Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.
Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.
Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.
Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein
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Hege und Pflege?
Was so alles Hege und Pflege genannt wird, ist schon erstaunlich, seit dem 1. Mai sind die Hochsitze besetzt und es ballert an allen Ecken und Enden, früher war das eher unüblich, ein Reh vor dem Fellwechsel zu erlegen, aber der Naturschutz und die Liebe zur Natur erfordert den vollen Einsatz, da kommt es auf ein paar trächtige Ricken, die in
Was so alles Hege und Pflege genannt wird, ist schon erstaunlich, seit dem 1. Mai sind die Hochsitze besetzt und es ballert an allen Ecken und Enden, früher war das eher unüblich, ein Reh vor dem Fellwechsel zu erlegen, aber der Naturschutz und die Liebe zur Natur erfordert den vollen Einsatz, da kommt es auf ein paar trächtige Ricken, die in diesen Wochen ihr Leben lassen nicht an. Aber natürlich waidgerecht hauchen sie ihr Leben aus, das ist doch ein schöner Trost.
Landesjagdgesetzt
Für Jägermeister, die unter den ausufernden Kosten ihres Jagdhobbys leiden, bieten sich diverse Möglichkeiten sinnvoller Ersatzbeschäftigungen an: So ermöglicht es ein in einen Maulwurfshügel gestecktes Jagdhorn dem Jäger mittels lauten Blasens in selbiges seinen Garten baldigst maulwurfsfrei gestalten zu können. Zu überraschenden Ergebnissen
Für Jägermeister, die unter den ausufernden Kosten ihres Jagdhobbys leiden, bieten sich diverse Möglichkeiten sinnvoller Ersatzbeschäftigungen an:
So ermöglicht es ein in einen Maulwurfshügel gestecktes Jagdhorn dem Jäger mittels lauten Blasens in selbiges seinen Garten baldigst maulwurfsfrei gestalten zu können.
Zu überraschenden Ergebnissen kann ein Jägersmann gelangen, der - auch ohne Vorkennnisse - mit dem Einsatz eines Schlagbohrers in seinem Garten fündig wird. Dabei entdecktes Öl- oder Mineralwasservorkommen können ihm zu ungeahnten materiellen Höhenflügen verhelfen.
Und nicht zuletzt haben auch angetraute Jägersgattinnen Anspruch darauf, ausreichend geküsst zu werden.
Manche der Alternativvorschläge mögen eine gewisse Überwindung erfordern, aber alle haben einen Vorteil - es kommt niemand zu Tode dabei.
darüber hinaus habe ich ganz genau verstanden ....
.... wo ich in zwei Wochen und im März 2016 garantiert keine Kreuze auf dem Wahlzettel mache.
Vielen Dank für diese Erleuchtung!
ich habe verstanden!
Ich werde für mich die Konsequenz ziehen, keine Pacht mehr zu übernehmen oder zu verlängern, falls dieses Gesetz so kommt. Bei uns im Landkreis ist bereits seit 2 Jahren die Schonzeitregelung für Schwarzwild komplett aufgehoben. Ich mache fast 40% meiner Schwarzwildstrecke in den Monaten Februar - April durch Ansitz an Kirrungen im Wald. Trotzdem
Ich werde für mich die Konsequenz ziehen, keine Pacht mehr zu übernehmen oder zu verlängern, falls dieses Gesetz so kommt. Bei uns im Landkreis ist bereits seit 2 Jahren die Schonzeitregelung für Schwarzwild komplett aufgehoben. Ich mache fast 40% meiner Schwarzwildstrecke in den Monaten Februar - April durch Ansitz an Kirrungen im Wald. Trotzdem habe ich, wie alle meine Reviernachbarn auch das Problem, dass die Schäden durch Schwarzwild sich im Schnitt alle 2 Jahre verdoppeln, weil es einfach immer mehr werden und in den Sommermonaten in dieser großflächigen Maismonokultur hier keine effektive Jagd möglich ist.
