Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes:
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinnern) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.
In den übrigen Schutzgebieten sollen anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, wie sie in der guten fachlichen Praxis konkretisiert sind, verbindlich vorgeschrieben und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das unbedingt notwendige Maß minimiert. Das im Rahmen des bundesweit geltenden Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführte Projekt „Demonstrationsbetriebe“ zeigte, dass bei intensiver Betreuung der Betriebe ein zielgerichteter und reduzierter Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich war. Baden-Württemberg war mit einzelnen Obst- und Ackerbaubetrieben an dem Projekt beteiligt und sammelte Erfahrung. Maßnahmen zur kulturspezifischen Förderung von Nützlingen sowie die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung erfordern einen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Etablierung.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 % bis zum Jahr 2030
Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen. Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.
Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielsweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 % bis 2030
Es handelt sich um ein politisches Ziel, dem sich die Landesregierung verpflichtet. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.
Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- technische Weiterentwicklung,
- Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
- Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
- Ausbau des integrierten Pflanzenbaus,
- verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
- Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
- Reduktion chemisch-synthetischer PSM im Bereich des Verkehrs (insb. Gleiskörper),
- Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
- optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
- Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.
Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 % der Offenlandfläche der Landesfläche bis 2030
Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 % der landwirtschaftlichen Flächen
Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 % der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen. Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 % besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen bzw. ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.
Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Die Inhalte des Gesetzes setzen die Vereinbarungen zwischen der Landesregierung, den Landnutzerverbänden und dem Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um.
Kommentare : zur Stärkung der Biodiversität
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Zeit nehmen
Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein. Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen
Nicht erst seit der aktuellen Krise setzen sich Landwirte für eine höhere Wertschätzung der heimischen Landwirtschaft und eine ausreichende Lebensmittelversorgung aus unserem Land ein.
Im Wohlstand der letzten Jahrzehnte wurden diese Warnungen oftmals nicht ernst genommen und die Sicherstellung der Lebensmittelproduktion anderen Zielen untergeordnet.
Nun wird jedem klar, dass wir vor Krisen nicht geschützt sind und gute und leistungsfähige Landwirtschaft auch für Industrieländer von großer Bedeutung ist. Dabei sind eine leistungsfähige Landwirtschaft und zielführender Artenschutz keine Gegensätze.
Auch aufgrund der Erfahrungen aus der Krise muss der Gesetzesentwurf nochmal ernsthaft geprüft. Es gilt die Bedenken der Landwirtschaft ernst zu nehmen und gemeinsam ohne Zeitdruck für Artenschutz UND Landwirtschaft zielführende Lösungen zu erarbeiten.
Streuobstbestände schützen durch finanzielle Anreize nicht durch Verbote
Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt. Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen. Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens. In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren
Eine Unterschutzstellung von Steuobstbeständen schadet diesen mehr, als sie nützt.
Durch den hohen Wertverlust vieler Flächen und die nur sehr wenig belastbaren Ausnahmen wird eine große Unsicherheit bei den Eigentümern entstehen.
Bitte lernen Sie aus den Beispiel des bayerischen Volksbegehrens.
In Baden-Württemberg ist aufgrund der strengeren Vorgaben (kleinere Fläche, keine Abstandsregel, weniger Ausnahmen) mit einem noch größeren "Ankündigungseffekt" (so nennt es das MLR in einer Stellungnahme) gesprochen.
Vor allem im Bereich von Wohn- und Gewerbegebieten wird das der Fall sein und auch regelmäßig Ausnahmen geben, die eine Entfernung der Bäume ermöglicht.
Wünschenswerte Strukturen müssen ausreichend gefördert werden, damit sie wirtschaftlich interessant sind. Nur so lassen sich diese sinnvoll schützen und auch vermehren.
Ein Verbot kann bestenfalls den aktuellen Bestand schützen und auch das wird es nicht schaffen.
zur Stärkung der Biodiversität
Liebe schwarzgrüne Landesregierung, Ihr Gesetzesentwurf zur "Stärkung der Biodiversität" ist für mich als Streuobstwiesenbesitzer nichts anderes als die entschädigungslose Enteignung mit Zwangsarbeitsverpflichtung! Beides ist verfassungswidrig. Die Stammhöhendefinitionen von 1,40 - 1,60 oder 1,80m etc. sind rein willkürlich gewählt, ich
Liebe schwarzgrüne Landesregierung,
Ihr Gesetzesentwurf zur "Stärkung der Biodiversität" ist für mich als Streuobstwiesenbesitzer nichts anderes als die entschädigungslose Enteignung mit Zwangsarbeitsverpflichtung!
