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Direkte Demokratie

Die Fraktion der AfD will mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass die politischen Strukturen im Land stärker demokratisiert werden und die legislativen Entscheidungen eine höhere demokratische Legitimation erhalten.

Die direkte Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg soll gestärkt werden. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD eine Ausweitung der thematischen Reichweite von Volksbegehren und Volksabstimmung auf fiskalpolitische Sachfragen, die Senkung der Quoren für Volksantrag und Volksbegehren, das Entfallen des Volksabstimmungsquorums und die Verlängerung der Fristen für das Volksbegehren vor. Zudem sollen obligatorische Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen und fiskalpolitisch bedeutsame Beschlüsse des Landtags (obligatorische Referenden) sowie durch ein Begehren von Gemeinden oder Bürgern ausgelöste Volksabstimmungen über alle anderen Beschlüsse des Landtages (fakultative Referenden) eingeführt werden.

Sie können den Gesetzentwurf herunterladen. Die angeschriebenen Verbände haben bis zum 20. März 2018 Gelegenheit, zu dem Entwurf gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion.

Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg der Fraktion der AfD (PDF)

Parlamentsdokumentation zum Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Demokratiestärkungsgesetz) der AfD

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