Online-Kommentierung
Im Besoldungsrecht und in anderen Bereichen des Dienstrechts hat sich an verschiedenen Stellen ein Anpassungsbedarf ergeben. Der beiliegende Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Rechtsänderungen.
Im Besoldungsrecht und in anderen Bereichen des Dienstrechts hat sich an verschiedenen Stellen ein Anpassungsbedarf ergeben. Der beiliegende Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Rechtsänderungen.
Kommentare : Änderung Landesbesoldungsgesetz
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Fahrräder/Pedelec/E-Roller
Im Prinzip gefällt mir die Idee. Ich würde sie aber noch auf andere E-Mobile erweitern.Zum Beispiel dieser kleine Roller. Er wiegt 12 kg und kann im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden: [Link entfernt] Das spart auf kurzen Wegen Arbeitszeit und macht sicher auch Spaß.Auch größere E-Roller sollten in Betracht gezogen werden. Zumindest für die
Im Prinzip gefällt mir die Idee. Ich würde sie aber noch auf andere E-Mobile erweitern.Zum Beispiel dieser kleine Roller. Er wiegt 12 kg und kann im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden: [Link entfernt] Das spart auf kurzen Wegen Arbeitszeit und macht sicher auch Spaß.Auch größere E-Roller sollten in Betracht gezogen werden. Zumindest für die berufliche Nutzung. Damit läßt sich mehr und angenehmer transportieren, als mit Fahrrädern. Mit geringerer Verschmutzungsgefahr für die Bekleidung. So was zum Beispiel: [Link entfernt]
Das soll natürlich keine Werbung sein.
Stellungnahme des Finanzministeriums/Verkehrsministeriums
Das Leasingmodell soll sich zunächst auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne (Fahrräder und Pedelecs) beschränken, da hierdurch der schnellstmögliche Einstieg in das Modell gewährleistet wird und dies eine direkte Umsetzung des Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder „Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern“ vom
Das Leasingmodell soll sich zunächst auf Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne (Fahrräder und Pedelecs) beschränken, da hierdurch der schnellstmögliche Einstieg in das Modell gewährleistet wird und dies eine direkte Umsetzung des Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder „Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern“ vom 23. November 2012 darstellt. Entsprechende Anbieter von Fahrrädern und Pedelecs sind bereits auf dem Markt etabliert. Eine Ausweitung auf Zweiräder, die elektrisch unterstützt oder angetrieben über 25 km/h fahren, ist derzeit noch nicht angedacht.
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