?
Wäre die Antwort darauf - um es der modernen Gesellschaft anzupassen - müsste man meiner Meinung nach scharf bedenken ob das so herum richtig ist, oder ob nicht besser die Gesellschaft sich an bisher gut funktionierende Regeln anzupassen hätte...
2. Frage: warum ist das Vertrauen in die Arbeit und in die Tradition und Erfahrung der Jäger verschwunden?
Sollte die Antwort darauf sein, dass es so nicht ist, wäre der Leitsatz aus dem modernen Management , zb aus der Formel 1 Führungsspitze - Never change a winning Team - !! doch auch eine Erfahrung aus anderen Managementbereichen, die man übernehmen könnte, anstatt etwas auszuprobieren , was schlussendlich , wenn es nicht so überzeugend läuft, auch unschuldige und wehrlose Lebewesen betrifft.
3. Frage: warum sollte sich eine Berufssparte in der Gesellschaft positiv etablieren müssen, bzw. der einzelne Jäger seine Persönlichkeit in unserer Gesellschaft besonders positiv darstellen müssen?
Ich denke - es gibt haufenweise Berufe, die in unserer modernen Gesellschaft ihre "Wurzeln " eingebüßt haben, wenn ich an die Metzger in Grossschlächtereien denke, an Tierärzte, die schon halbtote Haustiere vollends zu Tode operieren, ( unsere Mediziner nicht ausgeschlossen), an Menschen in der Politik, die nur ihre Richtung befürworten und den Blick für das Ganze verloren haben... machen Sie, lieber Leser, doch selber weiter...
Und jetzt nur noch einen Satz, über einen lapidar in die Jägermenge geworfenen Satz :
Hunde jagen eben... Wie Jäger auch...( nicht Originalton aber dem Sinn entsprechend)
4. Frage: Glauben Sie, dass die Motivation der Jäger, oder dass meine Motivation Jägerin zu werden tatsächlich mit der eines herrenlosen, wildernden Hundes verglichen werden kann?

Natürlich weiß ich dass ich keine Antworten hier erwarten kann.
Geben Sie sich die Antworten hierauf vielleicht einfach selber.
Vielen Dank für das Lesen
Ulrike Arnold
Filderstadt-Plattenhardt

1155. Kommentar von :Ohne Name
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1154. Kommentar von :Ohne Name

Geplante bzw. verabschiedete Managementstufen

Jäger sind Heger und Pfleger der Natur für Tiere und Pflanzen, sind also die geprüften (Jägerprüfung) Naturschützer. Während Bund, Nabu etc. einfach ohne Nachweis von Wissen in diesen Vereinigungen Mitglied werden können; und nun wollen sie das Jagdrecht dem Naturschutz unterstellen. Die Managementstufen braucht der Jäger nicht . Er ist von sich

Jäger sind Heger und Pfleger der Natur für Tiere und Pflanzen, sind also die geprüften (Jägerprüfung) Naturschützer. Während Bund, Nabu etc. einfach ohne Nachweis von Wissen in diesen Vereinigungen
Mitglied werden können; und nun wollen sie das Jagdrecht dem Naturschutz unterstellen.
Die Managementstufen braucht der Jäger nicht . Er ist von sich aus bedacht, Tiere die, aus welchen Gründen auch immer, in ihrem Fortbestand bedroht sind, zu schützen. So gibt es in unserer Region
seit Jahren keine Hasenjagd mehr.

1153. Kommentar von :Ohne Name

Bitte noch mehr!!!

Mir geht das Gesetzt nicht weit genug. Es muss in vielen Gebieten noch weiter ausgedehnt werden und nicht nur Jagd und Jäger betreffen! Back to nature…..lasst Natur ihren Freiraum! Der Mensch soll sich nicht einmischen, wenn scho´ denn scho! Ich fordere ein allgemeines Fütterungsverbot! Nicht nur das Füttern von Wildtieren soll verboten

Mir geht das Gesetzt nicht weit genug.

Es muss in vielen Gebieten noch weiter ausgedehnt werden und nicht nur Jagd und Jäger betreffen! Back to nature…..lasst Natur ihren Freiraum! Der Mensch soll sich nicht einmischen, wenn scho´ denn scho!

Ich fordere ein allgemeines Fütterungsverbot! Nicht nur das Füttern von Wildtieren soll verboten werden. Auch das Füttern von Vögeln jeder Art, streunenden Katzen oder vagabundierenden Igeln, etc.. Es ist doch auch hier nicht natürlich, dass diese vom Menschen gefüttert werden! Wenn sich das bei den Wildtieren durch die Natur regulieren soll, ja warum denn dann auch nicht hier?! Gleiches Recht für alle. Gleiche Gesetze und Verbote für alle!

