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Frühzeitig, verbindlich und flexibel

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Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf mehr Teilhabe an Planungen von großen Infrastrukturprojekten zeigt sich überall im Land. Deshalb stärkt die Landesregierung die Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen im Rahmen der bestehenden Rechtslage.

Die Verwaltungsvorschrift zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) und der Leitfaden für eine neue Planungskultur (Planungsleitfaden) wurden unter Federführung der Staatsrätin Gisela Erler in einem Beteiligungsprozess erarbeitet. Verwaltung, Beteiligungsexpertinnen und -experten, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern haben daran mitgewirkt. Bei der VwV handelt es sich um eine für die Landesbehörden verbindliche Vorschrift, die um einen beratenden Teil (Planungsleitfaden) ergänzt wird.

Frühzeitig, verbindlich und flexibel: So sieht Bürgerbeteiligung in dem von der Staatsrätin vorgelegten Leitfaden für eine neue Planungskultur aus. Adressiert an die Landesverwaltung ist sein Inhalt im Wesentlichen die intensive Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei Großvorhaben des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig schon zu Beginn der Planungen wie auch kontinuierlich im Projektverlauf einbezogen werden.

Was sind die wesentlichen Inhalte?

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bei der frühzeitigen Beteiligung müssen die Behörden die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung eines Projekts so früh wie möglich einbeziehen, damit problemlos auch über Alternativen oder den Ausstieg aus dem geplanten Projekt diskutiert werden kann. In der frühen Phase soll außerdem ein konkreter Beteiligungsfahrplan im so genannten Beteiligungs-Scoping festgelegt werden.

2. Verbindlichkeit
Die neuen Regeln schaffen erstmals ein geregeltes „Scharnier“ zwischen den Vorschlägen aus der Bürgerbeteiligung und den Entscheidungen der Behörden. Falls Bürgervorschläge nicht verwirklicht werden können, so muss die Verwaltung dies in Zukunft fachlich und öffentlich begründen. Das ist neu.

3. Flexibilität für Verfahren
Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall individuell geeignete Formate, wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung oder Zukunftswerkstatt ausgewählt. Genauer: Die Möglichkeiten, förmliche Verfahren mit nicht-förmlichen Elementen zu verbinden, müssen durch die Landesbehörden genutzt werden. Dies soll flexibel möglich sein, ohne auf ein reines Abarbeiten von Listen zuzusteuern. Erstens wird im Beteiligungs-Scoping zunächst darüber gesprochen, welche nicht-förmliche Verfahren sinnvoll sind. Dann kann darüber gesprochen werden, wie und an welcher Stelle die gesetzlichen Formate ergänzt werden sollten. Zweitens ist der Vorhabenträger für die nicht-förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Er hat für die Akzeptanz seines Vorhabens zu sorgen. Das ist ordnungspolitisch nicht Aufgabe der Behörden. Auch die bundesweite Neukonzeption der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung stellt konsequent auf den Vorhabenträger ab. Die Ergebnisse der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden - drittens - dann über die Verzahnungselemente wie Amtsermittlung, Vorbereitung des Erörterungstermins oder Begründung der Entscheidung in das förmliche Verfahren übernommen.

Die Kommentierung

An dieser Stelle hatten Sie bis zum 3. Dezember 2013 Gelegenheit, die Verwaltungsvorschrift und den Planungsleitfaden zu kommentieren. Sie können sich auch ganz konkret

äußern.

VwV Öffentlichkeitsbeteiligung (PDF)

Leitfaden für eine neue Planungskultur (PDF)

Zusammenfassung (PDF)

Fragen und Antworten zum Planungsleitfaden

Der Planungsleitfaden in Kürze

Kommentare : Planungsleitfaden und VwV Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

9. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung keine beliebige Entscheidung, sondern Pflicht

Menschen, die sich in anderen Bundesländern mit Bürgerbeteiligung beschäftigen, sagen mir in letzter Zeit immer häufiger: „Ihr in Baden-Württemberg, ihr seid beim Thema Bürgerbeteiligung aber richtig weit!“Offenbar sind wir hier also auf einem guten Weg – und ich finde, das machen auch die Verwaltungsvorschrift und der Planungsleitfaden deutlich.

