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Errichtung einer Landespflegekammer

Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

168. Kommentar von :ohne Name 47788

Wir brauchen eine Kammer damit die Pflege eine Stimme hat!

Pflege ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus von Gesellschaftspolitischen Debatten gerückt. Unsere, meine, Berufsgruppe braucht eine starke Stimme, die sich für unsere Bedarfe einsetzt und uns in der Politik vertritt. Nur wenn wir auf dieser Ebene Mitspracherecht haben, können akzeptable Rahmenbedingugen geschaffen werden und die

Pflege ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus von Gesellschaftspolitischen Debatten gerückt. Unsere, meine, Berufsgruppe braucht eine starke Stimme, die sich für unsere Bedarfe einsetzt und uns in der Politik vertritt. Nur wenn wir auf dieser Ebene Mitspracherecht haben, können akzeptable Rahmenbedingugen geschaffen werden und die Profession Pflege kann endliche ihre Potenziale entfalten.

Wir brauchen die Kammer auf dem Weg hin zur Professionalisierung, als Unterstützer auf dem Weg der Akademisierung und zur Unterstützung der gesamten Profession hin zur gesellschaftlichen Anerkennung und Aufwertung. Ein eindeutiges JA zur Kammer in BaWü!!

167. Kommentar von :ohne Name 47787

Errichtung einer Landespflegekammer

Die Errichtung einer Landespflegekammer ist dringend notwendig, wenn das Gesundheitssystem nicht völlig versagen will. Es eilt und ist kurz vor 12! Kompetente Leute aus der Basis benötigen mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte. Ich selbst habe wegen den zahlreichen Mängeln und dem wachsenden Frust bereits im Jahr 2000 den Beruf der

Die Errichtung einer Landespflegekammer ist dringend notwendig, wenn das Gesundheitssystem nicht völlig versagen will. Es eilt und ist kurz vor 12! Kompetente Leute aus der Basis benötigen mehr Mitsprache- und Entscheidungsrechte.
Ich selbst habe wegen den zahlreichen Mängeln und dem wachsenden Frust bereits im Jahr 2000 den Beruf der examinierten Krankenschwester an den Nagel gehängt, der ursprünglich mein Traumberuf war.

166. Kommentar von :FreiburgerPflegerin

Ist eine Kammer wirklich das, was wir jetzt brauchen?

Unsere, meine Berufsgruppe hat grundlegende, existentielle Probleme! Wir bekommen nicht den Lohn, der uns zustehen würde für das, was wir leisten. Unter anderem dadurch ergreifen zu wenige diesen Beruf. Wir sind überbelastet und können unseren Beruf nicht so ausüben, wie es unserem Anspruch entsprechen würde. Das wiederrum lässt weitere diesen

