Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung
Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art. 20a GG) Dies sollte sich jeder, der sich mit dem Thema „Novellierung des Jagdgesetzes“ beschäftigt, vor Augen führen. Im §1 des Tierschutzgesetzes, das verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG beruht, heißt es: § 1
Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art. 20a GG)
Dies sollte sich jeder, der sich mit dem Thema „Novellierung des Jagdgesetzes“ beschäftigt, vor Augen führen. Im §1 des Tierschutzgesetzes, das verfassungsrechtlich auf dem Staatsziel des Tierschutzes nach Art. 20a GG beruht, heißt es:
§ 1 Tierschutzgesetz
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Nun ist natürlich die Frage, was ein „vernünftiger Grund“ ist. Für die Jagd auf Füchse und Dachse zum Beispiel gibt es keinen vernünftigen Grund. Einem modernen Jagdgesetz sollten moderne wissenschaftliche Studien zugrunde liegen und nicht altertümliche Traditionen !!! Das sind wir den Wildtieren schuldig !!! Und wissenschaftliche Studien zeigen, dass zum Beispiel die Bestände des Fuchses durch die intensive Bejagung gar nicht reguliert werden können. Legt man diese Studien dem Gesetzentwurf zugrunde, so dürften viele Tierarten, wie zum Beispiel der Fuchs, gar nicht mehr bejagt werden. Das ist zum Beispiel ein Punkt, der im vorliegenden Gesetzentwurf noch verbesserungsbedürftig ist.
Trotzdem ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Zum Wohle der Tiere sollte er unbedingt unterstützt werden. Er beinhaltet einige wirklich wichtige Verbesserungen, wie zum Beispiel das Verbot der tierquälerischen Baujagd (leider, und mir unverständlicherweise, nur am Naturbau). Die Wildtiere bis in ihr letztes Rückzugsgebiet zu verfolgen und grausam zu töten, ihnen überhaupt keine Überlebenschance zu lassen, finde ich einfach nur unmenschlich. Ebenfalls schon lange überfällig ist das Verbot von Totschlagfallen. Ich glaube, dazu kann man sich jeden Kommentar sparen. In dem Gesetzentwurf sind noch weitere, im Sinne des Tierschutzes sehr begrüßenswerte Verbesserungen, die ich hier nicht alle nennen möchte, um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen. Mein Fazit ist deshalb: eine Novellierung des Jagdgesetzes ist schon längst überfällig - der Gesetzentwurf ist aus Tierschutzsicht unbedingt zu befürworten.
Die Jägerschaft ist zwar sehr laut und einflussreich, ihre Argumente spiegeln jedoch in keinster Weise die Meinung und das Interesse der Allgemeinheit wieder.
Ich habe mit vielen Freunden und Bekannten über das Thema „Jagd“ gesprochen und von den meisten sehr kritische Töne gehört. Viele hatten den Eindruck, dass bei den meisten Jägern nicht die „Hege und Pflege“ im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Lust am Töten. Ich bin der Meinung, dass diese Einschätzung einfach daran liegt, dass die Jagd nach dem heutigen Erkenntnisstand nicht mehr zeitgemäß, sehr oft nicht sinnvoll, geschweige denn moralisch und ethisch zu vertreten ist. Ich würde mir wünschen, dass die Jägerschaft der Natur und den Tieren mit mehr Achtung, Respekt und vielleicht auch mit etwas mehr Demut entgegentritt. Würde sie dies tun, würde sicher ihre Akzeptanz in der Bevölkerung steigen.
Zweifellos ist die Jagd von gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Bedeutung. Es ist sicher nicht sinnvoll, sie großräumig und komplett abzuschaffen. Den Veränderungen der gesellschaftlichen Erwartungen an die Jagd, den neuen wildbiologischen Erkenntnissen sowie ein moralisch und ethisch korrekter Umgang mit Wildtieren muss jedoch durch eine Veränderung des Jagdgesetzes Rechnung getragen werden. Nur so kann die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd langfristig gesichert werden.
Mehr Natur wagen
Und zum Abschluss möchte ich noch eine Frage zum Nachdenken stellen:
Was maßt sich der Mensch eigentlich an, wenn er meint, er könne die Natur besser regeln als sie sich selbst? Kann der Mensch der Natur und den Tieren nicht auch etwas Eigenständigkeit zugestehen?