Menschen, die sich in anderen Bundesländern mit Bürgerbeteiligung beschäftigen, sagen mir in letzter Zeit immer häufiger: „Ihr in Baden-Württemberg, ihr seid beim Thema Bürgerbeteiligung aber richtig weit!“Offenbar sind wir hier also auf einem guten Weg – und ich finde, das machen auch die Verwaltungsvorschrift und der Planungsleitfaden deutlich. Denn damit verpflichtet sich das Land, Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten durchzuführen.
Das bedeutet ganz konkret: Das Land weist seinen Behörden an, frühzeitig vor und während der Umsetzung von Infrastrukturprojekten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Meinung zu fragen. Es gibt also genaue Vorschriften, wann Bürgerbeteiligung zu erfolgen hat, wie die Ergebnisse in die formellen Verfahren einfließen - und die Bürger können beim „Beteiligungsscoping“ mitreden, wie der Beteiligungsprozess aussehen soll. Bürgerbeteiligung ist somit keine beliebige Entscheidung mehr, sondern wird in Landessachen zur Pflicht. Dies halte ich für eine sehr erfreuliche Entwicklung!
Schade nur, dass die Verwaltungsvorschrift allein bei landeseigenen Vorhaben zwingend greift und private und kommunale Projekte neben einem „Hinwirken der Behörden auf Bürgerbeteiligung“ praktisch außen vor bleiben. Aber eine Verwaltungsvorschrift hat in diesen Bereichen eben keine Handhabe – und genau deshalb müssen wir uns als Bürger Baden-Württembergs weiter für eine starke Zivilgesellschaft und ein „Mehr“ an Bürgerbeteiligung einsetzen.

Miriam Freudenberger, Geschäftsstelle Initiative Allianz für Beteiligung e.V.

8. Kommentar von :Ohne Name
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
7. Kommentar von :Ohne Name

Öffentlichkeitsbeteiligung als bürgerfinanziertes Alibi zur Bestätigung der Parlamentsmeinung

Sehr geehrte Damen und Herren, mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieser VwV bezüglich der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wenn zum einen Bedarf; Methoden und Umfang in einen Beteiligungsscoping festgelegt werden, und viel schwerwiegender die bei der Ergebnisanalyse (Abschnitt 4.3) und Verzahnung der formellen mit der

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieser VwV bezüglich der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wenn zum einen Bedarf; Methoden und Umfang in einen Beteiligungsscoping festgelegt werden, und viel schwerwiegender die bei der Ergebnisanalyse (Abschnitt 4.3) und Verzahnung der formellen mit der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung folgendes gilt: "Sie darf keine vom Parlament beschlossenen Vorgaben ignorieren. Aus Bürgersicht ist es oft aber gar nicht klar, dass die eigenen Argumente am Parlamentswillen scheitern und nicht an falsch vermuteter Behördenwillkür."
Damit können die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung bestenfalls zu einer teuer erkauften Bestätigung eines Parlamentswillen führen und niemals zu einer Integration eines dem Parlament nicht entsprechenden Willens.
Die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit keine Beteiligung sondern ein Schwindel den die Bürger selbst teuer bezahlen müssen. Wie schon beim Nationalpark Nordschwarzwald von Regierungsseite öffentlich erklärt wurde: gehört werden heißt nicht erhört werden.
Daher kann ich den Planungsleitfaden und VwV Öffentlichkeitsbeteiligung nur ablehnen.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung schreibt vor dass die Kosten der Bürgerbeteiligung im Projektbudget eingeplant werden und transparent gemacht werden sollen. Hierbei stellt sich die Frage inwieweit die derzeitige Landesregierung hier beispielhaft vorangeht. Meines Erachtens wurden die Kosten der Bürgerbeteiligung bisher nie transparent gemacht oder habe ich eine öffentliche Darstellung der Kosten der Bürgerbeteiligung für den Nationalpark, Stuttgart 21, Rheintaltrasse, etc. nur noch nicht gefunden.

6. Kommentar von :Ohne Name
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bitte beachten Sie die Netiquette.

Freundliche Grüße
Ihr Redaktionsteam

5. Kommentar von :Ohne Name

Wehe wenn es wirklich brennt! - Wer beteiligt die Älteren - wer sieht die Bedürfnisse -

Beispiel Brandschutz. Die nachträglich eingebauten Rauchmelder lösen insbesondere in Seniorenheimen, im betreuten Wohnen, ständig Fehlalarme aus, so die bundesweite Erfahrung. Itzehoe | BMA. Drei Buchstaben, die die Mitglieder der Itzehoer Feuerwehr von der Arbeit weg reißen, aus der Freizeit oder gar aus dem Bett. BMA steht für

Beispiel Brandschutz. Die nachträglich eingebauten Rauchmelder lösen insbesondere in Seniorenheimen, im betreuten Wohnen, ständig Fehlalarme aus, so die bundesweite Erfahrung.

Itzehoe | BMA. Drei Buchstaben, die die Mitglieder der Itzehoer Feuerwehr von der Arbeit weg reißen, aus der Freizeit oder gar aus dem Bett. BMA steht für Brandmeldeanlage, und wenn der Alarm kommt, dann müssen die Helfer dorthin eilen. Ärgerlich, wenn es dann nur ein technischer Defekt war. Mehr als ärgerlich, wenn es ständig vorkommt. Feuerwehr musste in diesem Jahr schon 20 Mal zum Haus an der Stör ausrücken.
Ilmenau: Stadtbrandmeister Eckhard Gille spricht von 31 Fehlalarmen 2010 wegen auslösender Brandmelder ...usw.usf.

