Die folgenden Anregungen, Vorstellungen und Wünsche wurden im Zusammenhang mit den Eckpunkten eines Umweltverwaltungsgesetzes geäußert.
Kommentare :
Sonstige Anregungen
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
7.
Kommentar von :mg@managecon.de
Großprojekte wie Bahnhöfe, Flughäfen, Umgehungsstrassen usw.
Wichtig bei der Planung von solchen Großprojekten, dass den Bürgern in einem frühen Stadium der Projekte aufgezeigt wird, wie die Biodiversität in der Region erhalten oder vielleicht sogar verbessert werden kann. Das würde den Bürgern das umweltbewusste Vorgehen der Planungsstellen aufzeigen und viel von den möglichen negativen Emotionen von
Wichtig bei der Planung von solchen Großprojekten, dass den Bürgern in einem frühen Stadium der Projekte aufgezeigt wird, wie die Biodiversität in der Region erhalten oder vielleicht sogar verbessert werden kann. Das würde den Bürgern das umweltbewusste Vorgehen der Planungsstellen aufzeigen und viel von den möglichen negativen Emotionen von manchen Gruppen der Bevölkerungen vermeiden. Evtl. sollten Mitglieder solcher Gruppen, die über das nötige Fachwissen verfügen, zusammen mit Umweltorganisationen (?) zur kreativen Ideensammlung hinzugezogen werden.
6.
Kommentar von :Ohne Name
Bürgerbeteiligung und dann?
Die Bereitstellung sachlicher Information zu geplanten Projekten (auch eines Gesetzentwurfes) ist erstrebenswert. Allerdings müssen dann auch alle betroffenen Dokumente verfügbar gemacht werden. Eine Reduzierung auf die "Struktur" ist bei weitem nicht ausreichend und die Befragung erscheint dann mehr als ein Alibi aber dient keiner echten
Die Bereitstellung sachlicher Information zu geplanten Projekten (auch eines Gesetzentwurfes) ist erstrebenswert. Allerdings müssen dann auch alle betroffenen Dokumente verfügbar gemacht werden. Eine Reduzierung auf die "Struktur" ist bei weitem nicht ausreichend und die Befragung erscheint dann mehr als ein Alibi aber dient keiner echten Bürgerbeteiligung.
Die "Bevorzugung" bestimmter Interessensverbände sollte in der Einbringung ihrer Bewertungen sollte jedoch unterbleiben. Stattdessen erscheint mir die frühzeitige Beteiligung aller erforderlichen Experten aus den betroffen Umweltbereichen sowie Wirtschaft, Verkehr, etc. mit einzubeziehen.
Im Übrigen ist zu befürchten dass die eine zu strikte Bürgerbeteiligung die Hürden für Projekte enorm steigen lässt und die Risiken für eine Realisierung hinsichtlich zeitlichem Verlauf und Kosten extrem erhöht werden.
Sollte also eine Möglichkeit gefunden werden um zukünftige Projekte zu verhindern oder frühzeitig zu blockieren ist man mit diesem Gesetzentwurf (oder besser gesagt mit den in diesem Portal verfügbar gemachter Struktur des Umweltverwaltungsgesetzes) auf dem richtigen Weg.
5.
Kommentar von :ohne Name 204
Kommentierung von Kommentaren
Zu den Ausführungen von Isabella Schröder möchte ich anmerken:
Klar sind Umweltverbände "Lobbyverbände". Diese betreiben aber Lobbyismus für die Umwelt. Da kenne ich ganz andere Verbände, die für weniger ethische Zwecke "Lobbyismus" betreiben. Falls es bei den Umweltverbänden auch "schwarze Schafe" geben sollte - wie überall - dann ist dies
Zu den Ausführungen von Isabella Schröder möchte ich anmerken:
Klar sind Umweltverbände "Lobbyverbände". Diese betreiben aber Lobbyismus für die Umwelt. Da kenne ich ganz andere Verbände, die für weniger ethische Zwecke "Lobbyismus" betreiben. Falls es bei den Umweltverbänden auch "schwarze Schafe" geben sollte - wie überall - dann ist dies durch das geforderte gemischte Gremium von Experten aus dem Umweltministerium, Nichregierungsorganisationen und freien Wissenschaftlern "im Griff" zu halten. Aber: Nichts ist perfekt! Wir können uns dem Ideal immer nur anzunähern versuchen. Evolution ist ein Prozess!