Es gibt Beispiele, wo sich die Natur ohne den Einfluss des Menschen prächtig entwickelt. So zum Beispiel im Schweizer Kanton Genf (es werden lediglich Wildschweine durch angestellte Wildhüter getötet) oder im italienischen Gran-Paradiso Nationalpark. Bevölkerung, Biologen und Naturschutzbehörden sind voll des Lobes ob der gestiegenen Biodiversität. Sogar seltene Arten sind zurückgekehrt. Es ist eine große Freude für Naturliebhaber, bei ihren Spaziergängen die große Artenvielfalt beobachten zu können.
So ist der Gesetzentwurf nicht nur aus Tierschutzsicht, sondern auch für naturverbundene Menschen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn es noch sehr viel zu tun gibt, wäre seine Umsetzung ein wichtiger Meilenstein zu mehr Natur- und Tierschutz.
zu 1109
Taubenjagd während der regulären Schonzeiten bringen es nun einmal mit sich, daß Elterntiere abgeschossen werden. Das ergaben selbst Untersuchungen innerhalb der konservativen Jägerschaft, die sich die Kröpfe der erlegten Tiere mal genau angeschaut haben. Es sind also keine infamen Behauptungen, sondern Tatsachen. Wäre es nicht besser, wenn Sie
Taubenjagd während der regulären Schonzeiten bringen es nun einmal mit sich, daß Elterntiere abgeschossen werden. Das ergaben selbst Untersuchungen innerhalb der konservativen Jägerschaft, die sich die Kröpfe der erlegten Tiere mal genau angeschaut haben.
Es sind also keine infamen Behauptungen, sondern Tatsachen.
Wäre es nicht besser, wenn Sie sich als Jäger dafür einsetzen würden, keine Schonzeitenaufhebungen zu beantragen und ihrer sog. Waidgerechtigkeit entsprechend nicht auf Wildtiere während der Brut- und Setzzeit zu schiessen?
Dann hätten Sie meinen Respekt, aber abstreiten hilft nicht weiter.
Novellierung des Landesjagdgesetzes
Sehr geehrter Herr Minister Bonde, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Jäger und Jagdpächter und Mitglied in den jagdlichen Organisationen KJV und LJV bin ich organisiert. In vielen Jahren jagdlicher Praxis hat das bestehende und bewährte LJG den Rahmen für Rechte und Pflichten für Jäger vorgegeben. Das Ergebnis bis heute ist, dass es
Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!
Als Jäger und Jagdpächter und Mitglied in den jagdlichen Organisationen KJV und LJV bin ich organisiert.
In vielen Jahren jagdlicher Praxis hat das bestehende und bewährte LJG den Rahmen für Rechte und Pflichten für Jäger vorgegeben. Das Ergebnis bis heute ist, dass es keinerlei Probleme, negative Vorkommnisse oder Zweifel am Hege- und Verantwortungsbewusstsein der Jäger gegenüber dem Wild, der Natur und den Mitbenutzern der Natur gab. (Es gibt nur wenige schwarze Schafe !)
Daher ist es nicht verständlich warum der Selbstläufer " Bestehendes LJG" vordringlich eine radikale Novellierung erfahren soll. - Bewährtes sollte man bestehen lassen-
Betrachtet man den Inhalt der Gesetzesvorlage und die daran beteiligten Verbände, so sind die Gewichtungen und Argumente der Jäger, Grundbesitzer und Landwirte mit ihrer Kompetenz in maßgeblichen Punkten unberücksichtigt.
Im Einzelnen:
Zu Managementklassen:
Hier wird den Jägern das Jagdrecht genommen und dafür weitergehende Verpflichtungen wie
"Staatl. Wildtiermanager" auferlegt. (Kosten, Gebühren !!!). Im bestehenden LJG haben wir bereits klare Gesetzesvorgaben was und wie jagdbar und was nicht jagdbar ist. Schonzeiten sind ebenso klar und bewährt.
Kein Jäger wird einen Wildtierbestand ausrotten wollen. Er hegt und pflegt ihn im Einklang mit der Natur und der Landwirtschaft; dazu sind alle Jäger ausgebildet und verpflichtet. -
-Jagd ist Naturschutz-
Das Entwicklungsmanagement übt bereits heute jeder Jagdpächter für sein Revier selbstverantwortlich aus. Einen sogenannten." staatl. Wildtiermanager" braucht es daher nicht.
