Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer
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Nein zur Pflegekammer
Bitte verschont uns mit einer Kammer! Zur Erinnerung an alle: Kammern wurden für "selbständige" Berufe wie z.B. Ärzte, Architekten und Handwerker geschaffen in denen diese sich selbst verwalten. Die Pflege ist kein selbstständiger Beruf. Die Möglichkeit als selbstständige Pflegekraft zu arbeiten wurde von Gesetzgeber sogar abgeschafft bzw.
Bitte verschont uns mit einer Kammer! Zur Erinnerung an alle: Kammern wurden für "selbständige" Berufe wie z.B. Ärzte, Architekten und Handwerker geschaffen in denen diese sich selbst verwalten. Die Pflege ist kein selbstständiger Beruf. Die Möglichkeit als selbstständige Pflegekraft zu arbeiten wurde von Gesetzgeber sogar abgeschafft bzw. untersagt! Desweiteren sind wir immer auch von den Anweisungen (Diagnosestellungen, Verordnungen ect.) von 1. Ärzten und 2. Dienstherren (Krankenhausverwaltung, PDL...) abhängig. Wem das nicht passt der sollte einen anderen Beruf wählen und seine / ihre Energie nicht auf eine Pflegekammer verwenden. Zum anderen macht ein neu geschaffener Verwaltungsapparat mit Pflegekräften in Funktionärsrollen anstatt am Bett die Situation genauso wenig besser wie Pflichtbeiträge von der so schon, in den meisten Fällen, zu geringen Entlohnung.
Was wir bräuchten ist der Wille der Allgemeinheit der Pflegenden sich für Ihre Belange einzusetzen; und zwar nicht in einer Kammer sondern selbst bzw. in der für die meisten Pflegekräfte zuständigen Gewerkschaft. Dann könnte diese auch etwas für unseren Berufsstand erreichen.
PS: denkt daran eine Kammer ist nicht für Tarifverhandlungen zuständig!¡! An der schlechte Vertretung durch die Gewerkschaft wird sich also nichts ändern, im Gegenteil: wahrscheinlich werden Pflegende austesten da sie ja den Pflichtbeitrag zur Kammer stemmen müssen.
Desweiteren befürchte ich dass dadurch noch mehr Menschen als so schon der Pflege den Rücken kehren und den Beruf hinwerfen....
Also: lasst die Kammer weg denn sie wird die "Probleme" der Pflege nicht lösen; ich befürchte das Gegenteil!
Kammer ja, aber Quorum von 60%???
Warum bitte macht man es der Errichtung hier unnötig schwer? Eine Mehrheitsentscheidung ist für gewöhnlich ab 51% erreicht. Die letzte Befragung - die übrigens sehr wohl repräsentativ war, so etwas nennt man Stichprobe! - hat 68% Zustimmung ergeben. Das sind bereits mehr als 2/3! Also was soll jetzt ein zweites Quorum über 60% noch an Erkenntnis
Warum bitte macht man es der Errichtung hier unnötig schwer? Eine Mehrheitsentscheidung ist für gewöhnlich ab 51% erreicht. Die letzte Befragung - die übrigens sehr wohl repräsentativ war, so etwas nennt man Stichprobe! - hat 68% Zustimmung ergeben. Das sind bereits mehr als 2/3! Also was soll jetzt ein zweites Quorum über 60% noch an Erkenntnis befördern?
Ich bin gegen das 60% Quorum, aber ganz klar für eine Pflegekammer!
Pflegekammer
Ich bin klar gegen eine Pflegekammer, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt. Ich befürchte dass es nur ein teurer Verwaltungsapparat würde, denn wie ich gelesen habe gäbe es nur das "Recht auf Anhörung", keinerlei Mitbestimmung. Im Moment sollte schnellstmöglich jeder Cent in die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege gesteckt werden. Sonst
Ich bin klar gegen eine Pflegekammer, vor allem zum jetzigen Zeitpunkt. Ich befürchte dass es nur ein teurer Verwaltungsapparat würde, denn wie ich gelesen habe gäbe es nur das "Recht auf Anhörung", keinerlei Mitbestimmung. Im Moment sollte schnellstmöglich jeder Cent in die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege gesteckt werden. Sonst geben in den nächsten Jahren noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf auf.