Jetzt soll in dieser für mich effektiven Zeit eine Jagdruhe eingeführt werden. Ablenkfütterungen werden auch komplett verboten.
Das ist ein Angriff auf meine Intelligenz!
Ich werde zukünftig meine Dienste maximal entgeltlich anbieten oder mich einfach auf Drückjagden einladen lassen, wenn die afrikanische Schweinepest in spätestens 2 Jahren dann hier ist. Da habe ich weitaus mehr Freizeit und weniger finanzielle Aufwendungen. Und die Biotope, Nistkästen und Hecken, die ich auf meine eigenen Kosten angelegt und gepflegt habe, darf dann der Wildtierbeauftragte vom Schreibtisch aus managen mit sicher tatkräftiger Unterstützung militanter Tierschützer, die die Natur dann Natur sein lassen. Die können das alle sicher viel besser, als ich es vor Ort je konnte.
Sonst müsste man ja auch kein solches Gesetz erlassen.
Oder käme man womöglich sonst zu dem Schluss, dieser Gesetzentwurf macht keinen Sinn?
Neues JWMG
Nein zu dem neuen Jagdgesetz !!! So kann eine kleine Minderheit nicht mit mündigen Bürgern umgehen! Wir Jäger erfüllen täglich Arbeiten die andere nicht machen, nicht sehen wollen und die von den sogenannten ,, Gutmenschen '' nicht anerkannt werden. Diese Gutmenschen wollen uns bevormunden und uns Jäger jegliche Kompetenz aberkennen. Die
Nein zu dem neuen Jagdgesetz !!!
So kann eine kleine Minderheit nicht mit mündigen Bürgern umgehen!
Wir Jäger erfüllen täglich Arbeiten die andere nicht machen, nicht sehen wollen und
die von den sogenannten ,, Gutmenschen '' nicht anerkannt werden.
Diese Gutmenschen wollen uns bevormunden und uns Jäger jegliche Kompetenz aberkennen.
Die Jäger sind die einzigen die sich in Wald und Feld für das freilebende Wild einsetzten
und den wildlebenden Tieren eine Stimme geben.
Diese Stimme soll jetzt nach und nach mundtot gemacht werden.
Der Entwurf muss zurückgezogen werden!
100% Zustimmung zu Highlandhunter!
Sehr geehrter Herr Kober, ich würde mir wünschen, Ihre Worte in den Beiträgen Nr. 1046 und 1052 würden an der richtigen Stelle endlich mal Gehör finden! Sie bringen es einfach und sachlich auf den Punkt! Leider habe ich die Befürchtung, Ihre Worte werden ohne Gehör verhallen. Mittlerweile bin ich fest davon überzeugt, diese Gesetzesnovelle
Sehr geehrter Herr Kober,
ich würde mir wünschen, Ihre Worte in den Beiträgen Nr. 1046 und 1052 würden an der richtigen Stelle endlich mal Gehör finden! Sie bringen es einfach und sachlich auf den Punkt!
Leider habe ich die Befürchtung, Ihre Worte werden ohne Gehör verhallen.
Mittlerweile bin ich fest davon überzeugt, diese Gesetzesnovelle hat die Abschaffung der Jagd durch Nicht-Berufsjäger als letztendliches Ziel. Dies ist nur der erste Schritt in diese Richtung.
Hege und Pflege wie es viele tausend Jagdpächter im Land tagtäglich tun, weichen einer behördlich bis ins kleinste reglementierten Schädlingsbekämpfung. Möglicherweise mit monatlich neu zu erstellenden 'Marschbefehlen'.
Da klingt es ganz besonders wie Hohn, wenn uns der Ministerpräsident weis machen will, die Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung zu erhöhen. Dabei wäre das überhaupt nicht nötig. Seit fast 30 Jahren Jagd habe ich noch gar nie ein Akzeptanzproblem erlebt. Wirklich noch gar nie.
