Immission ist die Konzentration von Luftverunreinigung für ein definiertes Zeitintervall, z.B. Jahresmittelwert; angegeben in Masse des Schadstoffs pro Volumen (z. B. μg/m³).

(ImSchZuVO) Vom 11. Mai 2010 (GBl. S. 406) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2014 (GBl. S. 621, 622): Regelt auf Landesebene, welche Verwaltungsbehörden für die Umsetzung des BImSchG zuständig ist, im Falle der Luftreinhalteplanung die Regierungspräsidien.