Unsere, meine Berufsgruppe hat grundlegende, existentielle Probleme!
Wir bekommen nicht den Lohn, der uns zustehen würde für das, was wir leisten. Unter anderem dadurch ergreifen zu wenige diesen Beruf. Wir sind überbelastet und können unseren Beruf nicht so ausüben, wie es unserem Anspruch entsprechen würde. Das wiederrum lässt weitere diesen Beruf verlassen.... Ihr/ Sie wisst/wissen wovon ich rede...Nichts Neues.
Das System insgesamt verschäft diese Situation. Denn wir arbeiten in einem System, in dem es um Masse statt Klasse geht. In dem private Unternehmen Profite mit Gesundheit machen und sie verkaufen Eingriffe dafür....keine Pflege, d.h. mit der Pflege machen sie kein Geld. Sie haben kein Interesse daran hier für Aufwertung zu sorgen.
Wir hoffen auf die Reform aus em Gesundheitsministerium. Diese darf aber keine "Schönheits-OP" werden. Sie muss dafür sorgen, dass es eben nicht mehr um "Masse statt Klasse" geht und (das fehlt bisher auf der Agenda unserer Politiker:innen) es muss verboten werden Profite mit Gesundheit zu erwirtschaften! - Das ist eine grundsätzliche Maßnahme, die die Pflege jetzt braucht!
Die Pflege benötigt eine starke Gewerkschaft, damit sie faire Löhne aushandeln kann. Stark ist eine Gewerkschaft nur, wenn sie möglichst viele aktive Mitglieder hat. Natürlich befürchtet verdi Mitglieder zu verlieren, wenn es eine Kammer gibt. Das wäre extrem unglücklich, denn dann wären sie geschwächt und eines der grundlegenden Probleme nämlich der unfaire Löhn würde weiterhin nicht gelöst/ behoben. Die Unwissenheit wofür die Kammer da ist, ist aktuell noch viel zu groß, was die Gefahr, dass Mitarbeitende verdi wegen der Kammer verlassen, noch erhöht! Das kann niemand in der Pflege wollen!
Ich sehe in meiner Arbeit, dass wir ein Qualitätsproblem haben, was zum einen durch die oben genannten Punkte bedingt ist, aber auch durch eine fehlende Qualitätskontrolle und Möglichkeiten das Wissen aufzubauen zu erhalten, regelmäßig zu schulen, ...
Wir in der Pflege sind aber ANGESTELLTE . D.h. dafür zu sorgen, dass die Arbeitsqualität stimmt, ist Job unserer Arbeitsgeber.
In einigen Kliniken gibt es pro Abteiung Pflegefachliche Leitungen, wenn diese nicht fast ausschließlich damit beschäftigt wären Lücken in den Dienstplänen zu stopfen, könnten sie sich tatsächlich darum kümmern das Kollegium zu schulen, Standards umzusetzen und neue Kolleg:innen richtig einzuarbeiten.
Ich befürchte, dass wir durch die Errichtung einer Kammer und zu diesem Zeitpunkt darin schwächen, die grundlegenden Probleme auszugehen. Diese haben Vorrang!

165. Kommentar von :Ernst Olbricht - Pflegefachkraft

Ernst Olbricht - Landespflegekammer

Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, weil auch eine Gewerkschaft Unterstützung benötigt um ihre Anliegen in den politischen und verbandlichen Ebenen voranzubringen.

Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht

164. Kommentar von :ohne Name 47761

Ja - Ja - Ja

Wir brauchen eine Pflegekammer!

163. Kommentar von :ohne Name 46197

Ja zur Pflegekammer

Gebt der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich eine politische Stimme! Wir benötigen dringend eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sonst droht uns allen ein Kollaps im Gesundheitswesen. Wir benötigen deshalb dringend eine Pflegekammer um von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung zu gelangen. Nur gemeinsam mit der Gewerkschaft

Gebt der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich eine politische Stimme! Wir benötigen dringend eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sonst droht uns allen ein Kollaps im Gesundheitswesen. Wir benötigen deshalb dringend eine Pflegekammer um von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung zu gelangen. Nur gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Berufsverband können wir eine positive Veränderung für die Pflege schaffen! Gemeinsam sind wir stark!

162. Kommentar von :Johannes_Paetzold

Auswertung der Kantarstudie von 2018

für die Kantarstudie geht das Sozialministerium von einer 68 %-igen Zustimmung zur Pflegekammer aus. Hier meine Ausführungen, die ich im Jahre 2019 an jeden Abgeordneten des BW-Landtages geschrieben habe. Der Pflegekammer-Fragebogen Wie aussagekräftig ist diese „repräsentative“ Umfrage? Man beachte: Es wurden 2.699 Fragebögen ausgewertet.

für die Kantarstudie geht das Sozialministerium von einer 68 %-igen Zustimmung zur Pflegekammer aus. Hier meine Ausführungen, die ich im Jahre 2019 an jeden Abgeordneten des BW-Landtages geschrieben habe.

Der Pflegekammer-Fragebogen
Wie aussagekräftig ist diese „repräsentative“ Umfrage?
Man beachte:

Es wurden 2.699 Fragebögen ausgewertet. Hiervon haben sich 20 % der Befragten schon länger damit befasst (540), 44 % haben schon mal davon gehört und für 30 % war es absolutes Neuland (2.159).

Obwohl der überwiegende Anteil der Befragten (74 % oder 2.159) keine Ahnung oder fast keine Ahnung über Sinn und Zweck und Funktion der Pflegekammer hatten, wird mit 68 % Zustimmung zur Pflegekammer geworben.

Das muss einen Grund haben. Diesen finden wir im Fragebogen selbst. Der Fragebogen ist so aufgebaut, dass die Zustimmung quasi vorgegeben ist. Warum?

