Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Zum Gesetzentwurf allgemein

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Hier hatten Sie bis zum 15. Mai 2014 die Möglichkeit den Gesetzentwurf im Allgemeinen zu kommentieren und zu diskutieren.

Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragraphen des Gesetzentwurfes konnten Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.

Im Bewusstsein der gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Bedeutung, die der Jagd in Baden-Württemberg zukommt, entwickelt das Land Baden-Württemberg mit diesem Gesetz das geltende Jagdrecht weiter. Die Rahmenbedingungen für die Jagd haben sich während der letzten Jahrzehnte teilweise grundlegend verändert. Daraus haben sich zahlreiche Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen ergeben. In Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren zahlreiche erfolgreiche Pilotkonzepte im Umgang mit Wildtieren entwickelt und umgesetzt. Die Erfahrungen mit diesen Konzepten bieten eine Grundlage für die praxisgerechte Weiterentwicklung der jagdgesetzlichen Regelungen.

Das Gesetz passt das Jagdrecht den veränderten Rahmenbedingungen, neuen wildtierökologischen Erkenntnissen und den an das Jagdwesen gestellten Anforderungen, insbesondere des Naturschutzes und des Tierschutzes an. Mit der Weiterentwicklung des Jagdrechts leistet das Gesetz einen Beitrag, die Jagd als eine ursprüngliche Form der Nutzung natürlicher Lebensgrundlagen durch den Menschen in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu erhalten und dabei die von der Jagd berührten Belange des Natur- und Tierschutzes sowie die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu wahren.

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Kommentare : Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

1026. Kommentar von :Ohne Name

Beweislose Unterstellungen

Beim Lesen der Kommentare lässt sich unschwer feststellen, dass Meinung und Wissen astronomisch weit außeinander liegen. Gefährlich wird es allerdings dann, wenn Behauptungen aufgestellt werden in dem Glauben etwas zu wissen. Immer wieder wird hier beispielsweise behauptet, Jäger würden tausende Haustiere abschießen. Wie wird dies begründet? Gar

Beim Lesen der Kommentare lässt sich unschwer feststellen, dass Meinung und Wissen astronomisch weit außeinander liegen. Gefährlich wird es allerdings dann, wenn Behauptungen aufgestellt werden in dem Glauben etwas zu wissen. Immer wieder wird hier beispielsweise behauptet, Jäger würden tausende Haustiere abschießen. Wie wird dies begründet? Gar nicht! Unendlich viele Tiere leiden, weil sie angeschossen wurden, wird behauptet. Auch hier bleiben die Verfasser den Nachweis schuldig. Die Mehrheit der Bürger lehnt die Jagd ab, u.s.w. Es gäbe noch viele andere Beispiele. Ich unterstelle diesen Kommentatoren, dass sie durchaus demokratisch denken, wenn es ihrem Zwecke dienlich ist. In diesem Falle die freie Meinungsäußerung. Ist es nicht so, dass viele Tiere überfahren werden. Ich sehe auf dem Weg zur Arbeit und zurück, des öfteren eine überfahrene Katze. Nicht im Dorf oder in der Stadt, sondern außerhalb. Diese Katze kommt definitiv nicht mehr zurück, mal abgesehen davon, dass sie dies möglicherweise sowieso nicht vor hatte. Das schieben wir jetzt dem Jäger in die Schuhe. Und der Jäger soll jetzt beweisen, dass er es nicht war. Wie soll das gehen. Wir haben in Deutschland keine Beweislastumkehr. Ich habe Zugang zu juristischen Portalen in B-W und es gibt Vorfälle, in denen sich Jäger wegen unterschiedlichen Verfehlungen vor Gericht verantworten mussten. Nun, wer gegen Gesetze verstößt und ermittelt wird, muss auch die Konsequenz tragen. Was aber hier im Großteil behauptet wird, ist noch nicht einmal aktenkundig. Es ist eine stupide Meinungsmache.