Und auch das Gejammer von wegen die Wildschweine (Wildschweine dienen hier nur als Stellvertreter.Natürlich kann an dieser Stelle jedes Tier/Wild/Fisch stehen dass sich in der heutigen Welt behaupten und vermehren kann) werden immer mehr und verursachen immer mehr Schaden in der Land-/Forst- und Fischereiwirtschaft und Grundstückseigentümern. Wenn die Population zunimmt, dann ist das halt so. Die einen können sich anpassen und vermehren sich die anderen weniger und sterben aus. Also Finger weg vom Erlegen oder den Gedanken mit der „Pille für die Sau“. Das ist Evolution, dann muss das so sein. Und wenn dadurch Schäden bei Erträgen oder durch Unfälle entstehen dann muss die jeder selber tragen und nicht rumjammern. Schließlich ist das alles dann ganz natürlich und von Natur aus so. Damit muss man dann halt eben leben.

Schafft Naturschutzgebiete, Naturparks, alle Tier- und Pflanzen Schutz- und Förderprogramme ab. Hier werden künstlich Populationen hochgehalten die es von sich aus nicht schaffen würden…also Finger weg von der Evolution! Wir wollen ja schließlich auch nicht, dass Neid unter den Tieren und Pflanzen aufkommt nur weil die einen von sich aus klar kommen sollen und die anderen, nur weil der Mensch sich einbildet hier eingreifen zu müssen, unterstützt und gefördert werden sollen. Außerdem sparen wir uns dadurch Unmengen an Personal, Zeit und Geld!

Wenn sich die afrikanische Schweinepest oder die Vogelgrippe, oder die nächste Art von Tierseuche ausbreitet und landwirtschaftliche Betriebe und den Menschen bedroht…..nein, auch hier schreiten wir nicht ein. Wer´s überlebt, der hat es verdient, wer untergeht, Pech gehabt. Evolution eben.
Usw…….. also macht mehr Gesetze und noch mehr Verbote was den künstlichen, menschengemachten Eingriff in die Verhinderung der Evolution betrifft! Nicht nur für die Jäger, sondern für alle!

PS: Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung. "Anatole France (1844 - 1924)"
PSPS: Sarkasmus entsteht dann, wenn sich Intelligenz und Erfolg nicht die Waage halten. "Unbekannt"

Nils Ries

1152. Kommentar von :Ohne Name

Novellierung Landesjagdgesetz

Allgemein Es kann nicht im Sinne unserer gewählten Landtagsabgeordneten sein, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das keine volle Akzeptanz bei den Betroffenen hervorruft. Es ist widersinnig, nur weil einige ideologische Wählergruppen und Lobbyisten Einfluss nehmen. Man muss immer wieder feststellen, dass es bei politischen Entscheidungen im

Allgemein

Es kann nicht im Sinne unserer gewählten Landtagsabgeordneten sein, dass ein Gesetz verabschiedet wird, das keine volle Akzeptanz bei den Betroffenen hervorruft. Es ist widersinnig, nur weil einige ideologische Wählergruppen und Lobbyisten Einfluss nehmen. Man muss immer wieder feststellen, dass es bei politischen Entscheidungen im Wesentlichen nicht um die Sache geht, sondern um die Erhaltung der Macht. Uns ist bewusst, dass mit der Brechstange nichts funktioniert, Kompromisse müssen eingegangen werden, aber bitte nicht einseitig zulasten der vom Gesetz betroffenen Personen. Verluste von Wählerstimmen sollten bei den Entscheidungen keine Rolle spielen. Diesen Appell und diese Bitte richten wir an Sie!
Beim Durcharbeiten des Gesetzentwurfes sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass die Chance vertan wird ein Gesetz zu erarbeiten, das die breite Akzeptanz der Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigten erreicht.
Im Juristendeutsch ist es wohl üblich, Schachtelsätze von unverständlichem Inhalt zu produzieren. Sätze von 45 Wörtern und darüber sind keine Seltenheit. Es ist allgemein üblich nicht mehr als 14 bis 20 Wörter pro Satz zu verwenden. Die optimale Verständlichkeit eines Satzes liegt bei 9 Wörter. Jeder Deutschlehrer würde hier an den Rändern drei dicke rote Striche mit dem Vermerk mangelhaft anbringen. Weiterhin werden sehr dehnbare Begriffe genannt, die nichts beinhalten.

