Im März 2013 wurden die Eckpunkte des geplanten Umweltverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg erstmals der Öffentlichkeit im neugeschaffenen Beteiligungsportal der Landesregierung in der Rubrik „Mitmachen“ vorgestellt. Damit hat die Landesregierung nicht nur inhaltlich, sondern auch im Gesetzgebungsverfahren selbst mit dem Umweltverwaltungsgesetz neue Wege beschritten, die ganz im Zeichen einer besseren Einbindung der Öffentlichkeit stehen.
Bürgerinnen und Bürger erhielten vom 14. März bis 15. April einen Monat lang die Gelegenheit, in Form eines differenzierten Fragenkatalogs die ersten grundlegenden Ziele und Inhalte des geplanten Umweltverwaltungsgesetzes zu bewerten und darüber hinaus freie Kommentare abzugeben. Die Resonanz der Öffentlichkeit war weit überwiegend positiv. Insbesondere das Ziel der Zusammenfassung des bisher über verschiedene Gesetze verstreuten Umweltverwaltungsrechts des Landes in einem Gesetz wurde von der überwältigenden Mehrheit begrüßt, die auch davon ausgeht, dass eine derartige Rechtsvereinheitlichung ebenso wie die gleichzeitig angestrebte Vereinfachung die Transparenz staatlichen Handelns erhöhen.
Was die einzelnen angestrebten Neuregelungen anbelangt, so stieß im Bereich des Umweltinformationsrechts die Stärkung des Umweltinformationsanspruchs durch Gebührenfreistellung von Auskünften mit nicht erheblichem Bearbeitungsaufwand und die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Landesumweltzustandsberichts auf großen Zuspruch. Vor allem wurde auch das Kernanliegen des Gesetzes, die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben von der überwältigen Mehrheit positiv aufgenommen. Insoweit wurde sogar von fast der Hälfte der Teilnehmenden eine noch weitergehende Verpflichtung privater Vorhabenträger zur Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert.
Die Anregungen der Öffentlichkeit wurden bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt.
Ergebnis der Umfrage vom 14. März bis zum 15. April 2013 zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem geplanten Umweltverwaltungsgesetz
These 1
„Befürworten Sie die vorgesehene Zusammenfassung der verschiedenen Gesetze und Regelungen in einem einzigen Landesumweltverwaltungsgesetz?
- Nein, es soll so bleiben wie es ist. - 14 %
- Ja, das befürworte ich. - 77 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 9 %
These 2
„Um den Informationsanspruch zu stärken, wird die informationspflichtige Stelle zu einer Beratung verpflichtet.“
- Finde ich gut. - 60 %
- Finde ich überflüssig. - 28 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 5 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 7 %
These 3
„Bei Anfragen zur Übermittlung von Informationen werden bei Landesbehörden keine Gebühren erhoben, wenn der Bearbeitungsaufwand geringfügig ist.“
- Finde ich gut. - 70 %
- Finde ich überflüssig. - 8 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 17 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 5 %
These 4
„Es wird eine gesetzliche Verpflichtung des Umweltministeriums geschaffen, einen Landesumweltzustandsbericht zu erstellen, der alle wichtigen Umweltdaten in über-sichtlicher Form enthält.“
- Finde ich gut. - 78 %
- Finde ich überflüssig. - 19 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 1 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 2 %
These 5
„Bekanntmachungen sollen künftig verstärkt auf den Internetseiten der Behörden erfolgen.“
- Finde ich gut. - 64 %
- Ich ziehe die traditionellen Formen der Bekanntmachung (Tageszeitungen, Staatsanzeiger, usw.) vor. - 30 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 6 %
These 6
„Die Beteiligungsrechte der Umweltverbände werden erweitert.“
- Finde ich gut. - 49 %
- Finde ich überflüssig. - 36 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 10 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 5 %
These 7
„Die Grundlagen der verfahrensvorgelagerten bzw. –begleitenden Umweltmediation werden als Option gesetzlich verankert.“
- Finde ich gut. - 49 %
- Finde ich überflüssig. - 24 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 11 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 16 %
These 8
„Die öffentliche Hand wird verpflichtet, sich in ihrem Wirkungskreis im Umweltbereich vorbildlich zu verhalten.“
- Finde ich gut. - 83 %
- Finde ich überflüssig. - 10 %
- Finde ich zu wenig weitgehend. - 6 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 1 %
These 9
„Führt Ihrer Meinung nach Rechtsvereinfachung und Vereinheitlichung zu einer höheren Transparenz staatlichen Handelns?“
- Nein. - 24 %
- Ja. - 69 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 7 %
These 10
„Sind Sie der Meinung, dass eine „bessere“ Öffentlichkeitsbeteiligung die Akzeptanz von Vorhaben erhöhen kann?“
- Nein. - 16 %
- Ja. - 82 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 2 %
These 11
„Stärkt ein „Mehr“ an Information Ihrer Auffassung nach das Vertrauen in das Han-deln der öffentlichen Hand?“
- Nein. - 19 %
- Ja. - 76 %
- Ich habe dazu keine Meinung. - 5%
These 12
„Bei bestimmten – im Gesetz schon definierten – umweltrelevanten Vorhaben soll schon vor Verfahrensbeginn im Rahmen einer abgestuften Regelung eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt werden: Handelt es sich um Vorhaben der öffentlichen Hand, ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. In Bezug auf private Vorhabenträger hat eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung stattzufinden, wenn das Vorhaben planfeststellungspflichtig ist. Ansonsten soll bei Vorhaben in privater Trägerschaft die Behörde darauf hinwirken, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird.“
- Ich finde die differenzierte Regelung gut. - 34 %
- Die Regelung sollte ganz gestrichen werden. Die bisherigen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind ausreichend. - 11 %
- Die Regelung ist zu weitgehend. Die zwingende Beteiligung sollte beschränkt werden auf umweltrelevante Vorhaben der öffentlichen Hand. Im Übrigen sollte nur eine Hinwirkungspflicht aufgestellt werden.- 10 %
- Ich finde die Regelung nicht weitgehend genug. Die Öffentlichkeit sollte bei allen umweltrelevanten Vorhaben privater wie öffentlicher Vorhabenträger zwingend beteiligt werden. - 43 %
- Ich habe keine Meinung. - 2 %
Stellungnahme Onlinebeteiligung Umweltverwaltungsgesetz (PDF)