Wenn diese Kommentatoren sich jetzt an den Staat, die Regierung wenden, endlich dieses sinnlose Töten einzustellen, dann machen sie den Bock zum Gärtner. Eine Großzahl der Wälder gehört dem Staat. Diese Wälder werden intensiv bewirtschaftet, um die Nachfrage an Holz zu decken. Nachdem jetzt weder der Fuchs noch ein Vogel, weder der Hase noch der Kormoran dem Wald schadet, sondern das Reh, könnte man zu der Ansicht gelangen, das Reh ist der Schädling, welcher die jungen Bäume verbeist und somit zum Totalabschuss freigegeben ist. Für das Wildschwein kann man von staatlicher Seite aus durchaus Jagdruhe fördern, weil es im Wald nützlich ist. Warum wurden von staatlicher Seite viele Feldjagden rund um die Staatswälder abgeben oder nicht weiter gepachtet. Die Anwort kann sich jeder selber geben. Schon diese ungerechte Aufteilung schreit zum Himmel. Aber die großen Eigenjagdbesitzer, vor allem der Staat, haben natürlich kein Interesse, Wildschäden zu bezahlen. Liebe Tierschützer, fragt doch einmal nach, wann die staatlichen Drückjagden stattfanden. Zumeist noch auf den letzten Drücker im Januar, wenn sich beim weiblichen Reh schon der Embryo im Tragsack entwickelt hat. Kein mir bekannter Jäger schießt zu dieser Zeit noch auf ein weibliches Reh (Schmalreh / Geiß), wenn dann auf ein Kitz. Und ich für mich würde im Januar gar nicht mehr auf Rehwild jagen, aber durch die dauernde Beunruhigung im Wald und auf dem Feld, sitzt man Stunde um Stunde da und wieder und wieder wird anwechselndes Wild durch Freizeitgestaltung gestört. Warum man den Bock nur bis 15.10. bejagt dürfte den Ursprung in der Trophäenjagd haben. Aber es ist und bleibt bislang ein Schonzeitvergehen, tut man es trotzdem. Ich habe Bilder von Strecken auf Staatsjagden gesehen, da lagen mehr Böcke (noch mit Gehörn) als weibliche auf der Strecke. Liebe Tierschützer, da wurde nichts zur Anzeige gebracht. Meinen sie der Staat zeigt sich selbst an? Das passiert bei so Drückjagden sagt man oder hört man. Nachdem das Reh wie o.a. ja ein Schädling ist, ist das auch halb so schlimm und wenn man den jeweiligen Schützen anprangern würde, käme keiner mehr und wer würde dann helfen, die vielen vielen Rehe in den Staatsforsten zu bejagen.

Nachdem die Jägerhasser das natürlich nicht wissen können, wollte ich ihnen dies einfach zur Kenntnis geben.

1025. Kommentar von :Ohne Name

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Wir benötigen keine aufwändigen und unnötigen Änderungen des seit Jahrzehnten problemlos und gut funtionierenden Jagdgesetzes. Es gibt keine großartigen Veränderungen der Rahmenbedingungen. Never change a running system. Jäger sind staatlich geprüfte Natur- und Tierschützer, welche ihre Aufgaben gewissenhaft

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
Wir benötigen keine aufwändigen und unnötigen Änderungen des seit Jahrzehnten problemlos und gut funtionierenden Jagdgesetzes.
Es gibt keine großartigen Veränderungen der Rahmenbedingungen.
Never change a running system.
Jäger sind staatlich geprüfte Natur- und Tierschützer, welche ihre Aufgaben gewissenhaft und zuverlässig erledigen.
Es darf kein einseitiges, ideologisch orientiertes Diktat durch den Naturschutz geben.
Jagd- und Naturschutz müssen auf Augenhöhe bleiben.
Jagdrecht darf nicht dem Naturschutzrecht unterstellet werden.
Keine völlig unnötige Kompetenzübertragung zu Lasten der Jäger.
Eine zweimon. Jagdruhe für Schwarzwild ist biologisch und wirtschaftlich unsinnig.
Die geplante Beschränkung erfolgt ohne sachliche Gründe.
Eine Bestandsregulierung könnte nicht mehr effektiv erfolgen.
Schwarzwild steht von Feb.-April nicht im Feld, sondern im Wald.
Ein Fütterungsverbot ist biologisch unsinnig. Singvögel, Eichhörnchen etc. werden gefüttert, Reh- und Rotwild muss u.U sterben.
Totfangfallen in Bunkern sind absolut sicher und ermöglichen Selektivfang.
Naturbaujagd ist äusserst effektiv und wird tierschutzkonform betrieben.
Das Land darf kein ideologisch orientiertes Bejagungsverbot zulassen.
Reviere müssen (ver-)pachtbar bleiben.
Die geplanten Änderungen führen zu einer überbordenden und unzumutbaren bürokratischen Belastung der Jäger.
Wenn wildernde Hunde und streunende Katzen nicht mehr zum verantwortungsvollen Abschuss frei sind, ist der Wildschutz nicht mehr gewährleistet. Wo bleibt da der Tierschutzgedanke? Oder gilt der Tierschutz bei Wildtieren nur selektiv je nach Interessenslage?
Ruhe und Vernunft sind angesagt, kein ideologisch orientiertes Scheuklappendenken.