Zu Johannes R. möchte ich anmerken:
Wo ist der Beweis, dass eine stärkere Bürgerbeteiligung kontraproduktiv ist und mit dieser keine zukunftsweisenden Projekte umgesetzt werden könnten? Das berühmte "Stammtischargument". Mit und ohne Bürgerbeteiligung können "schlechte Gesetze" herauskommen. Leider! Aber: Je mehr etwas und das auch frühzeitig genug bereits in der Planungsphase in der Öffentlichkeit diskutiert wird, desto höher ist die Chance, dass sich bessere Lösungen durchsetzen. Unsere Parlamentarier sind auch nicht "allwissend". Manchmal sind sie noch nicht einmal "neutral", sondern sogar selbst im Dienste von Lobbyisten. Ob über die "rein parlamentarische Variante" deshalb immer die beste Lösung herauskommt, ist deshalb anzuzweifeln.
4.
Kommentar von :ohne Name 199
Bürgerbeteiligung
Andere Bundesländer wie Rheinland/Pfalz oder Bayern haben längst eine andere Kultur der Bürgerbeteiligung eingeführt. Ganz zu schweigen von unseren nachbarn in der Schweiz und in Österreich.
Es lohnt sich auch für Baden-Württemberg über die Grenzen zu schauen.
Die Landesregierung hat also in den beiden vor uns liegenden Jahren noch einige
Andere Bundesländer wie Rheinland/Pfalz oder Bayern haben längst eine andere Kultur der Bürgerbeteiligung eingeführt. Ganz zu schweigen von unseren nachbarn in der Schweiz und in Österreich.
Es lohnt sich auch für Baden-Württemberg über die Grenzen zu schauen.
Die Landesregierung hat also in den beiden vor uns liegenden Jahren noch einige Aufgaben vor sich.
3.
Kommentar von :Johannes R.
Zweischneidiges Schwert
Eine erhöhte Beteiligung des Bürgers an der Gesetzgebung sollte eigentlich positiv sein, ist es aber meistens nicht, weil hier oftmals "Stammtischgerede" ins Spiel kommt. Irgend jemand tut sich als "Vordenker" hervor und am Ende wird dies dann als Meinung übernommen. Erfahrungsgemäß ist diese vox populi kontraproduktiv, da oftmals zukunftsträchtige
Eine erhöhte Beteiligung des Bürgers an der Gesetzgebung sollte eigentlich positiv sein, ist es aber meistens nicht, weil hier oftmals "Stammtischgerede" ins Spiel kommt. Irgend jemand tut sich als "Vordenker" hervor und am Ende wird dies dann als Meinung übernommen. Erfahrungsgemäß ist diese vox populi kontraproduktiv, da oftmals zukunftsträchtige Vorhaben abgelehnt werden. Ich begrüße es, wenn mehr Information zu den geplanten Gesetzen herausgegeben werden, halte jedoch eine Beteiligung per Abstimmung für problematisch.
2.
Kommentar von :Ohne Name
Umweltverwaltungsgesetz
Auch ich wünsche mir, dass zusätzlich zu der aufgearbeiteten/zusammenfassenden Version der Gesetztesentwurf ins Internet gestellt wird. Dann sind auch die Fragen in der Umfrage nicht aus dem Kontext gerissen und der Bürger kann sich ohne "Zensur" informieren.
Zu "vorbildlichem Verhalten" wie im Gesetz gefordert:
Wer definiert denn was
Auch ich wünsche mir, dass zusätzlich zu der aufgearbeiteten/zusammenfassenden Version der Gesetztesentwurf ins Internet gestellt wird. Dann sind auch die Fragen in der Umfrage nicht aus dem Kontext gerissen und der Bürger kann sich ohne "Zensur" informieren.
Zu "vorbildlichem Verhalten" wie im Gesetz gefordert:
Wer definiert denn was vorbildliches Verhalten ist?
Die Umweltverbände?
Damit wären wir schon beim nächsten Punkt:
Ich halte eine vermehrte Beteiligung von Umweltverbänden für problematisch. Vielleicht liegt dies aber auch daran, dass nicht ersichtlich ist, wie genau das aussehen soll.
Umweltverbände sind Lobbyverbände, die leider nicht nur selbstlos im Sinne der Umwelt handeln. Ein Expertengremium, das neueste wissenschaftliche Erkenntnisse auswertet und die Konkrete Fragestellung von allen Seiten und in ihrer Gesamtheit betrachtet wäre meiner Meinung nach sinnvoller.
