Wald (Bild: © Archiv ForstBW - Fotografin Ulrike Klumpp)

Forstwirtschaft

Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg

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Die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg steht aufgrund des Kartellrechtsverfahrens, der Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und des Koalitionsvertrags der Regierungsfraktionen vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt als prägendem Element kann nicht mehr erhalten bleiben.

Ziel des Gesetzes ist es, auf der Grundlage der vom Ministerrat am 18. Juli 2017 beschlossenen Eckpunkte für die künftige Forstorganisation Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg die hierfür notwendigen Änderungen im Waldgesetz Baden-Württemberg und weiteren Gesetzen vorzunehmen. Ferner wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald Baden-Württemberg errichtet und deren gesetzliche Grundlage geschaffen. Die erforderlichen Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Personalübergang auf die Anstalt des öffentlichen Rechts sind ebenso Gegenstand des Artikelgesetzes.

Änderungen bei Aufbau und Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung

Die erforderlichen Anpassungen im Landeswaldgesetz (LWaldG) sind Gegenstand des Artikels 1 des Artikelgesetzes. Änderungen in diesem Zusammenhang umfassen den Aufbau und die Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung (LFV). Die Anstalt ForstBW als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist zukünftig nicht Teil der staatlichen Forstverwaltung. Für sie gelten bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes die Grundpflichten aller Waldbesitzer (§§ 12-19 LWaldG) sowie darüber hinaus die besondere Allgemeinwohlverpflichtung nach § 45 LWaldG, die gemäß § 46 LWaldG in gleicher Weise auch für den Körperschaftswald gültig ist. Zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Konzentration der Aufgaben der höheren Forstbehörden werden diese künftig bei einem Vor-Ort-Regierungspräsidium in der Abteilung Forstdirektion gebündelt.

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der forstlichen Beratung wird sie zukünftig in einem eigenen Paragraphen umfassend geregelt. Die Beratung hat für die nachhaltige Sicherung der Multifunktionalität und den Aufbau klimastabiler und ökologisch wertvoller Wälder eine besondere Bedeutung und ist deswegen eine hoheitliche Aufgabe der Forstbehörde, die kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Der Körperschaftswald unterliegt ebenso wie der Staatswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung. Diese führt unter anderem im Hinblick auf die sachkundige und planmäßige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes zu Auflagen und Mehraufwendungen, denen ein privater Waldbesitzer nicht unterliegt. Neu ist die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die Erbringung dieser spezifischen Anforderungen im Interesse des Allgemeinwohls.

Rückzug aus Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes

Das Land zieht sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes zurück, so dass dieser nicht mehr Bestandteil des staatlichen Betreuungsangebotes ist. Durch die Änderungen im Landeswaldgesetz erfolgen klarstellende Regelungen zur Gründung und zu den erweiterten Möglichkeiten bezüglich des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden als körperschaftliches Forstamt und unter bestimmten Auflagen auch der Beteiligung von Landkreisen an körperschaftlichen Forstämtern.

Der staatliche Bildungsauftrag zur Waldpädagogik bleibt im Landeswaldgesetz gleichberechtigt im Aufgabenspektrum sowohl der Forstbehörden erhalten als auch der Anstalt ForstBW zugewiesen.

Die erforderlichen Regelungen zur Errichtung der Anstalt ForstBW sind in Artikel 3 getroffen. Zweck des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW ist es, die Aufgabe der Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung des Staatswaldes von dem bislang als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) geführten, rechtlich unselbstständigen Landesbetrieb ForstBW in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen sowie deren sonstige Aufgaben und Organisation festzulegen.

ForstBW übernimmt Aufgaben der Bewirtschaftung des Staatswaldes

Die Anstalt ForstBW übernimmt künftig alle Aufgaben der betrieblichen Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie weitere nicht betriebliche Aufgaben, die im Gesetz definiert sind. Der Anstalt ForstBW steht auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf den landeseigenen Flächen mit Ausnahme der Flächen des Nationalparks zu.