1024. Kommentar von :Ohne Name

Bürger gegen Jagdgesetznovelle

Sehr geehrte Landesregierung, Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde, für uns als nichtjagende Bürger ist es unverständlich, dass das bisher bestens funktionierende Landesjagdgesetz in ein nicht durchdachtes Tier- und Wildtiermanagementgesetz mit vielen unsachlichen und irrsinnigen Argumenten umgewandelt wird. Ein


Sehr geehrte Landesregierung,
Ministerpräsident Kretschmann
und Minister Bonde,

für uns als nichtjagende Bürger ist es unverständlich, dass das bisher bestens funktionierende Landesjagdgesetz in ein nicht durchdachtes Tier- und Wildtiermanagementgesetz mit vielen unsachlichen und irrsinnigen Argumenten umgewandelt wird. Ein Wildtiermanager soll den Jäger bevormunden! Wie soll das funktionieren? Der Jäger nimmt richtig viel Geld in die Hand, um die hohe Pacht, Wildtiermaßnahmen zur Arterhaltung , Hege und Pflege, Zäunungen, Wildschaden, anlegen von Wildäckern u.v.m. aus eigener Tasche zu bezahlen. Von der Anschaffung geeigneter Fahrzeuge und Ausrüstung ganz zu schweigen. Diese finanziellen Leistungen zu erbringen ist der Natur- und Tierschutz gar nicht imstande, vom ehrenamtlichen und zeitlichen Aufwand gar nicht zu reden. Hat der Jäger die teure, zeitaufwendige und umfassende Jägerausbildung (grünes Abitur) abgelegt, um sich bevormunden zu lassen. Wir raten den Herren Ministern, die Jägerprüfung abzulegen, um überhaupt eine Ahnung von der Jagd zu erhalten. Aus diesem Grund fordern wir, entgegen dem Referentenentwurf zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, dass sich Natur- und Tierschutz bezüglich der Jagdgesetzgebung vor allem an den Fachkenntnissen der Jägerschaft zu orientieren haben. Laien, Tier- und Naturschützer sind weder qualifiziert, noch haben sie irgendwelche praxisbezogene Erfahrung zum Thema Jagd. Und was ist, wenn die gegängelten Jäger ganz aussteigen? Die Gemeinden haben keine Pachteinnahmen mehr und die Jagdausübung muss trotzdem gewährleistet werden (Wildseuchen, Wildschaden, Zäunung, Fallwild etc.), d.h. hohe Kosten fallen an. Soll jetzt der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden? Man kann sich auf die nächste Steuererhöhung einstellen.

Die Rehwildfütterung soll ganz eingestellt werden. Dabei wird ausschließlich guter Apfeltrester ausgelegt, welcher viele Vitamine beinhaltet. Bei einem starken Winter bleiben ohne Fütterung viele Rehe auf der Strecke. Aber vielleicht denken sich die Gesetztreiber: lieber elendiglich verhungern, dann tot ein sammeln und wegwerfen als bei Bedarf erlegen und das gute Wildbret verwerten. So sieht also grüne Nachhaltigkeit aus? Die Minister sollten auch an die Verbraucher denken, die beim Jäger ein frisches Wildbret kaufen, da sie wissen, dass sich das Wild nur von natürlichem Futter ernährt und keine medizinischen Zusätze erhält.