1. Wenn jemand zustimmt (68 %), der noch nie davon gehört hat, dann müssen im Fragebogen Fragen gestellt werden, bei denen es unsinnig wäre, sie mit nein zu beantworten. Es handelt sich also um eine gezielte Antwortsteuerung. Die Fragen wären wohl anders beantwortet worden, wenn eine offene Darstellung der Pflegekammer die Grundlage gewesen wäre, in der auch ein Nein Sinn machen würde. Auf welcher sachlichen Information haben von ihnen 1305 Personen für eine Pflegekammer gestimmt? Ohne diese elementare Antwort ist die Entscheidung mehr als zweifelhaft.

2. Wenn jemand zustimmt (68 %), der schon mal davon gehört hat, dann müssen im Fragebogen Fragen gestellt werden, bei denen es unsinnig wäre, sie mit nein zu beantworten. Es handelt sich also um eine gezielte Antwortsteuerung. Die Fragen wären wohl anders beantwortet worden, wenn eine offene Darstellung der Pflegekammer die Grundlage gewesen wäre, in der auch ein Nein Sinn machen würde. Auf welcher sachlichen Information haben von ihnen 810 Personen für eine Pflegekammer gestimmt? Ohne diese elementare Antwort ist die Entscheidung mehr als zweifelhaft.

3. Selbst bei jenen, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigt haben, gibt es nur eine Zustimmung von 71 %. Allerdings gilt auch hier die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zustimmung zustande gekommen ist. Wenn von 540 Personen mit „tieferen“ Kenntnissen 383 Personen für eine Pflegekammer stimmen, kann man unterstellen, dass die Entscheidung auf sachlicher Basis erfolgte.

Solange die Entscheidungsgrundlage für die beiden ersten Gruppen nicht klargestellt wird, bleibt deren Stimme fragwürdig. Eine Entscheidung, die auf der Grundlage „Hoffnung“ beruht, ist keine echte Entscheidung. Spätestens, wenn sich herausstellt, dass die geschürten Hoffnungen nicht erfüllt werden können, ist die Euphorie vorbei.

Berücksichtigen wir aber nur jene, die auf sachlicher Grundlage entschieden haben, liegt die Zustimmung gerade mal bei glatt 20 %! Und das nur, wenn alle jene, die sich inhaltlich schon länger damit befasst haben, auch zugestimmt haben. Das ist aber fraglich, da von diesen 20 % keine Auswertung über das Abstimmungsverhalten erfolgte.

Da kann das Institut noch so korrekt in der Durchführung vorgegangen sein.

Wir kommen also nicht umhin, uns den Fragebogen anzusehen. Wir finden dort 20 Fragen. Wer genau hinsieht stellt fest, dass sich von den 20 Fragen ausschließlich eine einzige Frage mit den Inhalten/Aufgaben der Pflegekammer befasst. Die Frage 3!

Hier offenbart sich, dass unter falschen Vorzeichen für eine Pflegekammer geworben wurde. Die Frage 3 ist unterteilt in 12 Unterfragen, die in ihrer Undurchsichtigkeit kaum zu überbieten sind. Weder die Ausführungen des Flyers, der dem Fragebogen beilag, noch die Ausführungen des Sozialministeriums, das den Flyer entworfen hat, geben nachvollziehbare Informationen preis, die zu einer Bewertung und Verständlichmachung der jeweiligen Aussagen geeignet ist.

1 …dem Bereich Pflege mehr Gehör verschaffen – wodurch? – keine Antwort! Dies ist somit eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass der Pflege mehr Gehör verschafft wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

2 …die Stellung der Pflegefachkräfte stärken – wodurch? – keine Antwort! Dies ist somit ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass die Stellung der Pflegefachkräfte gestärkt wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

3 … die Berufsordnung (Rechte und Pflichten) sowie die Berufsausübung regeln – es geht um die Abgrenzung zu Nichtfachkräften und Ärzten – Dies ist somit ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht bekannt, dass diese Abgrenzungen bereits bestehen? Dass die Abgrenzungen nicht immer eingehalten werden, steht dabei auf einem anderen Blatt. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

4 … die Berufsaufsicht über die Pflegefachkräfte ausüben – Überwachung und Sanktionierung der Pflegekräfte, will heißen im schlimmsten Fall Berufsverbot! Diese Frage korrespondiert mit Frage 2 im negativen Sinne. Aus der Fragestellung geht dieser Umstand aber nicht hervor. Warum nicht?