Fazit: Bitte keine weitere Bürokratie, Kompetenzbeschneidung und Misstrauen gegen die Jäger.
Zu Eigentumsrecht:
Die bestehenden Gesetze regeln das Eigentums-und Jagdrecht; somit sind sie verfassungsgeschützt.
Fazit: Bitte keine Gesetzesverletzung in der Novellierung vornehmen; gerichtliche Klagen vermeiden.
Die Herausnahme von Grundflächen aus Gewissensgründen als befriedete Bezirke zerstört das bisherige Reviersystem. Eine verantwortliche Jagdausübung würde damit unmöglich.
Fazit: Zunehmende Wildschäden, Wildkrankheiten und Seuchen wären das Ergebnis.
- Dies wollen wir alle doch nicht-
Zur Schwarzwildbejagung:
Eine Jagdruhezeit von Febr.-Apr. fördert die Schwarzwildpopulation und steigert die Wildschäden.
Fazit: Die vorgesehene Ruhezeit geht an der jagdlichen Realität vorbei und ist kontraproduktiv auf Wildschäden und Population.
Zum Wildschutz:
Im bisherigen LJG ist der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen bereits reglementiert; dennoch wird kein Jäger das Gesetz hier ausnutzen.
Eine Genehmigung für den Abschuss wildernder Haustiere einzuholen, wie es die Novellierung vorsieht ist nicht praktikabel.
Zu Fütterung, Fallen- und Baujagd:
Die geplanten Änderungen in der Novellierung haben Folgewirkungen wie Verhungern, Verdrängung von heimischem Wild sowie Ausbreitung von Krankheiten.
Fazit: Die Regelungen des bestehenden LJG belassen.
Zum Abschluss wird sehr darum gebeten die jagdlichen Organisationen der Jäger, den Landesjagdverband und die Kreisvereine ernst zu nehmen und deren fachliche- und sachliche Kompetenz bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes entsprechend zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüssen
H. Dietrich
Herr Hagen
oh ja, der ÖJV, also die Ansichten dieses Verbandes sind schon sehr interessant. Aber die haben schon teilweise eine sehr spezielle Sicht und vor allem eine höchst interessante Definition von Waidgerechtigkeit. Ja Herr Hagen, ich weiß was ich schreibe und was ich jeden Tag sehe. Was schreiben sie denn da für einen Nonsens, der Jäger muss der
oh ja, der ÖJV, also die Ansichten dieses Verbandes sind schon sehr interessant. Aber die haben schon teilweise eine sehr spezielle Sicht und vor allem eine höchst interessante Definition von Waidgerechtigkeit.
Ja Herr Hagen, ich weiß was ich schreibe und was ich jeden Tag sehe. Was schreiben sie denn da für einen Nonsens, der Jäger muss der Bevölkerung beweisen, dass sie die Wildtiere stört? Das sehe ich fast täglich, wenn sich ein Teil dieser im Wald aufführt, als wäre es der eigene Garten? Also, speziell für sie folgendes Beispiel: Ich sitze auf einem Hochsitz, Rehe ziehen aus und äsen auf der Wiese oder im Wald, ganz egal. Jetzt kommen Spaziergänger oder sonstige Gruppen. Das Wild, in dem Falle die Rehe, flüchten. Also wer stört? Mit welcher Begründung laufen Menschen zur Dämmerungszeit durch den Wald? Sagen sie mir das bitte? Gut, vermutlich denken sich die meisten nichts dabei. Ich spreche diese an und die meisten sehen sogar ein, dass sie zu dieser Zeit die Tiere bei der Nahrungsaufnahme stören. Oder stimmt das auch nicht Herr Hagen? Wenn Wildruhe, dann für alle. Kein Problem, ich bin dabei. Und sie Herr Hagen sorgen dann bitte dafür, wie das mit den zu der Zeit entstandenen Wildschäden geregelt wird. Ich bezahle die dann nämlich nicht. Und nochmals, auch selbst seit vielen Jahren erlebt und erfahren: ein sofort tötlicher Schuss, animiert anderes Rehwild nicht zu Flucht. Glauben sie es oder lassen sie es, aber teilweise muss man auf dem Hochsitz sogar richtig laut pfeifen oder rufen, dass die anderen Rehe sich entfernen, wenn man das erlegte Wild holen möchte. Wenn andere Jäger das lesen, würden die ihnen zustimmen, da bin ich mir sicher. Aber wie gesagt, Schuss muss sofort tötlich sein, keine Todesflucht. Und so will man das doch auch aus tierschutzrechtlicher Sicht?
sinnvolle Jagd und Tierschutz müssen vereinbar sein...