Die Wildschweinjagd soll 2 Monate, trotz hoher Wildbestände und der Bedrohung der afrikanischen Schweinepest, ruhen. Über das ganze Jagdjahr wird von den Jägern verlangt, mehr Wildschweine zu erlegen, da diese sich rasch vermehren und großen Schaden anrichten (muss wieder vom Jäger übernommen werden). Lt. Erhebungen werden in den zur Ruhe festgelegten Monaten 20% des gesamten Jahresabschusses erzielt. Ist das nicht ein Irrwitz!

Deshalb plädieren wir als Nichtjäger, Verbraucher und besorgte Bürger das bisherige Jagdgesetz nicht gänzlich zu ersetzen sondern praxisgerecht weiterzuschreiben. Ansonsten wissen wir, wo wir unser Kreuzchen auf dem Wahlschein zu machen haben.

Mit freundlichen Grüßen
eine Bürgerinitiative aus Baden-Württemberg

1023. Kommentar von :Ohne Name

Unnötige Novelle

Die geplante Gesetzesnovelle halte ich für absolut unnötig, hier sollen unter dem Vorwand fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung, ideologische Hirngespinste umgesetzt werden. Die Akzeptanz der Jägerschaft im ländlichen Raum ist absolut groß. Desweiteren gilt es anzumerken dass mit der Jägerprüfung die Sach-, und Fachkunde im Arten- und

Die geplante Gesetzesnovelle halte ich für absolut unnötig, hier sollen unter dem Vorwand fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung, ideologische Hirngespinste umgesetzt werden.
Die Akzeptanz der Jägerschaft im ländlichen Raum ist absolut groß.
Desweiteren gilt es anzumerken dass mit der Jägerprüfung die Sach-, und Fachkunde im Arten- und Naturschutz nachgewiesen wird.
"Jagd ist Naturschutz"

1022. Kommentar von :Ohne Name

JWMG 14 – das geht so nicht!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Jagdpächter. Mein Revier liegt auf der Schwäbischen Alb in Höhenlagen von 600 bis 840 Meter Seehöhe. Die Revierfläche umfasst ca. 550 ha, die Relation Wald-/Feldfläche beträgt 60/40. Nun zu Ihrem Gesetzesentwurf: Manche Regierungen machen Dinge, mit denen ich mich nicht einverstanden erklären konnte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Jagdpächter. Mein Revier liegt auf der Schwäbischen Alb in Höhenlagen von 600 bis 840 Meter Seehöhe. Die Revierfläche umfasst ca. 550 ha, die Relation Wald-/Feldfläche beträgt 60/40.

Nun zu Ihrem Gesetzesentwurf:

Manche Regierungen machen Dinge, mit denen ich mich nicht einverstanden erklären konnte bzw. kann. Bislang war es aber immer so, dass ich mit diesen Änderungen „klarkommen“ konnte. Sie lagen in einem Bereich, der für mich – trotz anderer Meinung – noch tolerabel war. Mit Ihrem Gesetzentwurf und Ihren Begründungen zum wieso und warum liegen Sie weit außerhalb des von mir tolerablen Korridors.

1. Begründung des neuen Jagdgesetzes
Nach Ihren Aussagen gibt es ein Akzeptanzproblem der Gesellschaft mit der Jagd, wie sie heute in Baden-Württemberg praktiziert wird. Ich bin Mitglied in zwei Kreisjägervereinigungen und zudem Vorsitzender eines örtlichen Jagdvereins. Wir machen Schülerferienprogramme, beteiligen uns an Erlebniswandertagen sowie örtlichen und regionalen Festlichkeiten und Veranstaltungen. Und nirgends können wir auch nur im Ansatz ein ernsthaftes „Problem in der Bevölkerung“ mit der heutigen Jagd in Baden-Württemberg erkennen.

Auch meiner Sicht haben lediglich die 5 – 8% Stammwähler der Grünen ein ernstes Problem mit uns Jägern. Und zur Befriedigung dieses Klientels wurde durch die Landesregierung ein Fass aufgemacht und versucht der Bevölkerung einzureden, dass es hier massiven Handlungsbedarf gibt. Eine solche Vorgehensweise empfinde ich als „ungeheuerlich“ und lehne sie in aller Konsequenz ab.

