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Anpassung des Polizeigesetzes

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)

Polizei

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie (EU) 2016/680 für den polizeilichen Bereich umgesetzt werden. Hierzu werden das Polizeigesetz für Baden-Württemberg und die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes an die Anforderungen der Richtlinie angepasst und um die erforderlichen Neuregelungen ergänzt.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Notwendige Vorschriften sollen geschaffen werden, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates für die Polizei in Baden-Württemberg umzusetzen.

Das Polizeigesetz soll an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungs­gerichts vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtgesetz sowie vom 18. Dezember 2018 zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme angepasst werden.

Durch die Schaffung neuer oder ausdrücklicher polizeilicher Rechtsgrundlagen sollen Gefahren, etwa des internationalen Terrorismus oder im Bereich der häuslichen oder sexuellen Gewalt, noch wirksamer entgegengetreten werden können.

Es handelt sich um polizeilicher Rechtsgrundlagen

  • zur Personenfeststellung sowie zur Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen,
  • zum Einsatz der Bodycam auch in Wohnungen sowie Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräumen,
  • über Gefährderansprachen und -anschreiben und Gefährdetenansprachen,
  • zur Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern,
  • für den polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften und
  • um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Kommentare : zur Anpassung des Polizeigesetzes

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15. Kommentar von :ohne Name 9034

Ich fühle mich nicht mehr sicher vor der Polizei, und das in Zeiten von Corona!?

Die Rechte der Polizei werden immer weiter ausgebaut. Bei Veranstaltungen, die erfahrungsgemäß gefährlich oder besonders groß sind, kann nun auf Verdacht kontrolliert werden. Ja das schreckt Menschen ab von der Teilnahme an Demonstrationen und es öffnet Polizeiwillkür Tür und Tor! Videoüberwachung ist sehr kritisch einzuschätzen, denn sie

Die Rechte der Polizei werden immer weiter ausgebaut.

Bei Veranstaltungen, die erfahrungsgemäß gefährlich oder besonders groß sind, kann nun auf Verdacht kontrolliert werden. Ja das schreckt Menschen ab von der Teilnahme an Demonstrationen und es öffnet Polizeiwillkür Tür und Tor!

Videoüberwachung ist sehr kritisch einzuschätzen, denn sie führt oftmals zur Verhaltensanpassung der Menschen und es werden Daten über das Verhalten von völlig unverdächtigen Personen gesammelt. Die Auswertung der Daten geschieht dann hinter verschlossenen Türen. Die Orte, an denen die Überwachung stattfinden soll, kann durch eine Einstufung von Orten als "gefährlich" geschehen - Bus, Bahn, Bahnhöfe können ganz einfach darunter fallen, denn die Formulierung mal wieder schwammig. George Orwell 1984 lässt leider grüßen.

Weshalb BodyCams einsetzen? Sie können Gewalt nicht verhindern, höchstens dokumentieren - und wenn es der Polizei beliebt, kann sie die Cams ausstellen. Sie filmen bloß in Privaträumen Dinge, in welche die Polizei eigentlich keine Einsicht haben dürfte!!

Und dann: Wo bleiben UNABHÄNGIGE ERMITTLUNGSBEHÖRDEN bei polizeilichem Fehlverhalten? Die Aufklärungsquote bei polizeilichem Fehlverhalten/Gewalt geht gegen 0. Heißt: Bürgerinnen und Bürger müssen sich noch mehr ausziehen vor der Polizei, aber bekommen immer noch keine Möglichkeit, gegen Sie zu wehren? Leider sind viele Idioten bei der Polizei, ich möchte nicht, dass Sie soviel Rechte bekommen!

Und warum jetzt während Corona das Ganze!? Es ist beschämend, wie diese Zeit ausgenutzt wird. Eine solche Gesetzesverschärfung in Ungarn oder der Türkei und es hieße, "Polizeistaat wird ausgebaut" - wer hat ein solches Urvertrauen, dass das nicht auch hier missbraucht wird? Polizeigewalt -und Willkür ist schon heute an der Tagesordnung.

Bitte stark überarbeiten, vieles zurücknehmen und erstmal ein gesellschaftlicher Diskurs bevor munter solch einschneidende Gesetze erlassen werden.