Selbst bei den örtlichen Naturschutzverbänden gab es immer und in jeder Situation Verständnis für die Belange der Jagd. Sogar gegenseitige Unterstützung war eher der Normalzustand, denn die Ausnahme.
Anstatt die angeblich fehlende Akzeptanz wirklich zu fördern, lässt unser Ministerpräsident jedoch keine Gelegenheit aus, Jäger und die Jagd zu diskreditieren und den Jägern die Jagd zu verleiden. Da werden irgendwelche Einzelfälle unwaidmännischen Jagens als der Normalzustand dargestellt, Totschlagfallen als tierquälerisches Töten diffamiert und neue Wortbegriffe wie die einer sogenannten Verhausschweinung geprägt, weil Jäger ja scheinbar nichts anderes tun, als Masttierhaltung bei Wildtieren zu betreiben. Hauptsache alle über einen Kamm geschoren und als dringendstes Problem muss daher der Gesetzgeber handeln!
Dabei werden dann immer mehr Wildschäden auf den Jäger abgewälzt bei gleichzeitig immer weniger Jagdmethoden und stärker ausgeweiteter Schonzeiten.
Da kann die Jägerschaft noch so sachlich und ehrlich argumentieren: Sie wird immer auf verlorenem Posten stehen. Hier regiert weder Vernunft, noch Realitätssinn. Nein hier regiert nur noch die Ideologie. Hauptsache, man hat es allen mal so richtig gezeigt. Und die eigentlichen Ziele Natur- und Tierschutz bleiben auf der Strecke.
Achtung jetzt kommt Ironie: Ganz klar fördert genau so etwas die Akzeptanz der Jagd. Ironie Ende.
Das glauben Herr Kretschmann und Herr Bonde ja wohl selbst nicht!
Irgendwie scheint die jetzige Landesregierung aber ganz besonderen Gefallen daran gefunden zu haben, einzelne Bevölkerungsgruppen in irgendeine Schublade zu stecken und mundtot machen zu wollen. Dann hört denen ja auch keiner mehr zu und schon wieder ist ein lästiges Problem mit andersdenkenden Menschen erledigt.
Besonders befremdlich finde ich als langjähriges Parteimitglied der SPD an dieser Stelle, dass die Genossen dieses Treiben mitmachen bzw. den Koalitionspartner so gewähren lassen.
Bis auf den Genossen und Landtagsabgeordneten Sakellariou äußert sich zu dem Thema in der SPD-Landtagsfraktion niemand wirklich offen und ehrlich. In persönlichen Gesprächen zeigt fast jeder meiner Gesprächspartner Einsicht und Verständnis, nur offen zugeben will das aufgrund von Rücksichtnahme beim Koalitionspartner niemand.
Das hat mit deutscher Sozialdemokratie, die wirklich schlimmste Zeiten in der Geschichte überdauert hat, wirklich nichts mehr zu tun.
Ich finde dieses Verhalten der Parteigenossen beschämend!
Ich kann nur hoffen, dass dieser Spuk spätestens im März 2016 endlich ein Ende haben wird.
Hallo JAN 1047
Herr König hat noch vergessen zu erwähnen, daß eine der Großtrappen durch den versehentlichen Abschuß eines Jägers in die ewigen Jagdgründe einging.
Tierrechte
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.
Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:
Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)
Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.
Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)
Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.
Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.
Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.
Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.
Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)
Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)
Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.
Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)
Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.
Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)
Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.
Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.
Tierrechte
Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße die Novellierung des Landesjagdgesetzes ausdrücklich. Obwohl einige Verbesserungen im Bereich Tierschutz vorgesehen sind, bleibt der Entwurf in vielen Punkten deutlich hinter meinen Erwartungen zurück. Ich bitte Sie, sich im weiteren Bearbeitungsprozess der Novelle für mehr Tierschutz und einen respektvollen Umgang mit den Tieren des Waldes einzusetzen.