2. Jagdruhe im Wald
Schwarzwild ist in meinem Revier regelmäßig vorhanden.
Zum Schutze der schadensgefährdeten Feldflächen muss ich die Chance haben, die Sauen bereits im Wald an den von mir eingerichteten Kirrungen bejagen. So kann ich sie „rechtzeitig“ davon abhalten, die Feldflächen aufzusuchen um zu Schaden zu gehen. Im Zeitraum Februar bis April haben wir zudem häufig Nebel. Auf den Feldflächen gibt es dann gar keine Chance, den Sauen beizukommen. Der Wald hingegen „frisst den Nebel“. Bei Schnee und/oder gutem Licht kann dann an den Kirrungen mit ausreichend Zeit das Wild angesprochen und in Ruhe ein sauberer Schuss angetragen werden.

Zudem sollte bei ernsthaften Schadensproblemen durch Schwarzwild auch das Kreisen und kleinere Drückjagden im Wald auf Sauen weiterhin möglich sein.

Fazit: Der Gesetzesentwurf geht auch an dieser Stelle voll an der Praxis vorbei. Es kann nicht sein, dass wir Pächter für Wildschäden finanziell zur Verantwortung gezogen werden, die Massnahmen zur Wildschadensabwehr aber massiv durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden!


3. Zuordnung Managementklassen
Mein Revier habe ich 2008 gepachtet und auch schon davor mehrere Jahre als Begehungsscheininhaber hier gejagt. In all den Jahren haben wir auf die Bejagung des Feldhasen verzichtet, im Winter Hasenfütterungen aufgestellt und Prossholz ausgelegt. Die Besätze haben sich erholt. Nahezu bei jedem Ansitz haben wir Feldhasen wieder im Anblick. Und wenn ich mir jetzt auf Weihnachten einen Hasen schießen will, soll ich dafür einen Antrag stellen und eine Begründung liefern? Ich empfinde dies als klare Entmündigung. Durch Ihren Gesetzesentwurf vermitteln Sie mir als Jäger ein extremes Misstrauen und unterstellen, dass ich nicht in der Lage bin zu beurteilen, was richtig und falsch ist bzw. was für die Besätze verträglich ist. Und dann kommt noch dazu, dass Sie jährlich entscheiden wollen, welche Wildart welcher Schale zugeordnet wird. Dadurch geht jegliche Konstanz und Planbarkeit verloren.

Mein Fazit: Totale Entmündigung und Unterstellung, dass wir Jäger in Sachen Natur- und Wildschutz keine Ahnung haben.


4. Fütterungsverbot für Rehwild
Im Winter 2013/14 hatten wir auch auf der schwäbischen Alb kaum Schnee. Die Jahre zuvor hatten wir normal bis kräftige Winter. Schneelagen von 60cm – 80cm sind dann normal. Rehwild ist ein Kulturfolger und hat sich über 9 Millionen Jahre hinweg behauptet. Das von Ihnen vorgesehene Fütterungsverbot wird die Rehe folglich auch nicht umbringen. Der Verbissschaden aber wird steigen. Und wieder sollen wir Jäger dafür dann haften – sprich bezahlen! Und wieder nehmen Sie uns ein Instrument zur Wildlenkung und Schadensminimierung.

Mein Fazit: Geht gar nicht. Wieder voll an der Praxis vorbei agiert.


5. Wildernde Katzen und Hunde
Schauen wir uns nochmals den Feldhasen an. Junge Hasen in der Sasse sind ein „gefundenes Fressen“ für jeden Räuber. Und wildernde Katzen sind da kräftig mit dabei!

Und wer im April schon einmal mit ansehen musste, wie wildernde Hunde hoch trächtige Rehgeißen reißen und anfressen...
Ich bin selber Hundehalter und habe noch nie auf einen wildernden Hund geschossen – und werde das hoffentlich auch nie tun müssen. Ein klärendes Gespräch mit den Hundehaltern ist hier der deutlich bessere Weg. Mit dem Abschussverbot suggerieren Sie jedoch allen Hundehaltern, dass auch dann, wenn der Hund nicht folgt und wildert, nichts massieren wird. Nach meiner Einschätzung werden dann die Verluste durch wildernde Hunde eher ansteigen. Die dadurch leidenden Rehe vergessen Sie bei Ihren Überlegungen, genauso wie die Junghasen in der Sasse!