Gerne möchte ich noch einmal Stellung zu manchen hier angesprochenen Themen nehmen: Wie bereits erklärt, halte ich den Einsatz von Berufsjägern für absolut notwendig. Die meisten Berufsjäger die ich bisher kennengelernt habe, waren auch große Tierfreunde. Allerdings weiß ich auch aus diesen Quellen, dass mancher Berufsjäger besorgt auf die
Gerne möchte ich noch einmal Stellung zu manchen hier angesprochenen Themen nehmen:
Wie bereits erklärt, halte ich den Einsatz von Berufsjägern für absolut notwendig. Die meisten Berufsjäger die ich bisher kennengelernt habe, waren auch große Tierfreunde. Allerdings weiß ich auch aus diesen Quellen, dass mancher Berufsjäger besorgt auf die Entwicklung und die rasante Zunahme der Hobbyjagd blickt und vielen diese Tendenzen überhaupt nicht gefallen.
Wilderei durch Haustiere: ich selbst besitze einen Jagdhund (Beagle) obwohl ich nicht jagen gehe. Diese Rasse besitzt bekanntlich in der Regel einen stark ausgeprägten Jagdtrieb, der auch bei meinem Hund vorzufinden ist. Wir leben hier im tiefsten Pfälzer Wald, ein Paradies für Jagdhunde. Nachdem mir mein Hund 2 mal abgehauen ist, habe ich mir einen Privattrainer organisiert, um das Problem mit dem stark ausgeprägten Jagdtrieb in den Griff zu bekommen. Fazit: bei meinem Hund herrscht Leinenzwang mit einer Schleppleine, an der er sich genügend frei bewegen kann, problemlos abrufbar ist, ohne Wildtiere zu gefährden. Die Verantwortung für das Tier liegt immer beim Hundehalter. Auch ist mein Hund im Falle eines Falles beim Tiersuchregister "Tasso" angemeldet und trägt die Registriermarke mit Auskunft über den Halter an seinem Halsband bzw. verfügt er über einen zusätzlich implantierten Chip, über den er bei jedem modern ausgestatteten Tierarzt identifiziert werden kann. Für das Abschießen von freilaufenden Hunden und Katzen zeige ich keinerlei Verständnis. Ich weiß, dass jedes Tierheim oder jeder Tierschutzverein sofort mit Lebendfallen ausrückt um solche Tiere einzufangen, sobald eine Meldung gemacht wird. Abschießen halte ich für grausam... Auch ich besitze 4 Katzen, die alle Freigang haben und ich wohne direkt am Waldrand. Obwohl meine Katzen hier im Pfälzer Wald ein riesiges Areal zur Verfügung hätten, habe ich sie noch nie mitten im Wald angetroffen. Sie halten sich hier in der Nähe des Grundstücks auf und suchen eher die Nähe zu den benachbarten Grundstücken. Auch die Zahlen für die angeblich von Katzen erbeuteten Singvögel und Mäusen kann ich überhaupt nicht bestätigen. Obwohl 2 meiner Katzen einen gut ausgeprägten Jagdtrieb haben (Rasse Maine Coon) sind die Anzahl ihrer erbeuteten Tiere ein absoluter Witz. Die anderen 2 Katzen zeigen kaum Jagdtrieb, bzw. sind auch nicht wirklich geschickt darin. Ich denke der Jagdtrieb ist auch von der Rasse und dem Wesen der Katze abhängig. Meine Erfahrungen aus dem Tierschutz zeigen, dass Hunde und Katzen die zu Hause ausreichend gefüttert werden und eine Ansprache haben, den Jagdtrieb stellenweise nur als Spiel betreiben, aber niemals ernsthaft einen Wildtierbestand gefährden können. Aber auch für Hundehalter die es zu verantworten haben, dass ihr Hund ein Wildtier zu Tode hetzt, habe ich überhaupt kein Verständnis, solche Fälle haben wir hier auch. In solchen Fällen muss der Halter zur Verantwortung gezogen werden, nicht der Hund, der seinem Instinkt folgt.
