Sanierung Opernhaus Stuttgart

Gehörtwerden

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Online-Beteiligung: Wichtigen Themen

Kommentare : Gehörtwerden

Sie konnten den Themenbereich „Gehörtwerden“ bis zum 16. Januar 2020, 17 Uhr, kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

11. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung

Die Entscheidung über die Sanierung darf keinesfalls über eine Bürgerbeteiligung gefällt werden. Wozu haben wir demokratisch gewählte Politiker in Stadt und Land? Wie sollte das auch funktionieren, haben die Stimmen der Stuttgarter das gleiche Gewicht wie die der restlichen Einwohner Baden-Württembergs? Die Kostenbeteiligung ist ja auch 50/50

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

in der Tat: Es entscheiden der Landtag und der Gemeinderat der Stadt Stuttgart. Wir haben das bereits in der Antwort zur Frage „Wie wird über die Sanierung entschieden?“ erläutert.

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Staatsministerium

12. Kommentar von :Ohne Name

Bürgerbeteiligung darf nicht zur Farce werden.

Wie ernst meint es die Landesregierung wirklich mit der Bürgerbeteiligung? Worüber darf überhaupt ein Votum abgegeben werden? Auch über die qualifizierten Alternativvorschläge? Im Anschluss an die Online-Anhörung musss unbedingt eine substanzielle Fortsetzung des Beteiligungsverfahrens erfolgen, z.B. mit einem Bürgerforum. Vor Abschluss der

Wie ernst meint es die Landesregierung wirklich mit der Bürgerbeteiligung? Worüber darf überhaupt ein Votum abgegeben werden? Auch über die qualifizierten Alternativvorschläge? Im Anschluss an die Online-Anhörung musss unbedingt eine substanzielle Fortsetzung des Beteiligungsverfahrens erfolgen, z.B. mit einem Bürgerforum. Vor Abschluss der Bürgerbeteiligung können eigentlich keine weitergehenden politischen Entscheidungen zur Opernsanierung getroffen werden. Hier wird sich zeigen, wie ernst es die Landesregierung mit der Politik des Gehörtwerdens nimmt

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

wie wir dargelegt haben, ist zwischen dialogischer Bürgerbeteiligung und Direkter Demokratie zu unterscheiden. Direkte Demokratie ist möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und genügend Unterschriften sammeln. Das ist auf kommunaler Ebene für Bürgerbegehren wie auf Landesebene geregelt. Bisher sind solche Sammlungen nicht erfolgt.

Für den Vorschlag eines Bürgerforums danken wir. Das setzen wir um. Es sollen 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung vorlegen. 25 solcher sogenannter Zufallsbürger sollen aus der Stadt Stuttgart, 25 aus ganz Baden-Württemberg ausgelost werden. Sie erhalten zunächst einen fachlichen Input. Auch die Zivilgesellschaft kann ihre Ideen den Zufallsbürgern vorstellen. Grundlage wird die Themenlandkarte, die in dieser Online-Beteiligung nicht in Frage gestellt wurde. Das Votum der Zufallsbürger wird den Entscheidungsgremien vorgelegt.

Nochmals sei darauf verwiesen, dass der Verwaltungsrat nicht entscheidet. Das müssen der Landtag von Baden-Württemberg und der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart tun. Es gibt ein 2-stufiges Vorgehen. Erst wird über eine vertiefte Planung entschieden. Und um 2025 entscheiden der Landtag und der Gemeinderat, ob die Planungen überhaupt umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Staatsministerium

13. Kommentar von :Ohne Name

Erklärung von Aufbruch Stuttgart e.V..

Der Vorstand Stuttgart, 16.Januar 2020

Opernsanierung

Wir brauchen eine Bürgerbeteiligung, die den Namen verdient

Spät, eigentlich viel zu spät, hat die Landesregierung kurz vor Weihnachten in ihrem Beteiligungsportal eine Online-Befragung zum Thema Opernsanierung eingestellt.

Gelungene Bürgerbeteiligungen werden anderswo zu Beginn eines

Der Vorstand Stuttgart, 16.Januar 2020

Opernsanierung
Wir brauchen eine Bürgerbeteiligung, die den Namen verdient
Spät, eigentlich viel zu spät, hat die Landesregierung kurz vor Weihnachten in ihrem Beteiligungsportal eine Online-Befragung zum Thema Opernsanierung eingestellt.
Gelungene Bürgerbeteiligungen werden anderswo zu Beginn eines Planungsprozesses gestartet, zumindest, wenn die Stimme der Bürgerschaft ernsthaft gefragt ist. Rund ein Jahrzehnt fand die politische Erörterung des Themas im Fall Oper mehr oder weniger hinter verschlossenen Türen statt.
Bei der Opernsanierung sind jetzt die meisten Vorentscheidungen bereits gefallen. Die doch noch hastig vorgenommene Installation der Beteiligung erscheint mehr als ein lästiges Zugeständnis, um unkontrollierte Regungen in der Bevölkerung aufzufangen. Sie hat eher eine Beschwichtigungsfunktion, um Forderungen nach einem Bürgerentscheid den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam versuchen, mit einer effizienten und entscheidungsoffenen Bürgerbeteiligung, die Gefahr eines Bürgerentscheids zu bannen. Dazu muss es allerdings um mehr gehen, als nur um begleitende Folklore oder schmückendes Beiwerk.
Die Ergebnisse der Online-Befragung legen nahe, dass, im Sinne einer ernstzunehmenden Partizipation, substanzielle Schritte folgen müssen, an denen die aktiven Vertreter der Zivilgesellschaft angemessen teilhaben können.
Auch wenn jetzt bereits der hohe Zeitdruck beschworen wird, müssen endlich die vorliegenden alternativen Vorschläge ergebnisoffen und fachlich unabhängig geprüft werden und in einem Bürgerforum, z.B. runden Tischen, diskutiert und bewertet werden. – Dass dies Zeit braucht liegt auf der Hand. Die Verantwortung für mögliche Verzögerungen liegt aber zuallererst bei der Politik, die sich trotz der Milliardendimension des Projektes, nicht zu einer frühzeitigen Einbeziehung der Bürgerschaft aufgerufen sah.
Wir bitten die Stabsstelle, entsprechende Schritte einzuleiten.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrter Vorstand von Aufbruch Stuttgart e.V.,

wie Sie unserer Antwort auf Kommentar 12 entnehmen können, werden wir ein Bürgerforum durchführen. Dabei können verschiedene Interessengruppen werden ihre Ideen präsentieren. Die Ergebnisse des Bürgerforums legen wir dem Verwaltungsrat vor, der seinerseits nicht entscheidet. Der Landtag und der Gemeinderat entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Staatsministerium