Pflegekammer JETZT - auf jeden Fall !!
Um politisch Gehör auf Landes- wie auch auf Bundesebene zu schaffen bedarf es dringend eine berufsständische Vertretung in Form einer Pflegekammer.Die Weiternetiwkcklung des Pflegeberufs muss auf allen Ebenen durch den eigenen Berufsstand erfolgen!
Pflegekammer jetzt!
Nutzen wir die Chance endlich selbstbestimmt für die Interessen unser Berufsgruppe einzustehen!
Ja zur Pflegekammer!!!!
Definitiv ja zu einer Pflegekammer! Wir brauchen das für unsere Zukunft.
Demokratische Legitimation
Zur demokratischen Legitimation und die unten behauptete gute Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen in Nordrhein-Westfalen folgende Fakten. Man geht in NRW von ca. 230.000 mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden aus. Wahlberechtigt bei der Wahl im November 2022, weil registriert, waren 98.534. Gültige Stimmen gab es bei der Wahl 21.512 So
Zur demokratischen Legitimation und die unten behauptete gute Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen in Nordrhein-Westfalen folgende Fakten.
Man geht in NRW von ca. 230.000 mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden aus.
Wahlberechtigt bei der Wahl im November 2022, weil registriert, waren 98.534.
Gültige Stimmen gab es bei der Wahl 21.512
So konnten 11.000 Wähler über die Mehrheit in der Kammer entscheiden.
Das sind 4,8 % der mindestens 3-jährig examinierten Pflegenden in NRW.
Pflegekammer - Reif für Selbstverwaltung statt Fremdbestimmung?
Aus meiner Sicht befinden sich die Pflegeberufe in Deutschland wegen drei wesentlicher Ursachen aktuell in einer besonderen Struktur - und Inhaltskrise: 1. im Zuge eines primär utiltaristischen Menschenbildes mit dem Vorrang von jährlichen Personalkosteneinsparungen um 20-30% im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte, wurde eine Fluktuationswelle
Aus meiner Sicht befinden sich die Pflegeberufe in Deutschland wegen drei wesentlicher Ursachen aktuell in einer besonderen Struktur - und Inhaltskrise:
1. im Zuge eines primär utiltaristischen Menschenbildes mit dem Vorrang von jährlichen Personalkosteneinsparungen um 20-30% im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte, wurde eine Fluktuationswelle losgetreten, die bis heute wirkt und nicht gestoppt ist. Die Verweildauer im Beruf kann optimistisch auf sieben Jahre festgestellt werden. Das bedeutet, dass jede Pflegestelle auf ein Arbeitsleben von 40 Jahre gerechnet, ca. 5 bis 6 Mal neu besetzt und neu ausgebildet werden müsste! Die allgemeine demographische Entwicklung wirkt zusätzlich erschwerend.
2. weitere Auswirkung der marktwirtschaftlich übernommenen negativen Ökonomisierung des Pflegesektors, ist die reale (nicht die individuell ideelle) Stellung und Wirksamkeit einer beruflichen Qualitätsentwicklung im realen Pflegeprozess. Hier herrschen real Beliebigkeit, Grauzonen und Ohnmacht, die allerhöchstens durch eine Scheinbürokratie überspielt wird.
3. im Prozess des jüngsten berufsinternen Reformierungsprozesses, mit dem Titel „Generalistische Pflege“ konnte man über Jahre die innere Selbstverwaltungsfähigkeit der pluralistisch organisierten Pflegeverbände in einer föderalen politischen Demokratie Struktur beobachten. Im Ergebnis schmolz die jetzt wirkende Reform der Berufsausbildung der Pflegeberufe die ursprüngliche Idee einer qualitativen Niveausteigerung der betreffenden Berufe, in eine veraltete und erkennbar destruktive Strukturform. Die Auswirkungen werden v.a. für die Langzeitpflege und die Kinderpflege vermutlich kontraproduktiv sein und schlimmstenfalls die notwendigen Grundlagen für eine selbstwirksame berufspolitische Beteiligung unter den Berufsangehörigen schwächen.
