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Umweltverwaltungsgesetz_597x176

1. Phase

Das geplante Umweltverwaltungsgesetz für Baden-Württemberg

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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beabsichtigt, das Umweltverwaltungsrecht des Landes zu vereinheitlichen, bürgerfreundlicher zu gestalten und inhaltlich zu modernisieren. Dazu sollen die bisherigen über verschiedene Landesgesetze verstreuten Regelungen zum Umweltverwaltungsrecht in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt werden.

Zum (Landes-)Umweltverwaltungsrecht zählen insbesondere die Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Strategischen Umweltprüfung, zum Umweltinformationsanspruch, zum Umweltschadensrecht und zur Anerkennung von Umweltverbänden. Nicht Gegenstand des geplanten Gesetzes sind die Fachgesetze zum Umweltschutz (beispielsweise im Boden- und Altlastenrecht, Abfallrecht und Wasserrecht).

Im Zentrum zahlreicher inhaltlicher Neuerungen stehen:

  • die Einführung einer frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben und
  • die stärkere Betonung des Umweltinformationsrechts als Grundlage für die effektive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen sowie
  • die Erweiterung der Beteiligungsrechte der Umweltverbände.

Hierzu hat das Umweltministerium Vorstellungen erarbeitet. Ein Gesetzentwurf wurde der Landesregierung noch nicht zur Zustimmung vorgelegt. In dieser frühen Phase des Gesetzgebungsverfahrens möchten wir nun die Eckpunkte des geplanten Gesetzes Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, vorstellen und Sie auffordern, uns Ihre Meinung dazu mitzuteilen.

Diese Einbeziehung von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes und weiteren interessierten Personen der Öffentlichkeit, in den Gesetzgebungsprozess als solchen, stellt eine verfahrenstechnische Neuheit im Gesetzgebungsprozess dar. Diese steht wie der Inhalt des Gesetzes selbst ganz im Zeichen einer verstärkten Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen. Wenn Sie mehr über diese verfahrenstechnische Neuheit und das bisher übliche Gesetzgebungsverfahren erfahren wollen, können Sie sich hier informieren.

Machen Sie mit!

  1. Informieren Sie sich über den Inhalt des Gesetzes anhand seiner Eckpunkte.
    Sie können sich in vier Bereichen über die Herausforderungen und Ziele informieren. Der Inhalt liegt auch als PDF-Dokument vor.
  2. Umfrage
    Gut 4 Wochen lang vom 14. März bis zum 15. April hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Hilfe eines kurzen Fragenkatalogs die Neuerungen des geplanten Gesetzes zu bewerten.
  3. Ihre Anregungen
    Im gleichen Zeitraum konnten Sie Anregungen und Vorschläge einbringen und mit anderen darüber diskutieren.

Bis zum 31. Januar 2014 konnten Sie den Gesetzentwurf zum Umweltverwaltungsgesetz kommentieren.