Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes soll die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, die Zuständigkeit für den Vollzug von den Stadt- und Landkreisen auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen.

Mit der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes soll die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, die Zuständigkeit für den Vollzug von den Stadt- und Landkreisen auf die Industrie- und Handelskammern zu übertragen.
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