Für mich haben sich aus diesen Gründen die realen Grundlagen für eine wirksame Selbstverwaltung der Pflegeberufe in den letzten drei Jahren so gravierend geschwächt, dass ich aktuell die Gründung von Landespflegekammern als zweiten Schritt vorm ersten zum Scheitern verurteilt sehe. Die gesundheitspolitischen Fehlentscheidungen der letzten drei bis fünf Landes -und Bundesregierungen müssen im ersten Reformierungsschritt von den verantwortlichen Entscheidern der letzten fünf Jahre und den beteiligten Verwaltungsbehörden bearbeitet werden. Hier könnte die Politik vor Delegation von Verantwortung an Kammern, als ersten Mitentscheidungsrahmen, stimmberechtigte und qualifizierte Pflegeexperten aus der Praxis (keine Verbands -oder Leitungsfunktionäre!) in die gesundheitlichen Entscheidungsgremien einsetzen, durch deren Mitgestaltung ein Übergabe Rahmen für Selbstverwaltung vorbereitet würde.
Ich würde derzeit der Gründung einer Pflegekammer ausschließlich auf Bundesebene zustimmen. Auf Landesebene bin ich gegen Pflegekammern.
An die ignorante Grün-Schwarze Regierung
Beteiligungsportal? Hatten wir das nicht schon Anfang 2020? Waren die Kommentare nicht wie gewünscht, zu wenig Zustimmung oder was? Ach, soll uns wohl vormachen, auf unser aller Meinung würde Wert gelegt? Statt die Pflegekammer als Heilsbringende darzustellen sollten Sie erst mal aufklären, was diese tun bzw. nicht wird. Mehr Überwachung,
Beteiligungsportal? Hatten wir das nicht schon Anfang 2020? Waren die Kommentare nicht wie gewünscht, zu wenig Zustimmung oder was?
Ach, soll uns wohl vormachen, auf unser aller Meinung würde Wert gelegt?
Statt die Pflegekammer als Heilsbringende darzustellen sollten Sie erst mal aufklären, was diese tun bzw. nicht wird.
Mehr Überwachung, Bürokratie, Kosten in Kohle und Freizeit.
Denn wer wird die vorgeschriebenen Fort -und Weiterbildung bezahlen? Die wurden mir bis jetzt vom AG angeboten und bezahlt, die Zeit da wurde mir als Arbeitszeit gutgeschrieben. Aber wenn die jetzt von dieser Kammer vorgeschrieben werden, warum sollte mein AG da was vergüten?
So viele Fragen, die unbeantwortet blieben. Hpts., die Politik wird die Verantwortung für die pflege los?
Aber ich höre auf mich zu wiederholen, was sollte das bringen? Hat bisher nix gebracht, spare mir die Zeit.
Claudia Omoregie, Ex-Pfegefachkraft
Ja zur Pflegekammer
Der Entwurf des Gesetztes ist gut gelungen. Durch das Gesetz wird die Einrichtung der dringend benötigten Pflegekammer ermöglicht. Die Variante, dass der Gründungsausschuss die Registrierung der künftigen Mitgliederinnen und Mitglieder übernimmt ist praktikabel und zielführend, sofern die Einrichtungen tatsächlich, die bei ihnen beschäftigten
Der Entwurf des Gesetztes ist gut gelungen. Durch das Gesetz wird die Einrichtung der dringend benötigten Pflegekammer ermöglicht. Die Variante, dass der Gründungsausschuss die Registrierung der künftigen Mitgliederinnen und Mitglieder übernimmt ist praktikabel und zielführend, sofern die Einrichtungen tatsächlich, die bei ihnen beschäftigten Pflegenden an diesen übermitteln. Die Übergangsfrist der Zuständigkeit für Weiterbildungsverordnungen ist ebenfalls ausreichend gewählt.
Es wäre wünschenswert, wenn es dieses Mal tatsächlich zu einer Umsetzung kommt, an diesem Entwurf sollte es nicht scheitern.