Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, Mehreinnahmen in dem dynamisch wachsenden Bereich Wissenschaft zu erzielen, um die hohe Qualität des Studiums zu sichern und die Internationalisierung der Hochschulen zu verbessern.
Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft sind mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext hält die Landesregierung drastische Kürzungen als Alternative zu Mehreinnahmen für die falsche Reaktion. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass internationale Studierende künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig 650 Euro pro Semester erhoben werden. Beide Gebühren sollen nur für Studierende gelten, die ab dem Wintersemester 2017/18 ein neues Studium aufnehmen.
Die Mobilität internationaler Studierender hat enorm zugenommen; eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Bislang kapitulieren jedoch noch zu viele vor den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfinden. Eine bessere Betreuung ist aus Sicht der Landesregierung der Schlüssel, um das zu ändern. Deshalb sollen den Hochschulen künftig 300 Euro pro internationalem Studierenden und Semester direkt für die Internationalisierung zur Verfügung stehen. Von den Gebühren für internationale Studierende soll nach dem Gesetzentwurf nur betroffen sein, wer zum Zwecke des Studiums einreist. Die Gebührenpflicht gilt nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete sowie Studierende, die ihm Rahmen von gegenseitigen Austauschprogrammen nach Baden-Württemberg kommen.
Die Gebühren für ein Zweitstudium beziehen sich auf einen jeweils zweiten Bachelor oder zweiten Master-Abschluss. Das Erststudium inklusive einem Bachelor- und einem Master-Abschluss bleiben gebührenfrei. Ein Studiengangwechsel vor dem ersten Abschluss oder für eine berufliche Qualifikation zwingend notwendige zusätzliche Studiengänge (wie z.B. Kieferchirurgie) sollen ebenfalls von den Gebühren ausgenommen sein.
Gesetzentwurf: Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes und des Akademiengesetzes (PDF)
Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium
Kommentare : Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Januar 2017 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Bildung für alle?!
Da haben wir es mal wieder, Politiker die nicht in der Lage sind einen vernünftigen Haushalt aufzustellen, lieber sucht man sich einen einfachen Weg und belastet Studenten von Nah und Fern um die eigene Unfähigkeit zu überdecken. Lieber werden Steuer in Milliardenhöhe verschlampt aufgrund von schlechten Management und seltsamer Projektpolitik. Der
Da haben wir es mal wieder, Politiker die nicht in der Lage sind einen vernünftigen Haushalt aufzustellen, lieber sucht man sich einen einfachen Weg und belastet Studenten von Nah und Fern um die eigene Unfähigkeit zu überdecken. Lieber werden Steuer in Milliardenhöhe verschlampt aufgrund von schlechten Management und seltsamer Projektpolitik. Der Studiumbeitrag für Internationale Studierende wird dafür sorgen, dass viele intelligente und talentierte Studenten niemals den Weg nach Deutschland finden und Ihnen somit ein Beitrag zur deutschen Gesellschaft verhindert wird. Dies hat klare Qualitätseinbußen in der Lehre zur Folge. Baden-Württemberg bindet sich seine Hände abermals hinter den Rücken zusammen.
Kurzsichtig und unsozial
Ein Zweitstudium darf nicht nur Wohlhabenden offen stehen! Deutschlands Zukunft hängt von der Bezahlbarkeit guter Bildung und hoher Durchlässigkeit im Bildungssystem ab. Wer in seinem eingeschlagenen Berufspfad nicht glücklich wird, kann keine exzellente Leistung bringen, wird eher krank und belastet so das Sozialsystem an anderer Stelle stärker,
Ein Zweitstudium darf nicht nur Wohlhabenden offen stehen!
Deutschlands Zukunft hängt von der Bezahlbarkeit guter Bildung und hoher Durchlässigkeit im Bildungssystem ab. Wer in seinem eingeschlagenen Berufspfad nicht glücklich wird, kann keine exzellente Leistung bringen, wird eher krank und belastet so das Sozialsystem an anderer Stelle stärker, als hier gespart werden soll.