5 … ein Register für Berufsangehörige einrichten und führen – das ist neu. Aus der Fragestellung geht nicht hervor, wozu das Register überhaupt benötigt wird (gibt es noch andere Gründe außer einer Beitragserhebung?).

6 … Empfehlungen zur Gewährleistung hochwertiger Pflege aussprechen – Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass eine hochwertige Pflege stattfindet? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.
Zudem gab es im SGB XI in der alten Fassung hierzu den § 28, in dem ausführlich per Gesetz festgelegt war, wie eine hochwertige Pflege auszusehen hat (aktivierende Pflege, natürlich nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse). Dies war ein verpflichtendes Gesetz!

7 … die Anliegen der Pflegefachkräfte vertreten – was heißt das? – Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Es wird offengelassen, welche Anliegen gemeint sind! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass er in seinen legitimen Anliegen vertreten wird? Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.

8 … Daten zur Pflegepraxis erheben – es wird offengelassen, wozu diese Daten erhoben werden und ob sie Auswirkungen auf die Tätigkeit der Pflegekräfte haben.

9 … Mitglieder in ethischen, fachlichen und standesrechtlichen Fragen beraten – wer kann sich hier etwas Konkretes vorstellen?

10 … an der Gesetzgebung beteiligt sein - Dies ist ebenfalls eine Suggestivfrage! Wem ist es wohl nicht wichtig, dass Pflegekräfte endlich an der Gesetzgebung speziell in ihrem Bereich beteiligt werden. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet. Was hierbei nicht gesagt wird ist, dass Pflegekräfte eben doch nicht an der Gesetzgebung beteiligt werden. Siehe hierzu die offiziellen Aussagen zum G-BA an anderer Stelle.

11 … bei der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse mitwirken – hört sich verlockend an. Aber ist es die Aufgabe der Pflegekammer, Pflegekräfte fit zu machen für das Ausland oder sich für sie hier vor Ort einzusetzen?

12 … Regelungen zur Fort- und Weiterbildung treffen – es wird suggeriert, dass es solche Regelungen noch nicht gibt. Sollten solche Regelungen noch nicht bestehen, wäre das durchaus sinnvoll. Ich möchte die Pflegekraft sehen, die hier mit „nicht wichtig“ antwortet.
Es ist noch interessant im Zusammenhang mit der Pflegekammer, übers Geld zu reden. Das geschieht mit Frage 4. In wieweit bei der Zuordnung der 68 % Zustimmung zur Pflegekammer diese Frage eine Rolle spielt, wird nicht beantwortet.

Hochinteressant ist, dass bei sämtlichen Suggestivfragen mit „sehr wichtig“ und „wichtig“ geantwortet wurde. Wer hätte hier auch etwas Anderes erwartet?

Wie tendenziell der Fragebogen ist, wird in der Auswertung der Kantar-Studie offensichtlich:

„Das mit Abstand am häufigsten genannte Thema dreht sich um den Wunsch nach besserer Bezahlung (Abbildung 3.17). 29 Prozent der offenen Nennungen thematisieren die in den Augen der Befragten zu geringe Bezahlung. Oft hängt die Wahrnehmung des eigenen Gehalts als zu niedrig mit einer Ablehnung von verpflichtenden Beiträgen für die Pflegekammer zusammen.

Jede fünfte offene Nennung befasst sich mit dem Hauptthema der Befragung, der Pflegekammer, gefolgt von Nennungen zum Thema "Personalschlüssel bzw. -mangel". D. h. abgesehen vom Thema "Pflegekammer" werden Kommentare zur „Bezahlung“ und zum „Personalschlüssel bzw. –mangel“ am häufigsten genannt.

Es ist doch interessant, dass der zweithäufigste Wunsch der Befragten war, mehr und bessere Hinweise zur Pflegekammer zu erhalten. Es wird offensichtlich, dass weder das Sozialministerium noch die Befürworter der Pflegekammer mit offenen Karten spielen und wichtige Informationen nicht zur Verfügung stellen, um eine qualifizierte Antwort geben zu können.