Ein Jäger hat meiner Meinung nach die Verantwortung, sich um das Wohl der Tiere zu kümmern und wenn es in besonderen Fällen erforderlich ist, in den Bestand einzugreifen. Jedoch sollten die Achtung und der Respekt dem Tier gegenüber sowie die Nachhaltigkeit seines Tuns immer an oberster Stelle stehen und nicht der Befriedigung einer Profilneurose dienen.
Viele unserer hier im Pfälzer Wald "erlegten" Wildtiere können aufgrund der immer noch sehr hohen nachgewiesenen radioaktiven Strahlenbelastung durch die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, nach wie vor überhaupt nicht zum Verzehr genommen werden. Von ökologischem Fleischgenuss kann hier überhaupt keine Rede sein...
Phrasen
@ Waidmann Kommentar 1106 Herr Waidmann, ich habe hier doch wohl etliche Quellen genannt die NICHT auf meinem Mist gewachsen sind. Dabei war sogar eine Jäger Zeitschrift Wild und Hund. Ein Jäger des ÖJV und ein Verband von Jäger aus dem Norddeutschen. Und ich denke die haben ja sehr wohl eine Ahnung von der Jagd. Ihre Argumentation ist mal
@ Waidmann Kommentar 1106
Herr Waidmann, ich habe hier doch wohl etliche Quellen genannt die NICHT auf meinem Mist gewachsen sind. Dabei war sogar eine Jäger Zeitschrift Wild und Hund. Ein Jäger des ÖJV und ein Verband von Jäger aus dem Norddeutschen.
Und ich denke die haben ja sehr wohl eine Ahnung von der Jagd.
Ihre Argumentation ist mal wieder geprägt von absoluter Ignoranz und : ES DARF HALT NICHT SEIN WAS ICH NICHT WILL - gelle?
Den Nationalparkteffekt gibt es, und das ist eine Tatsache die auch Sie nicht leugnen können.
Und einfach zu behaupten, ich weiß das besser weil ich Jäger bin ist ja wohl absolut lächerlich und infantil.
Sie können doch nicht einfach behaupten, die normale Bevölkerung würde mit ihren Spaziergängen in Wald und Flur das leben der Wildtiere beeinträchtigen! Und dann noch fordern diese dürfen den Wald nur noch in Ausnahmefällen betreten.
Mal ganz im Ernst - wer denken Sie und Ihre Kollegen eigentlich Wer Ihr Seid ???
Der Wald Sheriff? Die alleinigen Herrscher über den Wald und Flur?
Sowas müssen Sie doch belegen können. Und da reicht es nicht einfach zu sagen, ich weiß das weil ich Jäger bin!
Dann belegen Sie Ihre Aussage doch mal!
Nicht die normal Bevölkerung muss Ihnen beweisen, dass Sie die Tiere nicht stören, sondern Sie als Jäger haben da ja wohl ganz klar eine Bringschuld.
Wie können Sie denn die von mir gebrachten Fakten einfach ignorieren und behaupten das stimmt nicht , und das ganz ohne Gegenbeweis!
Nein Herr Weidmann, der einzige der hier der meint er hätte Recht, nur weil er es ganz fest glaubt, wie Sie mir hier unterstellen - der Sind Sie selber!
an die Redaktion zu 1107
Es gehört schon eine ziemliche Portion Unverfrorenheit dazu, in ein öffentliches Portal zu schreiben, dass von der Jägerschaft, Zitat: "gnadenlos die Elterntiere während der Brutzeit abgeschossen werden" Ich frage mich schon, warum jemand solche infamen Behauptungen aufstellen darf und worauf er diese begründet. Das und einige andere sogar
Es gehört schon eine ziemliche Portion Unverfrorenheit dazu, in ein öffentliches Portal zu schreiben, dass von der Jägerschaft, Zitat: "gnadenlos die Elterntiere während der Brutzeit abgeschossen werden" Ich frage mich schon, warum jemand solche infamen Behauptungen aufstellen darf und worauf er diese begründet. Das und einige andere sogar geduldete Berichte, stellen eine Gruppe unter Generalverdacht, mit dem Hintergrund, diese Gruppe zu diffamieren. Also in ihren Netiquette Beschreibungen lese ich, dass dies so nicht gewünscht ist!
warum dauert eine Verbesserung so lange??