Mein Fazit: Auch das geht nicht. Wieder an der Praxis vorbei agiert.


6. Verbot von Totschlagfallen
Totschlagfallen sind aber ein probates Mittel um den Räuberdruck auf Hasen und Flugwild (Nesträuber) zu reduzieren.

Also auch hier: am Ziel vorbeigeschossen.


7. Gefährdung der flächendeckenden Bejagung
Stellen sie sich vor, jeder kann jederzeit entscheiden, ob auf seinem Grundstück gejagt werden kann oder nicht. Und stellen Sie sich vor, Sie wären eine Leitbache. Schnell würden Sie merken, wo es gefährlich ist und wo nicht. Die Konsequenz: tagsüber in der jagdlichen Ruhezone aufhalten und bei Nacht dann ab auf´s Feld und Schaden machen. Und wie wollen wir das mit den Wildschäden dann regeln. Soll der Jagdpächter wieder bluten?

Auch hier: Ihr vorauseilender Gehorsam und die Ausdehnung auf juristische Personen bringt nur Probleme und hilft keinem wirklich. Wieder an der Praxis vorbei agiert.




Diese Auflistung könnte ich um viele Punkte fortsetzen. Doch irgendwann muss auch ich mich um´s Geldverdienen kümmern, damit der Staat und das Land Baden-Württemberg meine Steuern bekommt. Sie sollten als Landes-Regierung eigentlich dem ganzen Land und seiner Bevölkerung dienen. Und das kann ich aus diesem Gesetzesentwurf überhaupt nicht erkennen.

Mit dem JWMG 14 entmündigen Sie uns Jäger, die wir bislang mit sehr viel Sachverstand und Augenmaß und hohen Eigenleistungen der Jagd und dem Naturschutz gedient haben und unterstellen die Jagd dem Diktat des Naturschutzes!

Mein dringender Wunsch und meine Bitte an Sie: Wenn Sie etwas verändern wollen, dann sollte der Sachverstand vor allen Ideologien den Vorzug erhalten.


12.05.2014
Wolfgang Hauser

1021. Kommentar von :ohne Name 2050

Sind Wildtiere das Eigentum der Jäger?????

Wenn man hier so die Kommentare und Ausfhrunge der Jagdfraktion liest, könnte man wirklich den Eindruck bekommen, dass diese Leute davon ausgehen, dass die Tiere ihr Eigentum sind und sie nach Lust und Laune darüber entscheiden können. Natürlich muss sich das Jagdgesetz dem Tier- und Naturschutz unterordnen, diese gelten für die große Mehrheit der

Wenn man hier so die Kommentare und Ausfhrunge der Jagdfraktion liest, könnte man wirklich den Eindruck bekommen, dass diese Leute davon ausgehen, dass die Tiere ihr Eigentum sind und sie nach Lust und Laune darüber entscheiden können. Natürlich muss sich das Jagdgesetz dem Tier- und Naturschutz unterordnen, diese gelten für die große Mehrheit der "Gott sei Dank" nichtjagenden Bevölkerung auch. Und auch für uns ist die Natur und ihre Tiere da. Aber liebe Jäger, Ihr braucht doch gar keine Angst zu haben, bei diesem Entwurf und Eurer starken Lobby wird nicht viel passieren und so kann die Geselschaftsjagd der feinen Damen und Herren, die Hobbyjagd von z.T. skurilen Zeitgenossen und die der offiziellen Grünröcke munter weitergehen. Ich frage mich wirklich, wo sind die Jäger die auch mal über Ihr Tun ernsthaft nachdenken. Offensichtlich gibt es die nicht. Folglich, gäbe es nur eine sinnvolle Lösung, die Hobbyjagd zu verbieten und nur noch eine begrenzte Auswahl von entsprechend geeigneten Berufsjägern zuzulassen. Aber wie gesagt, dies ist ein Wunschtraum, dafür sorgen besorgte Politiker, die ja auch gerne den Finger krumm machen ganz sicher.