Als Student werden mich die Positionen der Parteien zu diesem Thema in meinen zukünftigen Wahlentscheidungen maßgeblich beeinflussen.
Unmögliches Verhalten
Mit solchen teilweise horrenden Gebühren erreichen wir rein gar nichts. Die nicht aus EU Länder stammenden Studenten werden einfach in andere Bundesländer abwandern. Baden Württemberg hat zwar gute Unis, aber andere Bundesländer haben das auch und sogar bessere.Applaus für die Grüne Landesregierung. Gut gemacht! *IRONIE!*
Gebühren für Zweitstudium
Das einzige Argument für die Gebühren bezüglich des Zweitstudiums, das ich hier gefunden habe, lautet:
"Auch andere Länder wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen Gebühren für ein Zweitstudium."
Der Fakt, dass andere es genauso machen, reicht für mich nicht aus um eine Gebühr von 650€ einzuführen.
Study fee will deprive many students of their dream of higher education in Germany
Sir,
Introduction of study fee will cause huge financial burden on students from developing countries. Increasing the fee may deprive many of their dream of getting education in Germany, which is highly renowned when it comes to higher study.
Ich vertraue die Grüne nicht mehr
"Deutschland ist ein modernes Land. Es ist ein Land, das alle eine Chancen geben kann." --- die Grüne\"Vorschlag der Grünen : Baden-Württemberg erwägt Studiengebühren für Ausländer ... Betroffen wären allerdings nur Nicht- EU- Ausländer." --- Spiegel, August 2013
Ungleichbehandlung durch Gebührenerhebung für AusländerInnen
Leider muss ich meinen Kommentar in mehrere Teile gliedern, da die Argumentation etwas langwieriger ist. Die Hauptfrage ist für mich: Liegt hier eine Diskriminierung vor? Falls ja: Kann man diese Diskriminierung gut begründen? -Grundsätzlich wäre eine Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit etwas, was ohne sachliche Begründung
Leider muss ich meinen Kommentar in mehrere Teile gliedern, da die Argumentation etwas langwieriger ist.
Die Hauptfrage ist für mich: Liegt hier eine Diskriminierung vor? Falls ja: Kann man diese Diskriminierung gut begründen?
-Grundsätzlich wäre eine Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit etwas, was ohne sachliche Begründung willkürlich ist und meinem Rechtsverständnis widerspricht. [evtl. steht das so Grundgesetz?!]
-Stating the obvious: Auf den ersten Blick liegt eine Diskriminierung vor. Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen schon während des Studiums zahlen, InländerInnen nicht.
Welche Rechtfertigungen kann es dafür geben und auf welchen Annahmen fußen diese?
Begründung I: Die AusländerInnen verlassen sonst evtl. das Land mit Ausbildung aber ohne Steuern zu zahlen. Sie tragen daher nicht dazu bei, das Bildungssystem zu finanzieren, und werden über die Gebühren fairerweise an den Kosten beteiligt. Also keine Andersbehandlung.
Verstecke Annahme I: Studierende müssen individuell an den Bildungskosten beteiligt werden. (D.h. wer studiert, soll (ggf. danach) auch Steuern zahlen).
Begründung II: Die Eltern der AusländerInnen haben zuvor in Deutschland keine Steuern gezahlt wie die Eltern von InländerInnen. Daher hat niemand "stellvertretend für die ausländischen Studis" Steuern gezahlt. Die Gebühren sollen dafür kompensieren und sind nur fair.
Versteckte Annahme II: Für jeden Studierenden existiert(e) ein(e) Familienangehörige(r) oder "Bürge" im arbeitenden Teil der Gesellschaft , der über ein Mindestmaß an Steuernzahlung einen bestimmten Anteil der Kosten trägt. Der Gegenwert dieser Steuerzahlung entspricht mindestens den geplanten Gebühren von 1500€/Semester
Untersuchung der beiden versteckten Annahmen:
-Diese Annahmen sollten für alle Menschen gelten (siehe Axiom: Keine Ungleichbehandlung auf Basis der Staatsangehörigkeit).