14. Kommentar von :Benutzer #003221

Vorschläge zum Thema Bodycams

Ich möchte mich erstmal bedanken für die Platform, wo die Gesetze bzw. Gesetzentwürfe diskutiert werden können. Die Platform selbst könnte natürlich verbessert werden (Formatierung ist z.B. unmöglich), dazu aber eine separate Mail. Zu dem aktuellen Thema: 1. Der Einsatz von Schulterkameras in Innenräumen und Wohnungen steht unter

Ich möchte mich erstmal bedanken für die Platform, wo die Gesetze bzw. Gesetzentwürfe diskutiert werden können. Die Platform selbst könnte natürlich verbessert werden (Formatierung ist z.B. unmöglich), dazu aber eine separate Mail.

Zu dem aktuellen Thema:
1. Der Einsatz von Schulterkameras in Innenräumen und Wohnungen steht unter Richtervorbehalt. Dies heißt natürlich, dass die Bodycams ersmal in einer privaten Wohnung Video aufnehmen werden. Erst danach soll bewertet werden, ob dies explizit als zulässig und angemessen gilt.
Aus meiner Sicht ist in dem Fall die Aussage: "Unverletzlichkeit der Wohnung ist weiter das Maß der Dinge" einfach falsch. Video von meiner Wohnung wurde bereits aufgenommen, egal ob berechtigt oder nicht. Anders gesagt, ich würde mich unwohl fühlen und zwar unabhängig davon, was ein Richter entschieden hat.
Meine Fragen zu dem Punkt 1:
Werden die Aufnahmen die NICHT zugelassen werden gelöscht und wie?
Dazu habe ich nur folgende Absätze gefunden:
"Gleiches gilt für die Speicherung der nach Absatz 5 Satz 2 erlangten Daten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz von Polizeibeamten oder anderen Personen gegen eine dringende Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.“
bzw.
"Die weitere Verarbeitung einer Aufzeichnung nach Absatz 5 Satz 2 sowie Absatz 8 Satz 2 bedarf der richterlichen Zustimmung"
Leider ist mir nicht klar, wie mit den aufgenommenen Daten umgegangen wird außer, dass diese angeblich auf einem "lokalen Server" gespeichert werden. Ich würde folgende Ergänzungen vorschlagen:
1. Alle Aufnahmen werden automatisch verschlüsselt (Art der Verschlüsselung können wir gerne noch diskutieren).
2. Aufnahmen können nur nach Zulassung entschlüsselt und ausgewertet werden.
3. Die für die Entschlüsselung notwendigen Daten dürfen dem zuständigen Polizeirevier NICHT vorliegen (für Vorschläge, wo die Daten gespeichert werden sollen bin ich offen).
4. Die Daten werden nach Ablauf einer bestimmten Frist (auch für Vorschläge offen) automatisch gelöscht.

Technisch sind alle oben aufgelisteten Punkte realisierbar; als IT-Experte mit langjähriger Erfahrung kann ich dies bestätigen.
In einem Fall, wo mit den Daten ähnlich wie oben beschrieben umgegangen wird können wir evtl. über Unverletzlichkeit der Wohnung wieder reden.
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

13. Kommentar von :Benutzer #003221
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12. Kommentar von :Benutzer #003221
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11. Kommentar von :Ohne Name

Bodycams in Wohnungen

So ganz klar ist die Begründung für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen nicht. Häusliche Gewalt äußert sich nicht vor Bodycams der Polizei. Würde der Landesregierung das Thema häusliche Gewalt wirklich am Herzen liegen, dann würden sie Frauen*häuser und soziale Notdienste und Beratungsstellen unterstützen. Was gerade passiert ist nur eine

So ganz klar ist die Begründung für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen nicht. Häusliche Gewalt äußert sich nicht vor Bodycams der Polizei. Würde der Landesregierung das Thema häusliche Gewalt wirklich am Herzen liegen, dann würden sie Frauen*häuser und soziale Notdienste und Beratungsstellen unterstützen. Was gerade passiert ist nur eine Befugniserweiterung der Polizei, Einschränkung von Bürger*innenrechte und hat nichts mit der Aufklärung häuslicher Gewalt zu tun.