Beispiel einer Einsatzmeldung aus B-W. Das Dutzend ist längst voll!:
Am 09.07.2012 wurde die Feuerwehr xxxxxx um 8:29 Uhr in die xxxx Straße gerufen. Dort hatte die Brandmeldeanlage eines Altenheims ausgelöst. Wie sich herausstellte war dies durch eine Rauchentwicklung bei der Nutzung einer Küchenzeile geschehen. Die Feuerwehr xxxx war mit zwei Fahrzeugen und 18 Mann im Einsatz, zudem war vorsorglich die Feuerwehr aus xxxxx mit drei Fahrzeugen auf der Anfahrt, musste aber nicht tätig werden.

Die Einzimmerwohungen sind mit einer Kochnische ausgestattet. Die Bewohner können sie nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen. Wenn angeröstete Zwiebel, heisse Würstchen, Tee, Kaffee, aufgewärmte Wurstspatzen oder angebratener Leberkäse derartige Feuerwehreinsätze auslösen, dann sind die technischen Einrichtigung schlicht ungeeignet und für die Fehlalarme ursächlich. Es geht um die betagten Bewohner, für die die Fehlalarme und die Feuerwehreinsätze ein Trauma darstellen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Es handelt sich um eine undifferenzierte staatlich sanktionierte Rauchmelderabsatzförderung. Der Brandschutz ist keine Frage, aber das sind keine brauchbaren Lösungen wie die Umsetzung bereits zeigt. So kann das nicht weitergehen!

Bei dieser Entwicklung wird sicher bald eine Fehlalarmversicherung angeboten werden. Es gibt Fälle, da wurden mehrere Hundert Euro von der Feuerwehr in Rechnung gestellt; und und und ..
...Batterie schwach, es pipst. Bewohner im Urlaub. Nachbar ruft die Feuerwehr. Türe gewaltsam geöffnet. Es bleiben Kosten und der Schaden dazu. Keiner haftet, keiner zahlt!

Es gibt keine einheitlichen Regelungen. Ortssatzungen regeln die Kostenberechnung der Feuerwehr bundesweit und auch in Baden-Württemberg völlig unterschiedlich. Wer haftet und wer zahlt ist völlig offen und man darf würfeln.

Es ist nichts wirklich geregelt, aber der Installationszwang einer unausgereiften Technik ist schon mal festgelegt. Ein insgesamt völlig unhaltbarer Zustand. Eine weiteres Ärgernis für die Bürger und eine Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte und Gerichte. Schutz, Vorbeugung und Vorsorge ja, aber nicht so!

4. Kommentar von :Ohne Name

Frau Erler, die Bürgerbeteiligung ist ein Schwindel

Wenn das so ist wie Rolf Zirlewagen schreibt, daß man nicht Mitentscheiden kann, dann ist das der gleiche Schwindel wie bei S21 und ich hoffe daß nicht zu viele darauf herrein fallen werden

3. Kommentar von :Ohne Name

Aufgabe von Planungs- und Zulassungsverfahren

Bürgerbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren bedeutet Teilhabe am Planungsprozess
und am Verwaltungsverfahren, nicht Mitentscheidung. Die Entscheidung obliegt nur der dafür
zuständigen, demokratische legitimierten Behörde, nicht Runden Tischen oder Partikularinteressen
vertretenden Vereinigungen oder Beteiligten.


2. Kommentar von :Ohne Name

Kommentare zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Formulierung der Kommentare zur Öffentlichkeitsbeteiligung sollten nicht in unlesbaren Beamten-oder Juristendeutsch geschrieben werden, dann gibt es auch mehr "Daumenhoch"

1. Kommentar von :Ohne Name

Fragliche Zwecke intensivierter Öffentlichkeitsbeteiligung

Technische Vorhaben gleich welcher Größenordnung fußen sozial erwiesenermaßen stets auf längst und daher abschließend existenten Grundlagen. Deren Verwirklichung findet insofern niemals außerhalb dessen statt. Versteigen sich Bürger dennoch zu dem besagten Vorwurf, bleibt es bis in die fernste Zukunft hinein sinnlos, die Vertreter solcher haltlosen

Technische Vorhaben gleich welcher Größenordnung fußen sozial erwiesenermaßen stets auf längst und daher abschließend existenten Grundlagen. Deren Verwirklichung findet insofern niemals außerhalb dessen statt. Versteigen sich Bürger dennoch zu dem besagten Vorwurf, bleibt es bis in die fernste Zukunft hinein sinnlos, die Vertreter solcher haltlosen Behauptungen sich an den Umsetzungsprozessen eines Projekts offiziell beteiligen zu lassen. Fraglich daher, welchen Zwecken angesichts des dadurch umfassend inkriminierten Fehlverhaltens weiter Teile der hiesigen Bevölkerung die in Rede stehende Verwaltungsvorschrift als auch der Planungsleitfaden dienen.