Die Anstalt ForstBW untersteht bei der Durchführung übertragener Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Organe der Anstalt ForstBW sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat.

Das Land Baden-Württemberg räumt der Anstalt ForstBW ein umfassendes und unentgeltliches Nutzungsrecht am Staatswald ein. Das Eigentum des Landes Baden-Württemberg bleibt hiervon unberührt.

Die weiteren Artikel enthalten die mit der Forstreform verbundenen Änderungen im Aufgabenbestand und in den Zuständigkeiten zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Folgeänderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen sowie die notwendigen personalrechtlichen Übergangsregelungen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 16. November 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)

Begründung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)

Kommentare : zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

451. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der 2-Meter Regelung

Ich als über 50jährige Mountainbikerin fahre auf allen Wegen, egal wie breit sie sind. Und das werde ich weiterhin auch in Zukunft tun. Dabei nehme ich stets Rücksicht auf alle anderen Waldbesucher, Tiere und Pflanzen. Noch nie habe ich einen Wanderer gefährdet, das Wild hat vor mir in der Nacht seine Ruhe und die Planzen liebe ich sowieso. Es

Ich als über 50jährige Mountainbikerin fahre auf allen Wegen, egal wie breit sie sind. Und das werde ich weiterhin auch in Zukunft tun. Dabei nehme ich stets Rücksicht auf alle anderen Waldbesucher, Tiere und Pflanzen. Noch nie habe ich einen Wanderer gefährdet, das Wild hat vor mir in der Nacht seine Ruhe und die Planzen liebe ich sowieso.

Es kann auch von Vorteil sein auf schmalen Wanderwegen als Mountainbiker unterwegs zu sein: Im Mai 2013 lag mein Vater schon mehrere Stunden nach einem Sturz zu Fuß verletzt im Wald. Gut, dass gerade dort zufällig Mountainbiker vorbei kamen. Sie konnten mit vorbildlicher Standortbeschreibung in dem unwegsamen Gelände schnell Hilfe anfordern. Sie haben ihm das Leben gerettet. :)

Gegenseitige Rücksichtnahme ist angesagt und nicht ein unnötiges Verbot, an das sich sowieso keiner hält.

Vielen Dank Ihnen allen im Voraus für die längst überfällige Abschaffung dieser Regelung!

450. Kommentar von :Ohne Name

Bezüglich Naherholung

Zu § 37 (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite

Zu
§ 37 (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 45 Absatz 2 Satz 2 NatSchG bleibt unberührt.

Der §37.3 (2-Meter-Regel) wird im Gesetzgebungsverfahren bislang nicht geändert, obwohl die Radverbände sich, seit über drei Jahren, um eine bessere Lösung im Forum Erholung und Wald bemühen. Eine Änderung ist anzuregen!

Zu
§38 (2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.

Die Anzeigepflicht bei Sperren bis zwei Monaten Dauer, fällt zukünftig weg. Dies bedeutet Waldbesitzer können ohne Meldung sperren. Die Forstbehörde kann die Sperrung zwar aufheben, aber die Kontrollmöglichkeit ist nicht mehr gegeben, wie lange eine Sperrung bestand und ob sie für diese Dauer auch notwendig ist. Der Tourismus kann auf Sperrungen nicht rechtzeitig reagieren und Umleitungen ausschildern.

Zu
§ 45 Ziele im Staatswald(1) Der Staatswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maße dienen. Ziel der Bewirtschaftung des Staatswaldes ist, die den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen, sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung“

Der Kritikpunkt besteht, dass an der höchstmöglichen Lieferung wertvollen Holzes im Staatswald weiterhin festgehalten wird. Das bedeutet, dass alle Prozesse an der Holznutzung optimiert werden und die anderen Funktionen nur ausreichend zu berücksichtigen sind. Dies widerspricht meis Erachtens den Zielen, welche das Bundesverfassungsgericht 1990, in der Begründung zum Urteil 1436/87, formuliert hat. Dort soll der öffentliche Wald in erster Linie der Schutz- und Erholungsfunktion dienen.

