Schule

Änderung des Schulgesetzes und des Besoldungsgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit dem drei Artikel umfassenden Gesetz sollen das Schulgesetz für Baden-Württemberg und das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg geändert werden.

Die für das Schulgesetz vorgesehenen Änderungen sollen zum weit überwiegenden Teil am 1. August 2020 in Kraft treten. Hinsichtlich der Änderungen im Besoldungsrecht ist ein Inkrafttreten zum weit überwiegenden Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats vorgesehen. Zu den wesentlichen Änderungen wird nachfolgend ein Überblick gegeben.

Im Zuge der Umstrukturierung durch das Qualitätskonzept für das Bildungssystem Baden-Württembergs ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der Personalstruktur und Besoldungsstruktur der Seminare für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Die hierfür erforderlichen Änderungen sollen im Besoldungsrecht umgesetzt werden.

Änderung des Schulgesetzes (SchG)

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. Dezember 2019 kommentieren.

Änderung des Schulgesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Schulgesetzes und des Besoldungsgesetzes

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare.

1. Kommentar von :ohne Name 8525

Ein Schritt in die richtige Richtung

Vor allem die Änderung des Hinweisverfahrens ist zu begrüßen. Auf diese Weise können Bildungsgänge in Regionen gehalten werden, die einfach nicht genug Anmeldungen für den entsprechenden Typ erhalten. So ist es auch in ländlichen Regionen weiterhin möglich das Schulsystem durchlässig zu halten, ohne das Schüler 60 km fahren müssen, um

Vor allem die Änderung des Hinweisverfahrens ist zu begrüßen. Auf diese Weise können Bildungsgänge in Regionen gehalten werden, die einfach nicht genug Anmeldungen für den entsprechenden Typ erhalten. So ist es auch in ländlichen Regionen weiterhin möglich das Schulsystem durchlässig zu halten, ohne das Schüler 60 km fahren müssen, um beispielsweise ein geeignetes Berufskolleg zu besuchen. Allerdings mangelt es aus meiner Sicht noch an der gesetzliche Verankerung notwendiger Lehrerstellen um dauerhaft einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu ermöglichen. Aktuelle Kürzungen des Finanzministeriums in dieser Hinsicht gefährden zunehmend die Unterrichtsversorgung. Beschlossene Maßnahmen können auf diese Weise natürlich nicht umgesetzt werden. Hier sollte das Schulgesetz einen verpflichtenden Stellenschlüssel aufweisen, damit in Zukunft überhaupt Unterricht stattfinden kann.

2. Kommentar von :ohne Name 8532

Artikel 1, Nummer 11 und 16

Ergänzung um eine Formulierung, die einen datenschutzrechtlich rechtskonforme Handhabung von Software zur Erhebung von personenbezogenen Daten erlaubt, vergleichbar der estnischen App "eKool" (digitales Klassenbuch, das Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen den Zugriff auf Unterrichtsinhalte, Entschuldigungen, Noten und Hausaufgaben erlaubt, s.

Ergänzung um eine Formulierung, die einen datenschutzrechtlich rechtskonforme Handhabung von Software zur Erhebung von personenbezogenen Daten erlaubt, vergleichbar der estnischen App "eKool" (digitales Klassenbuch, das Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen den Zugriff auf Unterrichtsinhalte, Entschuldigungen, Noten und Hausaufgaben erlaubt, s. https://bvdb.org/digitale-bildung-in-der-schule-apps-methoden-und-techniken-am-beispiel-estlands/).