Folgende Punkte erachte ich als ein absolutes Minimum, um wenigstens dem im Grundgesetz verankerten Tierschutzgesetz gerecht zu werden:
Unkompliziertes Verfahren der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (§ 14 JWMG)
Es ist nicht akzeptabel, dass sich im 21. Jahrhundert Bürger, die die Jagd auf ihrem Grund und Boden aus ethischen Gründen untersagen möchten, einer Gewissensprüfung bis hin zu einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich ihrer ethischen Orientierung unterziehen müssen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Jagdgenossenschaft, Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer und Jagdbeirat hier ein Mitspracherecht haben sollen.
Ausnahmsloses Verbot der Baujagd (§ 31 JWMG)
Die Baujagd auf Fuchs und Dachs, egal ob in Kunst- oder Naturbau, ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Zum einen stellt die Bekämpfung von natürlichen Prädatoren, nur um die Jagdstrecke der Jäger zu vergrößern, keinen vernünftigen Grund im Sinne des §1 Tierschutzgesetz dar, zum anderen ist das Hetzen eines Tieres auf ein anderes ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ausnahmsloses Verbot des Schrotschusses auf Vögel (§ 31 JWMG)
Bei dem Schuss mit Schrot auf eine Vogelgruppe kann niemals ausgeschlossen werden, dass Tiere durch Randschrote verletzt werden. Daher muss der Schrotschuss auf Vogelgruppen ausnahmslos verboten werden.
Verbot der Beizjagd (§ 31 JWMG)
Die für die Beizjagd eingesetzten Greifvögel werden fast ausnahmslos in falknerischer Anbindehaltung gehalten. Den Tieren wird dadurch die Möglichkeit genommen, ihr arteigenes Bewegungsverhalten, das Fliegen, frei auszuleben. Diese Form der Tierhaltung ist nicht mit §2 Tierschutzgesetz vereinbar.
Verbot jeglicher Fallenjagd (§31 JWMG)
Auch der Einsatz von Lebendfallen ist mit erheblichen tierschutzrelevanten Problemen verbunden. So fangen auch Lebendfallen nicht selektiv, was immer wieder zu schweren Verletzungen bei Wildtieren führt, die zu groß oder zu klein für die jeweilige Falle sind. Zudem leiden die gefangenen Wildtiere unter erheblichem Stress und nicht wenige sind bis zum Eintreffen des Fallenstellers bereits qualvoll gestorben.
Verbot jeglicher Fütterung und Kirrung (§ 33 JWMG)
Das Füttern oder Anlocken von Wildtieren mit Futter ist mit einem zeitgemäßen Natur- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar. Die im Gesetz aufgeführten Ausnahmeregelungen ergeben nicht nur aus ökologischer Sicht keinen Sinn, sondern laden zudem zum Missbrauch ein.
Verbot des Aussetzens jagdbarer Tierarten (§37 JWMG)
Das Aussetzen von gezüchteten Wildtieren jagdbarer Arten, mit dem einzigen Zweck, diese nach einigen Monaten zu erschießen, ist mit einem modernen Tier- und Artenschutzverständnis nicht vereinbar und muss verboten werden.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren (§ 38 JWMG)
Die Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen am gefangenen Fuchs oder an flugunfähig gemachten Enten ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Aufgrund der eingeschränkten Fluchtmöglichkeit bzw. Verhinderung des normalen Fortbewegungsverhaltens leiden die Tiere unter Angst und Stress. Verschiedene Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Hundeausbildung an vorübergehend flugunfähig gemachten Enten grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Mindestens neun Monate Jagdruhe (§41 JWMG)
Die Jagdzeit muss sich an dem natürlichen Verhalten der Tiere und nicht den Wünschen der Jägerschaft orientieren. Jagd während der Brut- und Aufzuchtphase oder im Winter verursacht immensen Stress und großes Leid.
