Kraftfahrzeuge werden nach ihren Schadstoffemissionen (Schadstoffausstoß) klassifiziert und den entsprechenden EU-Abgasanforderungen (EU-Abgasnormen) zugeordnet. Dabei werden die EU-Abgasnormen für Pkw mit Euro 1- 6 und die EU-Abgasnormen für LKW mit Euro I – VI bezeichnet. Gemäß der 35. BImSchV werden die Kraftfahrzeuge unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen zu den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet und erhalten entweder keine oder eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Der Zusammenhang von Euro-Klasse oder –Norm und Schadstoffgruppe 1-4 bzw. Plakettenfarbe wird in der nachfolgenden Tabelle 1 dargestellt.

(sNfz) Oberbegriff für Lastkraftwagen, Last-/Anhängerzug und Sattelzüge

(NO2) Giftiges Reizgas, das vor allem bei besonders heißen Verbrennungen in Dieselmotoren als Nebenprodukt entsteht.

(NOx) Stickstoff-Sauerstoff-Verbindungen, die zusammen mit dem elementaren Stickstoff N2 (natürlicher Bestandteil der Luft) bei Verbrennungen von fossilen Brennstoffen entstehen.

Darunter werden im Allgemeinen Entwicklungsverläufe oder Wege (hier: Maßnahmenkombinationen) verstanden, die von einem Ist-Zustand (hier: jetzige Luftqualität oder Immissionswerte in Reutlingen) zum gewünschten Ziel der zukünftigen Situation (hier: Verbesserung der Luftqualität oder Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Reutlingen) führen.