Online-Kommentierung
Als Folgeänderung der aktuellen Novellierung des Polizeigesetzes ist es notwendig, in einigen Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes entsprechende Verweise auf Regelungen des Polizeigesetzes an die geänderte Nummerierung der Paragraphen anzupassen.
Kommentare : zur Anpassung landesrechtlicher Rechtsvorschriften an die Neufassung des Polizeigesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 28. Oktober 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Zustimmung
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall. Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz
Ich stimme dem zu, eine minimale Anpassung sollte voll und ganz genügen in dem Fall, obwohl zugesichert wurde vor ein paar Jahren Wochen, dass keine weiteren Änderungen mehr nötig wären in dem Fall.
Sollten jedoch größere Änderungen vorgenommen werden, dann verweise ich als Vorbild auf Polizeiaufgabengesetz Bayern:https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1.
Es ist zwar sehr hart und sollte am besten nur allerletzte Möglichkeiten in Betracht gezogen haben.