Das gesetzliche Verfahren

Förmliches Verfahren zur Luftreinhalteplanung

Der Luftreinhalteplan enthält Maßnahmen, die dazu führen, die Belastung der Luft in Stuttgart mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Die Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan festgelegt werden, können im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes entnommen werden. Hier finden Sie Informationen zum Entwurf.

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Die Maßnahmen, die im Luftreinhalteplan festgelegt werden, können im Detail dem Entwurf des Luftreinhalteplanes entnommen werden. Dieser liegt ab dem 8. Mai 2017 für einen Monat bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Infothek im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen),
Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.073,

sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Zu dem Plan kann dann innerhalb einer Frist gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart, schriftlich Stellung genommen werden.