Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

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1426. Kommentar von :Ohne Name
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1425. Kommentar von :Ohne Name
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1424. Kommentar von :Ohne Name

Ein verunglückter und überflüssiger Entwurf

Der vorliegende Entwurf des neuen Jagdgesetzes ist in seiner Gesamtkonzeption über alle Maßen bürokratisch, gängelnd und nicht sachgerecht. Auf die ausführliche Stellungnahme des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg kann nur verwiesen werden. Kurz aber einige besonders ärgerliche Punke: Die vorgesehene Jagdruhe von Februar bis April ist

Der vorliegende Entwurf des neuen Jagdgesetzes ist in seiner Gesamtkonzeption über alle Maßen bürokratisch, gängelnd und nicht sachgerecht. Auf die ausführliche Stellungnahme des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg kann nur verwiesen werden. Kurz aber einige besonders ärgerliche Punke:

Die vorgesehene Jagdruhe von Februar bis April ist einseitig, weil sie "nur" die Jäger betrifft. Wanderer, Reiter, Jogger, Moutainbiker und vor allem seit neuestem Geocacher, die sogar nachts mit Stirnlampe quer duch den Wald laufen, dürfen ohne Rücksicht auf das Wild ihrem Hobby nachgehen. Und der Jäger soll dann den Wildschaden der Wildschweine bezahlen, die in dieser Zeit nicht erlegt werden können. Die Trichinenuntersuchungen haben gezeigt, dass ca. 20 % der Jahresstrecke in diesem Zeitraum erzielt wird. Mit dieser Regelung zeigt sich daher die Gesamttendenz des Gesetzesentwurfs deutlich. Der Jagd soll das Handwerk gelegt und den Jägern Fesseln angelegt werden. Ansonsten müsste parallel das Waldgesetz im Sinne eines allgemeinen Vertretungsverbotes des Waldes in diesem Zeitraum geändert werden. Davon war bisher aber gar nichts zu hören.

Die Herausnahme des Feldhasen aus der Liste der uneingeschränkt jagdbaren Tiere, wie überhaupt die Konzeption des Gesetzes der Einteilung der Wildtiere in "Managementklassen", geht an der Jagdpraxis und den damit verbundenen Notwendigkeiten vorbei. Letztlich kann nur der Jäger in seinem Revier durch die jahrelange Beobachtung des jeweiligen Wildbestandes erkennen, wo er Hegemaßnahmen ergreifen muss und wo er den Zuwachs bejagen kann. Der Umstand, dass seit 1900 kein Tier mehr in Deutschland ausgestorben ist, welches dem Jagdrecht unterlag, zeigt, dass die Jäger ihren Auftrag erst nehmen und die Jagd gewissenhaft und verantwortungsvoll ausüben.

Auch das vorgesehene Fütterungsverbot ist einseitig zu Lasten des Schalenwildes. Ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildtiere, also z.B. auch für Vögel, wird nicht festgeschrieben. Wenn schon von verfassungsmäßig geschützten Tierrechten die Rede ist, dann bitte für alle Tiere in gleicher Weise.

Das in dem Gesetzesentwurf zum Ausdruck kommende Misstrauen gegen den Jäger ist unerträglich. Erst wird von ihm eine ca. ein Jahr lange Ausbildung gefordert (grünes Abitur) und dann wird ihm vom Schreibtisch aus durch sachfremde Verwaltungsleute vorgeschrieben, was er zu tun und zu lassen hat.

Sollte der Entwurf so Gesetz werden, wird das sicher weder zum Wohle der Wildtiere, der Jäger und der Grundeigentümer sein. Warum also dann überhaupt diese Änderung?

M-D

1423. Kommentar von :Ohne Name

Schuster bleib bei deinen ........

Am 13. November 2013 hat der jagdpolitische Sprecher der Grünen, Herr Reinhold Pix, die Erfordernisse eines Wildtiermanagements an zwei Beispielen erläutert: Zum Einen gab es Wildschäden durch eine Rotwildpopulation in einem Revier im Schwarzwald zu beklagen. Zum Anderen haben Wildschweine Parkanlagen in Baden-Baden umgegraben. In beiden Fällen

Am 13. November 2013 hat der jagdpolitische Sprecher der Grünen, Herr Reinhold Pix, die Erfordernisse eines Wildtiermanagements an zwei Beispielen erläutert:
Zum Einen gab es Wildschäden durch eine Rotwildpopulation in einem Revier im Schwarzwald zu beklagen. Zum Anderen haben Wildschweine Parkanlagen in Baden-Baden umgegraben. In beiden Fällen konnte ein Wildtiermanagement zusammen mit den Jägern vereinbart werden. Eine Änderung der Gesetzeslage war und ist nicht erforderlich.

1422. Kommentar von :Ohne Name

Aussage vom Landesjagdmeister

"Wir wollen dort jagen, wo man jagen kann, und nicht nur dort, wo man jagen muss - das unterscheidet wesentlich das Selbstverständnis der Jäger vom Ansatz der Landesregierung." Dieser Satz von Herrn Friedmann, zeigt doch genau, was die wirklichen Interessen der Jäger sind: Jagen, weil es Spass macht und nicht weil es notwendig ist!

1421. Kommentar von :Ohne Name
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1420. Kommentar von :Ohne Name

zu 1406: ob das gute winds of change sind?

mal davon abgesehen, dass Ihre hier so seltsam formulierten 'unreglementierten Hobbytage der älteren Herren' es bisher so nie gab und auch niemand haben will, gebe ich Ihnen recht: Die Jagd in der heutigen Form und Umfang wird es nicht mehr lange so geben. Dieser Gesetzentwurf beweist es. Hege und Pflege von gefährdeten Tierarten auf freiwilliger

mal davon abgesehen, dass Ihre hier so seltsam formulierten 'unreglementierten Hobbytage der älteren Herren' es bisher so nie gab und auch niemand haben will, gebe ich Ihnen recht:
Die Jagd in der heutigen Form und Umfang wird es nicht mehr lange so geben.
Dieser Gesetzentwurf beweist es. Hege und Pflege von gefährdeten Tierarten auf freiwilliger Basis wird es zukünftig nicht mehr geben, denn es fehlt jeder Anreiz dazu.
Stattdessen werden wir behördlich reglementierte 'Massenhinrichtungen' bekommen.
Erste Beweise gibt es schon: den vom Minister Bonde genehmigten Saufang bei Baden-Baden.
Tierschutz gibt es da gar keinen mehr. Waidgerechtigkeit?: Völlige Fehlanzeige!
Und genau an der Stelle möchte ich Ihnen widersprechen:
Das ist überhaupt nicht gut so! Zukünftige Massenabschlachtungen haben mit Jagd nichts zu tun!
Wie man so etwas ausdrücklich begrüßen kann, bedarf dringend einer Erklärung!

1419. Kommentar von :Ohne Name
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1418. Kommentar von :Ohne Name

@Bürger

passt. Dann nehmen wir den Kollegen Eisenhardt noch mit ins Boot, dann sind wir schon drei!!!

1417. Kommentar von :Ohne Name
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