Quellen: Pflegekammer_Fragebogen.pdf; Pflegekammer-Hauptbericht_kantar_24.07.2018

161. Kommentar von :Johannes_Paetzold

Stellungnahme zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

Ich habe mir die Mühe gemacht, dieses Gesetz zu lesen und wie folgt zu kommentieren: Stellungnahme zum Gesetzentwurf einer Pflegekammer in Baden-Württemberg zu A. Zielsetzung Die Landesregierung verfolgt mit der Gründung einer Pflegekammer „das Ziel, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen.“ und spricht zu diesem Zweck von

Ich habe mir die Mühe gemacht, dieses Gesetz zu lesen und wie folgt zu kommentieren:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf einer Pflegekammer in Baden-Württemberg

zu A. Zielsetzung

Die Landesregierung verfolgt mit der Gründung einer Pflegekammer

„das Ziel, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen.“

und spricht zu diesem Zweck von

„einer schrittweisen Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer“ und einer daraus vorgeblich resultierenden „größeren beruflichen Selbstbestimmung.“

Üblicherweise werden in Deutschland nur solche Berufe verkammert, welche entweder einen sehr hohen Anteil selbständiger Unternehmer (zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer) oder überwiegend freien Berufen (zum Beispiel Ärztekammer, Tierärztekammer, Zahnärztekammer, Notarkammer, Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer, Steuerberaterkammer, Psychotherapeutenkammer, Apothekerkammer) aufweisen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegekammer)

Die Landesregierung geht hier davon aus, dass die im Folgenden zu benennenden Maßnahmen tatsächlich die Attraktivität des Berufsstandes erhöhen soll. Sie löst sich mit der Landespflegekammer von den bisherigen Voraussetzungen von Kammern – der Selbständigkeit der Kammermitglieder, die aus ihrer Selbständigkeit tatsächlich eine größere berufliche Selbstbestimmung haben.

Nach eigenem Bekunden soll die Landespflegekammer erstmals abhängig Beschäftigte verkammern, also Personen, die weisungsgebunden an ihren Arbeitgeber sind. Personen also, die weder über ihre Arbeitsbedingungen noch über ihre Vergütungen selbst bestimmen können. Von einer beruflichen Selbstbestimmung kann also keine Rede sein!

Die Landesregierung macht auch in diesem Gesetz deutlich, wer wirklich das Sagen hat:

„Welche Aufgaben eine Kammer übernimmt, ist Sache des Gesetzgebers und der Organe der Kammer.“ (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/pflegekammer-in-baden-wuerttemberg/aufgaben-einer-pflegekammer/)

Im Flyer zur Pflegekammer sowie im Gesetzentwurf werden die Befugnisse einer Pflegekammer ausgeführt.

zu C Alternativen

Im Gesetzentwurf wird behauptet,

„Es gibt keine Alternativen, durch die die mit dem Gesetz verfolgten Ziele in gleicher Weise und mit der gleichen Effizienz erreicht werden können.“

Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage! Eine freiwillige Mitgliedschaft wie in Bayern ist aus verschiedenen Gründen nur nicht erwünscht.

Es wird im Gesetzentwurf behauptet, dass die angestrebte Zwangspflegekammer eine

„umfassende und demokratisch legitimierte Berufsvertretung der Pflegeberufe“

sei. Hierbei beruft man sich einerseits auf eine vorgeblich demokratische Umfrage aus dem Jahre 2018 durch das Kantarinstitut, München (Pflegekammer-Hauptbericht_kantar_24-07-2018).

Andererseits wurden in den begleitenden Flyern, herausgegeben von der Landesregierung, lediglich plakative Aussagen zur Verfügung gestellt, die mit der Arbeitswirklichkeit der zu verkammernden Pflegekräfte nichts zu tun haben (der Flyer wurde selbstverständlich abgespeichert).

Von einer demokratischen, repräsentativen Umfrage kann allerdings keine Rede sein, da der Fragebogen so aufgebaut wurde, dass das vom Sozialministerium gewünschte Ergebnis quasi vorgegeben wurde. Hierzu habe ich eine Auswertung des Fragebogens vorgenommen, die die Fakten offenlegt. Diese Auswertung wurde allen Abgeordneten des Baden-Württembergischen Landtages außer den Mitgliedern der AfD bereits im August 2019 übermittelt (kann gern nachgereicht werden!).

Die Antwort waren lediglich allgemein gehaltene Floskeln (die entsprechenden Mails liegen sämtlich vor). Das bedeutet, dass alle entscheidungstragenden Abgeordnete die Stellungnahmen von Pflegefachkräften nicht ernst nehmen, sondern sich in Gutsherrenmanier darüber hinwegsetzen. Dass Pflegeverbände, die weit weg sind von der praktischen Pflege am Menschen, ein solches Bürokratiemonster befürworten, dürfte nicht besonders verwundern.

In § 2 Abs. 1 des Landespflegekammergesetzes (LPKG) wird mit dem letzten Satz deutlich, dass das Gesetz nicht auf Klarheit ausgerichtet ist. Wie in den Kammergesetzen der anderen Bundesländer RLP, NS, SH und NRW wird mit den Worten

„umfasst jede Tätigkeit, bei der pflegespezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden“

wird offengelassen, in wie weit Tätigkeiten in anderen Berufen als der Pflege in die Zwangsmitgliedschaft eingebunden werden.

Nach § 3 Abs. 1 wird der Gleichheitsgrundsatz der Pflegefachkräfte aufgehoben, soweit es sich um Pflegefachkräfte handelt, die ihren regelmäßigen Aufenthalt nicht in Deutschland haben.

Nach § 4 Abs. 2 wird der Pflegekammer eingeräumt,

„personenbezogene Daten an andere Stellen zu übermitteln, soweit dies zur Aufgabenwahrnehmung dieser Stellen erforderlich ist.“

Mit Blick auf NRW ist mit dieser Passage dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Dort wird trotz Widerspruch von Pflegefachkräften diesen eine nicht erwünschte Zeitschrift des DBfK zugesandt.

In § 4 Abs. 3 kommt mit den Ausführungen

„wenn die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht zur Kammer-mitgliedschaft nach diesem Gesetz führt.“

das Zwanghafte der Pflegeberufekammer zum Ausdruck. Ist eine Pflegefachkraft nicht bereit, der Zwangspflegekammer beizutreten, wird ihr die Berufsausübung untersagt unabhängig davon, ob sie eine qualifizierte Fachkraft ist oder nicht. Das bedeutet ein Berufsverbot per Gesetz! Mich erinnert das an die DDR!

Mit den Ausführungen in § 5 Abs. 1 Punkt 4

„an der Sicherung der Qualität ihrer beruflichen Leistungen“

bewegt sich das Gesetz vollkommen an der Wirklichkeit vorbei. Eine Sicherung der Qualität der beruflichen Leistung ist an Ressourcen gebunden, die der Gesetzgeber den Pflegefachkräften nicht zugesteht. Hier sei auf die gesetzlich gewollte chronische Unterversorgung verwiesen (§ 15 SGB XI alte Fassung [Pflegebedarf] und § 75 SGB XI [Personalschlüssel]).

§ 9 d Abs. 1 Satz 1 legt zu Grunde, dass alle Betroffenen mit dem Internet vertraut sind und über die speziellen Internetseiten im Bilde sind. In wieweit dies eine unzulässige Ausgrenzung jener bedeutet, die über kein Internet verfügen, ist zu klären.

zu § 28 hier wird eine Forderung erhoben, die selbst bei bestem Bemühen unerfüllbar ist. Der Gesetzgeber müsste zur Umsetzung dieser Forderung die Personalschlüssel um mindestens 30 % anpassen (Plaisier, Prof. Rothgang, eigene Leistungserfassung).

§ 34 Abs. 3 beschränkt die Weiterbildungen auf Weiterbildungsstätten mit einer Anerkennung der deutschen Krankenhausgesellschaft. Das impliziert, dass andere Weiterbildungsstätten, z. B. der Altenpflege, ausgegrenzt werden. Dies zeigt, dass die Pflegeberufekammer BW krankenhauslastig ausgerichtet ist. Eine entsprechend dem SGB XI ausgerichtete ganzheitliche Ausbildung wird damit eingeschränkt, wenn nicht unterbunden.