Beides ist verfassungswidrig.
Die Stammhöhendefinitionen von 1,40 - 1,60 oder 1,80m etc. sind rein willkürlich gewählt, ich persönlich schneide immer alle Äste unter 2m weg, um Augenschäden im vorbeigehen zu vermeiden.
Streuobstwiesen befinden sich traditionell in Ortsnähe und sind daher auch als Reservebauflächen anzusehen, genauso wie angeblich ökologisch weniger wertvolles Ackerland.
Eine generelle Unterschutzstellung (nur in Ba-Wü) ist daher glatte Enteignung und entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Auf den Fildern kann man sehen was dabei herauskommt:
Die hektarweise Bebauung besten Ackerbodens bei gleichzeitiger Verbuschung/Verwilderung der wirtschaflich nutzlosen Streuobstwiesen! Das ist leider so, trotz Apfelsaftdünnschißblabla wie z.B. jahrelang in der links-grünen Landesökoverblödungsschau von Dieter Fritz & Co.!
Heli-Maoist Kretschmann und Radl-Kommunist Hermann sagen danke.
Streuobstwiesen sind Hochrisikogebiete für übertragbare Krankheiten z. B FSME und Borreliose durch Zecken auf Hunden, Katzen, Hasen, Mardern, Hasel/Wühlmäusen, Igeln etc. sowie Lebensraum sonstige für Schädlinge die keiner bei sich haben will wie Feuerwanzen, Wespen, Spinnen, Hornissen u.a.m.!
Die angesetzen 15 ar Flächengröße für relevante Streuobstwiesen als Bagatellgrenze unterschreitet sogar die Freistellungsgrenze für Kleinstgrundstücke bei der LSV. Hier sind für privat und gewerblich genutzte landwirtschaftliche Flächen unter 30 ar (=1 Morgen) keine Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge zu leisten. Die 30 ar wären daher die Mindestgröße für ein funktionierendes Streuobstökosystem!
Vom angeblichen Arten- und Insektensterben kann ich nichts feststellen, ich bin regelmäßig nach der Arbeit auf meinem Gütle von Insekten zerstochen und stelle fest, daß die Früchte meiner Arbeit jeglichem Viechzeug und auch diebischen Zweibeinern gut geschmeckt haben.
Unabhängige Wissenschaftler zu Wort kommen lassen
Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass
Vor Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetz muss auf unseren Feldern und Obstplantagen eine Erhebung des Ist-Zustandes der
Biodiversität( Fauna u Flora) gemacht werden. So ist es nur möglich eine Veränderung festzustellen. Momentan ist eine vermehrte Anzahl an Insekten feststellbar ( jeder Autofahrer kann es bestätigen). Wie ist dass möglich ? Vielleicht ist doch nicht die Landwirtschaft alleiniger Verantwortlicher für das Artensterben. Wir denken, dass viele Faktoren zum Artensterben beitragen, die bitte berücksichtigt werden sollten. Unabhängige, ehrliche Wissenschaftler sollten zu Wort kommen.
Blindes Gesetz aufgrund öffentlichen Drucks
Hallo Liebe Damen und Herren, das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik. Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur
Hallo Liebe Damen und Herren,
das von zwei Imkern in Gang gebrachte ProBiene und dann in das Eckpunktepapier umgewandelte Gesetzesvorhaben ist eine Peinlichkeit für die in der Vergangenheit eher gelobte Landespolitik.
Wir befinden uns hier im Land der Dichter und Denker, im Land des Wohlstands und der Wissenschaft. Das Gesetzesvorhaben nur ausschließlich auf dem einzig legitimen Fundament der Wissenschaft umzusetzen, ist die Landespolitik aber nicht im Stande. Es wird rein nach Stimmung entschieden und so den Medien und der Stimmung einzelner nachgegeben.
Dieses Eckpunktegesetz muss dem Wählerwillen entsprechen: interessant nur, dass Mediale Stimmung das Eine und das Andere jedoch an der Ladenkasse zu sehen ist. Im Wahllokal und in den Medien ökologisch, an der Ladenkasse günstig aus dem Ausland. Ist der Markt nicht der einzig wahre Spiegel der Gesellschaft? Ich sehe die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit dem Eckpunktepapier auf einem Weg ins Aussterben und in die Hände von Agrarkonzernen und ganz sicher nicht in die so gewollte Streuobst und 5 Kühe- Landwirtschaft. Sicher gehen auch ganze Stücke Kultur und Lebensmittelsicherheit verloren. Zu bedenken ist, dass ein Landwirtschaftlicher Betrieb nach Aufgabe sicher nicht einige Jahre später wieder zur Aufnahme der Produktion unter dem Stichpunkt der konkurrenz aus dem Ausland im Stande ist. Kaputt ist Kaputt.