A. Zielsetzung

Als Beispiel, in den Zielsetzungen Abs.1 3. Satz heißt es ………teilweise grundlegend verändert. Ja was denn?
Im Absatz 2, wird der Natur- und Tierschutz stark hervor gehoben. Jagdschutz ist in den §§ 23 bis 29 BJagdG sowie im § 29 und 30 im LJagdG ausführlich beschrieben. Hier wäre eine Übernahme mit vielleicht geringen Streichungen und Ergänzungen ausreichend. Im Übrigen wird die Jagdausübung schon immer im Sinne des Natur- und Tierschutzes ausgeübt. Ich denke hier nur an die vom Landesjagdverband landesweit installierten Nachsuchegespanne.
Man kann sich nicht des Eindruckes verwehren, dass hier eine starke Lobby ein Mitspracherecht über die Ausübung der Jagd erhalten will. Im Absatz 8 der Zielsetzung wird vom weitrechend eigenverantwortlichem Handeln der Betroffenen, effiziente Verwaltungsstrukturen und ein hohes Maß an Akzeptanz der Entscheidungen gesprochen. Weiter heißt es……Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken und zu fördern ….Das ist unseren Erachtens Schaumschlägerei und entspricht nicht der Tatsache des Gesetzentwurfes. Es fängt schon bei der obersten Jagdbehörde an. Wo ist hier die Eigenverantwortung, wenn die Entscheidungen vom Naturschutz abgesegnet werden müssen?
Die Förderalismusreform von 2006 war für die bisherigen, gut funktionierenden Landesjagdgesetze der einzelnen Bundesländer ein Todesurteil.





B Wesentlicher Inhalt

Unter Tiret 3 wird aufgeführt, dass Tierarten auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnis in Managementgruppen eingeteilt werden. Dann fragt man sich: Warum der Hase im Entwicklungsmangement aufgeführt wird, obwohl die Wissenschaft ihn nicht als gefährdet ansieht.

Unter Tiret 4 können wir uns nur wiederholen und aufführen, dass bisher bereits so gehandelt wurde und ein extra Hinweis kontraproduktiv ist.

Die Ausführungen unter Tiret 7 und 8 muss man stark in Zweifel ziehen, da erhebliche Zusatzaufgaben auf die untere Verwaltungsebene zu kommen. Dies wird bereits unter 3. mit der Erstellung des Wildtierberichts untermauert.
Unter 6. b Beteiligung an Wildtiermonitoring mit eigenen Beiträgen, mit diesem Passus wird die Motivierung der Jägerinnen und Jäger untergraben. Durch die Blume lässt sich herauslesen, dass bisher auf diesem Gebiet nichts geschehen ist. Dem ist nicht so!
Zu beginn der 80iger Jahre, als die Immunisierung der Füchse bevorstand haben die Jäger zunächst die präparierten Hühnerköpfe, später die mit Impfstoff versehenen Fischmehlköder flächenmäßig landesweit ausgebracht und kontrolliert. Später wurden die Köder vom Flugzeug abgeworfen. Wer liefert die Daten für WILD? WILD ist das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands, es sind die Jägerinnen und Jäger, die auf ihre Kosten und ihrer Zeit nachts Zählungen durchführen. Von diesen Daten kann die Wildforschungsstelle Aulendorf zehren. Wer unterstützt die Veterinärämter und CVUA? Es sind die Jägerinnen und Jäger, die Wildkörper zur Untersuchung einsenden oder abliefern. Hierbei entstehen Kosten und benötigt Zeit. Aktuell die Staupe-Epidemie im Kreis Esslingen. Wer hat das Wildschweinmonitoring im Biosphärengebiet Schwäbische Alb angekurbelt? Es waren die Jägerinnen und Jäger. Die Finanzierung erfolgt durch die Jagabgabe, also durch die Jägerinnen und Jäger. Wer hat das Artenschutzprogramm im Land ins Leben gerufen? Es waren die Jägerinnen und Jäger im Land, die mit Engagement und Herzblut bei der Sache sind und bei den Landwirten auf große Resonanz trifft. Schirmherr der ehemalige Ministerpräsident Oettinger. Kosten und Zeit tragen die Jägerinnen und Jäger. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Aktivitäten.
Regulierungen und gesetzliche Anordnungen sowie der Hinweis mit eigenen Beiträgen, was immer das heißen mag, sind abschreckend und demotivierend.

10. Mit dem Beirat wird der Verwaltungsaufwand aufgebläht, obwohl aller Orten von Abbau und Vereinfachung verwaltungsinterner Abläufe die Rede ist.