Ausnahmsloses Verbot des Abschusses von Haustieren (§ 49 JWMG)
Für den Abschuss von Haustieren durch Jäger gibt es keinen vernünftigen Grund. Den Abschuss von Hunden oder Katzen unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen, setzt ein falsches Signal und ist missbrauchsanfällig. Der Abschuss von Hunden und Katzen hat nichts mit Arten- oder Tierschutz zu tun und muss daher ausnahmslos verboten werden.
Kürzung der Liste jagdbarer Arten (Anlage JWMG)
Die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund (beispielsweise die Jagd auf Konkurrenten des Jägers wie den Fuchs) ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar. Auch widerspricht die Jagd auf im Bestand bedrohte Tierarten dem allgemeinen Verständnis eines zeitgemäßen Natur- und Artenschutzes. Daher muss die Liste der dem Baden-Württemberger Jagd- und Wildmanagement unterstellten Arten erheblich gekürzt werden. Zu streichen sind wenigstens Dachs, Fuchs, Hermelin, Steinmarder, Wildkaninchen, Baummarder, Feldhase, Iltis, Luchs, Wildkatze sowie sämtliche Vogelarten.
Zahlreiche Studien sowie Aussagen renommierter Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd nicht dazu geeignet ist, Wildbestände dauerhaft zu regulieren. Professor Dr. Josef Reichholf, ein namhafter Biologe der TU München, weist beispielsweise darauf hin, dass eine natürliche Regulation der waldbewohnenden Tierpopulationen im Wesentlichen nicht durch Prädatoren, sondern durch Umwelteinflüsse wie Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten stattfindet. Servanty et al (1) wiesen nach, dass Wildschweine in jagdfreien Gebieten eine geringere Populationsdichte aufweisen als in bejagtem Territorium. Demnach führt ein hoher Jagddruck auch zu deutlich höheren Reproduktionsraten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, zusätzlich zu den oben genannten Punkten auch weitergehende Einschränkungen bei der Jagdausübung zu prüfen.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und zeigen Sie den Bürgern, dass Sie es mit dem Tierschutz wirklich ernst meinen.
Neues JWMG: Jagen mit Zukunft - so nicht Nein Danke
Hallo zusammen, gerne möchte ich kurz eine Stellungnahme zur kommenden Jagd- und Wildtiermanagement- gesetznovellierung abgeben. Gerade die Einschränkung der Jagdzeiten im Bereich der Wildschweinpopulation sehe ich äußerst kritisch. Gerade in der Zeit in der ein Eingreifen in die Population noch relativ "einfach" ist wird es untersagt dem
Hallo zusammen,
gerne möchte ich kurz eine Stellungnahme zur kommenden Jagd- und Wildtiermanagement- gesetznovellierung abgeben.
Gerade die Einschränkung der Jagdzeiten im Bereich der Wildschweinpopulation sehe ich äußerst kritisch. Gerade in der Zeit in der ein Eingreifen in die Population noch relativ "einfach" ist wird es untersagt dem Waidwerken auf Sauen nachzugehen. Da auf der einen Seite durch bekannte Katalysatoren in den vergangenen Jahren der Sauenbesatz deutlich angestiegen ist, auf der anderen Seite jedoch die Möglichkeit der ordentlichen Hege und Pflege genommen wird, sehe ich den Jäger immer mehr in die Ecke des Wildseuchen- und Wildschadensbekämpfers gedrängt.
Zudem muss genannt werden, dass dies alles 100% aus privaten Mitteln finanziert wird und langfristig auch hier keinerlei Unterstützung zu erwarten ist.
Auch sehe ich hier nicht annähernd ein Entgegenkommen seitens der Regierenden bezüglich der Themen Wildfütterung und Nachtzielgeräte.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Jägerschaft! Mit freundlichen Grüßen,
Markus Müller