Zusammengefasst: Tun Sie ihre Arbeit und machen Sie nur Gesetze, die nur auf fundierten Wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und machen Sie sich klar dass sich die Wertschätzung für Umwelt/Artenvielfalt eines Einzelnen NUR am Markt, an der Ladentheke monetär wiederspiegelt
Gängelung durch umfangreiches Gesetzeswerk
Wir bewirtschaften seit Jahrzehnten unsere Obstwiesen mit viel Einsatz nach guter fachlicher Praxis und bislang auch mit Freude. In den letzten Jahren mussten wir Obstbauern uns zunehmend mit Wetterkapriolen ( Trockenheit, Frost, Hagel, Sonnenbrand...) und auch invasiven Schädlingen z.B. Kirschessigfliege auseinandersetzen. Durch das
Wir bewirtschaften seit Jahrzehnten unsere Obstwiesen mit viel Einsatz nach guter fachlicher Praxis und bislang auch mit Freude. In den letzten Jahren mussten wir Obstbauern uns zunehmend mit Wetterkapriolen ( Trockenheit, Frost, Hagel, Sonnenbrand...) und auch invasiven Schädlingen z.B. Kirschessigfliege auseinandersetzen.
Durch das vorgesehene Gesetzeswerk sehen wir uns gegängelt und befürchten, dass uns und auch der nächsten Generationen über kurz oder lang die Freude an der Arbeit in der Natur vergeht und die Flächen im Streuobstparadies verwahrlosen.
Wir sehen eine riesige Aufblähung der Bürokratie und fragen uns, ob die finanziellen Mittel, die für erhöhte Personalkosten aufgebracht werden müssen, wirklich der Artenvielfalt und dem Fortbestand unserer Kulturlandschaft dienlich sind.
Stellungenahme Gesetzentwurf Stärkung der Biodiversität
Der Inhalt des Gesetzestextes kommt mir so vor wie eine Übernahme des Volksbegehrens von pro Biene. Er is ideologisch einseitig ausgearbeitet und beruft sich nicht auf wissenschaftlich und fachlich fundierte Zusammenhänge. Die Landwirtschaft wird hier jedoch in schwarz (konvetionel,integriert) und weis (bio) unterteilt. Ziel sollte es sein die
Der Inhalt des Gesetzestextes kommt mir so vor wie eine Übernahme des Volksbegehrens von pro Biene.
Er is ideologisch einseitig ausgearbeitet und beruft sich nicht auf wissenschaftlich und fachlich fundierte Zusammenhänge.
Die Landwirtschaft wird hier jedoch in schwarz (konvetionel,integriert)
und weis (bio) unterteilt.
Ziel sollte es sein die Artenvielfalt zu stärken, jedoch nicht die Landwirtschaft in förderungsunwürdig und förderungswürdig zu unterteilen.
Die beabsichtigte Stärkung der heimischen landwirtschaft wir hiermit konterkariert.
In Baden-Württemberg ist der Sonderkulturanbau von Obst traditionell sehr stark.
Er ist zum überwiegenden Teil sehr klein strukturiert und wird auch zum Teil von Familienbetrieben im Nebenerwerb betrieben.
Auch hier ist Qualität oberstes Ziel.
Viele Kulturen lassen sich im Obstbau zum Teil unter ökologischen Gesichtspunkte nur sehr schwer oder gar nicht wirtschaftlich anbauen.
Einige Beispiele:
Apfelwickler:
Im Bioanbau wird dieser mit der Verwirrmethode je nach Befallsdruck mer oder weniger gut reguliert. Vorausetzung ist allerdings eine Flächengröße von über 1 ha der Obstanlage.
Kirschen:
Schlüsselschädlinge sind hier die Kirschfruchtfliege und Kirschessigfliege.
Biologische Insektizide gibt es hie nicht. Einzig eine stoffliche barriere durch eine Volleinnetzung ist hier möglich. Kostenpunkt ca.70000 Euro und mehr.
Das wird sich kein Kleinbetrieb investieren. Zumal die Genehmigung solche Bauten fraglich ist,da viele Obstanlagen sich in Landschaftsschutzgebieten befinden.
Zwetschgen:
Ohne eine ausreichende Bekämpfung des Pflaumenwicklers ist ein witrscahftlicher Anbau kaum machbar. Auch gibt es die Möglichkeit zu verwirren, aber auch hier bedarf es einer zusammendhängend größeren Fläche von mehr als 1ha.