Zu
Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW
§ 11 Beirat
Im Beirat von ForstBW ist mit dem Landessportbund nur eine Vertreter der Erholung, aber mehrere Vertreter von Forst- und Wirtschaftsverbänden. Unter Punkt 14 sind noch zwei Vertreter von nicht näher benannten Wirtschaftsunternehmen vorgesehen.

Er ist ein deutlicher Überhang an Vertretern forstwirtschaftlicher Interessen festzustellen. Zu wahrung eines Interessenausgleichs ist eine paritätische Zusammensetzung des Gremiums notwendig.

449. Kommentar von :Ohne Name

Streichung der 2m Regel

Ich spreche mich für die Streichung der 2m Regelung aus! Wir sehen jeden Tag, dass ein respektvolles und gutes Miteinander im Wald funktioniert. Für unsere Jugend ist MTBfahren ein toller Sport - und MTBfahren im Wald ist besser, als am Handy oder vor dem PC zu sitzen. Wir haben in unserem Verein von Anfang an viel Wert auf

Ich spreche mich für die Streichung der 2m Regelung aus!
Wir sehen jeden Tag, dass ein respektvolles und gutes Miteinander im Wald funktioniert. Für unsere Jugend ist MTBfahren ein toller Sport - und MTBfahren im Wald ist besser, als am Handy oder vor dem PC zu sitzen. Wir haben in unserem Verein von Anfang an viel Wert auf verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und allen Waldbenutzern gelegt.
Zumal in allen anderen Bundesländern und im Ausland diese Regel nicht besteht.
Und uns als Eltern ist es lieber, wenn die Kinder im Wald fahren als auf der Strasse.

448. Kommentar von :ohne Name 5792

Erholungsfunktion des Waldes

Aus meiner Sicht sollte dem Wald - als nahezu letztem Rückzugsort - wieder eine stärkere Bedeutung als Erholungsort zukommen. Wirtschaftlich stark sind wir in fast allen Bereichen, und das oft genug zum Nachteil der Natur. Was geben wir an unsere Kinder und Enkel weiter als zubetonierte Flächen, Hallen und Gebäude? Von daher würde ich eine stärkere

Aus meiner Sicht sollte dem Wald - als nahezu letztem Rückzugsort - wieder eine stärkere Bedeutung als Erholungsort zukommen. Wirtschaftlich stark sind wir in fast allen Bereichen, und das oft genug zum Nachteil der Natur. Was geben wir an unsere Kinder und Enkel weiter als zubetonierte Flächen, Hallen und Gebäude? Von daher würde ich eine stärkere Priorisierung von Erholungs- und Schutzfunktionen des Waldes begrüßen. Weiterhin fordere ich die Abschaffung der sogenannten 2m-Regel, die aus meiner Sicht niemandem nützt. Als Jugendtrainerin sehe ich jede Woche, welches Potential das Radfahren im Wald für die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung hat. Es prägt die Kinder und Jugendlichen für ihr komplettes späteres Leben. Ich kann es nach wie vor nicht fassen, dass wir jeden Freitag mit fast 30 Kindern und 6 Betreuern teils ILLEGAL in den Wald fahren, um dort waldpädagogische Spiele zu machen. Mit welchem Recht werden wir in dieser Sportart, die keine eigenen Sportstätten benötigt, sondern nur das vorhandene nutzen will, einer solchen rechtlichen Gefahr ausgesetzt? Aus welchem Grund muss ich jedem neuen Betreuer zunächst erklären, dass es für ihn auch böse ausgehen kann, wenn er uns unterstützt? Überall wird gebetsmühlenartig gefordert, dass die Kinder weg vom Computer kommen sollen, wieder hin zu mehr Bewegung an frischer Luft. Nachhaltigkeit wird überall groß drauf geschrieben. Bildung zur nachhaltigen Entwicklung ist ein Thema allerorten. Es gibt Naturpark-Schulen und andere Projekte, es wird viel Geld investiert. Und dann wollen wir "einfach nur mit dem Rad in den Wald fahren", ohne PKW-Anreise, ohne Abgase, ohne Kosten, und das soll dann verboten sein? Ich verstehe es nach wie vor nicht und fordere die Änderung des Gesetzes hin zu einem liberalen Betretungsrecht, das vor allem die Rücksichtnahme aller Naturnutzer untereinander in den Vorgrund stellt. Und das gilt natürlich für alle Naturnutzer, auch und vor allem für Mountainbiker.

