Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur Anpassung landesrechtlicher Rechtsvorschriften an die Neufassung des Polizeigesetzes
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Zustimmung
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall. Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall.
Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz Bayern:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1.
Es ist zwar sehr hart und sollte am besten nur allerletzte Möglichkeiten in Betracht gezogen haben.