Für die Artenvielfalt wichtigen kleinen Betribsstruckturen bedeutet dies hohe anbauliche technisierung durch die Maßgabe des Gesetzgebers nach mehr ökologischer landwirtschaft das Aus.
§ 9 Beratung
Der nachhaltige Erfolg vom Anbau von Nutzpflanzen beruht auch auf eine gute Beratungsstruktur in baden-Württemberg.
Im Gesetzentwurf wird die ökologische beratung überproportional bevorzugt.
Wenn das Ziel erreichtwerden soll, bis 2030 30 bis 40% ökologischerLandwirtschaft zu haben, macht das durchaus Sinn.
Aber was ist mit den restlichen 60 bis 70% derzu beratenden Betrieben,
die integriert wirtschaften?
Soll hier ein Wissensverlust auf Kosten des integrierten Anbaus stattfinden?
Soll hier der Anbau nicht weiter entwickelt werden?
30 bis 40% ökologische Landwirtschaft bis 2030, §17 und §20 Vermarktung
Viel Bioanbauer und deren Verband ( Bioland) und auch einige Grüne Abgeordnete sehen diese hohe Quote mit Bedenken.
Wie soll dies vermarktet werden ohne das ein ruinöser Wettbewerb unter den Anbauern eintritt?
Auch fehlt die Förderung von regionalen Erzeugmissen.
Im Gesetzentwurf stehen viele Absichterklärungen und Verpflichtungen die die Landwirtschaft erbringen soll.
Was ist mit dem Handel?
Darf er weiterhin alles anbieten und dies mit für die heimische Landwirtschaft fatalen Folgen.
Der handel hat weiterhin die Marktmacht. Er kann im Grunde genommen machen was er will.
Hier sollte für den handel verpflichtende regelungen gefunden werden, die
ein auskömmliches Einkommen für die Betriebe, egal ob ökologisch oder integriert, garantieren.
Auch die Produktionsstandards der Erzeugnisse aus dem Ausland sollte deutschen Standards etsprechen.
Dies kann Preisschlachte auf Koste der heimischen Betriebe verhindern.
Dies würde die Heimischen Betriebe stärken und und deren Erhalt sichern.
Viel heimische Betriebe bedeuten automatisch mehr Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft.
PSM Reduktion von 30 bis 40% in der Fläche bis 2030
Auch hier wird mehr an politisch ideologische Ziel gedacht, als an wissenschaftlich fundierte Daten.
Als Leitfaden wird der nationale Aktionsplan der Bundesregierung angeführt. Diese beruht ebenfalls nicht auf wissenschaftlich belegbare Daten.
Die in §4 und §17 geforderten Regelungen sind in der intgrierten Produktion nicht neu.
Sie werden schon lange dort angewendet.
Eine Reduzierung des PSM Einsatzes um 30 bis 40% in der Menge ist
ziemlich pauschal und richtet sich nicht nach wissenschaftlichen
Gesichtspunkten und schon gar nicht nach der guten fachlichen Praxis.
Der Einsatz von PSM ist abhängig von viele Faktoren (z.B. hoher Pilzdruck in feuchten Jahren)
Auch der Klimawandel spielt hier eine Rolle mit der Zunahme von Schadinsekten durch zu milde Winter oder neue invasive Schadinsekten.
Eine generelle Reduzierung wie im gesetz gefordert wäre da fatal.
Die Unterscheidung von Chemisch- synthetische und biologischen PSM lehne ich ab.
Hier wird wieder in böse und gut unterteilt.
Warum sind PSM auf Basis von pflanzliche Pyrethroiden schädlicher für Nützlinge als so manches Chemisch-synthetische PSM?
Warum reichert sich Kupfer von Bio PSM im Boden massiver an als chemisch-synthetische Fungizide?
Warum wurden auf einem intgriert wirtschaftenden Obstbaubetrieb in der Pfalz eine hohe Anzahl von verschidenen Insekten bonitiert?
Unter anderem 61 Wildbienenarten im Glyphosat behandelten Baumstreifen!
( Untersuchung von Prof. Elke Eitel, Hermann Höpke Institut, TH Bingen)
Viel fachliche Fragenund keine plausiblen Antworten.
Ich meine daher, dass der Wissenstand um so ein Gesetz in dieser Tragweite zu verabschieden, ungenügend ist.
