(LUBW) Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. In der Luftreinhaltung ist die LUBW vor allem für Immissions-Messungen, für das Emissionskataster und Verursacheranalysen zuständig.

(lNfz) Nutzfahrzeuge <3,5 t (Kleinbusse, LKW<3,5t, Wohnmobile usw.)

Siehe unter „Hintergrundbelastung“

(LRP) Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsteht die Pflicht zur Aufstellung oder Fortschreibung eines Luftreinhalteplanes dann, wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Feinstaub (PM10) oder Stickstoffdioxid (NO2) über das zulässige Maß hinaus überschritten werden. Ein Luftreinhalteplan ist rechtlich bindend und enthält Maßnahmen, die dazu beitragen, die Luftqualität dauerhaft so zu verbessern, dass der Immissionsgrenzwert eingehalten werden kann.