Warum ringt die Landesregierung so lange mit sich, um endlich mehr Tierschutz in das Jagdrecht zu bekommen??????? Als in SWH der Jäger Harry Peter Carstensen Ministerpräsident wurde, dauerte es keine 3 Monate, bis aus einem halbwegs tierschutzgerechtem Jagdrecht wieder eine tierschutzfeindliche Fassung aus den sechziger Jahren wurde. Ausweitung
Warum ringt die Landesregierung so lange mit sich, um endlich mehr Tierschutz in das Jagdrecht zu bekommen???????
Als in SWH der Jäger Harry Peter Carstensen Ministerpräsident wurde, dauerte es keine 3 Monate, bis aus einem halbwegs tierschutzgerechtem Jagdrecht wieder eine tierschutzfeindliche Fassung aus den sechziger Jahren wurde. Ausweitung der Jagdzeiten, geschützte Tierarten wieder mit Jagdzeit belegt und die Fallenjagd ausgebaut.
Die Jägerschaft jubelte und die Naturschutzverbände standen hilflos daneben. Jetzt, nach vielen Jahren wurde in SWH wieder etwas gerade gebogen und der Tierschutz bekam etwas mehr Rechte.
Warum lässt sich die Landesregierung hier von Jägern, die nichts anderes im Sinn haben, als nach dem Prinzip des Jägers aus Kurpfalz weiter zu jagen, so unter Druck zu setzen????
Denken Sie daran, wenn man die Greifvögel bis zum Adler frei gäbe, würden Jäger sofort sich drum reißen auf diese Tiere zu schießen, das gleiche gilt für Wölfe und andere geschützten Tiere. Würde das Ausschießen von Rabenvogelgelege wieder erlaubt, sofort würden Jäger die Nester zerschiessen.
Hätte der Fuchs nicht eine winzig kleine Schonzeit, würde auch hier die Jägerschaft mit allen Mitteln diese Tierart noch gnadenloser verfolgen, wie sie es jetzt schon macht. Das Aufheben von Schonzeiten wird schon heute von Jägern in vielen Landkreisen durchgesetzt und dann werden gnadenlos die Elterntiere während der Brutzeit abgeschossen, wie z.B. während der berüchtigten Sommerjagden auf Tauben.
Das ganze Gerede der Jägerschaft über Hege, Pflege, Natur- und Tierschutz ist eine Mogelpackung mit schweißgetränktem Inhalt der armseligen Kreaturen im Lande, die sie Beute nennen.
Es kann nicht sein, das die Hobby-Jäger weiter frei über Leben und Tod der Wildtiere entscheiden und sich dabei als Natur- und Artenschützer ausgeben dürfen. Dann müsste der Landwirt auch den Status "Naturschützer" bekommen und das wäre dann wirklich ein ganz schlechter Scherz.
Setzt den Tierschutz im Jagdrecht endlich um, die Wildtiere werden es euch danken!!!!
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Nutzerinnen, sehr geehrte Nutzer,
Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes – einbringen können. Dabei freuen wir uns über eine
Sehr geehrte Nutzerinnen, sehr geehrte Nutzer,
Sinn und Zweck des Beteiligungsportals ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger Ihre Ideen, Ihren Sachverstand und Ihre Kritik zu Gesetzentwürfen der Landesregierung – im konkreten Fall also zum Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes – einbringen können. Dabei freuen wir uns über eine lebendige und kontroverse Debatte. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein.
Leider lassen in der aktuellen Debatte zum neuen Jagdrecht immer mehr Kommentare eben diese Fairness und Sachorientierung vermissen. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird, sind einige Kommentare in Form und Inhalt respektlos und unfair gegenüber anderen Personen oder Personengruppen. Zudem fehlt vielfach der klare inhaltliche Bezug zum vorliegenden Gesetzentwurf. Für eine solche Form der Debatte ist das Beteiligungsportal der Landesregierung jedoch der falsche Ort.
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