§ 36 Abs. 1 macht deutlich, dass es sich bei der Landespflegekammer um eine Zwangseinrichtung handelt, dies umso mehr, wenn in Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,00 gedroht wird nach dem Grundsatz:

„bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt!“

Auf diesem Hintergrund wird die Aussage in § 38 Abs. 8

„Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung darf nur durchgeführt werden, wenn mindestens 60 Prozent der Personen nach § 2 Absatz 1 vom Gründungsausschuss registriert sind. Kann wegen Nicht-Erreichens des Quorums die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nicht bis zum November 2024 durchgeführt werden, erfolgt keine Errichtung der Landespflegekammer gemäß Absatz 7.“

tatsächlich zur Farce.

Wie kann einerseits in § 36 Abs. 1 und 2 eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit wegen der Nichtmeldung zur Landespflegekammer vorliegen, wenn in § 38 Abs. 8 60 % der Pflegefachkräfte zur Errichtung der Landespflegekammer erst erreicht werden müssen. § 38 wird durch § 36 unmöglich gemacht.

160. Kommentar von :ohne Name 47723

Die einzige Alternative ist eine Bundespflegekammer

Endlich haben wir professionell Pflegenden die Chance, mitzureden anstatt über uns reden und vor allem entscheiden zu lassen. Wir benötigen diese Kammer, damit wir selbst entscheiden und gestalten können wie unser Fort- und Weiterbildungsangebot aussieht (und damit einhergehend auch eine Qualitätssicherung bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen

Endlich haben wir professionell Pflegenden die Chance, mitzureden anstatt über uns reden und vor allem entscheiden zu lassen. Wir benötigen diese Kammer, damit wir selbst entscheiden und gestalten können wie unser Fort- und Weiterbildungsangebot aussieht (und damit einhergehend auch eine Qualitätssicherung bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen gewährleistet ist), wie wir dieses in den Alltag der Pflegenden integrieren können und uns endlich als eigenständiger Beruf zu etablieren in der Gesellschaft. Nicht zuletzt durch die Pandemie sollte doch klar sein, dass wir relevanter sind als manche es vorher gedacht haben.
"Pflegen kann jeder", kann ich nicht mehr hören und darum bin ich sehr dankbar, dass wir jetzt die Möglichkeit bekommen, wenigstens in einem Bundesland mehr, für unsere Berufsgruppe besser regeln zu können was wir können müssen, um pflegen zu können und unseren schönen Beruf auf ein stabiles Fundament zu stellen. Auf Augenhöhe mit den anderen beteiligten Berufen im Gesundheitswesen.
Ein ernsthaftes Vorhaben muss dementsprechend auch Geld kosten. Daher bin ich vollkommen einverstanden mit einem Beitrag, den ich für meine Interessenvertretung zahlen muss. Was kam denn bisher aus Bayern für die Pflege rum?

Bitte unterstützen Sie die Verbreitung des Gesetzesentwurfes, erklären Sie seine Inhalte und lassen Sie sich registrieren, sobald dies möglich ist!

Danke!

Christina Nestler

159. Kommentar von :ohne Name 47712

Landespflegekammer

Nein, zur Pflegekammer Die so genannten 68 % sind überhaupt nicht repräsentativ gewesen, weil nur ein Auszug der Pflegekräfte an der Umfrage beteiligt war. Ich bin in dieser Form gegen die Errichtung der Pflegekammer bevor nicht geklärt ist, welche Kompetenzen sie hat, ob sie tatsächlich die Arbeitsbedingungen und Entgeltbedingungen der

Nein, zur Pflegekammer
Die so genannten 68 % sind überhaupt nicht repräsentativ gewesen, weil nur ein Auszug der Pflegekräfte an der Umfrage beteiligt war. Ich bin in dieser Form gegen die Errichtung der Pflegekammer bevor nicht geklärt ist, welche Kompetenzen sie hat, ob sie tatsächlich die Arbeitsbedingungen und Entgeltbedingungen der Pflegekräfte verbessern kann und wer sie bezahlt es stellt sich auch die Frage, wie der Vorstand dieser Pflegekammer gewählt wird
( demokratischer Prozess) ich brauche kein Model wie schon in Rheinland-Pfalz mit Pflichtbeiträgen Zwangsfortbildungen ohne Klärung wer die Kosten übernimmt und in den anderen Bundesländern ist sie nicht umsonst abgeschafft worden
Lorenz Krankenpfleger seit fast 40 Jahren