447. Kommentar von :Ohne Name

Dankeschön

Ein ganz großes Dankeschön an alle Waldbewirtschafter, ohne Euch wären die Wälder ja gar nicht begehbar, das ist doch ein ständiges Aufräumen und wieder Herrichten der Wege. Waldbewirtschaftung ist doch die Voraussetzung um Waldbesuche, egal ob mit Rad oder als Wanderer erleben zu können. Im öffentlichen Wald ( Gemeinde- und Staatswald ) wird das

Ein ganz großes Dankeschön an alle Waldbewirtschafter, ohne Euch wären die Wälder ja gar nicht begehbar, das ist doch ein ständiges Aufräumen und wieder Herrichten der Wege. Waldbewirtschaftung ist doch die Voraussetzung um Waldbesuche, egal ob mit Rad oder als Wanderer erleben zu können. Im öffentlichen Wald ( Gemeinde- und Staatswald ) wird das ja mit Bürgergeldern finanziert, daher gilt mein Dank vor allem den vielen Privatwaldbesitzern die unentgeltlich uns ihren Park zur Verfügung stellen und die Wege instandhalten. Würde da ein Kässchen am Eingang stehen, ich würde da was hineinwerfen, ich bin ja schliesslich kein Trittbrettfahrer; weil da aber nichts steht, so hoffe ich doch, daß unser Staat diese Heimatpfleger für ihren Dienst am Gemeinwohl großzügig unterstützt, denn es ist eine harte und oft schmutzige Arbeit, die mit viel Schweiß und manchen Scharten verbunden ist.
Ich denke oft an Euch lieben Heinzelmännchen, die da weit ab der Marktplätze, ohne großes Aufhebens beste Arbeit verrichtet. Habt tausend Dank!!!

446. Kommentar von :Ohne Name

Schleichende Enteignung

Schränken sie die Handlungsfreiheit des Privatwaldbesitzers nicht noch mehr ein !!
In den schwierigen Zeiten des Klimawandels ist es wichtig das den Waldbesitzern Möglichkeiten geboten werden diesem entgegen zu wirken und nicht noch durch mehr Bürokratie zu erschweren.

445. Kommentar von :Ohne Name

Privatwald

Es kann nicht sein, dass uns Privatwaldbesitzern immer mehr Vorschriften auferlegt werden und gleichzeitig die Freizeitgesellschaft immer mehr Rechte bekommt. Wir müssen unsere Wälder jedem zur Freizeitgestaltung zur Verfügung stellen und für alle mitdenken und Verantwortung tragen (Verkehrssicherung, immer kompliziertere Absicherung der

Es kann nicht sein, dass uns Privatwaldbesitzern immer mehr Vorschriften auferlegt werden und gleichzeitig die Freizeitgesellschaft immer mehr Rechte bekommt. Wir müssen unsere Wälder jedem zur Freizeitgestaltung zur Verfügung stellen und für alle mitdenken und Verantwortung tragen (Verkehrssicherung, immer kompliziertere Absicherung der Hiebmassnahmen), die staatlichen Unterstützen für uns werden aber immer mehr gekürzt bzw. gestrichen. Zudem sollen uns auch noch immer mehr Vorschriften hinsichtlich der Bewirtschaftung auferlegt werden. Irgendwann können wir dies alles nicht mehr tragen -und dann?

