Online-Kommentierung
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.
Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs
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Erhöhung der Zahlungen an die Beamten in Pensiom
Gerade in der Pandemiezeit haben ich als Pensionär höhere Ausgaben durch Videokonferenzen. Ich soll als Ältere gerade nicht so unter die Leute, wegen der Ansteckungsgefahr und der stärkeren Verlauf der Erkrankung. So habe ich mehr Ausgaben das Internet, zumal wenn man, wie ich auf dem Land wohne. Eine Null-Runde für uns Pensionäre kommt nicht in
Gerade in der Pandemiezeit haben ich als Pensionär höhere Ausgaben durch Videokonferenzen. Ich soll als Ältere gerade nicht so unter die Leute, wegen der Ansteckungsgefahr und der stärkeren Verlauf der Erkrankung. So habe ich mehr Ausgaben das Internet, zumal wenn man, wie ich auf dem Land wohne. Eine Null-Runde für uns Pensionäre kommt nicht in Frage!
Änderungsvorschlag §2 Absatz 2 Satz 1
Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig: Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden. Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht
Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig:
Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden.
Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht tabellenwirkam, sodass im Lichte der hohen Inflation unter dem Strich eine Besoldungskürzung stehen würde.
Ziel meines Vorschlags ist es, die fehlende Tabellenwirksamkeit und die Effekte der Inflation durch eine erhöhte Einmalzahlung abzumildern.
Ich schlage deshalb folgende Änderung des o.g. Satzes vor:
"Die einmalige Corona-Sonderzahlung beträgt 3 000 Euro; für Anwärterinnen und Anwärter sowie Berechtigte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 beträgt sie 1 500 Euro."