1020. Kommentar von :Ohne Name
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1019. Kommentar von :Ohne Name

Ich fordere und wünsche mir mehr Schutz für die Tiere und nicht für die Interessen der Jäger

Auch in der Novellierung des Jagdgesetzes wird der tatsächliche Tierschutz zu wenig berücksichtigt. Nicht nur die schlimmsten Tierquälereien, sondern jegliche Art der Tierqual muss unterbunden werden. In diesem unseren Zeitalter sollte es schon längst keinen Platz mehr für derartiges unnötiges und vom Menschen gemachtes Leid geben. Ich bin

Auch in der Novellierung des Jagdgesetzes wird der tatsächliche Tierschutz zu wenig berücksichtigt.
Nicht nur die schlimmsten Tierquälereien, sondern jegliche Art der Tierqual muss unterbunden werden.
In diesem unseren Zeitalter sollte es schon längst keinen Platz mehr für derartiges unnötiges und vom Menschen gemachtes Leid geben.

Ich bin gegen die Bejagung von Fuchs oder Dachs durch Baujagd.
Ich bin für ein Verbot von Jagen durch Schrotschuss - ohne Ausnahmen!
Das Einsetzen von Fallen ist ursächlich für entsetzliche Tierqual und muss verboten werden.
Ich bin gegen die sinnlose Fütterung von Wildtieren, die eigentlich nur dem Jäger nützt und niemandem sonst.
Tiere sollen nicht zum Zwecke des Gejagtwerdens ausgesetzt werden dürfen. Eine solche Praxis ist nicht zeitgemäß.
Jagdhunde sollen nicht an lebenden Tieropfern ausgebildet werden dürfen. Wo ist hier der Tierschutz zu erkennen?
Es sollte mindestens 9 Monate Jagdruhe geben. Die Wildtiere sind so schon einem viel zu großen Stressfaktor ausgesetzt.

Bei der Verabschiedung eines neuen Jagdgesetzes sollte IMMER in erster Linie der Schutz der Tiere stehen, und NICHT der Schutz der Interessen der Jäger.

1018. Kommentar von :Ohne Name

Jagdrechtnovelle

Stellungnahme von Thomas Schäfer zur Novellierung des Landesjagdgesetzes Zu viel Bürokratie und Beschneidung der Eigenverantwortung und Kompetenz der Jäger Das Managementsystem darf nicht kommen. Besser wäre Einteilung in jagdbare und nicht jagdbare Arten wobei der Feldhase, der Fasan und insbesondere der Kormoran, letzterer im Interesse der