444. Kommentar von :Ohne Name

Anmerkungen zu den geplanten Änderungen im Waldgesetz

Die Reform der Forstverwaltung und der Holzvermarktung kommt, wobei man sich fragt wie groß die Gefahr der Bündelung auf der Anbieterseite eigentlich ist, wenn man auf der Abnehmerseite die Konzentration betrachtet. Aber es ist meiner Meinung nach nicht notwendig, den Druck auf die Waldbesitzer mit blumigen Forderungen, wie standortgerechte,

Die Reform der Forstverwaltung und der Holzvermarktung kommt, wobei man sich fragt wie groß die Gefahr der Bündelung auf der Anbieterseite eigentlich ist, wenn man auf der Abnehmerseite die Konzentration betrachtet. Aber es ist meiner Meinung nach nicht notwendig, den Druck auf die Waldbesitzer mit blumigen Forderungen, wie standortgerechte, klimastabilen Mischwälder, mehr Totholz etc. zu erhöhen. Stürme, Trockenheit und Schädlinge erfordern und ermöglichen das ohnehin, verbunden mit erheblichen Belastungen für den Eigentümer. Erschwert wird die Etablierung vielseitiger Bestände bei mir durch Rehwild, das die Naturverjüngung, vor allem Laubholz und Tanne, kurz und klein beißt aber in Siedlungsnähe so gut wie nicht bejagt werden kann, da den ganzen Tag (incl. Nacht) immer Personen im Wald unterwegs sind. Für das Gelingen des Waldumbaus wären also statt erweiterten Nutzungsrechten wie dem diskutierten Wegfall der 2 m Regel eher (zumindest zeitweise) Nutzungseinschränkungen angezeigt. Da das aber sowieso niemand kontrollieren will oder kann, kann man das Gesetz auch lassen wie es ist und auf den guten Willen aller am Wald interessierten Beteiligten hoffen. Mit zusätzliche Auflagen ohne Ausgleich zu Lasten der Eigentümer kann die Politik vielleicht in der Masse der Bevölkerung punkten. Dem Wald wird damit aber, sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch, ein Bärendienst erwiesen.

443. Kommentar von :Ohne Name

Abschaffung der 2m Regel

Schafft die 2m Regel ab! MTB-fahren hat das Potential die Jugend weg von den Computern und raus in den Wald zu bringen. Fahrtechnik schulen, Ausdauer trainieren, Natur respektieren, Navigation erlernen, Verantwortung übernehmen, zufrieden sein, ruhig schlafen. Kaum ein anderer Sport bietet diese Mischung. Für mich war es ein prägender Teil meiner

Schafft die 2m Regel ab! MTB-fahren hat das Potential die Jugend weg von den Computern und raus in den Wald zu bringen. Fahrtechnik schulen, Ausdauer trainieren, Natur respektieren, Navigation erlernen, Verantwortung übernehmen, zufrieden sein, ruhig schlafen. Kaum ein anderer Sport bietet diese Mischung. Für mich war es ein prägender Teil meiner Jugend und jetzt teile ich diese Leidenschaft mit meinen Kindern und deren Freunde. Es fühlt sich richtig an und darf nicht illegal sein!

442. Kommentar von :Ohne Name

2m Regel abschaffen!

Die 2m Regel sollte nun endlich abgeschaft werden, damit wir Mountain Biker endlich legal unseren Sport vor unserer Haustüre ausüben können. Ein gemeinsames Miteinander mit Respekt aller waldbesuchern ist möglich, ohne eine Nutzergruppe per Gesetz zu diskriminieren und auszuschließen! Andere Bundesländer machen es vor und profitieren auch im

Die 2m Regel sollte nun endlich abgeschaft werden, damit wir Mountain Biker endlich legal unseren Sport vor unserer Haustüre ausüben können. Ein gemeinsames Miteinander mit Respekt aller waldbesuchern ist möglich, ohne eine Nutzergruppe per Gesetz zu diskriminieren und auszuschließen!
Andere Bundesländer machen es vor und profitieren auch im Bereich Tourismus.