Kraftfahrzeuge werden nach ihren Schadstoffemissionen (Schadstoffausstoß) klassifiziert und den entsprechenden EU-Abgasanforderungen (EU-Abgasnormen) zugeordnet. Dabei werden die EU-Abgasnormen für Pkw mit Euro 1- 6 und die EU-Abgasnormen für LKW mit Euro I – VI bezeichnet. Gemäß der 35. BImSchV werden die Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen zu den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet und erhalten entweder keine oder eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Der Zusammenhang von Euro-Klasse oder –Norm und Schadstoffgruppe 1-4 bzw. Plakettenfarbe wird in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt.