Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer
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Pflegekammer ist keine wirksame Interessensvertretung
Es ist falsch einfach nur zu sagen wir brauchen eine Pflegekammer, weil wir eine starke Interessensvertretung brauchen. Ob die Pflegekammer unsere Interessen vertreten kann hängt davon ab, welche Kompetenzen sie für die Interessensvertretung bekommen. Als staatliche Zwangsorganisation darf sie sich nicht in die betrieblichen Arbeitsbedingungen
Es ist falsch einfach nur zu sagen wir brauchen eine Pflegekammer, weil wir eine starke Interessensvertretung brauchen. Ob die Pflegekammer unsere Interessen vertreten kann hängt davon ab, welche Kompetenzen sie für die Interessensvertretung bekommen.
Als staatliche Zwangsorganisation darf sie sich nicht in die betrieblichen Arbeitsbedingungen und bei der Gestaltung der Arbeit z. B. durch Tarifverträge einmischen. Sie darf nur im Rahmen der ihr vom Land übertragenen Aufgaben und Kompetenzen tätig werden. Das Land darf nur Aufgaben und Kompetenzen übertragen, die sie selbst hat. Und die sind gerade was den Pflegeberuf angeht sehr übersichtlich (Regelung der Weiterbildung und Verhaltensüberwachung). Das meiste wird auf Bundesebene geregelt oder über die Tarifvertragsparteien oder durch die Arbeitgeber. Handlungsfelder in denen sich eine Pflegekammer nicht einmischen darf. Die Interessensvertretung durch die Pflegekammer ist deshalb eine leere Floskel die uns aber teuer zustehen kommt und die eher vergleichbar sind mit den autoritären Zeiten der Schwesternorden.
Was haben wir überhaupt angestellt, dass wir eine derartige Sonderüberwachung als einzige reine Arbeitnehmergruppe bekommen sollen?
Ja zur Pflegekammer
Ich sage ja zur Pflegekammer, ich finde das ein wichtiger Beitrag für die Pflege wäre.
Ja zur Pflegekammer
Ja zur Pflegekammer
Ja zur Pflegekammer
Gut finde ich, dass jetzt eine Pflegekammer kommen könnte.
Schlecht finde ich, dass die Hürde "60% aktive Zustimmung" zu hoch ist.
Weiterhin finde ich, wenn schon Zwangsmitgliedschaft, dann sollte der Beitrag gering sein!
Ja zur Pflegekammer!
Ja zur Pflegekammer!
Clevere Idee....
das wäre ein Impuls für die nächste Landtagswahl... Die Landesregierung verpflichtet alle Bürger, z. B. über deren Arbeitgeber, sich in der Wählerkammer registrieren zu lassen. Das wird zukünftig "etwas" Geld Kosten und Aufwand machen, denn um weiter wählen zu dürfen muss man ab dann noch nicht bekannte Fortbildungen besuchen und vermutlich
das wäre ein Impuls für die nächste Landtagswahl...
Die Landesregierung verpflichtet alle Bürger, z. B. über deren Arbeitgeber, sich in der Wählerkammer registrieren zu lassen.
Das wird zukünftig "etwas" Geld Kosten und Aufwand machen, denn um weiter wählen zu dürfen muss man ab dann noch nicht bekannte Fortbildungen besuchen und vermutlich auch bezahlen. Sonst verliert man das Wahlrecht.
Und wie zu wählen ist sagt die Wählerkammer...
Zukünftig müssen dann alle registrierten Bürger vermutlich verpflichtend die Regierungspartei wählen.
Es sei denn, es lassen sich weniger als 60% der Bürger registrieren. Wobei das Nicht-registrieren bei Strafe verboten ist.
Clever gelöst, oder?
Würde der normale Bürger das mit sich machen lassen?
Ich vermute nicht...
Aber mit der Pflege kann man das ja machen.... Sogar das...
Und falls es nicht klar wurde; Nein zur Pflegekammer, Nein zum Pseudo-Quorum,
Ja zur echten Wahl und Abstimmung im Quorum!
Ja zur Pflegekammer!
Ein klares JA zur Pflegekammer. Ein klares JA zur Selbstbestimmung. Ein klares JA zur Stärkung unserer Profession. Hier haben wir die Möglichkeit, statt zu jammern, unsere berufliche Zukunft endlich selbst in die Hand zu nehmen und so auch für kommende Generationen die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Es wird höchste Zeit.....
Ein klares JA zur Pflegekammer.
Ein klares JA zur Selbstbestimmung.
Ein klares JA zur Stärkung unserer Profession.
Hier haben wir die Möglichkeit, statt zu jammern, unsere berufliche Zukunft endlich selbst in die Hand zu nehmen und so auch für kommende Generationen die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Es wird höchste Zeit.....
Landespflegekammer
Ja, die Zeit ist mehr als reif, die Pflegekammer einzurichten.
Ernst Olbricht - Landespflegekammer
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg!
Es ist Zeit über uns selber zu bestimmen.
Weg mit der Fremdbestimmung!
Politische Arbeit gehört dazu!
Werdet politisch!
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht
Ja zur Pflegekammer
Wir brauchen ein Gremium das genauso politisch in Entscheidungen eingebunden ist wie die Ärztekammer nur so können wir auf Augenhöhe mitsprechen!