1.
Kommentar von :Ohne Name
Umweltverwaltungsgesetz
Entschuldigen Sie bitte, Sie stellen in das Internet nicht den Gesetzesentwurf sondern nur eine Beschreibung der Ziele. Das halte ich für Volksverdummung.
Kommentar vom Moderator
Baden-Württemberg
Nachricht des Umweltministeriums zum Thema „Einstellen eines Gesetzentwurfes“
Das Umweltministerium hat beim Umweltverwaltungsgesetz bewusst zu diesem sehr frühen Zeitpunkt die Öffentlichkeit einbezogen, zu dem der Meinungsfindungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt somit auch noch kein in der Landesregierung abgestimmter Entwurf des Gesetzes vor. Dies eröffnet auf der einen Seite für
Das Umweltministerium hat beim Umweltverwaltungsgesetz bewusst zu diesem sehr frühen Zeitpunkt die Öffentlichkeit einbezogen, zu dem der Meinungsfindungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt somit auch noch kein in der Landesregierung abgestimmter Entwurf des Gesetzes vor. Dies eröffnet auf der einen Seite für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Anregungen, Ideen und Meinungen zu einem Zeitpunkt in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, zu dem die Regelungen innerhalb der Landesregierung noch diskutiert werden. Die Beteiligung in dieser sehr frühen Phase, in der der Abstimmungsprozess noch andauert, führt zugleich allerdings auch dazu, dass noch mit allgemeinen Informationen, hier mit den Eckpunkten für ein neues Umweltverwaltungsgesetz, gearbeitet werden muss. Die Veröffentlichung von Detailregelungen, wie sie zum Beispiel in einem Gesetzentwurf enthalten sind, können den derzeit noch sehr dynamischen Charakter dieses Prozesses nicht abbilden. Nach Abstimmung innerhalb der Landesregierung wird ein Gesetzentwurf vom Ministerrat (Kabinett) zur Anhörung der Verbände freigegeben (näheres siehe unsere „Informationen zur frühen Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren“). Im Rahmen dieser Anhörung wird der Entwurf in der 2. Säule des Beteiligungsportals eingestellt und kann dort dann auch von Bürgerinnen und Bürgern direkt kommentiert werden. Abschließend weisen wir nochmals daraufhin, dass wir Hinweise und Vorschläge zum Inhalt des Gesetzes nicht direkt beantworten, sondern nach Auswertung aller Kommentierungen die Ergebnisse online stellen und dabei zugleich erläutern, wie mit Ihren Hinweisen und Vorschlägen verfahren wurde.
Ministerium
: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kommentare : Sonstige Anregungen
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Großprojekte wie Bahnhöfe, Flughäfen, Umgehungsstrassen usw.
Wichtig bei der Planung von solchen Großprojekten, dass den Bürgern in einem frühen Stadium der Projekte aufgezeigt wird, wie die Biodiversität in der Region erhalten oder vielleicht sogar verbessert werden kann. Das würde den Bürgern das umweltbewusste Vorgehen der Planungsstellen aufzeigen und viel von den möglichen negativen Emotionen von
Wichtig bei der Planung von solchen Großprojekten, dass den Bürgern in einem frühen Stadium der Projekte aufgezeigt wird, wie die Biodiversität in der Region erhalten oder vielleicht sogar verbessert werden kann. Das würde den Bürgern das umweltbewusste Vorgehen der Planungsstellen aufzeigen und viel von den möglichen negativen Emotionen von manchen Gruppen der Bevölkerungen vermeiden. Evtl. sollten Mitglieder solcher Gruppen, die über das nötige Fachwissen verfügen, zusammen mit Umweltorganisationen (?) zur kreativen Ideensammlung hinzugezogen werden.
Bürgerbeteiligung und dann?
Die Bereitstellung sachlicher Information zu geplanten Projekten (auch eines Gesetzentwurfes) ist erstrebenswert. Allerdings müssen dann auch alle betroffenen Dokumente verfügbar gemacht werden. Eine Reduzierung auf die "Struktur" ist bei weitem nicht ausreichend und die Befragung erscheint dann mehr als ein Alibi aber dient keiner echten
Die Bereitstellung sachlicher Information zu geplanten Projekten (auch eines Gesetzentwurfes) ist erstrebenswert. Allerdings müssen dann auch alle betroffenen Dokumente verfügbar gemacht werden. Eine Reduzierung auf die "Struktur" ist bei weitem nicht ausreichend und die Befragung erscheint dann mehr als ein Alibi aber dient keiner echten Bürgerbeteiligung.
