Online-Kommentierung
Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Landesjustizkostenrecht an die Vorgaben des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2014 in der Rechtssache C-524/13 angepasst.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Landesjustizkostenrecht an die Vorgaben des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2014 in der Rechtssache C-524/13 angepasst.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 20. Mai 2016 kommentieren. Es sind keine Kommentare abgegeben worden.