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Änderung des Landesglücksspielgesetzes

Eine Mitarbeiterin der Spielbank Stuttgart greift beim Spiel Roulette nach einer Kugel, die auf Rot liegt. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Glücksspiel

Änderung des Landesglücksspielgesetzes

Ziel der Gesetzesänderung ist die Anpassung des Landesglücksspielgesetzes an den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Umgesetzt werden soll für den Bereich Sportwetten der Übergang von einem Auswahlverfahren mit einer zahlenmäßigen Begrenzung der Konzessionen zu einem Erlaubnisverfahren.

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesglücksspielgesetzes an den zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, welcher den Übergang von einem Auswahlverfahren zu einem Erlaubnisverfahren für den Bereich der Sportwetten vorsieht. Dementsprechend wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das bisherige Zulassungsverfahren für terrestrische Wettvermittlungsstellen an die geänderte Rechtslage angepasst, während die inhaltlichen Anforderungen, die ein Antragsteller erfüllen muss, nahezu unverändert bleiben.

Wesentliche Änderungen des Landesglücksspielgesetzes

  • Die Deckelung der Zahl der Wettvermittlungsstellen pro Konzessionär wird aufgehoben. Die Begrenzung der Wettvermittlungsstellen erfolgt nunmehr durch die Vorgabe von Mindestabständen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Sporteinrichtungen.
  • Um möglichst schnell einen rechtmäßigen Zustand herzustellen und somit einen effektiven Vollzug zu gewährleisten, sind die Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht von solchen Wettvermittlungsstellen einzuhalten, die bereits vor der Freigabe zur Anhörung gewerberechtlich angemeldet waren und betrieben wurden. Erfolgt nach diesem Zeitpunkt ein Betreiberwechsel oder soll eine Wettvermittlungsstelle in einer neuen Örtlichkeit errichtet werden, ist die Abstandsvorgabe dagegen einzuhalten.
  • Für den Fall, dass hierdurch die nach dem Glücksspielstaatsvertrag geforderte Begrenzung des Angebotes nicht erreicht werden kann beziehungsweise eine zukünftige Entwicklung zu einer erheblichen Steigerung der Zahl der Wettvermittlungsstellen führt, sieht der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung vor, die es erlaubt, zusätzlich Mindestabstände zwischen Wettvermittlungsstellen vorzugeben.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 30. April 2020, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes

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1. Kommentar von :ohne Name 5894

Glückspiel liberalisieren mit großflächiger Suchtprävention

Das Glücksspiel sollte komplett liberalisiert und dem staatlichen Monopol entzogen werden. Die Teilnahme an einem Glücksspiel ist zuvörderst eine freie, individuelle Entscheidung.
Für suchtgefährdete Personen sollten umfangreichere Hilfeangebot zur Verfügung gestellt werden.

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