Das Finanzministerium hat in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium zu dem eingegangenen Kommentar Stellung genommen.
Das Leasingmodell soll sich zunächst auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne (Fahrräder und Pedelecs) beschränken, da hierdurch der schnellstmögliche Einstieg in das Modell gewährleistet wird und dies eine direkte Umsetzung des Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder "Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern" vom 23. November 2012 darstellt. Entsprechende Anbieter von Fahrrädern und Pedelecs sind bereits auf dem Markt etabliert. Eine Ausweitung auf Zweiräder, die elektrisch unterstützt oder angetrieben über 25 km/h fahren, ist derzeit noch nicht angedacht.