Dieser gesetzentwurf hilft weder der Artenvielfalt noch der Landwirtschaft
Und wo in diesen Entwurf ist die gesamtgesellschaftliche Verantwortung
zur Artenvielfalt verankert?
Und wo sind die Inhalte des mit 90000 Unterschriften gezeichneten Volksantrags?
Meine Bitte an Sie Liebe Abgeordneten: Überarbeiten Sie den Entwurf, und zwar so das allen geholfen ist: der Artenvielfalt und der Landwirtschaft.
Viel fachliche Fragen
"Biodivstärkungsgesetz"
Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr. Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche
Die Gesetzesvorlage ist eine Folge des Volkbegehrens-Artenschutz in BaWü im letzten Jahr.
Leider wurden Forderungen aus dem Volksbegehren als unverrückbare Eckpunkte in den Gesetzentwurf übernommen. Es wurde viel über die unterschiedlichen politischen Positionen verhandelt. Aber es gab zu keiner Zeit des Verfahrens eine wirkliche fachliche Auseinandersetzung.
Die Eckpunkte Pflanzenschutzmittelreduktion und Steigerung des Bio Anbaus waren unverrückbar. Beide Punkte sind aber nicht in dem Maße relevant für den Artenschutz. Darauf weisen viele Wissenschaftler auch aus dem Bereich der Landschaftsökologie und der Insektenforschung hin.
Mit dem Wildbienenmonitoring vom Bodensee ( beim NABU oder der Bodenseestiftung oder unter www.bodenseebiene.de zu finden ) gibt es bereits die wissenschaftliche Erkenntnis, dass eine Insektenvermehrung ( sowohl der absoluten Zahlen wie der Arten ) im bestehenden Systems des derzeitig praktizierten integrierten Obst- und Weinbaues möglich ist.
Daher fordere ich für diese Fragen zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes.
Es werden hier enorme Steuermittel eingesetzt, ohne zu wissen, was die Ausgangslage ist, und ohne die angestrebten Maßnahmen nach ihrer zielführenden Wirkung zu hinterfragen.
Das Anwendungsverbot von chemisch- synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten muss gestrichen werden. Es liegen für solche Gebiete anspruchsvolle Untersuchungskonzepte vor, die gemeinsam mit den Naturschützern vor Ort ausgearbeitet wurden. Gerade dort ließen sich die aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragen umfassend untersuchen. Solche Modellprojekte werden derzeit aus politischen Gründen verweigert.
Man klammert sich weiterhin an die politischen Eckpunkte. Diese werden in der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Artenvielfalt entweder als nicht genau untersucht oder eben als wenig relevant für den Artenschutz gehalten.
Worin aber weitgehend Einigkeit besteht, ist die Bedeutung der Biodiversität für die Förderung der Artenvielfalt. Das Gesetz geht aber auch hier den gewohnten Weg der Gießkannenförderung. Ähnlich dem niederländischen Modell bräuchten wir in unseren Landschaften die Entwicklung von Biodiversitätskonzepten. Diese müssten auf regionaler Ebene von den Fachleuten des Naturschutzes gemeinsam mit den Landwirten entwickelt werden. Es besteht die sehr große Gefahr, dass zunächst für nicht zielführende Maßnahmen
sehr viel Geld ausgegeben wird und in Folge für wirklich fundierte Maßnahmen das Geld fehlt.
In der Begründung zum Gesetz fehlt vielfach die konzeptionelle Vorstellung z.B. wie die Refugialflächen gestaltet und bewirtschaftet werden sollen. Der Rückgang der Insektenpopulationen in unseren Naturschutzgebieten wird heute von Fachleuten damit erklärt, dass wir die notwendige „Bewirtschaftung“ dieser Flächen nicht leisten.
Bereits hier fehlt es an der dringend benötigten finanziellen Ausstattung seitens des Umweltministeriums.
In einer Zeit, in der über Ernährungssouveränität im eigenen Land wieder nachgedacht wird, sollte man sich auch fragen, wieviel Land wollen wir wirklich der Sicherung der Ernährung entziehen. Absolut gesehen spricht man von 250000 Hektaren. Davon muss man die bereits unter Schutz gestellten Flächen abziehen. Aber wieviel Land entziehen wir der heimischen Produktion, ohne ein Konzept zu haben geschweige denn eine gesicherte Finanzierung, was wir wirklich auf diesem Land für den Artenschutz leisten wollen.
Hier möchte ich auch anmerken, dass wir mit der Umstellung auf den „Bioanbau“ unsere Eigenversorgung ebenfalls schwächen. In den Sonderkulturen müssen wir dabei mit mindestem einen Drittel geringerem Ertrag rechnen. Beim derzeitigen Flächenverbrauch ( 9 ha pro Tag in BaWü ) und den jetzt zu beschließenden Refugialflächen wird ein Ausgleich über die Ausweitung des Anbaus nicht möglich sein.
Ebenso wenig wie es dabei auch zu einer Steigerung der Insekten- und Insektenarten kommen wird. Auch das ist Stand der Wissenschaft. Der sogenannte Ökolandbau steigert nicht zwangsläufig die Artenvielfalt.
Bei der entsprechenden Bewerbung der Nachfrage nach Bioprodukten darf die Förderung aller anderen heimischen Produkten nicht vernachlässigt werden.
Dieses Gesetz wird den Strukturwandel weiter massiv beschleunigen. Das ist allen Beteiligten bekannt. Es ist aber niemand bereit, dieser Problematik genau nachzugehen.
Auch hier sollte zunächst eine Evaluierung des Ausgangszustandes stattfinden. Es fehlen uns die Hofnachfolger. Die Stimmung des letzten Jahres und wie sie auch aktuell in manchen Medien teilweise weiter betrieben wird, führt neben großen wirtschaftlichen Sorgen zu immer mehr Hofaufgaben. Vielen unserer Jungen und Alten fehlt das Vertrauen in staatliches Handeln. Und sie spüren keinen Rückhalt in der Politik.
Gerade das Ausblenden von Fakten, wie es bei der Entwicklung zu dem Gesetzentwurf bis heute geschieht, verstärkt diesen Vertrauensverlust.
Damit geht einher der Verlust von Planungssicherheit. Und das ist eine ganze wichtige Grundlage für eine Entscheidung zur Hofnachfolge.
Es ist gilt auch festzuhalten, dass es gerade die kleineren Strukturen sind, die schon durch diese Vielfältigkeit Artenschutz leisten. Das wird im Gesetz auch nicht berücksichtigt und nicht gefördert.
Dass der Gesetzgebungsprozess mit dem gleichen Zeitdruck wie in den letzten Monaten durchgeführt wird, ist in diesen Zeiten der Corona Pandemie nicht vertrauensförderlich.
Weder kann das Parlament derzeit in voller Besetzung sich damit auseinandersetzen, noch haben wir Bauern als Bürger dieses Landes die voll umfänglichen demokratischen Möglichkeiten ( Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ), um diesen Prozess unserer Betroffenheit gemäß zu begleiten.
( Teilnahme an der Landtags Debatte, große Versammlungen und Kundgebungen u.a. ).
Der Volksantrag, der seitens der Bauernvertretungen eingereicht wurde, kann derzeit ebenfalls nicht voll umfänglich gewürdigt und diskutiert werden. Es heißt zwar immer, er sei zu 70 -80 % eingearbeitet. Aber das gilt nur verbal. Wer sich mit beidem inhaltlich auseinandergesetzt hat, weiß um den Mangel der Berücksichtigung.
Im Sinne der Sicherung der regionalen Versorgung, des Erhaltens möglichst vieler bäuerlicher Familienbetriebe und einer nachhaltigen Verbesserung in Sachen Artenschutz, appelliere ich an alle Abgeordneten des Landtages und an die Landesregierung in Baden-Württemberg, nehmen Sie die vielfältigen Anregungen gerade auch auf diesem Portal ernst.
Stellen sie wissenschaftliche Auseinandersetzung vor politisch strategischen Abwägungen.
Fordern sie eine bessere Bewertung der Ausgangssituation ein und eine
genauere Prüfung der geplanten Vorgehensweise hinsichtlich ihrer Wirkung. Steuermittel sollten immer zielführend eingesetzt werden, in diesen Zeiten besonders.
Das bringt Vertrauen zurück.
Und das hat unser Gemeinwesen mehr als nötig.
Auch dies lehrt uns die heutige Zeit
Fiona kann Bodenleben und Niederwild förden
Der Begrünungssatz von 70 €/ha muss verdreifacht werden und eine Mulchsaatförderung von 100 €/ha sollte ebenso gefördert werden. Aus zweij. Ehrfahrung mit hochw. Begrünung nach Getreide, welche über den Winter steht und im Mulchsaatverfahren vor der Maisaussaat eingearbeitet wird, zeigt sich eine auffallend steigende Population von Feldhasen und
Der Begrünungssatz von 70 €/ha muss verdreifacht werden und eine Mulchsaatförderung von 100 €/ha sollte ebenso gefördert werden.
