Polizei

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes angepasst und ergänzt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. April 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

7. Kommentar von :Ohne Name

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden! Geht‘s eigentlich noch!?! Das geht garnicht. Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat! Wir

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden!
Geht‘s eigentlich noch!?!
Das geht garnicht.

Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat!

Wir brauchen Transparenz und eine funktionierende Demokratie

19. Kommentar von :Ohne Name

DPolGBW

Um Bürger zu schützen bedarf es nicht mehr Kontrolle, sondern Aufklärung und Bildung.
Freiheit stirbt mit Sicherheit.

39. Kommentar von :Ohne Name

Zur Anpassung des Polizeigesetztes

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger

Ich habe große Bedenken, dass wir uns auf dem Wege zur totalen Willkür und Überwachung befinden. Die Begriffe bezüglich der Möglichkeiten, wann und in welchem Umfang jemand überwacht, kontrolliert und letztlich beschuldigt werden kann, sind vollkommen undefiniert. Es ist am Ende der Einschätzung der Polizei überlassen, wie sie die Rechte der Bürger wahren möchte. Dazu darf keine Polizeibehörde befugt werden, sonst sind wir irgendwann in ständiger Angst, uns verdächtig zu machen. Das ist das Aus unserer Demokratischen Verfassung und unseres Rechtsstaates!! Stoppt das Vorhaben und schützt unsere Freiheit!

20. Kommentar von :Ohne Name

Polizeistaat, nein! Danke!

In Zeiten, in denen Demonstrationen unter dem Deckmantel "Corona" verboten werden, auch wenn es Ein-Personen-Mahnwachen sind, die AFD schwärmt wie viele ihrer Mitglieder bei Bund und Polizei zu finden sind, NSU2.0, Hannibal Komplex, Nordkreuz und rechte Terrorzellen ausgehoben werden, in denen verschiedenste Beamte involviert sind, Rechte als

In Zeiten, in denen Demonstrationen unter dem Deckmantel "Corona" verboten werden, auch wenn es Ein-Personen-Mahnwachen sind, die AFD schwärmt wie viele ihrer Mitglieder bei Bund und Polizei zu finden sind, NSU2.0, Hannibal Komplex, Nordkreuz und rechte Terrorzellen ausgehoben werden, in denen verschiedenste Beamte involviert sind, Rechte als verwirrte Einzeltäter dargestellt werden und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber dem Polizeiapparat gleich null geht, ist die Verschärfung des Polizei - Gesetztes sowie die Einführung des Bußgeldkatalog der Polizei ein ganz falscher Weg.
Nicht mehr Kontrollen gegenüber der Bevölkerung muss es geben, sondern sehr dringend viel mehr Kontrollen innerhalb der Polizei.
Es braucht polizeiunabhängige Instanzen, die Fälle von Machtmissbrauch im Amt, (Dessau etc.) und gewalttätige Demonstrationseinsätze sowie allgemein unverhältnismäßige Einsätze und Gewalttaten der Polizei untersucht.
Die Kennzeichnung aller Polizisten und die Untersuchung von gewaltausübenden Polizisten muss unbedingt möglich sein. Der Einsatz von Bodycams ist zu unterlassen. Immer wenn es um Gewalt vonseiten der Polizei geht, sind diese plötzlich nicht eingeschalten gewesen.
Jegliche öffentliche Kritik an Einsätzen und die Reaktionen der Polizei darauf sowie die Untätigkeit der Polizei auf ihre eigenen Leute zu reagieren, zeigt, dass die Polizei schon längst nicht mehr demokratische Rechte durchsetzten will und zum Schutze der Bevölkerung da ist, sondern eben genau das Gegenteil eintritt und sie versucht immer mehr Macht zu bekommen und auszuüben.
Ich sage NEIN!!! zum Leben in einem Polizeistaat.

29. Kommentar von :Ohne Name

Gegen die Anpassung des Polizeigesetzes

Definitiv GEGEN die Neuerungen!

17. Kommentar von :Ohne Name

Keine Anpassung des Polizeigesetzes

Sehr geehrte Gesetzmachende es ist nicht demokratisch, Gesetze anzupassen, wie es beliebt, ohne die Bürger*innen darüber ausreichend in Kenntnis zu setzen und deren Grundrechte in einem Maße zu beschneiden, dass es bedrohlich erinnert an vergangene Zeiten Sei es das 3. Reich oder die DDR Überwachung und zu viel Staatsmacht führen zu Missbrauch

Sehr geehrte Gesetzmachende
es ist nicht demokratisch, Gesetze anzupassen, wie es beliebt, ohne die Bürger*innen darüber ausreichend in Kenntnis zu setzen und deren Grundrechte in einem Maße zu beschneiden, dass es bedrohlich erinnert an vergangene Zeiten
Sei es das 3. Reich oder die DDR
Überwachung und zu viel Staatsmacht führen zu Missbrauch und Autokratien, wenn nicht sogar zu Diktaturen
Ich möchte in einer echten DEMOKRATIE leben und fordere Sie deshalb auf, keine weiteren 'Anpassungen' zu veranlassen.
Schlimm genug, dass es das Gesetz überhaupt gibt.
Es hat nichts in einer Demokratie und in einem 'Rechtsstaat' verloren.

4. Kommentar von :Ohne Name

Verschärfung nicht notwendig!

Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar. Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch

Die Verschärfung des Polizeigesetz ist nicht notwendig und stellt unnötige Eingriffe in die Grundrechte der Bevölkerung dar.

Das NoPolGBW Bündnis (nopolgbw.org) und die Piratenpartei (bw-trojaner.de) weisen darauf schon seit 2018 hin. Bereits 2017 hieß es, dass die Landesregierung ans verfassungsrechtliche Limit ginge, wieso dann jetzt noch eine Verschärfung? Zumal die vorhandenen Befugnisse kaum genutzt werden?

6. Kommentar von :Ohne Name

Polizeigesetz zu Corona?

Das Polizeigesetz zu verabschieden, während quasi jeglicher öffentlicher Widerstand verboten ist, hätte zu recht einen höchst bitteren Beigeschmack und würde die Legitimität der gesetzlichen Grundlage polizeilichen Handelns massiv untergraben.

10. Kommentar von :Ohne Name

Polizei dein Freund und Helfer?

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit nur den Unmut der Bürger. Wohin das dann führt möchte ich mir gar nicht ausdenken. "Die Polizei dein Freund und Helfer", dahin sollten wir endlich wieder kommen.

23. Kommentar von :Ohne Name

Nicht in diesen Zeiten

Ich halte es für eine schlechte Idee ein solches Gesetz in Zeiten, in denen sich die öffentliche Berichterstattung auf ein Thema reduziert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist, durchdrücken zu wollen. Dadurch wird eine öffentliche Debatte verhindert und die Bürger können nur sehr eingeschränkt gegen dieses Gesetz protestieren. Da die

Ich halte es für eine schlechte Idee ein solches Gesetz in Zeiten, in denen sich die öffentliche Berichterstattung auf ein Thema reduziert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist, durchdrücken zu wollen. Dadurch wird eine öffentliche Debatte verhindert und die Bürger können nur sehr eingeschränkt gegen dieses Gesetz protestieren.

Da die Änderung des Polizeigesetzes alles andere als dringen ist, sollte das Gesetz erst nach dem Ende der derzeitigen Krise in den Landtag eingebracht werden.