Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung

Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).

Kinder

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Mit dem Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung soll die Umsetzung des einmaligen Investitionsprogramms über Zuwendungen zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung ermöglicht werden.

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Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung des einmaligen Investitionsprogramms des Landes Baden-Württemberg über Zuwendungen zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung. Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 105 Millionen Euro sollen Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dienen, gefördert werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 8. September 2023 kommentieren.

Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung (PDF)

Kommentare : zum Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung

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7. Kommentar von :ohne Name 59638

Tropfen auf den heißen Stein

Eine einmalige Förderung ist keine langfristig durchdachte Möglichkeit zur Gewinnung von Personal. Ich denke es braucht dringend ein langfristigeres Konzept (langfristige, attraktive Arbeitsbedingungen). Der Beruf wird nicht attraktiver durch mehr physische Plätze oder eine kurzfristige gute Ausstattung, die ebenso schnell in kurzer Zeit wieder

Eine einmalige Förderung ist keine langfristig durchdachte Möglichkeit zur Gewinnung von Personal. Ich denke es braucht dringend ein langfristigeres Konzept (langfristige, attraktive Arbeitsbedingungen). Der Beruf wird nicht attraktiver durch mehr physische Plätze oder eine kurzfristige gute Ausstattung, die ebenso schnell in kurzer Zeit wieder veraltet ist.

6. Kommentar von :ohne Name 59617

Bemerkenswert

Es ist bedauerlich, dass eine Unterstützung für Kinderbetreuung nur derart geringfügig bedacht wird, während beim JugendTicket BW, das ja nicht alle Jugendlichen gleichermaßen benötigen, insgesamt mehr als das 3fache an finanz. Mitteln bereitsgestellt wird. Das ist nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch schon bei den Kleinsten von Beginn an um

Es ist bedauerlich, dass eine Unterstützung für Kinderbetreuung nur derart geringfügig bedacht wird, während beim JugendTicket BW, das ja nicht alle Jugendlichen gleichermaßen benötigen, insgesamt mehr als das 3fache an finanz. Mitteln bereitsgestellt wird. Das ist nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch schon bei den Kleinsten von Beginn an um die Zukunft des Standorts BW. Eine bedingungslose Nachschusspflicht des Landes im Bereich der Knderbetreuung ist unzweifelhaft angezeigt.

5. Kommentar von :ohne Name 59602

Schulkindergärten

Diese Förderung sollte auch für Schulkindergärten gelten. Ob das so ist kommt nicht klar heraus. Schulkindergärten liegen in ganz unterschiedlicher Trägerschaft, zum Teil Landkreise, Stiftungen etc. Egal welche Trägerschaft gilt: sie sollten auch Mittel beantragen dürfen.

4. Kommentar von :ohne Name 59569

Finanzierung von Privatunternehmen gewollt?

Paragraph 3 (c) ist derart unspezifisch geschrieben, dass damit private Firmen/Unternehmen leichtes Spiel haben, öffentliche Gelder abzuschöpfen und dadurch ihren Gewinn maximieren zulasten des Steuerzahlers. Aufgrund der vorangegangenen Paragraphen und deren Inhalt gehe ich davon aus, dass das ungewollt und daher ein grober Fehler bei der

Paragraph 3 (c) ist derart unspezifisch geschrieben, dass damit private Firmen/Unternehmen leichtes Spiel haben, öffentliche Gelder abzuschöpfen und dadurch ihren Gewinn maximieren zulasten des Steuerzahlers.
Aufgrund der vorangegangenen Paragraphen und deren Inhalt gehe ich davon aus, dass das ungewollt und daher ein grober Fehler bei der Ausformulierung des Gesetzes ist.
Das Gesetz soll ja bestimmt eindeutig vorwiegend die Kommunen unterstützen, oder?

3. Kommentar von :ohne Name 59152

Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung

Wir begrüßen es sehr, dass noch weitere 105 Mio. Euro für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Jedoch halten wir aufgrund des Fachkräftemangels bei den Baufirmen sowie der noch immer vorherrschenden Lieferschwierigkeiten bei den Baustoffen sowie

Wir begrüßen es sehr, dass noch weitere 105 Mio. Euro für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird. Jedoch halten wir aufgrund des Fachkräftemangels bei den Baufirmen sowie der noch immer vorherrschenden Lieferschwierigkeiten bei den Baustoffen sowie der langen Bearbeitungszeit bei Baugenehmigungsverfahren das Zeitfenster die Maßnahmen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen zu haben, für unrealistisch und schlagen hier eine langfristige Fristsetzung für angebracht. Zumal bei unter Absatz 2 eine Frist bis zum 30.08.2026 genannt wird.

2. Kommentar von :ohne Name 59152
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1. Kommentar von :stadtmarkgröningenklein
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