Auch wenn die anderen Änderungen angeschaut werden, erlangt die Polizei viel mehr Befugnisse, viel mehr Grauzonen und hat nichts mit einer Stärkung von Bürger*innenrechte zu tun. Würden diese gestärkt werden, würden einige Veränderungen von 2017 zurückgenommen werden, Kennzeichnungspflicht eingeführt werden und unabhängige Beschwerdestellen errichtet werden. Doch von diesen Forderungen taucht nichts in der Gesetzesänderungen auf - als hätte es keinen Protest aus der Zivilbevölkerung gegeben..

10. Kommentar von :ohne Name 9028

Polizei dein Freund und Helfer?

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit

bei der ersten Verschärfung habt ihr mit Terrorismus und schwerster Kriminalität argumentiert. Nun wird wieder verschärft im Schatten von Corona. Viele Bürger haben das Vertrauen in die Polizei längst verloren und lehnen es strikt ab, dass weiter "gegen uns" und unsere Grundrechte vorgegangen wird. Langsam reichts jetzt mal! Ihr verschärft damit nur den Unmut der Bürger. Wohin das dann führt möchte ich mir gar nicht ausdenken. "Die Polizei dein Freund und Helfer", dahin sollten wir endlich wieder kommen.

9. Kommentar von :ohne Name 9025

Änderung des Polizeigesetzes

Sicherheitsgesetze weiter zu verschärfen ist unverantwortlich. Das sagt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Die Einschränkungen der Privatsphäre in der digitalen Erä sind so massiv, dass jeder weiter Verschärfung ein Hohn auf die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers darstellt. Viel eher sollte Ziel sein, die bestehenden Räume besser

Sicherheitsgesetze weiter zu verschärfen ist unverantwortlich. Das sagt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Die Einschränkungen der Privatsphäre in der digitalen Erä sind so massiv, dass jeder weiter Verschärfung ein Hohn auf die Freiheitsrechte eines jeden Bürgers darstellt. Viel eher sollte Ziel sein, die bestehenden Räume besser auszunützen und die Kooperation zwischen Behörden zu verbessern. Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen fehlt genauso wie wirklich unabhängige Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten!

8. Kommentar von :ohne Name 9024

Verschärfung der Polizeirechte in dieser Zeit

Ich halte es für unverantwortlich solch verschärfende Polizeigesetze zu verabschieden in einer Zeit in der Menschen weder demonstrieren gehen können, noch sich mit anderen wirklich wichtigen Dingen als Geldmangel und dem neuartigen Coronavirus auseinandersetzen können. Die demokratische Legitimation lässt sehr zu wünschen übrig und vor allem im

Ich halte es für unverantwortlich solch verschärfende Polizeigesetze zu verabschieden in einer Zeit in der Menschen weder demonstrieren gehen können, noch sich mit anderen wirklich wichtigen Dingen als Geldmangel und dem neuartigen Coronavirus auseinandersetzen können. Die demokratische Legitimation lässt sehr zu wünschen übrig und vor allem im Anbetracht immer neuer Aufdeckungen von Reichsbürgern und extremen Rechten in den Kreisen der Polizei MUSS ein solches Gesetz der Bevölkerung wirklich ernsthaft zur Diskussion gegeben werden.
Das Verabschieden dieses Gesetzes ist vor allem jetzt unverantwortlich und in keinster Weise zu akzeptieren!

7. Kommentar von :ohne Name 9022

Anpassung des Polizei­gesetzes und weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden! Geht‘s eigentlich noch!?! Das geht garnicht. Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat! Wir

Es ist echt unmöglich dass man in einer zeit wie diese, Gesetze ändern möchte. Genau jetzt wenn die Bevölkerung kaum Möglichkeiten hat sich gemeinsam, friedlich in der öffentlichen zu Wort zu melden!
Geht‘s eigentlich noch!?!
Das geht garnicht.

Wie brauchen keine Anpassung des Polizeigesetzes! Wir brauche Keinen Polizeistaat!

Wir brauchen Transparenz und eine funktionierende Demokratie

6. Kommentar von :ohne Name 9023

Polizeigesetz zu Corona?

Das Polizeigesetz zu verabschieden, während quasi jeglicher öffentlicher Widerstand verboten ist, hätte zu recht einen höchst bitteren Beigeschmack und würde die Legitimität der gesetzlichen Grundlage polizeilichen Handelns massiv untergraben.

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