Der Gesetzentwurf zielt auf den Erhalt eines vielfältigen und differenzierten Schulangebots auch in der Fläche Baden-Württembergs ab. Die Kriterien, die eine regionale Schulentwicklung auslösen und gegebenenfalls zur Schließung einer weiterführenden Schule führen, sollen angepasst werden: Zukünftig soll bei der Prüfung, ob die für den Fortbestand einer Schule geforderte Mindestgröße erreicht wurde, nicht mehr allein die Zahl der Anmeldungen in Klasse 5, sondern die durchschnittliche Zahl der Schüler in den Klassenstufen 5 bis 9 herangezogen werden.
Außerdem müsste bei der Entscheidung berücksichtigt werden, inwieweit die jeweilige Schule eine positive Perspektive hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen besitzt, beziehungsweise inwieweit ein nach Bildungsgang und Schulabschluss entsprechendes Schulangebot einer öffentlichen Schule in der betreffenden Region oder in zumutbarer Entfernung besteht.
Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 12. September 2019, 17:00 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden dieser Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)