Stellungnahme von Thomas Schäfer zur Novellierung des Landesjagdgesetzes

Zu viel Bürokratie und Beschneidung der Eigenverantwortung und Kompetenz der Jäger
Das Managementsystem darf nicht kommen. Besser wäre Einteilung in jagdbare und nicht jagdbare Arten wobei der Feldhase, der Fasan und insbesondere der Kormoran, letzterer im Interesse der Fischer und Fischzüchter bei den jagdbaren Arten bleiben muss. Wir Jäger kennen unseren Wildbestand mit seinen jährlich auch wetterbedingten Variablen am besten. Das angestrebte Managementsystem erinnert mich stark an die
Wir brauchen daher keine hauptamtlichen Wildtierbeauftragten
Ansprechpartner vor Ort muss weiterhin der Jäger bzw. Jagdpächter sein, der sein Revier besser kennt als ein Behördenangestellter beim Landratsamt. Im übrigen sitzt dort schon die Kreispolizeibehörde, das Veterinäramt, die Naturschutzbehörde usw. Einen Wildtierbeauftragten zusätzlich sehe ich nur als weitere bürokratische Aufblähung und eine Beschneidung der Kompetenz der Jäger.
Zur Jagdausübung und zum Tierschutz generell
Kein Jäger hat bislang in "Vogelgruppen" geschossen. Das war immer schon als nicht waidmännisch verpönt! Und wer schlecht schießt, wurde nicht mehr eingeladen! Der geforderte Schießnachweis beim Schrotschuss auf Vögel ist daher überflüssig. Im übrigen fehlt es an geeigneten Schießständen.
Wildernde Hauskatzen töten Jungwild und Singvögel, wo bleibt da der Tierschutz? Muss das hingenommen werden? Ich meine nein. Daher sollte es bei der seitherigen Abschussregelung bleiben.
Jagdruhe
Keine Jagdruhezeit von Februar bis April! Schwarzwild muss im Walde weiterhin bejagt werden können, ebenso Jungfüchse am Bau. Nach der Feldbestellung (z.B. Maiseinsaat usw.) verlagert sich der Ansitz ohnehin an die Feldkante. Danach wird im Walde geschont um die Sauen dort zu halten. Zu was dann Jagdruhe? Keine Ruhe haben die Wildtiere durch unsere Spaß- und Spielgesellschaft! Im Fernsehen wurde vor Ostern in einer Jugendsendung Werbung für Geochaching gemacht. Der jugendliche Moderator kämpfte sich dabei durch eine dichte Kultur die Kinderstube und Tageseinstand für das Wild ist um das "Versteck" zu finden. Dabei wurde er von einem Vertreter dieser neuen Spaßsportart begleitet der ständig hierfür Werbung machte. Kein Jäger stört Wild ohne Not! Der Freizeitsport tut es jedoch, da gibt es noch nächtliches Joggen mit Kopflampen, freilaufende Hunde mit Leuchthalsbändern, Mountainbiker die trotz Verbot überall fahren usw. So sieht das in der Praxis aus. Wirksamer wäre ein nächtliches Betretungsverbot im Wald und ein Verbot von Spaßsport in Kulturen und Einständen!
Wildschadensregelung
80% zu 20% ist in der Praxis nicht umsetzbar. Besser wäre eine Wildschadensausgleichskasse.
Schalenwildfütterung
muss als Ablenkungsfütterung um Wildschäden zu vermeiden, in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen um Unfälle zu vermeiden sowie in Notzeiten erlaubt bleiben.
Das Kreisjagdamt
muss mit eigenständiger Kompetenz bleiben. Wir Jäger sind ausgebildet, fachkompetent, zahlen Pacht und geben Geld für vielfache Maßnahmen aus, die der Natur zugute kommen. Dann sollten wir nicht noch durch andere Stellen bevormundet werden. Die Jagd und das Kreisjagdamt muss als eigener Rechtskreis bleiben.
Jagdruhe aus ethischen Gründen
juristischen Personen darf nicht die Möglichkeit gegeben werden, ihre Grundflächen mit einer Jagdruhe zu befrieden. Man sollte bei der Umsetzung des EG-Urteil einheitlich verfahren! Eine juristische Person hat doch kein Individualgewissen wie eine natürliche Person! Hier geht es um Verbandsziele, Geschäfts- und Firmeninteressen!

Thomas Schäfer, Stuttgart

1017. Kommentar von :Ohne Name

Gesetzesentwurf nicht tragbar !

Was im Vorfeld als Bürokratieabbau verkauft wurde, bewirkt genau das Gegenteil. Die örtlichen Behörden ( Landratsämter ) werden entmachtet, um möglichst viele Entscheidungen in die oberen Jagdbehörden zu holen. Es ist für mich nicht einsehbar, das der Kormoran wieder unter Vollschutz gestellt werden soll. Würdigt man so die Bemühungen der Fischer

Was im Vorfeld als Bürokratieabbau verkauft wurde, bewirkt genau das Gegenteil. Die örtlichen Behörden ( Landratsämter ) werden entmachtet, um möglichst viele Entscheidungen in die oberen Jagdbehörden zu holen.
Es ist für mich nicht einsehbar, das der Kormoran wieder unter Vollschutz gestellt werden soll. Würdigt man so die Bemühungen der Fischer um gefährdete Arten wie Lachs, Äsche usw.?
Auserdem ist noch gar nicht absehbar, welche Verschlechterungen sich aus den zukünftigen Jagd- und Schonzeiten ergeben werden. Denn dieses Thema wurde, sicherlich nicht ohne Grund, auf später vertagt.
Einschränkungen werden nur über Grundstückseigentümer ( die ja die Besitzer des Jagdrechts sind) und die Jäger verhängt. An Einschränkungen wie Wegegebote bzw Betretungsverbote für alle anderen Waldbesucher bzw -nutzer zu bestimmten Zeiten, wagt sich die Landesregierung nicht.
Für mich ist dieses Gesetz nicht tragbar.

R. Wezstein