-Betrachten wir also die Folgen, die das geplante Gesetz hätte, wenn wir von diesen Annahmen aus weiter denken. Finden wir diese Folgen "gut"/"Erstrebenswert", d.h. sind sie im Einklang mit unserem Rechtsverständnis? Falls ja, kann man von den Annahmen ausgehen und die Rechtfertigungen annehmen. Die Gebühren wären dann fair. Falls nein, sollte man die Annahmen verwerfen und die entsprechende Rechtfertigung ebenso.
Annahme I:
-Wer studiert, soll (irgendwann) persönlich die Kosten mitbezahlen (1500/Semester). Entweder über Steuern oder anders.
-Unter dem geplanten Gesetz ist folgendes möglich: Wer mit deutscher Staatsbürgerschaft studiert, und dann nicht arbeitet oder auswandert/stirbt/sich ausbürgern lässt..., zahlt keine Steuern und baut kein Vermögen auf. Daher wird er/sie die Kosten des Studiums nicht mittragen. Nur Deutschen ist dies möglich. Um Begründung I aufrecht zu erhalten, müsste man Maßnahmen einführen, die diese Ungerechtigkeit verhindern.
-Unter dem Gesetz ist eine Doppelbelastung von ausländischen Studierenden möglich, die 1500/Semester zahlen, und dann in Deutschland steuerpflichtig werden, während Deutsche Studis "nur" per Steuer zuzahlen. Ausländische SteuerzahlerInnen sollten wenigstens das Recht haben, die ersten [1500*Semesteranzahl]€ an Steuern nicht zahlen zu müssen.
[Wäre vielleicht ein möglicher Kompromis, man muss dann aber überzeugend darlegen, dass die ANZAHL der nicht-zahlenden AusländerInnen wesentlich höher ist als die der nicht-zahlenden Deutschen. Denn nur dann kann man begründen, warum nicht auch Deutsche "zur Sicherheit" im Voraus zahlen müssen, und das Geld dann später wiederbekommen. Da wäre ich gespannt auf harte Zahlen, denn ich denke dass wegen der geringen Gesamtzahl an ausländischen Studis selbst eine hohe Auswanderungsrate einen ähnlichen "Verlust" bedeuten könnte wie eine sehr kleine "Später-nicht-genug-Verdienen"-Rate, die man auf die vergleichsweise hohe Zahl deutscher Studierenden anwenden müsste.]
Annahme II:
-Unter dem geplanten Gesetz kann eine Person deutscher Staatsbürgerschaft studieren, obwohl sie keinen in Deutschland steuerpflichtigen Verwandten/Bürgen hat, wie in der Annahme gefordert. Eine ausländische Person kann dies nicht.
-Man müsste also zum Aufrechterhalten von Begründung II sicherstellen, dass das nicht passieren kann.
-Alle deutschen Studierende würden nachweisen müssen, dass es für sie eine(n) "Bürgen"/Familienangehörige(n) gibt, der das (oben definiterte) Mindestmaß an Steuern gezahlt hat oder in absehbarer Zeit zahlt. Alternativ könnten sie ebenfalls Gebühren zahlen.
Man kann also -finde ich- schon ohne auf das "Gebühren an sich: ja/nein"-Thema einzugehen, ganz gut zeigen, dass das Gesetz unbegründet gegen das Axiom "Gleichbehandlung unabhängig von Staatsangehörigkeit" zu verstoßen scheint. Daher würde ich das Gesetz ablehnen.
Ich würde mich über Hinweise auf Denkfehler, Ergänzungen und Gegenreden freuen.
Danke fürs Lesen!