Die "Bevorzugung" bestimmter Interessensverbände sollte in der Einbringung ihrer Bewertungen sollte jedoch unterbleiben. Stattdessen erscheint mir die frühzeitige Beteiligung aller erforderlichen Experten aus den betroffen Umweltbereichen sowie Wirtschaft, Verkehr, etc. mit einzubeziehen.
Im Übrigen ist zu befürchten dass die eine zu strikte Bürgerbeteiligung die Hürden für Projekte enorm steigen lässt und die Risiken für eine Realisierung hinsichtlich zeitlichem Verlauf und Kosten extrem erhöht werden.
Sollte also eine Möglichkeit gefunden werden um zukünftige Projekte zu verhindern oder frühzeitig zu blockieren ist man mit diesem Gesetzentwurf (oder besser gesagt mit den in diesem Portal verfügbar gemachter Struktur des Umweltverwaltungsgesetzes) auf dem richtigen Weg.
Kommentierung von Kommentaren
Zu den Ausführungen von Isabella Schröder möchte ich anmerken: Klar sind Umweltverbände "Lobbyverbände". Diese betreiben aber Lobbyismus für die Umwelt. Da kenne ich ganz andere Verbände, die für weniger ethische Zwecke "Lobbyismus" betreiben. Falls es bei den Umweltverbänden auch "schwarze Schafe" geben sollte - wie überall - dann ist dies
Zu den Ausführungen von Isabella Schröder möchte ich anmerken:
Klar sind Umweltverbände "Lobbyverbände". Diese betreiben aber Lobbyismus für die Umwelt. Da kenne ich ganz andere Verbände, die für weniger ethische Zwecke "Lobbyismus" betreiben. Falls es bei den Umweltverbänden auch "schwarze Schafe" geben sollte - wie überall - dann ist dies durch das geforderte gemischte Gremium von Experten aus dem Umweltministerium, Nichregierungsorganisationen und freien Wissenschaftlern "im Griff" zu halten. Aber: Nichts ist perfekt! Wir können uns dem Ideal immer nur anzunähern versuchen. Evolution ist ein Prozess!
Zu Johannes R. möchte ich anmerken:
Wo ist der Beweis, dass eine stärkere Bürgerbeteiligung kontraproduktiv ist und mit dieser keine zukunftsweisenden Projekte umgesetzt werden könnten? Das berühmte "Stammtischargument". Mit und ohne Bürgerbeteiligung können "schlechte Gesetze" herauskommen. Leider! Aber: Je mehr etwas und das auch frühzeitig genug bereits in der Planungsphase in der Öffentlichkeit diskutiert wird, desto höher ist die Chance, dass sich bessere Lösungen durchsetzen. Unsere Parlamentarier sind auch nicht "allwissend". Manchmal sind sie noch nicht einmal "neutral", sondern sogar selbst im Dienste von Lobbyisten. Ob über die "rein parlamentarische Variante" deshalb immer die beste Lösung herauskommt, ist deshalb anzuzweifeln.
Bürgerbeteiligung
Andere Bundesländer wie Rheinland/Pfalz oder Bayern haben längst eine andere Kultur der Bürgerbeteiligung eingeführt. Ganz zu schweigen von unseren nachbarn in der Schweiz und in Österreich. Es lohnt sich auch für Baden-Württemberg über die Grenzen zu schauen. Die Landesregierung hat also in den beiden vor uns liegenden Jahren noch einige
Andere Bundesländer wie Rheinland/Pfalz oder Bayern haben längst eine andere Kultur der Bürgerbeteiligung eingeführt. Ganz zu schweigen von unseren nachbarn in der Schweiz und in Österreich.
Es lohnt sich auch für Baden-Württemberg über die Grenzen zu schauen.
Die Landesregierung hat also in den beiden vor uns liegenden Jahren noch einige Aufgaben vor sich.