12 a bestimmt das Verbot von Totschlagfallen, nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz erlaubt, dass heißt wohl auf Antrag oder Anordnung. Auch hier unnötiger Verwaltungsaufwand, die jetzige Anwendung ist bereits sehr restriktiv. Hier liegt die Vermutung nah, dass man auf diesem Weg diese Art der Jagd zu verhindern versucht.

12 d-e, Was bedeutet Einschränkung der Jagd mit Hunden im Naturbau? In diesen 3 Abschnitten sollte der Begriff Einschränkung näher erläutert werden. Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung wird hier total vermisst, sondern das Gegenteil ist der Fall.

13 c Bei der Einführung einer allgemeinen Jagdruhezeit in den Monaten März und April fehlen uns die nachvollziehbaren Kriterien und wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse. Wenn eine Ruhe eingeführt werden muss und soll, dann muss man auch konsequenterweise das Betretungsrecht durch alle anderen Naturnutzer einschränken.

13 d Was bedeutet gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe? Nicht nur Blei ist toxisch, sondern auch andere Metalle und Stoffe.


D Wesentliche Merkmale der Regelungsfolgeabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung

Der erste Satz des Absatzes 2 ( Das Gesetz leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Natur einschließlich der Belange des Tierschutzes) ist für uns Jägerinnen und Jäger provozierend. Der Naturschutzgedanke stammt aus den Anfängen des 20. Jhd. von den Jägern und Förstern. Wenn die Jagdausübungsberechtigten über die letzten hundert Jahre nicht so umsichtig mit der Natur und dem Tierschutz umgegangen wären, sähe es heute anders aus. Wir nutzen die Natur im Sinne des Natur- und Tierschutzes!
Abs. 4 Satz 1 ist wohl ein Hohn, die Eigenverantwortung wird nicht gestärkt, sondern ein gängeln ist angesagt.

Abs. 5 Ein Verwaltungsaufwandsmonster!


Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Ziele des Gestzes
Absatz 1 handelt es sich hier um ein Jagdgesetz. Wo ist der Begriff Jagdschutz? Der Jagdschutz wird in bestehenden Gesetzen ausführlich beschrieben
Absatz 2 Was versteht man unter dem Begriff sozialer Belange? Kann man daraus schließen, dass die Gesellschaft als Nutzer der Natur eingeschränkt wird, um dem Wild die gewünschte Ruhe und Entfaltung zu gewährleisten!

§ 3 Wo bleibt hier die hoch gepriesene Eigenverantwortung, wenn die Naturschutzverwaltung Vorgaben erteilt.
§ 5 Abs 2 ist unverständlich.

5 Die Hege trägt insbesondere dazu bei
Abs 4 2. Satz …….die Ziele des Naturschutzes nicht beeinträchtigt….. Hier sollten abschließende Beispiele aufgeführt werden, da sonst in Zukunft jeder berufene Naturschützer auf diesen Absatz aufspringt. Auch hier kann man es im Rahmen des Jagdschutzes regeln.

§ 7 Abs 7 Abs 2 zweiter Absatz letzter Satz kann ersatzlos wegfallen, da ohnehin im Sinne des Naturschutzes von den Jägerinnen und Jägern gehandelt wird.

Abs 9 Ist die oberste Jagdbehörde nicht in der Lage, Entscheidungen über die Zuteilung in Managementgruppen zu treffen! Auch hier kein Anzeichen von Verwaltungsvereinfachung, sondern ein Aufblähen von Verwaltungsaufgaben bei zunehmendem Personalabbau.

§ 31 Sachliche Verbote
Nr. 15 Schalenwild im Umkreis von 500 Metern von zulässigen Fütterungen zu erlegen.
Weiter in § 33 Fütterung, Notzeit, Kirrung; Abs. 2 Satz 1 Die Fütterung von Schalenwild, einschließlich der Fütterung zur Ablenkung ist verboten. Nun muss man sich fragen: Wie passt dies zusammen?
Es folgt dann, wie soll es anders sein, erneut eine Ausnahme mit Genehmigung der obersten Jagdbehörde. Verwaltungsvereinfachung? Im Ministerium muss es wohl noch genügend Zeitpuffer geben! Wie auch in § 32 Abs 3 Satz 1!

§ 33 Abs 7 Nr. 1-3
Steht im Widerspruch zum gleichen Paragraph Nr 2 Satz 1. Warum muss eine Rechtsverordnung und Bestimmungen erlassen werden, wenn Fütterung verboten ist?

