Der Sammelbegriff Parkraummanagement bezeichnet die zeitliche und räumliche Beeinflussung der Parkraumnutzung durch bauliche, organisatorische und verkehrsrechtliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Randbedingungen. Es hat die Aufgabe, das Angebot von und die Nachfrage nach Parkraum im Sinne von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Verträglichkeit zu steuern. [Bundesanstalt für Straßenwesen, 2005/11]

Ist Teil des Parkraummanagements und umfasst alle Maßnahmen zur Steuerung des Parkraumangebots:

 

  • Parkdauerbeschränkungen
  • Parkgebühren
  • Begünstigung bestimmter Nutzergruppen (z.B.: Anwohnerparken)
  • Überwachung der getroffenen Regelungen

Ziele der Parkraumbewirtschaftung sind dabei:

  • Verringerung des Parksuchverkehr
  • Gleichmäßigere Verteilung der Nachfrage auf den Straßenraum
  • Höhere Parkchancen für Bewohner und Besucher
  • Mehrfachnutzung von Stellplätzen
  • Die Verlagerung von Fahrten auf den ÖPNV

(aus: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2009): ParkenBerlin - Abschlussbericht. Berlin)

Ausweisung der Schadstoffklasse (Euro-Norm) von Fahrzeugen durch eine farbige Plakette an der Windschutzscheibe gemäß der 35. Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch Artikel 85 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.