Zweischneidiges Schwert
Eine erhöhte Beteiligung des Bürgers an der Gesetzgebung sollte eigentlich positiv sein, ist es aber meistens nicht, weil hier oftmals "Stammtischgerede" ins Spiel kommt. Irgend jemand tut sich als "Vordenker" hervor und am Ende wird dies dann als Meinung übernommen. Erfahrungsgemäß ist diese vox populi kontraproduktiv, da oftmals zukunftsträchtige
Eine erhöhte Beteiligung des Bürgers an der Gesetzgebung sollte eigentlich positiv sein, ist es aber meistens nicht, weil hier oftmals "Stammtischgerede" ins Spiel kommt. Irgend jemand tut sich als "Vordenker" hervor und am Ende wird dies dann als Meinung übernommen. Erfahrungsgemäß ist diese vox populi kontraproduktiv, da oftmals zukunftsträchtige Vorhaben abgelehnt werden. Ich begrüße es, wenn mehr Information zu den geplanten Gesetzen herausgegeben werden, halte jedoch eine Beteiligung per Abstimmung für problematisch.
Umweltverwaltungsgesetz
Auch ich wünsche mir, dass zusätzlich zu der aufgearbeiteten/zusammenfassenden Version der Gesetztesentwurf ins Internet gestellt wird. Dann sind auch die Fragen in der Umfrage nicht aus dem Kontext gerissen und der Bürger kann sich ohne "Zensur" informieren. Zu "vorbildlichem Verhalten" wie im Gesetz gefordert: Wer definiert denn was
Auch ich wünsche mir, dass zusätzlich zu der aufgearbeiteten/zusammenfassenden Version der Gesetztesentwurf ins Internet gestellt wird. Dann sind auch die Fragen in der Umfrage nicht aus dem Kontext gerissen und der Bürger kann sich ohne "Zensur" informieren.
Zu "vorbildlichem Verhalten" wie im Gesetz gefordert:
Wer definiert denn was vorbildliches Verhalten ist?
Die Umweltverbände?
Damit wären wir schon beim nächsten Punkt:
Ich halte eine vermehrte Beteiligung von Umweltverbänden für problematisch. Vielleicht liegt dies aber auch daran, dass nicht ersichtlich ist, wie genau das aussehen soll.
Umweltverbände sind Lobbyverbände, die leider nicht nur selbstlos im Sinne der Umwelt handeln. Ein Expertengremium, das neueste wissenschaftliche Erkenntnisse auswertet und die Konkrete Fragestellung von allen Seiten und in ihrer Gesamtheit betrachtet wäre meiner Meinung nach sinnvoller.
Umweltverwaltungsgesetz
Entschuldigen Sie bitte, Sie stellen in das Internet nicht den Gesetzesentwurf sondern nur eine Beschreibung der Ziele. Das halte ich für Volksverdummung.
Nachricht des Umweltministeriums zum Thema „Einstellen eines Gesetzentwurfes“
Das Umweltministerium hat beim Umweltverwaltungsgesetz bewusst zu diesem sehr frühen Zeitpunkt die Öffentlichkeit einbezogen, zu dem der Meinungsfindungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt somit auch noch kein in der Landesregierung abgestimmter Entwurf des Gesetzes vor. Dies eröffnet auf der einen Seite für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Anregungen, Ideen und Meinungen zu einem Zeitpunkt in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, zu dem die Regelungen innerhalb der Landesregierung noch diskutiert werden. Die Beteiligung in dieser sehr frühen Phase, in der der Abstimmungsprozess noch andauert, führt zugleich allerdings auch dazu, dass noch mit allgemeinen Informationen, hier mit den Eckpunkten für ein neues Umweltverwaltungsgesetz, gearbeitet werden muss. Die Veröffentlichung von Detailregelungen, wie sie zum Beispiel in einem Gesetzentwurf enthalten sind, können den derzeit noch sehr dynamischen Charakter dieses Prozesses nicht abbilden. Nach Abstimmung innerhalb der Landesregierung wird ein Gesetzentwurf vom Ministerrat (Kabinett) zur Anhörung der Verbände freigegeben (näheres siehe unsere „Informationen zur frühen Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren“). Im Rahmen dieser Anhörung wird der Entwurf in der 2. Säule des Beteiligungsportals eingestellt und kann dort dann auch von Bürgerinnen und Bürgern direkt kommentiert werden.
Abschließend weisen wir nochmals daraufhin, dass wir Hinweise und Vorschläge zum Inhalt des Gesetzes nicht direkt beantworten, sondern nach Auswertung aller Kommentierungen die Ergebnisse online stellen und dabei zugleich erläutern, wie mit Ihren Hinweisen und Vorschlägen verfahren wurde.