Anhörung

Verbindliche Grundschulempfehlung

Ziel des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion ist die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung. Demnach soll die Grundschule zukünftig wieder eine diesbezügliche Empfehlung aussprechen, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule der gewünschten Schulart ist.

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Ziel des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion ist die Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung. Demnach soll die Grundschule – neben der Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule – zukünftig wieder eine diesbezügliche Empfehlung aussprechen, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule der gewünschten Schulart ist. Liegt keine entsprechende Grundschulempfehlung vor, soll es die Möglichkeit geben, durch Bestehen einer Prüfung an einer Schule der gewünschten Schulart aufgenommen zu werden.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs verweist die FDP/DVP Fraktion darauf, dass sich die Sitzenbleiberquoten in den Klassen 5, 6 und 7 der Gymnasien und Realschulen nach der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung im Jahr 2012 verdreifacht beziehungsweise verfünffacht hätten und sich in der Folge auf diesem besorgniserregend hohen Niveau gehalten hätten. Gleichzeitig seien die baden-württembergischen Schülerleistungen im Bundesvergleich in dramatischer Weise eingebrochen. Anders als Baden-Württemberg hätten Bayern, Sachsen und Thüringen aber ihre Spitzenpositionen insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften und der Mathematik erfolgreich verteidigen können. Diese drei Bundesländer verfügen nicht nur über ein vielfältiges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4.

Nach Überzeugung der FDP/DVP Fraktion erleichtere eine verbindliche Grundschulempfehlung die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen in erheblichem Maß. Ihr komme deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit eines vielfältigen und differenzierten Schulsystems insgesamt zu. Dieses sei die entscheidende Voraussetzung dafür, jedem Schüler beziehungsweise jeder Schülerin das passende und somit bestmögliche Bildungsangebot zuteilwerden zu lassen. Die von der derzeitigen grün-schwarzen Landesregierung eingeführte Plicht zur Vorlage der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, müsse aber angesichts des dringenden Handlungsbedarfs als nicht ausreichend angesehen werden. Gleiches gelte für die Planungen der Kultusministerin, dass der weiterführenden Schule nach dem Vorbild Bayerns zentrale Angaben zum anzumeldenden Schüler vorgelegt werden müssten. Offensichtlich könnten sich die Koalitionspartner in der grün-schwarzen Landesregierung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen nicht auf ein konsequentes Vorgehen in der Frage der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung einigen. Deshalb und da für die Umsetzung des Vorhabens mit einigem zeitlichen Vorlauf gerechnet werden müsse, habe die FDP/DVP Fraktion den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Sie können den Gesetzentwurf der Fraktion FDP/DVP bis zum 5. Februar 2020, 17 Uhr, kommentieren. Die Kommentare werden der Fraktion zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Landtag BW: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

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