Wie läuft ein Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?
Von den ersten Überlegungen zu einem Gesetz bis zu seinem Inkrafttreten sind viele Zwischenschritte nötig und wichtige Hürden zu nehmen. So wird im zuständigen Ministerium ein erster Gesetzentwurf erarbeitet (Referentenentwurf), der mit den anderen betroffenen Ministerien besprochen wird. Anschließend berät der Ministerrat (Kabinett) über die Freigabe für die sogenannte Verbandsanhörung. Mit der Verbandsanhörung erhalten die Verbände (z.B. Umwelt- und Wirtschaftsverbände, kommunale Landesverbände) die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, insbesondere ihre Anregungen, Vorstellungen und Kritikpunkte zu äußern.
Auch nach diesem Schritt erfolgt eine Beratung im Ministerrat, der darüber entscheidet, ob der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden soll. Ist dies der Fall, berät der Landtag in zwei sogenannten Lesungen über das Gesetz, bringt eigene Vorstellungen ein und beschließt das Gesetz abschließend. Danach wird es im Gesetzblatt verkündet und tritt anschließend in Kraft.
Was ist neu an der frühen Beteiligung der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren?
Bislang erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit wie oben dargestellt also erst im Rahmen der sogenannten Verbandsanhörung, d. h. zu einem Zeitpunkt, an dem der Gesetzentwurf schon zwischen den Ministerien endgültig abgestimmt war. Beim Verfahren zum neuen Umweltverwaltungsgesetz soll nun erstmals schon vor der Verbandsanhörung die Öffentlichkeit – also alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Verbände und NGOs (non governmental organizations) – die Gelegenheit erhalten, Vorschläge, Vorstellungen und Änderungswünsche frühzeitig in ein Gesetzgebungsvorhaben einzubringen. Damit soll der Öffentlichkeit im Zeichen einer Politik des Gehörtwerdens früher und besser die Möglichkeit zur Meinungsäußerung und politischen Mitwirkung verschafft werden; eine Mitwirkung, von der sich die Landesregierung einen interessanten Input für die Gesetzgebung verspricht.