Aus zweij. Ehrfahrung mit hochw. Begrünung nach Getreide, welche über den Winter steht und im Mulchsaatverfahren vor der Maisaussaat eingearbeitet wird, zeigt sich eine auffallend steigende Population von Feldhasen und Fasanen, die fast schon ausgestorben waren (Krähen).
Sowohl das biol. Bodenleben als auch die Infiltration von Tauwasser durch die enorme Pflanzenfläche (Stengel, Blätter etc.) der Begrünung steigen rapide an.
Die Einsaat solch einer Begrünung braucht eine gute Bodenbearbeitung mit guter Saattechnik, die Mulchsaat ebenfalls und beides kann ohne
Förderung nicht realisiert werden.
Wie wir tatsächlich die Artenvielfalt sichern können
Ich möchte vorausschicken: Die Erhaltung unserer wunderbaren Kulturlandschaften mit ihrer einzigartigen Vielfalt an Tieren und Pflanzen ist schon immer zentrales Ziel meiner Tätigkeit als Landschaftsökologin und Landschaftsplanerin gewesen sowohl als Wissenschaftlerin an der TU München und den Universitäten Hohenheim und Gießen als auch seit über
Ich möchte vorausschicken: Die Erhaltung unserer wunderbaren Kulturlandschaften mit ihrer einzigartigen Vielfalt an Tieren und Pflanzen ist schon immer zentrales Ziel meiner Tätigkeit als Landschaftsökologin und Landschaftsplanerin gewesen sowohl als Wissenschaftlerin an der TU München und den Universitäten Hohenheim und Gießen als auch seit über 30 Jahren als freiberufliche kommunale Landschaftsplanerin in Baden-Württemberg. Daher möchte ich mich mit dem Hintergrund meiner Kenntnisse und Erfahrung folgendermaßen zu Wort melden:
Das Ziel unsere Artenvielfalt zu erhalten wird sich mit dem Artenschutzgesetz nicht erreichen lassen: Viele Regelungen sind bereits in anderen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien detaillierter, umfassender und wissenschaftlich fundiert getroffen (z.B. Biotopverbund im Bundesnaturschutzgesetz, Festlegung der „guten fachlichen Praxis“ im Pflanzenschutzmittelgesetz, den cross compliance Vorschriften für die Auszahlung von EU-Mitteln an Landwirte, die Zulassungspflicht von Pflanzenschutzmitteln für Personen ohne spezifische Fachkenntnisse im Pflanzenschutzmittelgesetz etc.).
Ich rate daher dringend, insbesondere in Anbetracht der extremen Mittelverknappung durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie:
- Fördern Sie schwerpunktmäßig die Hotspots der Biodiversität, also im übertragenen Sinn unserer heimischen „Great Barriere Reefs“ und „Serengetis“ mit ihren Korallenriffen und Savannen und der bunten Vielfalt an Nemos, Löwen und Giraffen:: (wie das im Eckpunktepapier namentlich benannte Vorbild Bayern), d.h. sichern Sie mit absolutem Vorrang und höchstmöglicher Priorität die Habitate der besonders gefährdeten, weil hochspezialisierten Arten der Magerrasen und -wiesen sowie Lichtwälder und anderer Halboffenlandschaften (Hudewälder, höhlrenreiche Streuobstbestände mit blütenreichem Unterwuchs) vorrangig auf Grenzertragsstandorten trocken wie feucht/nass. Nur dadurch packen Sie das Problem des Artenrückgangs an der Wurzel: „Ein starker Rückgang der Häufigkeit zeigt sich besonders bei spezialisierten Arten und Arten seltener Habitate.“ „…insbesondere bei Insektengruppen des Grünlands“, „ in Feuchtlebensräumen“ und „bei den waldtypischen Insektenarten [….] die auf Habitate der Reise- und Zerfallsphase, auf ungestörte Bestände oder bestimmte (historische) kulturgeprägte Waldstrukturen angewiesen sind.“ (Bericht des Bundes für die 90. Umweltministerkonferenz vom 6.-8-Juni 2018 […] zum Insektensterben sowie dessen Ursachen.“).