§ 34 Abschussziele
Wenn man davon ausgeht, dass RobA landesweit eingeführt wird, ist hier nicht zuzustimmen. RobA und das Forstliche Gutachten, das alle 3 Jahre erstellt wird, ist untrennbar zusehen. Im Gutachten werden Empfehlungen über den Abschuss des Rehwildes, ohne Zahlen zu nennen, gegeben. In den Kreisen zur Erprobung von RobA wurden anfangs jährliche Besprechungen mit den Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten vorgenommen. Man erkannte aber, dass diese Besprechungen nicht konsequent durchgeführt wurden. Der häufigste Grund war und ist, dass die Jagdrechtsinhaber in den überwiegenden Fällen vom Gemeinderat vertreten werden und diese aus Zeit- und Fachgründen nicht bereit sind, jährliche Besprechungen durchzuführen. Deshalb kam die Übereinkunft (auf Empfehlung der Wildtierforschungsstelle Aulendorf), dass im Zeitraum von RobA und Forstlichem Gutachten eine Besprechung abgehalten werden sollte und im Bedarfsfall weitere Zusammenkünfte vereinbart werden. Bei diesen Treffen werden Zielvereinbarungen getroffen und Abschussschwerpunkte festgelegt.
Warum macht man es hier wieder kompliziert mit viel Verwaltungsaufwand?
Wo bleibt die unter D hoch gepriesene Eigenverantwortung?
§ 35
Abschussplan und Streckenliste

Abs 4. Hier sind die Anordnungen zu stringent ausgelegt, denn in der Theorie ist alles möglich, aber in der Jagdpraxis sieht vieles anders aus. Es kommt vielfach vor (Wetter, Beunruhigung und anderes), dass das vorgenommene Ziel bei aller Anstrengung nicht erreicht wird. Es wird hier mit der Keule geschwungen. Eine moderatere Lösung ist angebracht zum Beispiel, vereinbarte Strecke über drei Jahre.
Abs. 5
Es wiehert der Amtsschimmel, langer Verwaltungslauf mit vielen Hemmschwellen.

Abs.7 Der letzte Satz ist von §27 Abs. 6 LJG übernommen worden, aber wohl im Rahmen der verschärften Fleischhygieneverordnungen nicht mehr anzuwenden. Die Kontrollperson muss im Bedarfsfall zum Wild in die Kühlzelle kommen.

§ 36 Steuerung des Wildtierbestandes im Einzelfall
Abs 2 Satz 2 Die untere Jagdbehörde ……die Jagdausübung auf Wildtiere, die dem Entwicklungsmanagement unterliegen, für bestimmte Gebiete verbieten.
Ist es nicht so angedacht, dass die Jagd nur auf Tierarten im Nutzungsmanagement erlaubt ist?
Abs 3 Widerspruch zu 2, da in diesem Bereich ja nicht gejagt werden darf!

§38 Wo ist hier Eigenverantwortung, weitreichend eigenverantwortliches handeln, effiziente Verwaltungsstrukturen und ein hohes Maß an Akzeptanz der Entscheidungen?

§ 41 Jagd und Schonzeiten
Abs. 2 Bei der Einführung einer allgemeinen Jagdruhezeit in den Monaten März und April fehlen die nachvollziehbaren Kriterien und wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse. Wenn eine Ruhe eingeführt werden muss und soll, dann muss man auch konsequenterweise das Betretungsrecht durch alle anderen Naturnutzer einschränken. (Wie in 13c oben).
Weiter heißt es, ………..ist die Jagd auf Schwarzwild im Feld zulässig. Frage: Auf Wiesen nicht?!
Gemäß Brockhaus ist Feld= Ackerland, pflügbarer Nutzboden.

§ 43 Beitrag zum Wildtiermonitoring
Wildtiermonitoring ist sinnvoll. Das aber jeder Jagdrevierinhaber am Ende eines Jagdjahres ein Bericht abliefern muss ist schwer verständlich. Was soll über den Bestand berichtet werden? In Niederwildrevieren ist zählen nicht möglich. Lebensraum ergibt sich aus dem Jagdpachtvertrag Feld- Waldanteil. Jeder Jagdausübungsberechtigte ist daran interessiert, einen gesunden Wildbestand zu haben. Zustand und Kondition zu fördern.
Und wieder kommt eine Rechtsverordnung!

§44 Wildtierbericht
Abs.1 u.2. Werden hier neue Planstellen geschaffen?
Abs.3 Nr.3 Immer wieder wird von der Jagdausübung im Entwicklungsmanagement gesprochen. Darf im Entwicklungs- und Nutzungsmanagement gejagt werden? Dieser Absatz ist unverständlich.