Internationalisierung???
inwieweit wollen sie die Internationalisierung durch hohe Gebühren verbessern??? Bildungsausländerquote in Deutschland ist eh gering und in manchen Studiengängen sind sie nicht erfüllt, wegen geringer Zahl an Studieninteressierten. Ausländische Studierende haben finanziellen Schwierigkeit und Studienleistung zu kämpfen. Sie dürfen sogar keine
inwieweit wollen sie die Internationalisierung durch hohe Gebühren verbessern??? Bildungsausländerquote in Deutschland ist eh gering und in manchen Studiengängen sind sie nicht erfüllt, wegen geringer Zahl an Studieninteressierten. Ausländische Studierende haben finanziellen Schwierigkeit und Studienleistung zu kämpfen. Sie dürfen sogar keine staatliche Hilfe beziehen. Es ist unglaublich große Leistung und genug Belastung da, wer im Ausland studiert. Also "die Internationalisierung zu verbessern durch hohe Gebühren" scheint mir nur eine Ironie oder zynische Idee, die ich persönlich zu "Abschaffung der Internationalisierung" übersetzen würde.
Ich stimme zu, für die Gebührenerhebung zu besseren Bildungsqualität ABER es soll für alle gelten!!
Gezielte Diskriminierung bestimmter Gruppen? Finanziell sinnvoll?
Leider hat in Deutschland das ökonomische Kapital, das jemand mitbringt, einen sehr großen Einfluss auf seinen Bildungserfolg (vor allem auch im europäischen Vergleich). Die Abschaffung der Studiengebühren für alle Studierenden war ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit in der Bildung zu fördern. Das hier vorgesehene Gesetz erschwert den
Leider hat in Deutschland das ökonomische Kapital, das jemand mitbringt, einen sehr großen Einfluss auf seinen Bildungserfolg (vor allem auch im europäischen Vergleich). Die Abschaffung der Studiengebühren für alle Studierenden war ein wichtiger Schritt, um Chancengleichheit in der Bildung zu fördern. Das hier vorgesehene Gesetz erschwert den Zugang zur Hochschulbildung für die genannten Gruppen massiv und scheint in meinen Augen eine gezielte Diskriminierung dieser scheinbar "unerwünschten" Gruppen zu sein. Die Finanzierungsprobleme werden auf dem Rücken der Unerwünschten ausgetragen. An meiner Hochschule gibt es großes Engagement (sowohl von der Hochschule als auch von studentischen Initiativen), das beispielsweise das Studium von Geflüchteten Menschen trotz vieler Hürden erleichtern oder ermöglichen soll. Die Landespolitik scheint da wohl eher gegensteuern zu wollen.
Und warum soll derjenige finanziell begünstigt werden, der einen Bachelor und dann einen Master studiert, während der nächste benachteiligt wird, der zwei verschiedene Bachelor absolviert? Ist die Bildung des zweiten weniger wert oder weniger willkommen? Für mich nicht.
Und ohne konkrete Zahlen zu kennen stelle ich die finanzielle Sinnhaftigkeit der Maßnahme sehr infrage. Was passiert mit dem Anteil der Studiengebühren, der nicht direkt an die Hochschulen fließt? Wie hoch sind die Verwaltungskosten der Maßnahme? Wenn ich von hunderttausenden Studierenden überprüfen muss, ob sie von dieser Regelung betroffen sind verursacht das auch große Kosten. In welchem Verhältnis stehen diese wohl zu den erhofften Einnahmen?
Danke Deutschland!
Als Student aus dem Balkan versuche ich mit meinem Studium in Deutschland EU-Standards zu erlangen. Ich denke nicht, dass diese Gedanken nur bei mir zu finden sind. Anscheinend ist die EU-Politik nur eine Farce, den schlussendlich versucht doch jeder, inkl. Deutschland, nur auf seine eigene Profite zu schauen. EU hin oder her!! BW nimmt wohl
Als Student aus dem Balkan versuche ich mit meinem Studium in Deutschland EU-Standards zu erlangen. Ich denke nicht, dass diese Gedanken nur bei mir zu finden sind.
Anscheinend ist die EU-Politik nur eine Farce, den schlussendlich versucht doch jeder, inkl. Deutschland, nur auf seine eigene Profite zu schauen. EU hin oder her!!
BW nimmt wohl eine starke Vorreiterrolle in der Spaltung der heutigen EU-Gesellschaft. Da werden sich Le Pen&Co besonders freuen! Glückwunsch BW