- „Lebensräume sichern und wiederherstellen“ heißt dabei, großflächig die historische Landnutzung zu imitieren, aus der die Lebensräume entstanden sind, Beweidung, ein- bis zweimalige Mahd unter ständigem Nährstoffentzug, d.h. unter Abräumen das Mahdgutes. Die bisherige öffentlich geförderte Landschaftspflege ist vielerorts sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht ausreichend. Die Folgen kann jedermann mit Hilfe der historischen Aufnahmen in google earth nachvollziehen: die für die Land- und Forstwirtschaft uninteressanten Offenland- und Halboffenlandlebensräume, gleichzeitig zentrale Habitate unserer wertgebenden Arten sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend vergrast, verbuscht, mittlerweile großflächig bewaldet und auf Kleinstflächen zusammengeschrumpft. Wertgebende Pflanzenarten können sich dort zwischen konkurrenzstarken Gräsern, Brombeeren und Hochstauden gerade noch so halten, viele Tierarten aber sind ausgestorben oder am Aussterben, weil die Lebensraumgrößen nicht mehr für stabile Populationen ausreichen. Bestes Beispiel ist das Naturschutzgebiet Eichenhain in Stuttgart. Es liegt gegenüber den landwirtschaftlichen Flächen von Klein-Hohenheim, das seit den 1990ger als Versuchsgut für ökologischen Anbau von der Universität genutzt wird. Auch dort, ansonsten umgeben von Wald und Siedlung, wo der Eintrag chemischer Substanzen aus der Landwirtschaft nahezu ausgeschlossen werden kann, findet sich dergleiche Artenrückgang wie in der sonstigen Landschaft. Ursächlich ist der Rückgang der vollbesonnten Magerrasen- und Offenbodenflächen von bei der Unterschutzstellung einstmals annähernd 30 ha auf wenige 1000 Quadratmeter. Eine großflächige Entbuschung in den 1980ger Jahren war nicht nachhaltig, weil die erforderliche Unterhaltungspflege der Steillagen unterblieb, so dass zur Sicherung der verbliebenen Arten seit 2017 noch viel aufwändigere Maßnahmen stattfinden mussten.
- Lassen Sie auf der Basis der vielfältigen Erfahrungen in Baden-Württemberg landwirtschaftliche Methoden entwickeln, wie die für die Arten elementaren Habitatbedingungen kosteneffizient und gesellschaftlich finanzierbar unter heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Absatzmärkten geschaffen und von den Landschaftserhaltungsverbänden erhalten werden können.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen in der freien Landschaft, naturschutzrechtliche wie baurechtliche Ausgleichsmaßnahmen, gewässerbauliche Maßnahmen aller Art einschließlich des Hochwasserschutzes auf der Basis fachlich fundierter Biotopverbundplanungen und optimiert auch für die Belange der heimischen Tier- und Pflanzenarten umgesetzt werden, immer auch mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Vergrößerung von Hot Spots und deren Vernetzung. Die Methodik liegt für Baden-Württemberg vor (Naturschutzinfo 2/2017). Ein Modellvorhaben zur Umsetzung des landweiten Biotopverbund in den Regionalplan unter Berücksichtigung der Tierwelt ist im Bereich Bodensee-Oberschwaben abgeschlossen, der darauf abgestimmte Regionalplan ist im Verfahren. Die Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Erstellung von FFH-Managementplänen wird forciert fortgesetzt. Informationen über die flächige Verbreitung von Tierarten lassen sich durch einen kommunalen Biodiversitätscheck erlangen, Modellvorhaben (eines von mir begleitet) haben gezeigt, wie die Ergebnisse effizient in die Auswahl von besonders erfolgversprechenden Maßnahmen eingehen kann.
- Statt wie im Artenschutzgesetz vorgesehen mehr Verwaltung, brauchen wir zur schnellen Durchführung und Umsetzung von zielführenden Maßnahmen weniger Verwaltung und vor allem eine zielgerichtete Steuerung und Koordinierung: Zusammenführung der verschiedenen Datenbanken, die unter Federführung unterschiedlicher Ministerien existieren: Daten- und Kartendienst LUBW, FIONA, Geoportal-BW, Landesmedienzentrale (Fundus an historischen Bildern und Karten seit 2020 nur noch für Lehrer verfügbar), Leo-BW, Kompensationsflächenkataster der Flächenagentur, der Regionen, der Kreise, der Landschafstpläne von Städten und Gemeinden…. , schutzgutübergreifendes, zielorientiertes Agieren der Landratsämter als Einheitsbehörde, zielorientierte Kontrollen der Cross Compliance Vorschriften etc.
Vieles liegt vor im Ländle. Die Schätze an Fachwissen in Personen und Datenbanken gilt es zu heben, Instrumente und Organe sind vorhanden, Methoden sind erarbeitet. Dies zu verknüpfen und zu nutzen bedarf einer zielgerichteten schlagkräftigen interministeriellen Steuerung und Koordinierung - eine Herkulesaufgabe, die es wert wäre, dass sich ihrer der Ministerpräsident annimmt!