§45 Besondere Hegemaßnahmen
Hier werden den Jagdausübungsberechtigten gesetzliche Forderungen auferlegt die im Entwicklungs- und Schutzmanagement liegen. Wer kommt für eventuelle Kosten auf? Es kann nicht sein, dass erforderlicher Aufwand zulasten der Jagdausübungsberechtigten erfolgt.
Im Abs 2 wird Umsetzung mit jagdlichen Mitteln. Was sind jagdliche Mittel in diesem konkreten Fall?


§ 46 Generalwildwegeplan
Warum ist der Gesetzgeber nicht konsequent und schreibt den Generalwildwegeplan verbindlich vor? Der Text des Gesetzentwurfes hebt stark das Wohl der Wildtiere nach Tier- und Naturschutzgesetz hervor. Jetzt besteht die Möglichkeit etwas zu tun, es heißt aber lediglich begründen und zu berücksichtigen.

§ 54 Umfang und Ersatz von Wildschäden
Abs 1 Was sind eingeerntete Erzeugnisse?
Die Regelung 20 zu 80 dient lediglich dazu, einen Keil zwischen Jägern und Landwirten zu treiben.
Wie wurden die 20 bzw. 80 Prozent ermittelt?

Schlussbemerkung
Der Gesetzentwurf bedarf noch grundlegender Überarbeitung. Es bleibt zu wünschen übrig, dass ein Gesetz zuwege kommt, das von Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten voll akzeptiert wird. Der Weg dorthin ist steinig. Es ist aber auch wenig sinnvoll, ein Gesetz zu verabschieden das dann in einigen Punkten vielleicht nicht eingehalten wird.
Jägerinnen und Jäger wenden viel Geld und Zeit für Hegemaßnahmen in ihren Revieren auf. Natürlich ist auch nicht abzustreiten, dass eine Hege erfolgt um auch einmal zu ernten. Die Frage muss daher erlaubt sein: Widmet sich der Jagdausübungsberechtigte auch weiterhin mit soviel Liebe und Engagement den Tierarten, die im Entwicklungs- und Schutzmanagement eingereiht worden sind?

1151. Kommentar von :Ohne Name

Das Aufgeschrei der Jäger,...es ist ja beschämend !

Wer hat diese Grün-Rote Landesregierung denn gewählt ?.... Die Mehrheit der Bevölkerung ! Ich vermute einmal, dass die geringe Minderheit der Jäger und ihrer Lobby nicht zu diesen Wählern gehörten, nach all den Unterstellungen und negativen Kommentaren zu urteilen, mit denen sie jetzt bezüglich der Jagdgesetznovellierung über die Regierung und

Wer hat diese Grün-Rote Landesregierung denn gewählt ?.... Die Mehrheit der Bevölkerung !

Ich vermute einmal, dass die geringe Minderheit der Jäger und ihrer Lobby nicht zu diesen Wählern gehörten, nach all den Unterstellungen und negativen Kommentaren zu urteilen, mit denen sie jetzt bezüglich der Jagdgesetznovellierung über die Regierung und den Ministerpräsidenten herfallen.

Gerade diese " besondere " Minderheit will aber jetzt unserer Regierung vorschreiben, wie die längst überfällige Reform des Jagdgesetzes auszusehen habe oder was damit passieren soll !
Vermutlich haben sie kapiert, dass man ihnen die " Narrenfreiheit " im Walde nehmen wird.

Wieso sollte sich jetzt eine souveräne Regierung von diesen mitleidlosen Menschen belehren oder gar einschüchtern lassen ?
Heute gibt es doch genügend anerkannte, studierte Wildbiologen, die uns schon lange mit Fakten und Zahlen die Wahrheit über die widersinnige und grausame Jägerei sagen.
Deren ihre Meinung zur Jagd und zum Wohle und Überleben unserer letzten Wildtiere, muss doch mehr zählen, als das " vermeintliche " Wissen, welches die Jäger von ihresgleichen haben oder es ihnen ja oft auch nur an einem verlängerten Wochenendkurs bei der Jägerausbildung beigebracht wurde.

Von der Jagd in ihrer heutigen Form, mit all ihren grausamen Auswüchsen, wollen die normalen Menschen in der heutigen Zeit absolut nichts mehr hören und sehen.
Gott sei Dank, sind die Zeiten vorbei, in denen das oft grausame Treiben der Jäger nur wenig an die Öffentlichkeit gelangte.
Heute gibt es ja genügend objektive und neutrale Informationen ( vorbei am Jägerlatein ! ) über dieses blutige Freizeitvergnügen.

