Als Folgeänderung der aktuellen Novellierung des Polizeigesetzes ist es notwendig, in einigen Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes entsprechende Verweise auf Regelungen des Polizeigesetzes an die geänderte Nummerierung der Paragraphen des neuen Polizeigesetzes anzupassen.
Der Gesetzentwurf sieht rein redaktionelle Folgeänderungen vor. Vorgesehen sind beispielsweise redaktionelle Anpassungen im Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, im Landesdisziplinargesetz, in der Gebührenverordnung des Innenministeriums, im Kurortegesetz, im Landesjustizkostengesetz, im Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen.
Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare :
zur Anpassung landesrechtlicher Rechtsvorschriften an die Neufassung des Polizeigesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. Oktober 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
1.
Kommentar von :HinDan01
Zustimmung
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall.
Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall.
Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz Bayern:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1.
Es ist zwar sehr hart und sollte am besten nur allerletzte Möglichkeiten in Betracht gezogen haben.
Kommentare : zur Anpassung landesrechtlicher Rechtsvorschriften an die Neufassung des Polizeigesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. Oktober 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Zustimmung
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall. Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall.
Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz Bayern:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1.
Es ist zwar sehr hart und sollte am besten nur allerletzte Möglichkeiten in Betracht gezogen haben.