Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Finanzen

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Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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3. Kommentar von :Ohne Name

Erhöhung der Zahlungen an die Beamten in Pensiom

Gerade in der Pandemiezeit haben ich als Pensionär höhere Ausgaben durch Videokonferenzen. Ich soll als Ältere gerade nicht so unter die Leute, wegen der Ansteckungsgefahr und der stärkeren Verlauf der Erkrankung. So habe ich mehr Ausgaben das Internet, zumal wenn man, wie ich auf dem Land wohne. Eine Null-Runde für uns Pensionäre kommt nicht in

Gerade in der Pandemiezeit haben ich als Pensionär höhere Ausgaben durch Videokonferenzen. Ich soll als Ältere gerade nicht so unter die Leute, wegen der Ansteckungsgefahr und der stärkeren Verlauf der Erkrankung. So habe ich mehr Ausgaben das Internet, zumal wenn man, wie ich auf dem Land wohne. Eine Null-Runde für uns Pensionäre kommt nicht in Frage!

2. Kommentar von :ohne Name 30993

Änderungsvorschlag §2 Absatz 2 Satz 1

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig: Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden. Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig:

Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden.

Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht tabellenwirkam, sodass im Lichte der hohen Inflation unter dem Strich eine Besoldungskürzung stehen würde.

Ziel meines Vorschlags ist es, die fehlende Tabellenwirksamkeit und die Effekte der Inflation durch eine erhöhte Einmalzahlung abzumildern.

Ich schlage deshalb folgende Änderung des o.g. Satzes vor:

"Die einmalige Corona-Sonderzahlung beträgt 3 000 Euro; für Anwärterinnen und Anwärter sowie Berechtigte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 beträgt sie 1 500 Euro."

1. Kommentar von :ProPlayers69
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