Der Mensch muss sich besinnen und seine Gewalt und Grausamkeit gegenüber der Tierwelt ablegen um mit friedlichen Mitteln zu einer Koexistenz mit unseren Mitgeschöpfen zu gelangen.

Darum bitte ich alle verantwortlichen Politiker, sich längerfristig für ein komplettes Jagdverbot einzusetzen, um das endlos erscheinende Leid unserer letzten, frei lebenden Wildtiere irgendwann zu beenden.
Diese sind durch den ständigen Jagddruck nicht mehr in der Lage, ihr eigentlich zugedachtes Leben in Unversehrtheit zu führen.

Die Novellierung des Jagdgesetzes kann nur ein erster, wichtiger Schritt in diese Richtung sein.
Keinesfalls dürfen die unberechtigten Einwände der Jäger und ihrer Lobby gegen den Gesetzentwurf dazu führen, dass dieser verwässert oder gar nur nach deren Vorstellungen und Bedürfnissen geändert wird.

Die Regierung muss hier Rückgrat zeigen, damit wenigstens eine kleine Verbesserung der Lebensbedingungen für die Wildtiere erreicht werden kann.

Die grosse Mehrheit der aufgeklärten Bevölkerung wird es ihr anerkennen und danken.


M. f. G.

Kurt Zimmermann

1150. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Das bestehende Landesjagdgesetz hat sich bewährt. Ich lehne das Fütterungsverbot in der Notzeit grundsätzlich ab. Dem Jagdverbot auf Schwarzwild im Wald kann ich nicht zustimmen. Die Jagd darf dem Naturschutz nicht unterstehen. Gesetzesänderungen sind notwendig wenn sie not wendig werden, aber nicht in dieser Form der Gestzesänderung.

1149. Kommentar von :Ohne Name

Ich brauche kein neues Idiologisches Jagdgesetz

Wichtiger wäre ein neues Tierschutzgesetz welches unserer Heimischen Tierwelt zugute käme. 1.Abschußverbot für Katzen (Die Domestizierte Hauskatze hat in freier Natur nichts zu suchen,wer eine Katze braucht soll sie in der Wohnung halten oder in einer Voliere,Katzen töten Jährlich tausene Vögel, Seltene Kleintiere wie Der Feldhamster usw.

Wichtiger wäre ein neues Tierschutzgesetz welches unserer Heimischen Tierwelt zugute käme.
1.Abschußverbot für Katzen (Die Domestizierte Hauskatze hat in freier Natur nichts zu suchen,wer eine Katze braucht soll sie in der Wohnung halten oder in einer Voliere,Katzen töten Jährlich tausene Vögel, Seltene Kleintiere wie Der Feldhamster usw. Wissenschaftlich belegt!

Verbot von Totschlagfallen:
In Deutschland gibt es Tofangfallen welche den International Humane
Trapping Standards geprüft und Certifiecirt sind. Also eine International den Tierschutzentsprechende Totfangfalle Moderner geht nicht!!
Viele Privatleute Fangen Automarder,Fuchse,Waschbären,in Lebenfangfallen und werden in der Regentonne ersäuft,Meist sind es Leute die vor ihen Marderschäden noch Tierfreunde waren.
Totfang eindeutig vorzuziehen.


Wichtig wäre auch Die verstärkte bekämpfung von Rabenvögel auch Eichelhähr Damit unsere Singvögel eine Zukunft haben denn nicht Krähen und Elstern fressen Zb. Zecken,Ungeziefer sondern unsere Keinen Vögel welche den Rabenvögel Waschbär Hauskatze bedrohlich zum Opfer fallen.

Verbot von Wildfütterung in Notzeit ist ganz eindeutige Tierquälerei !

Klaus Wolfgang

1148. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzesnovellierung

Zunächst bin ich entsetzt über einige Kommentare, in denen Menschen, die Jagd ausüben meinen, die Jagd gehe nur sie etwas an und wer nicht jage, habe dazu überhaupt nichts zu sagen. Das ist ein Irrtum - die Jagd geht alle an, denn sie stellt einen massiven Eingriff in die Natur und damit unseren Lebensraum dar! Darüber hinaus ist sie eine Gefahr,

Zunächst bin ich entsetzt über einige Kommentare, in denen Menschen, die Jagd ausüben meinen, die Jagd gehe nur sie etwas an und wer nicht jage, habe dazu überhaupt nichts zu sagen. Das ist ein Irrtum - die Jagd geht alle an, denn sie stellt einen massiven Eingriff in die Natur und damit unseren Lebensraum dar! Darüber hinaus ist sie eine Gefahr, auch für uns Menschen, wie jährliche Todesopfer (Menschen) zeigen, die versehentlich erschossen werden.

Die Jagd entstand aus der Notwendigkeit zu Überleben - Nahrung heranzuschaffen. Diese Notwendigkeit gibt es heute längst nicht mehr. Und auch die vielgepriesene "Regulierung" ist ein Alibi und sehr an den Haaren hergezogen. Das Gegenteil ist eher der Fall. Jagd ist ein (fragwürdiges) Hobby und sollte als solches und nur als solches angesehen werden!
Die Jagd, wie sie heute ausgeübt wird, stellt, neben Grausamkeit, auch eine Gefahr für uns Menschen dar. Das musste ich selbst schon erleben: So z.B. beim Samstagnachmittagspaziergang, wo mitten auf dem Feldweg in Anwesenheit von kleinen Kindern geschossen wurde. Ich war sprachlos und hatte wirklich Angst!
Eine Gesetzesnovellierung ist deshalb dringend notwendig. Der vorliegende Entwurf stellt meiner Meinung nach nur ein Anfang dar, der längst nicht weit genug geht.

Die Jagdausbildung sollte wesentlich - im Sinne des Tierschutzes - verbessert werden. Leider zeigt die Praxis, dass Jäger ihr Handwerk oft nicht verstehen und viele Tiere angeschossen qualvoll verenden. Jagd ist heutzutage viel Recht und wenig Pflicht. Diese Pflichten im Umgang mit Mitgeschöpfen sollte mehr hervorgehoben werden und im Mittelpunkt stehen. Wer sich damit nicht identifizieren kann, sollte nicht jagen dürfen! Leider dient die Jagd vielen (nicht allen!) dazu, Aggressionen abzubauen, dabei erscheint manchmal jedes Mittel recht. Das ist leider die Wirklichkeit und die Augen dürfen davor nicht verschlossen werden.

Abschuss von Haustieren muss grundsätzlich verboten werden! Quantitativ sind Todesfälle durch Haustiere unbedeutend. Der Mensch zerstört, nicht die Tiere. Menschen töten tausendfach und sind dazu "berechtigt" (gehört eigentlich die Natur nur den Menschen???) - warum wird ein Tier getötet, wenn es auch mal auf die Jagd gehen will (wobei ich das ganz bestimmt nicht gut heiße. Ich meine aber, dass ein Haustier nicht getötet werden darf). Darüber hinaus werden meist nicht jagende Haustiere getötet, sondern Haustiere, die einfach ohne Leine unterwegs sind - es passiert dabei auch schon mal, dass auch ein Hund an der langen Leine abgeschossen wird (leider in meinem Bekanntenkreis schon zweimal passiert). Durch das Erlauben von Haustierabschuss wird Willkür Tür und Tor geöffnet.

Tierquälerische Jagden und Methoden sollen verboten werden - z.B. Baujagd, Jagd mit Todschlagfallen, Heranzüchten von künstlich erhöhten Wildpopulationen, Kirrung, Treib- und Hetzjagden u.ä.
Jagd sollte vom Grundbesitzer, auch von juristischen Personen unterbunden werden können!!!

Dringend erforderlich: Einrichtungen und Erweiterung von jagdfreien Gebieten und Jagdverbot in Naturschutzgebieten.

Die Jagdruhezeiten (Schonzeiten) müssen dringend ausgeweitet werden. Momentan ist es nicht einmal möglich, dass Tiere ihre Nachkommen in Ruhe aufziehen können. Jagd sollte nur im Herbst stattfinden dürfen.

Die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren muss verboten werden - das ist grausam und steht dem Tierschutzgesetz entgegen!


1147. Kommentar von :Ohne Name

Vorgehensweise und Beteiligung

Der Gesetzesentwurf wurde in meinen Augen klar an den "maßgeblich" Beteiligten und somit auch an den praktizierenden Fachleuten (Landwirte - Jäger - Forstleute) vorbei entworfen. Dies war eine reine lobbyisten Veranstaltung in der die maßgebliche Regierungspartei in BW ihr Wählerklientel bedient. Und die meisten dieses Wählerklientels sind eben

Der Gesetzesentwurf wurde in meinen Augen klar an den "maßgeblich" Beteiligten und somit auch an den praktizierenden Fachleuten (Landwirte - Jäger - Forstleute) vorbei entworfen.
Dies war eine reine lobbyisten Veranstaltung in der die maßgebliche Regierungspartei in BW ihr Wählerklientel bedient.
Und die meisten dieses Wählerklientels sind eben keine Fachleute!